Mein Sohn 11 will n...
 
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Mein Sohn 11 will nicht mehr zur Mutter

 
(@moritz2014)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen

Meine Kurze Geschichte die mich aktuell sehr beschäftigt.

In 2012 hat meine Frau sich von mir getrennt. Die zwei gemeinsamen Kinder hat sie einfach mal ohne Kommentar mit genommen und die Regeln fest gelegt.
Dies konnte ich im Jahr 2013 durch das Familiengericht zum positiven wenden.
Hier wurde fest gehalten, das ich auch 50% Aufenthaltsbestimmungsrecht habe.
Seit dem hatte ich ein ganz gutes zusammenleben mit meinen kindern ermöglicht bekommen.
Durch diese Rechtssprechung wurde ich vom 14 tage Wochenendpapa zu einem Vater der durchschnittlich seine Kinder 12 mal im Monat sieht.
Leider hat meine Ex-frau es geschafft die Wochenlösung zu verhindern und so kam es zu dieser aktuellen Lösung.
So weit so gut und wir konnten alle damit leben. Ich wollte dies auch nicht weiter treiben, um meine Kinder nicht weiter zu belasten.
Diese Aktion ist schon genug Stress gewesen. Aber immerhin hatten die Kinder sich auch dafür ausgesprochen.
Meine Tochter ist aktuell 8 Mein Sohn wird 11.
Seit dem 30.12.2013 sind die Kinder in den Ferien bei mir gewesen.
Am 08.01.2014 sollten diese wieder zur Mutter zurück.
Beide Kinder wollten nicht zurück und noch etwas bleiben.
Wie immer wollte aber die Mutter dies verhindern, da es ihre Tage sind.
Hierbei wurden die Kinder sehr hart angepackt.
Sie lies mich mit meinem Sohn nach dem er sich befreit hatte mit mir ziehen.
Ich kann diese reaktion aktuell auch nicht so richtig verstehen.
Ich würde sagen er ist geblatzt.
Abends hat er sehr viel geweint und hat alle Gespräche mit seiner Mutter nach kurzer Zeit wieder ab gebrochen.
2 Tage später ist er aus freien Stücken allein in dem Haushalt der Mutter gewesen und hat sich 3 Erwachsenen gestellt.
Oh Wunder er wurde mir abends wieder zurück gebracht.
Ergebnis er weigert sich noch immer wieder zurück zu gehen.
Mittlerweile habe ich ein paar Sachen von Ihm erfahren die mich schon sehr traurig machen.
Er wurde mehrmals von seiner Mutter geohrfeigt.
Er musste alle Schreiben von den Rechtsanwälten lesen und bei Gericht neutral für die Wochenlösung sein.

Jetzt habe ich aktuell noch meinen Sohn in meinem Haushalt, aber die Klage ist schon von ihr gesetzt für nächste Woche (Auffenthaltsbestimmungsrecht)

Aktuell bekomme ich von allen vor geworfen ich hätte ihn zurück geben müssen egal wie.
Das entspricht doch nicht dem Kindeswohl.
Vor allem seit dem darf ich meine Tochter nicht mehr sehen.

Jetzt zittere ich um beide Kinder, das sie wieder nur alle 14 Tage zu mir kommen dürfen.
Jugendamt habe ich auch eingeschaltet und die haben mich auf die Erziehungsberatung hin gewiesen.

Meine Frage:
Ab wann darf ein Kind entscheiden, wohin es will ??

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2014 17:51
(@jemmy)
Registriert

Hallo Moritz

Willkommen hier im Forum.
Zuerst möchte ich dich bitten, deinen Beitrag noch mal zu überarbeiten, da er meines Erachtens schwer zu verstehen ist.

Zur ersten Frage:

Meine Frage:
Ab wann darf ein Kind entscheiden, wohin es will ??

Mit vollendung des 18ten Lebensjahres.
Davor wird sein Wille mit zunehmendem Alter mehr berücksichtigt. Als Beispiel: Ich habe meinen Sohn einbehalten, als er 9 war.

Das deine Ex deine Tochter jetzt nicht mehr zu dir lässt ist leider normal. In jedem Fall solltest du dir einen RA für Familienrecht suchen und die Sache mit ihm besprechen.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2014 18:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Moritz,

grundsätzlich hast Du richtig gehandelt. Es ist unsere Aufgabe, unsere Kinder zu beschützen; manchmal auch vor ihren eigenen Eltern. Bei Ohrfeigen, dem Zwang, einen 11-Jährigen Anwaltsschreiben lesen zu müssen oder auf bestimmte Antworten zu dressieren, sehe ich persönlich genügend Gefahr im Verzug, um Junior aus väterlicher Verantwortung aus der Schusslinie zu nehmen. Das kannst Du für das jetzt von Deiner Ex angeleierte ABR-Verfahren auch genauso darstellen (bzw. Deinen Anwalt darstellen lassen)

Und wenn Du nicht nur mitsorgeberechtigt bist, sondern auch das ABR ausdrücklich bei Euch beiden liegt, bist Du juristisch absolut gleichberechtigt mit Deiner Ex. Du kannst Du in einem solchen Fall daher auch einfach mal entscheiden "Sohnemann bleibt hier!" (was etwas anderes ist als wenn Sohnemann das entscheidet; das darf er juristisch nämlich tatsächlich noch nicht).

Wichtig ist nur (aus Deinem Post geht nicht hervor, wie gross die Entfernung zwischen dem Wohnort Deiner Ex und Deinem ist), dass beispielsweise der Schulbesuch nicht in Gefahr ist. Wenn der gewährleistet ist, solltest Du vor dieser Gerichtsverhandlung recht entspannt sein. Und auch der Umgang mit Deiner Tochter wird nach dem Gerichtstermin mit einiger Sicherheit wieder laufen; Kinder sind ja keine Geiseln, mit deren Hilfe man vom anderen Elternteil etwas erpressen kann.

Grüssles
Martin

PS: Hast Du einen (guten) Rechtsanwalt? Gerade bei hochemotionalen Dingen ist das oft von Vorteil.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2014 21:49