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mal wieder Umgangsangelegenheit

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin achill,

Wie ich Ex so herausgehört hatte, möchte sie den Umgang jetzt auf jedes zweite WE runterfahren (von SA vormittag bis SO Mittag bzw. Abend). Es kann also sein, dass tatsächlich von ihr ein Brief zurückkommt mit so einem Vorschlag.

auch bei einer gerichtlichen Klärung würde das vermutlich durchaus als "vernünftig" betrachtet. Dass ein Betreuungs-Elternteil nie ein Wochenende mit seinem Kind hat ist kein Zeichen für eine gute Umgangsregelung; deshalb hat sich die 2-Wochenregelung ja als "Standard" etabliert.

Insofern solltest Du Dein Augenmerk eher darauf legen, diese Wochenenden auszuweiten; beispielsweise von Donnerstag oder Freitag auf Sonntagabend oder Montag früh; ggf. noch ergänzt durch einen Zusatztag in den "umgangsfreien" Wochen. Mit dem Beharren auf "ich will aber jedes Wochenende" fällst Du vermutlich auf die Nase. Selbst wenn das bisher so gemacht wurde, resultiert daraus kein unumstössliches Gewohnheitsrecht. Kinder sind keine Maschinen, und Eltern können sich so etwas ja auch mal anders überlegen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2013 11:47
(@achill)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen Martin,

im Prinzip sind alle zwei Wochen natürlich i.O.. Hier scheint gängige 'Gerichtspraxis' jedes zweite WE von Freitag bis Sonntag sowie ein Nachmittag unter der Woche und das wäre natürlich auch ok. Von Freitag bis Sonntag will aber Exe nicht wie sie mir telefonisch mitteilte, da für sie wohl zu lang  :knockout:.

Mal schauen was kommt, eine Alternative wäre vielleicht noch jedes zweite WE von Samstag bis Sonntag sowie das dazwischenliegende nur an einem Tag oder so.

Im Moment herrscht aber eher Umgangsblockade und wie geschrieben habe ich jetzt seit zwei Wochen unsere Tochter nicht gesehen. Sollte nächstes WE ausfallen, würde ich sie am Ende dann definitiv schon mind. 5 Wochen nicht gesehen haben.  ;(

LG


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Themenstarter Geschrieben : 08.09.2013 12:12
(@fruchteis)
Registriert

Moin achill.

Ihr Eltern lebt nun schon seit drei Jahren getrennt, das Kind ist - oder wird bald - eingeschult.
Eine gute und verbindliche Umgangsregelung (speziell für Martin: Elternvereinbarung :wink:) ist mE längst überfällig, eine klare und umfassende Regelung sollte her, die Mißverständnissen und das Streitpotenzial begegnet.

Auch hier wäre der sog. 'Dreisprung' angebracht (gewesen):
- Bitte an die Mutter, Deinem Regelungsvorschlag verbindlich zuzustimmen
wenn shwierig, dann
- Antrag mit 14-Tage-Frist beim JAmt auf Vermittlung zum Umgangsrecht gem. § 18 SGB VIII
wenn schwierig oder wie hier vorliegend vom Amt zögerlich, dann
- Antrag (in Familiensachen gibt es nur Anträge!) beim FG auf Regelung des Umgangrechts, Hinweis auf § 155 FamFG ist nicht nötig, kann aber auch nicht schaden. 

Suche hier im Forum mal nach einschlägigen Threads, aus denen Du Anregungen für Regelung und Antrag entnehmen kannst.

So ein Antrag beim FG, den ich nicht-kontradiktorisch zu stellen empfehle, ist rasch geschrieben und ist keine große Sache. Wichtig ist aber, daß Du eine konkrete Umgangsregelung erarbeitet hast!

DAS ist mE Deine jetzt vorrangige Aufgabe - auch für eine Vermittlung beim Amt.

W. 


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Geschrieben : 08.09.2013 13:26
(@achill)
Rege dabei Registriert

Hallo Wildlachs,

danke für Deine Antwort!

