Mama weint wenn ich...
 
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Mama weint wenn ich zu dir komme!!!

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(@milan)
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Moin!

Na, nu kommt ja Licht rein. Ich versuchs mal zu reduzieren:

Du hast also seit seit 5 Monaten nen gerichtlich geregelten Umgangsbeschluss in der Hand. Der erste Umgang fand erfolgreich statt vor knapp 6 Wochen. Der nächste wird in etwa 6 Wochen sein. Du hast ihr für das gesamte Jahr nen Umgangsplaner gemacht, möchtest ihn von ihr abgesegnet haben und sie meldet sich nicht.

Richtig? Dann zurück zum Start:

Der erste Termin wurde vom Gericht festgelegt und alle anderen soll ich mit ihr absprechen. Dies funktioniert aber auch nicht.

Erster Termin war dann 11/2007 der sehr heftig abging. KM hat geschrien und geweint. Was soll ich nun tun oder was muß ich tun???

Ihr die kommenden Termine mit richterlicher Logik (steht da was von "ab dem XX.XX.2007 alle 3 Monate?) sauber auflisten und gemeinsam mit 2 höflichen Sätzen schicken und um Bestätigung bitten. Kommt keine Antwort, so wertest Du dies als Zustimmung, wie Du ihr 14 Tage später ebenfalls höflich schriftlich mitteilst und damit stehen die Termine fest. Fertig.

Wegen dem Brüllen der KM solltest Du Dir einen Begleiter suchen, der dann später ggf als Zeuge erwähnt werden kann. Oft deeskaliert auch allein die Anwesenheit einer weiteren Person und es kommt gar nicht zum Ausraster.

Greetz,
Milan

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Geschrieben : 13.01.2008 01:12
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,
meine Frau kommt immer mit wenn ich die kurze abhole.
Die Termine habe ich ihr schon mehrfach geschickt, erstmalig am 30.09.2007 für 2008.
Manche hier sind ja der Meinung das Km auch Zeit hätte um mir diese Termine zu bestättigen, mein Arbeitgeber intressiert sich aber nicht dafür und wartet auch nicht bis KM ihr OK gibt.

Gruß

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Themenstarter Geschrieben : 13.01.2008 01:21
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Manche hier sind ja der Meinung das Km auch Zeit hätte um mir diese Termine zu bestättigen, mein Arbeitgeber intressiert sich aber nicht dafür

Verständlich. Dann musst Du ihr diese Zeit begrenzen. Wie oben erwähnt - setze ihr eine Frist von 14 Tagen und wenn sie die verstreichen lässt, dann gilt Dein Vorschlag als angenommen. Die Termine zählen dann.

Alternativ könntest Du ein Verfahren anleiern und eine dezidierte gerichtliche Umgangsregelung (also mit festgelegten Terminen) beantragen, da die KM jede Mitarbeit und Absprache verweigert. Das Argument mit dem Chef wird Dir wohl jeder Richter abkaufen und sie wird nen Rüffel bekommen.

Milan

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Geschrieben : 13.01.2008 01:33
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,
im Beschluss steht ja auch, " Er wird der Antragsgegnerin seine Urlaubsplanung baldmöglichst, spätestens aber bis zum Februar des jeweiligen Jahres mitteilen."
Ich hatte ihr beim ersten Schreiben eine Frist von 30 Tagen gesetzt. Die anderen Schreiben waren nur noch mal eine Erinnerung. Aber da ich sowieso meinen Urlaub schon eingereicht habe wird KM wohl jetzt mit meinen Terminen leben müssen.

Sealjet

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Themenstarter Geschrieben : 13.01.2008 01:38
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Schade

Dann klingt es mir danach, als sei dies angebracht:

Alternativ könntest Du ein Verfahren anleiern und eine dezidierte gerichtliche Umgangsregelung (also mit festgelegten Terminen) beantragen, da die KM jede Mitarbeit und Absprache verweigert. Das Argument mit dem Chef wird Dir wohl jeder Richter abkaufen und sie wird nen Rüffel bekommen.

Wenn die wirklich Heulkrämpfe wegen dem 1ten Umgang hatte, dann ist das Ausbleiben der Antwort sicher keine Faulheit von ihr. Da steckt Programm hinter.

Greetz,
Milan

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Geschrieben : 13.01.2008 01:43
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Zählt den meine Frau als Zeuge?
Dann habe ich da noch mal was:
Als die kleine bei uns war hat sie Sachen gesagt wie, Mama und Oma machen Papas Wohnung kaputt.
Sollte ich mir da gedanken machen?

