Mehr Umgang durch g...
 
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Mehr Umgang durch geändertes Sorgerecht ?

 
(@usedom-1975)
Schon was gesagt Registriert

Hallo. Ich sehe meinen Sohn jeden Samstag 2,5 h. Er lebt bei meiner Ex-Freundin, die das alleinige Sorgerecht hat. Die Vaterschaft hatte ich im Vorfeld anerkannt. Der Junge ist 1 Jahr und 7 Monate alt. Ab dem neuen Jahr soll der Umgang auf einen ganzen Tag (Samstag) aufgestockt werden.
Nun meine Frage: Wenn ich nun auf absehbare Zeit das Sorgerecht für meinen Sohn erhalten kann, wäre es möglich das ich beim Umgang mehr Möglichkeiten habe diesen auszubauen. Ich weiß natürlich, das die Umsetzung des Sorgerechts für Singlemännen in Deutschland noch dauern kann.
Ich freuen mich über Eure Antwort. Vielleicht kann mir auch noch jemand sagen, wieviel Umgang man maximal erhalten kann in der jetzigen Situation. Eine 14tägige Regelung kommt für mich nicht in Frage, da mir der Abstand zu groß ist.
Danke!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2009 19:20
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi usedom1975,

erstmal sehe ich nicht, dass Du in absehbarer Zeit das Sorgerecht erhalten wirst, so Deine Ex es Dir nicht in einem Anfall
von Großmütigkeit zugesteht; dann haben Sorgerecht und Umgangsrecht nichts miteinander zu tun. Was Du tun kannst,
ist mehr Umgang zu fordern. Gegenüber Deiner Ex, dem JA und schließlich dem Gericht. Gerichte neigen leider dazu, sich
an dem bis dato gelebten Umgang zu orientieren. Zweimal in der Woche für 2 Stunden und am WE einen kompletten Tag mit
Übernachtung würde ich für vernünftig halten (diesen Umgang hatte ich auch, und dies hat mir sehr bei
späteren Umgangsverhandlungen geholfen).

LG,
Mux

       

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2009 19:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Usedom,

das SR hat erstmal mit dem Umgangsrecht bzw. der Häufigkeit der Umgänge nichts zu tun.

Eine Erweiterung hängt somit nicht am SR.

wieviel Umgang man maximal erhalten kann in der jetzigen Situation

Das kommt immer darauf an, auf was sich die KM einlässt, bzw. was ein Gericht im Zweifelsfall entscheidet.

Die "soinetwa-Empfehlung" ist bei Kindern bis etwa 3 Jahre 3-4 mal wöchentlich für 2-4 Stunden, ab 3 Jahren dann 14 tägig von Fr-So und spätestens mit Schuleintritt die hälftigen Ferien.

Die mehrmals-die-woche-lösung scheitert aber sehr oft an der Entfernung und/oder an der mangelnden Umsetzung durch die KM.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2009 19:48
(@usedom-1975)
Schon was gesagt Registriert

Das Sorgerecht hat auf den ersten Blick nichts mit dem Umgang zu tun. Nur jeder weiß das der Umgang auch mit der Willkur der KM zu tun hat. Wenn man das gemeinsame Sorgerecht hätte, hat man eine ganz andere Verhandlungsposition. Da man gleichberechtigtes Elternteil ist .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2009 20:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn man das gemeinsame Sorgerecht hätte, hat man eine ganz andere Verhandlungsposition. Da man gleichberechtigtes Elternteil ist .

Ja, aber auch nur auf dem Papier. Unter dem Strich verbessert das Deine Position nicht. Wenn KM nicht mehr Umgang will als Du hast, dann musst Du genauso auf dem Klageweg Deine Ansprüche durchsetzen wie ohne SR.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 07.12.2009 20:40
(@usedom-1975)
Schon was gesagt Registriert

Ja das ist mir klar. Ist für mich kein Problem, wenn ich vor Gericht gehen muß. Werde ich so oder so machen um Absprachen schwarz auf weiß zu haben. Und nicht von spontanen Befindlichkeiten der KM abhängig zu sein.
Wie ist eure Einschätzung. Werden alleinstehende Väter ein gemeinsames Sorgerecht durchsetzen können? Und in welchem Zeitrahmen wird der Staat sich bewegen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2009 20:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ja das ist mir klar. Ist für mich kein Problem, wenn ich vor Gericht gehen muß. Werde ich so oder so machen um Absprachen schwarz auf weiß zu haben. Und nicht von spontanen Befindlichkeiten der KM abhängig zu sein.

dafür braucht man kein Sorgerecht, sondern lediglich eine gerichtlich fixierte Umgangsregelung; am besten mit einer "Strafbewehrung" für den Fall von Verstössen.

Wie ist eure Einschätzung. Werden alleinstehende Väter ein gemeinsames Sorgerecht durchsetzen können?

Die Wahrscheinlichkeit hierfür steht in umgekehrt proportionalem Verhältnis dazu, wie erbittert darum gestritten wird. Denn das soll jedes Mal per Einzelfallentscheid und orientiert am Kindeswohl entschieden werden. Wenn erkennbar ist, dass die Eltern mit diesem GSR nicht verantwortungsvoll und zum tatsächlichen Wohl des Kindes umgehen können, sondern es als Waffe gegen den jeweils anderen Ex-Partner einsetzen, wird es wohl eher nicht ausgeurteilt werden.

Und in welchem Zeitrahmen wird der Staat sich bewegen?

Nach meiner Einschätzung: Nicht mehr in dieser Legislaturperiode.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 07.12.2009 21:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Frage kann derzeit keiner beantworten. Es ist ja noch überhaupt nicht kalr, wie der Gesetzgeber auf das Urteil des egmr reagieren wird.
Einem Interview war tendenziell zu entnehmen, das man sich sicher etwas überlegen wird, was nicht heißt, das automatisch alle Väter das GSR bekommen (können).
Ich tippe eher auf die Möglichkeit für nichteheliche Väter grundsätzlich das GSR gegen den Willen der KM erklagen zu können, wenn sie längere Zeit mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat oder lebt. Ein grunsätzliches GSR gegen den Willen der KM kann ich mir nicht vorstellen.
Ehrlich gedagt halte ich es auch nicht in jedem Fall für sinnvoll.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 07.12.2009 21:13
(@usedom-1975)
Schon was gesagt Registriert

Das ist genauso nicht für jeden Fall zu befürwort, wie das die KM automatisch in jedem Fall das Sorgerecht hat. Ist man nun gleichberechtigtes Elternteil oder nicht! Warum sollte die Frau besser über das Wohl des Kindes entscheiden können als ein Mann. das soll mir mal einer erklären.

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Themenstarter Geschrieben : 07.12.2009 21:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das sagte ich ja auch nicht. Nur das es in naher Zukunft kein automatisches GSR geben wird, dafür werden die Politiker und verschiedene Interessenverbände schon sorgen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2009 21:25