Mama weint wenn ich...
 
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Mama weint wenn ich zu dir komme!!!

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(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
habe die Tage mit meiner Tochter(4) telefoniert und habe sie nebenbei gefragt ob sie denn wieder zum Papa kommt.
3 X 14 Tage im Jahr.
Meine Tochter sagte darauf das die Mama dann traurig ist und immer weint.
Zur Info: 08/2007 habe ich ein Umgangsverfahren erwirkt nachdem KM 500 km weit weggezogen ist. Erster Termin war dann 11/2007 der sehr heftig abging. KM hat geschrien und geweint.
Was soll ich nun tun oder was muß ich tun???
Man kennt es ja aus dem Fernseh das Kinder oft in Gewissenskonflikte kommen und diese nicht gut für sie sind.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2008 20:07
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Deine Tochter ist nicht in einen Loyalitätskonflikt gekommen, sondern Mama treibt sie dort hinein. Ne Sauerei! Und es sollte Dich nicht davon abhalten Deine Umgänge wahrzunehmen.

Kannst Du noch mit Mama reden?
Habt Ihr schon einen Beschluss zum Umgang? Zwischenbeschluss?

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2008 20:19
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Reden mit ihr? Mal Ja mal nein, aber nicht über umgangs und sorgerechts sachen. Sie kommmt nur mit ihrem anwalt. Ich habe einen Beschluss von 08/2007. Aber KM scheißt drauf. Ich muß auch jeden Urlaub von meinem AG bestättigen lassen, was ich aber nur beim erstenmal gemacht habe weil ich zwecks versetzung den ersten umgangs Termin verschieben mußte.
Der erste Termin wurde vom Gericht festgelegt und alle anderen soll ich mit ihr absprechen. Dies funktioniert aber auch nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2008 20:26
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin!

Dann hast Du auch keinen Umgangsbeschluß, das ist bitter. Dann steht Dir  noch einiges bevor, wenn die KM so weiter macht.

Du solltest umgehend einen RA beauftragen einen gerichtlichen Umgangsbeschluß zu erwirken, den Du auch durchsetzen kannst. Es gibt Zwangsmittel in solchen Verfahren, die die Mütter  schon beeeindrucken können.

Vorher unbedingt das zuständige JA am Wohnort der KM kontaktieren und um Hilfe bitten. Die Gerichte machen das inzwischen zur Voraussetzung in solchen Sachen!

Ich hasse diese Vereinbarungen zum Umgang 😡 Es zeigt sich immer wieder, die sind nix wert.

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2008 22:08
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Das zuständige JA war ja bei der Verhandlung dabei und hat ein Gutachten abgegeben was für mich gesprochen hat, doch in allen weiteren Sachen( ich habe das JA schon ca. 10mal angerufen und schriftlich benachrichtigt) sagt das JA zwar das es nicht ok sei, aber machen könnten sie auch nichts.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2008 22:49
(@ariba)
Registriert

Hey,

nur mal kurz:
DIESER Satz vom JA" ...das ist zwar nicht ok, aber da können wir nix machen..."  😡 :thumbdown: :gunman: :knockout: :puzz:
ist für mich schon zu beginn des neuen Jahres der Unsatz des Jahres!  
...immer das gleiche...

sorry für mein reingestolpere hier, aber das musste mal raus!

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2008 23:14
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich habe einen Beschluss von 08/2007.

Was steht da genau drin?

sagt das JA zwar das es nicht ok sei, aber machen könnten sie auch nichts.

Damit hat das JA recht. Sie besitzen keinerlei Kompetenzen irgendeinem Elternteil irgendne Vorschrift zu machen. Die dürfen nur beraten, sonst nix.

Nach dem (wenigen), was Du bisher an Infos preis gibst, ist mir Dein Fall nicht schlüssig. Sicher gibt es Ansätze schnell einzugreifen. Wir müssten wissen, wie der genaue Wortlaut des Beschlusses ist. Kann mir nicht denken, daß da nur 1 einziger Umgangstermin festgelegt wurde. Es sei denn es wäre ein s.g. Zwischenbeschluss. Aber das würde dann oben drüber stehen...

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2008 00:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du gehst in ein Verfahren, bekommst einen Umgangstermin zugewiesen und versemmelst den (aus nachvollziehbaren Gründen). Das hat deine Position geschwächt. Aufholen kannst du nur durch Beharrlichkeit und Verlässlichkeit. Sieh zu, dass eine vernünftige Vater-Kind-Bindung entsteht. Zickt die Ex weiter rum, wäre es anzuraten, auf das SR zu klagen, da sie keinerlei Bindungstoleranz hat und gegen das Förderungsprinzip verstösst.