Sealjet

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Themenstarter Geschrieben : 13.01.2008 01:52
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin

Theoretisch kann Deine Frau als Zeugin angehört werden. Aber Richter machen das in Umgangssachen sehr selten.

Was Deine Wohnung betrifft, nach so einem Satz würde ich mir schon Gedanken machen und mal nachsehen, bzw. nachsehen lassen. Ist da was dran, lässt das dann auch Rückschlüsse auf die Grundhaltung der KM zu.

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

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Geschrieben : 13.01.2008 09:29
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

also das mit der Wohnung, naja KM hatte mir schon in der Vergangenheit selber gedroht aber das jetzt die kurze sowas vonsich gibt. Hm, ich meine ein kind denkt sich sowas in dem alter bestimmt nicht aus. Aber ich denke mal das das von KM und ihrer Mutter dumm daher geredet wurde.
Und als Zeuge habe ich sonst keinen der freiwillig mit mir am Tag über 1000 km fährt.

Schönen Sonntag allen

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Themenstarter Geschrieben : 13.01.2008 12:37
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Zählt den meine Frau als Zeuge?

Eher nein. Im Familiengericht werden bestenfalls JA-Leute als Zeugen geladen. Sonst niemand. Aber die Tatsache, daß man Zeugen hat, kann man in einem Schriftsatz erwähnen und damit die entsprechende Aussage etwas untermauern.

Als die kleine bei uns war hat sie Sachen gesagt wie, Mama und Oma machen Papas Wohnung kaputt.
Sollte ich mir da gedanken machen?

Sicherheitshalber könntest Du mal die Schlösser austauschen, so sie noch einen Schlüssel hat. Nicht selten erleben wir hier KVs, die plötzlich ihr Haus leergeräumt vorfinden.

Und als Zeuge habe ich sonst keinen der freiwillig mit mir am Tag über 1000 km fährt.

Wenn Deine Frau mitfährt, dann reicht das aus. Es geht nicht darum Fremde mitzunehmen. Es geht nur darum nicht alleine dort aufzutauchen.

Aber zu Deinem Hauptanliegen zurück:
Ich würde Deiner Exe EIN LETZTES MAL eine nette schriftliche Aufforderung (Einschreiben Rückschein) schicken, daß sie sich innert 14 Tagen zu Deinem UR-Vorschlag äußern soll. Lässt sie die Frist verstreichen, gelten Deine Termine und für diesen Fall kündigst Du ihr an, daß Du die Termine Chefe und anderen verbindlich mitteilen wirst und die dann gelten.

Greetz,
Milan

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Geschrieben : 15.01.2008 12:08
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
hab heute ein Schreiben vom RA bekommen(EX).

Sehr geehrter Herr…..,
aus gegebenem Anlass rufen wir das Schreiben Ihrer Prozessbevollmächtigten vom 11.10.2007 in Erinnerung. Es wurde uns mitgeteilt, dass Sie versetzt werden sollen und Ihr neuer Einsatzort ........sein sollte. Sie würden kurzfristig dort Ihre Tätigkeit aufnehmen und zunächst pendeln. Wir stellen insoweit fest, dass Sie nach wie vor in ......wohnen. Die Versetzung nach......, die Sie als Grund für die Änderung des Umgangs bemüht haben, ist offensichtlich nicht erfolgt, da wir es für sehr unwahrscheinlich halten, dass Sie nach wie vor zwi¬schen ....und ..... (einfache Entfernung ca. 220 km) pendeln ...
Sie behaupten, Sie hätten am 13.11.2007 einen Arzt in ........besucht, der außer einer "kleinen Erkältung" bei Kind nichts festgestellt habe. Da Sie zu diesem behaupteten Arztbesuch bisher keinerlei Nachweise geliefert haben, geht unsere Mandantin auch diesbezüglich davon aus. dass ein Arztbesuch entgegen Ihrer Angaben nicht stattgefunden hat.
Soweit uns bekannt, wurde für die Zeit vom 04.08.2008 bis 22.082008 die Ausübung des Umgangs¬rechtes fest vereinbart Es bleibt diesbezüglich abzuwarten, ob dieser Termin tatsächlich von Ihnen gehalten wird.
Als Sie Kind nach dem Besuch bei Ihnen im November 2007 zurückbrachten, roch sie und ihre ganze Kleidung nach Rauch. Daraus ist zu folgern, dass Sie während der Fahrt im Pkw in Anwe¬senheit Kind geraucht haben. Es dürfte auch Ihnen bekannt sein, dass Passivrauchen, insbeson¬dere in kleinen Räumen. wie im (innem eines Pkws. gesundheitsschädlich ist. Sie nehmen offen¬sichtliche durch Ihre Handlungsweise eine derartige Gesundheitsschädigung des Kindes bewusst in Kauf und zwar insbesondere in Kenntnis der Tatsache, dass Kind erst kürzlich operiert wurde.
Die Empfehlungen, die die Mutter unserer Mandantin in Bezug auf das Kindeswohl mit auf den Weg gegeben haben, blieben offensichtlich Ihrerseits unbeachtet, obwohl es doch selbstverständlich sein sollte, dass Sie die Interessen des Kindes im gleichen Maße wie die Ihrer Kinder aus 2weiter Ehe verfolgen.
1. Wen interessiert es ob ich Umgezogen bin oder nicht. Ich habe Ex gesagt, wenn ich umgezogen bin teile ich ihr es beim nächsten Umgangstermin mit.  Die Versetzung wurde seitens des AG in letzter Minute abgesagt.
2. EX wollte mir das Kind nicht mitgeben, weil es angeblich krank war. Ich habe es trotzdem mitgenommen und war beim Arzt. Warum sollte ich ihr den alles nachweisen?
3. Der Ra redet nur von einem Termin und von fest kann keine rede sein weil ich der EX und ihren RA meine Urlaubsplanung für den AG mitgeteilt habe. Jeder weiß doch das man nicht immer seinen Urlaub so bekommt wie man ihn gerne hätte.
4. Ich habe im Auto nicht geraucht, sondern habe jedesmal angehalten und vor dem Auto geraucht. Klar das ihre Kleidung nach rauch riecht, ist normal wenn die Eltern rauchen(Ex raucht auch und hat immer im Auto geraucht) Oma ist natürlich Nichtraucher.
Mit solchen Briefen muss ich mich hier jedesmal rumärgern.
Habt ihr da vielleicht einen vorschlag wie man solche Briefe unterbinden kann?