Nun, den beschriebenen Dreisprung führe ich ja gerade aus. Auf Brief mit konkretem Vorschlag einer Umgangsvereinbarung (12 Tagesfrist, geschrieben dass dies der zweite Versuch sei) wurde bis jetzt nicht reagiert bzw. mit Umgangsboykott reagiert  ;(.

Diese Woche trotzdem (obwohl Frist aus Brief noch nicht abgelaufen) beim JA gewesen. Dort mir erklärt dass es ca. 6 - 8 Wochen wg. Termin dauern würde.

Also jetzt zum nächsten Sprung ansetzen und der heißt entweder warten auf das JA oder gleich ans Gericht.

LG


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Themenstarter Geschrieben : 08.09.2013 13:39
(@fruchteis)
Registriert

Ja, hast Du. Aber...

Sprung 2, auch 1, ist halbherzig angesetzt.

Ich rate Dir, noch einen Antrag auf Vermittlung beim JAmt nachzureichen. Das ist wichtig, um Deine Ernsthaftigkeit zu unterstreichen und - für den Fall, doch vor 's Gericht ziehen zu müssen, kannst Du Deine außergerichtlichen Bemühungen um Einigung dokumentieren.

Wie sieht Deine Umgangsregelung für das Schulkind aus?
Und zack, diese legst Du Deinem Antrag beim Amt gleich bei,
dann wissen die gleich, was Sache ist und wie entschlossen Du bist, nichts zwischen Vater und Kind kommen zu lassen. 😉

W.


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Geschrieben : 08.09.2013 13:44
(@achill)
Rege dabei Registriert

Hallo Wildlachs,

danke für Deine Antwort!

Wie sieht so ein Antrag auf Vermittlung beim JA aus? Muss ich hier irgendetwas begründen? Sollte das mein Anwalt machen? Die Dame am JA nahm den bis jetzt praktizierten Umgang auf, die Adressen von uns Eltern usw.

Mein Vorschlag war grob skizziert:

- jedes zweite WE von Fr. bis Mo. wobei ich unsere Tochter direkt am KiGa abholen könnte und wieder hinbringen könnte.
- jeden Mittwoch von 5 -7
- die zweite Woche der Weihnachts-, Oster- und Pfingstferien
- die zweite und dritte Woche der Sommerferien
- zweiter Weihnachtsfeiertag
- Ostern im Wechsel

Naja es kam zurück, Ex würde nicht nach meiner Pfeife tanzen, bis jetzt war das 'Feedback' nach dem Motto jedes zweite WE von Samstag morgen bis Sonntag Abend...

LG


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Themenstarter Geschrieben : 08.09.2013 13:54
(@fruchteis)
Registriert

Laß sie reden, achill. Du weißt nun, woran Du bist und kannst Dich einstellen.
Verstehe ich dich richtig: Mutter und JAmt haben abgelehnt?

Was Du vorschlägst ist in dem Alter des Kindes Standard und sollte bei Gericht problemlos durchgewunken werden können.

Laß Anwälte zumindest vertretungsweise draußen, solange
- Dir der Konflikt emotional nicht zu nahe geht und
- Du Dich dabei halbwegs verständlich machen kannst,
- die Gegenseite nicht mit Anwalt aufkreuzt,
- die Sache juristisch nicht zu verzwickt wird.

Unter www.elternvereinbarung.de findest Du wertvolle Hinweise und Vorschläge für ausgearbeitete Elternvereinbarungen zum Umgangsrecht. Suche auch mal hier im Forum. Ich habe auch einige straffe  Formulierungen eingestellt.

W.


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Geschrieben : 08.09.2013 16:37
(@achill)
Rege dabei Registriert

Hallo Wildlachs,

vielen Dank für Deine Antwort!