Das JA, nur als kleine Korrektur, gibt keine Gutachten ab sondern Stellungnahmen.

@Ariba
Die Aussage des SB des JA ist formal korrekt, denn das JA kann einen Umgang nicht anordnen. Sich hierüber aufzuregen ist demnach fehl am Platze. Vielleicht nächstens einfach erstmal drüber nachdenken und dann schreiben.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2008 00:20
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen
Hier habe ich mal den Beschluss von 08/2007

Beschluss:
Nach Besprechung der Sach-und Rechtslage schließen die Parteien folgende Vereinbarung:
1.Die Parteien sind sich einig, dass der Antragsteller sein Umgangsrecht mit der gemeinsamen Tochter, 3- mal jährlich für den Zeitraum von jeweils 2 Wochen ausübt. Er wird der Antragsgegnerin seine Urlaubsplanung baldmöglichst, spätestens aber bis zum Februar des jeweiligen Jahres mitteilen.
2.die Parteien sind sich auch einig, dass das Umgangsrecht nach Möglcihkeit jeweils auch im August zu den Zeiten stattfindet, zu denen der Kindergarten Ferien hat.
3. Der erste 2-wöchige Umgangsrecht findet am Samstag dem 06.10.2007 statt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2008 08:08
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

😡

Da ist es wieder 😡 😡 😡 😡 😡

Nix wert das Papier! Kein Beschluss, wieder nur ne Umgangsvereinbarung.

Sealjet, das kannst Du in die Tonne kicken, wenn die Mutter nicht mitspielt. Durchsetzen kannst Du so ne Vereinbarung niemals.

Ich begreife nicht, warum die Gerichte sowas überhaupt noch machen.......... :gunman: :knockout:

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2008 08:25




(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Mag sein, aber der Richter hat gesagt das sie sich dran halten soll, weil er sonst andere maßnahmen ergreifen wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2008 08:39
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Aber es geht doch in erster Linie darum das KM das Kind in ein Loyalitätskonflikt treibt.
Was soll ich dagegen machen bzw. wie kann man da vorgehn. wie gesagt, das JA will mir da nicht helfen.
Bringt es was auf das SR zu klagen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2008 10:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Aber es geht doch in erster Linie darum das KM das Kind in ein Loyalitätskonflikt treibt.
Was soll ich dagegen machen bzw. wie kann man da vorgehn. wie gesagt, das JA will mir da nicht helfen.

Du wirst das Standardprozedere durchlaufen müssen:
- Einigungsgespräch mit der KM
- Kommt da nix raus, Einigungsgespräch in Zusammenarbeit mit dem JA
- Kommt da nix raus, Umgangsklage einreichen

Bringt es was auf das SR zu klagen?

Hätte ich es bloß nicht geschrieben...
Dazu hatte ich oben eindeutig hingewiesen, dass du erst eine Vater-Kind-Bindung aufbauen musst. Auch wenn du meinst, diese sei vorhanden (ich will das auch nicht in Abrede stellen), so wird ein Unrechtsprecher dies aktuell anders werten.

Ich begreife nicht, warum die Gerichte sowas überhaupt noch machen..........

Weil Unrechtsprecher in Umgangssachen möglichst immer einen Vergleich schließen. Dies lässt die Mutmaßung zu, die Eltern können noch miteinander reden.

Hat noch jemand weitere Allgemeinstatement zwecks Frustabbau?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 12.01.2008 12:54
(@andreadd)
Registriert

Hallo zusammen,

genau zu diesem Thema habe ich mich mit meinem Bruder (Anwalt in Familiensachen) unterhalten. Wir haben ja die vergleichbare Situation.

Mein Bruder meinte dazu, Richter sehen sich nicht in der Pflicht, dem Vater in dieser Situation zu helfen. Das Kind leidet und die größere Nähe ist bei der Mutter anzunehmen (weil das Kind bei der Mutter lebt). Wenn nicht erkennbar ist, dass das Kind unbedingt den Kontakt zum Vater trotzdem will, wird davon ausgegangen, dass Ruhe für das Kind besser ist. Der Vater wird vor Wände laufen, vor allem dann, wenn das Kind die Mutter schützen möchte. Mein Bruder würde in solchen Fällen immer raten, sich zurück zu ziehen und abzuwarten, bis die Kinder von sich aus kommen.

Aus unserer Erfahrung kann ich das nur bestätigen. Wir haben ein Geschwisterpärchen, bei dem eines Kontakt zu Vater hat, weil es selbst es wollte und das andere Kind versucht, die Mama zu schützen.