Gruß Sealjet

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Themenstarter Geschrieben : 17.01.2008 17:21




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus sealjet!

Mit solchen Briefen muss ich mich hier jedesmal rumärgern.
Habt ihr da vielleicht einen vorschlag wie man solche Briefe unterbinden kann?

Du weisst, dass die "Anschldigungen" falsch sind, also keep cool und einfach nicht aufregen. Freu Dich lieber, dass KM für diesen Brief wieder ein paar Mücken abdrücken wird...

Unterbinden wirst es nicht können, es sei denn, Du machst Anwaltspost nicht auf, wozu ich Dir nicht raten möchte, könnte ja doch was wichtiges drinstehen.

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 19:04
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Also erstmal bin ich doch arg verwundert, daß der Gegen-RA Schreiben direkt an Dich schickt, obwohl Du selbst nen RA hast. Meines Wissens darf der Dich gar nicht direkt kontaktieren...

1.  Wen interessiert es ob ich Umgezogen bin oder nicht. Ich habe Ex gesagt, wenn ich umgezogen bin teile ich ihr es beim nächsten Umgangstermin mit.  Die Versetzung wurde seitens des AG in letzter Minute abgesagt.

Es interessiert niemanden. Das ist Anwaltsgeballer.

2.  EX wollte mir das Kind nicht mitgeben, weil es angeblich krank war. Ich habe es trotzdem mitgenommen und war beim Arzt. Warum sollte ich ihr den alles nachweisen?

Zu Deiner Entlastung. Bitte den Arzt Dir ne kurze Bestätigung zu schreiben und schick Sie Exe zusammen mit nem Blümchen.  😉

3.  Der Ra redet nur von einem Termin und von fest kann keine rede sein weil ich der EX und ihren RA meine Urlaubsplanung für den AG mitgeteilt habe. Jeder weiß doch das man nicht immer seinen Urlaub so bekommt wie man ihn gerne hätte.

Anwaltsgeballer.

4.  Ich habe im Auto nicht geraucht, sondern habe jedesmal angehalten und vor dem Auto geraucht. Klar das ihre Kleidung nach rauch riecht, ist normal wenn die Eltern rauchen(Ex raucht auch und hat immer im Auto geraucht) Oma ist natürlich Nichtraucher.

Abstreiten und zukünftig darauf achten, daß die Klamotten nie mehr stinken.

Habt ihr da vielleicht einen vorschlag wie man solche Briefe unterbinden kann?

Kannste nicht unterbinden. Die können Dir schreiben, was sie wollen.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 19:32
(@PhoeniX)

Moin

Den Brief zurückschicken mit dem Hinweis das du zur Vertretung deiner Rechte und der Rechte des Kindes einen RA mandatiert hast.

Das solltest du mit jedem Brief (in Zukunft ungeöffnet) machen den der RA und deine Ex dir schreiben. Dann haben die bald keine Lust mehr.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 19:50
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