Naja, von Mutter kam bis jetzt nur eine mündliche Aussage, vom JA noch gar nichts (war vergangenen Mittwoch dort, allerdings ohne den Brief, habe nur angegeben wie der Umgang bis jetzt lief --> Termin wohl erst in 6 - 8 Wochen für ein gemeinsames Gespräch mit der KM). Da sich alles so verzögert und mir KM den Umgang seit meinem Brief verweigert (Umgang das letzte Mal vor zwei Wochen; gesetzte Frist für Rückmeldung im Brief an KM kommenden Donnerstag), fühle ich mich auch so hilflos...

Der nächste Umgang soll laut KM kommendes WE von SA auf SO stattfinden. Ich warte eigentlich nur auf eine kurzfristige Absage.

Eigentlich sehe ich nur zwei weitere Möglichkeiten: nach Ablauf der Frist des Briefes das JA anschreiben und mit Fristsetzung um Vermittlung bitten. Oder gleich den Antrag am Gericht stellen. Ich weiß dass das erste natürlich schöner, besser usw. wäre und es toll wäre wenn KM und ich dabei ins Gespräch kämen, aber das Ganze wird sich dermaßen verzögern, dass ich nicht weiß ob dies das Richtige sein wird. Gibt es die Möglichkeit eine einstweilige Anordnung den Umgang betreffend vor Gericht zu erwirken? Immerhin blockiert KM jetzt die zwischen uns Eltern getroffene Vereinbarung.

LG


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Themenstarter Geschrieben : 08.09.2013 18:22
(@achill)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

habe unsere Tochter jetzt tatsächlich wohlbehalten und fidel über das WE hier bei mir. Hab es nicht für möglich gehalten aber unter der Woche kam SMS dass ich sie abholen könne. Für mich klingt das so als ob jemand mit ihr geredet haben muss (Kindergarten oder psychologische Beratungsstelle), das sind aber nur Vermutungen. Jedenfalls wirkte sie etwas ausgewechselt. Glaube das soll jetzt alle zwei Wochen so laufen, möchte aber noch mit Ex darüber reden und eigentlich auch noch einen kürzeren Termin unter der Woche oder in der Woche ohne Umgangs-WE vereinbaren.

Auch das liebe JA hat sich gemeldet und einen Terminvorschlag für Mitte Oktober unterbreitet. Ich frage mich echt, was man machen soll, wenn der Umgang komplett blockiert wird und man 6 Wochen nur auf den Termin am JA wartet...
Jedenfalls wollen die wissen, ob ich alleine oder mit Ex dort den Termin wahrnehmen möchte. Ich bin unschlüssig... Was würdet Ihr mir hierzu raten?

LG


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Themenstarter Geschrieben : 13.09.2013 23:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Zum ersten Termin allein, damit Du die Chance hast, Dich erst einmal unbedarft zu artikulieren und vor allem Deinem dortigen Gesprächspartner "auf den Zahn fühlen" kannst - sprich kennenlernen. Psychologie lässt hier oftmals grüssen. Von daher mache doch gleich einen 2. Termin, wo dann auch die KM dabei ist. Einen Abstand von min. einer Woche würde ich empfehlen, damit Du genügend Zeit zum Verdauen und für eventuell notwendige Vorbereitungen hast. Auch wenn ich das JA nicht als "Feind" pauschalisieren mag, so ist eine gewisse Vorsicht m.E. immer geboten. "Immer" kommt von daher, da Behörden nunmal Eigenarten haben können.

Falls Du Dich als so sattelfest bezeichnen möchtest, auch mit allen unvorhergesehenen Eventualitäten (sachlich, emotional, provokativ, verleumdend) umgehen zu können - bitte. Das musst Du wissen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2013 00:48




(@achill)
Rege dabei Registriert

Hallo Oldie,

danke für Deine Antwort und Einschätzung! Das wäre auch mein Bauchgefühl gewesen.

Wie verhält es sich denn mit dem JA. Kann man die ganzen Aktivitäten dort auch bei Belieben stoppen oder ist das ein Zug, einmal ins Rollen gebracht, hören die nicht mehr auf z.B. mit weiteren Terminen etc..