Mein Bruder ist auch der Ansicht, dass es eigentlich richtig wäre, sofort mit dem Sorgerechtsentzug zu drohen, wenn das Unter-Druck-setzen der Kinder nicht aufhört. Er sagt allerdings auch, dass er das vor Gericht noch nie erlebt hat, weil die Richter das einfach nicht durchschauen und sich ihre Aufgabe da leicht machen. Sie entscheiden ja vermeindlich nach dem Wunsch des Kindes (was sie für Kindeswohl halten).

Ich würde deswegen raten, das weitere Vorgehen vom gefestigten Willen des Kindes abhängig zu machen. Wenn das Kind auch bereit ist, für den weiteren Kontakt zum Vater zu kämpfen, weitere gerichtliche Schritte einleiten.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2008 13:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Andrea,

das sieht wohl schlecht aus, bei einem vierjährigen Kind von "gefestigtem Willen" auszugehen? Ich sehe das bei meinem gleichaltrigen Sohn. Dinge, die ich nicht unterstütze und fördere, die geraten ihm "aus dem Sinn". Damit meine ich Kontakte, die bisher seinem Wohl förderlich waren, die muss ICH aufrechterhalten, weil er diese selbst nicht einfordert (oder sich nur sehr sporadisch mal daran erinnert).

Auch Papa muss ICH in Erinnerung rufen, das heißt "Willst Du mal den Papa anrufen?" oder "Wollen wir dem Papa mal ein Foto per SMS schicken?" Momente, wo er nach Papa von sich aus fragt, sind sehr gering. Das heißt, er findet es einfach "normal" mit mir allein zu sein.

Wenn KM jetzt auch noch die Negativentwicklung fördert, dann ist für mich klar ersichtlich, dass der Papa ganz einfach aus dem Leben gekickt werden könnte. Das gepaart mit der Aussage Deines Bruders macht für mich die Sache wirklich aussichtslos.

Wahrscheinlich würde ich dem TO dann raten, SOFORT den Versuch zu machen, den Umgang gerichtlich durchzusetzen (kein Vergleich!!), damit die Entfremdung nicht noch mehr gefördert wird.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2008 13:49
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Tochter will ja immer zu mir kommen. Wenn ich dann da bin steigt sie auch sofort ins auto und vergißt schon gleich Mama tschüss zu sagen. Auch hat meine Tochter nicht einmal inden 14 Tage nach Mama gefragt.
Nun hat aber das letzte ereignis bei meiner Tochter wohl was hinterlassen,"Mama weint wenn ich zu dir komme"
Noch wird sie trotzdem mitkommen und zu mir wollen, doch wenn so etwas öfters passiert wird es wohl auf dauer anders aussehen.
Ach übrings hat der Richter bei der Verhandlung gesagt, wenn KM sich nicht dran hält er auch per Gerivhtsvollzieher das Kind abholen lässt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2008 15:01
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Nix wert das Papier! Kein Beschluss, wieder nur ne Umgangsvereinbarung.

Sealjet - steht da nun wirklch BESCHLUSS drüber? Ich glaube schon.

Wenn ja, dann ist das keine Umgangsvereinbarung, sondern ein Umgangsbeschluss. Und wenn der nicht umgesetzt wird, kann die benachteiligte Partei unverzüglich Zwangsmassnahmen über das Gericht anleiern, damit der Beschluss eingehalten wird.

Ich weiß gar nicht, was Ihr daran so aussichtslos findet. Die Aussage des 4jährigen "Mama weint" reicht ja wohl nicht mal um nen Sack Reis zu kaufen. Das ist kein Kindeswille, sondern die kindliche Beschreibung eines mütterlichen Manipulationsversuches. Darüber hinaus interessiert das keine Sau - und am wenigsten einen Richter, dessen Beschluss nicht umgesetzt wird.

Ich bin zudem etwas irritiert über die Art des Umgangs. 3 x pro Jahr für je 2 Wochen. Ein SR-Verfahren würd ich mir auf dieser Basis verkneiffen. Mich würd interessieren - wie ist es zu diesem Umgangsumfang gekommen? Wer wollte den?

Milan

PS: @ Sealjet: ein "Hallo" und "Tschö" macht auch den kürzesten Post höflicher.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2008 00:34
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich wollte diese Regelung nachdem KM 500 km weit weggezogen ist, voher hatte ich jedes zweite WE.
Eigentlich wollte ich 8 Wochen, habe aber nur 6 bekommen.

Gruß
Sealjet

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2008 00:46
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

ich wollte diese Regelung nachdem KM 500 km weit weggezogen ist, voher hatte ich jedes zweite WE.

Wann war das und welche Umgänge liefen seit dem?

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2008 00:49
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,

das war 08/2007, erster Umgang von 14 Tagen war letzten November und der nächste soll kommenden März sein, wenn KM mir mal meine Termine bestättigen würde.

Gruß
Sealjet

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2008 01:00




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