LG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2013 01:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Das JA hat im Prinzip (bis auf die Inobhutnahme eines Kindes) keinerlei Entscheidungsbefugnis, sondern so betrachtet beratende bzw. vermittelnde Funktion. Betrachte sie als Gesprächspartner, der von der Sache her in Umgangsangelegenheiten als Vermittler im Sinne des Kindes erst einmal wahrgenommen werden sollte.

Und natürlich kannst Du jeder Zeit aufstehen und nach Hause gehen. Ob es Dir dienlich ist, musst Du situationsabhängig abschätzen. Bei einem Erstgespräch würde ich das keinesfalls tun, sondern sämtliche Reaktionen des JA-MA in mich aufsaugen für eine spätere Interpetation und Strategieüberlegung. Du kannst nur Informationen bekommen, aber Dir kann eigentlich nichts Schädliches widerfahren. Das sieht anders aus, wenn die KM dabei ist. Falls es hier zu Widersprüchen kommt, muss oftmals schnell und gescheit reagiert werden.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2013 01:36
(@achill)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

heute wäre wieder Umgangs-WE und wir hatten vereinbart, dass ich unsere Tochter heute auch abhole.

Heute morgen dann eine SMS, unsere Tochter hätte heute eine Geburtstagsfeier und einen Arzttermin... Ich solle sie erst morgen holen... Ex möchte dies jetzt alle zwei Wochen von SA auf SO, vielleicht noch ein Nachmittag unter der Woche.

Also eigentlich wollte ich ja zu dem JA Termin zunächst alleine, aber ich denke, damit nicht noch mehr Zeit verstreicht, werde ich den Termin an meine Ex-Frau weitergeben, damit wir dort gemeinsam ein Elterngespräch führen können. Darum hat mich auch der JA Mitarbeiter gebeten.

Sorry, muss mich nochmal ausheulen  :knockout:.

LG


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Themenstarter Geschrieben : 27.09.2013 22:53
(@achill)
Rege dabei Registriert

Hallo Miteinander,

also, ein schönes WE mit unserer Tochter gehabt, leider erst von gestern auf heute....

Gestern beim Abholen der KM den Gesprächstermin am JA eröffnet, kleinen Zettel mit Termin und Adresse ihr gegeben. Unsere Tochter zurückgebracht, dann Streit  :exclam:.

Was ich mir denken würde mit JA, das sei dann aktenkundig, wenn dann jedes zweite WE von Samstag auf Sonntag, unsere Tochter würde Freitag weinen wenn sie zu mir müsste, sie brächte sicherlich kein weinendes Kind usw.. Sie würde nicht zum JA hingehen und sie wisse auch nichts vom Termin :knockout:. Ich habe zunächst gemeint, dies könne man ja am JA in Ruhe bereden... Ich möge doch zum Psychologen, weil ich eh ein Rad abhätte usw.. Ich komme schlichtweg nicht mehr an die ran.

Der Next meiner Ex hat dann vermittelt und gemeint er mache jetzt mal den Mediator - und das echt toll gemacht! Haben uns - mal wieder - wegen Umgang verständigt, auf jeden Mittwoch am Nachmittag/Abend von 5 - 7, sowie jedes zweite WE. Hier besteht Ex allerdings von SA auf SO. Ich habe dagegen gehalten und mindestens von FR bis SO 'gefordert'. Ex hat die ganze Zeit richtig gekocht und 'Gift gespuckt', ich war völlig ruhig... Wollte ihr ob unserer 'fast' Einigung noch die Hand geben, auch dies wurde - wie immer - verweigert.

Habe noch gemeint, dass ich den Termin definitiv wahrnehmen werde, weiß jetzt aber echt nicht weiter wie ich mich meiner Ex gegenüber verhalten soll. Einen freundlichen Brief mit dem Termin schreiben? Damit ich auch ja was in der Hand habe? Den Zettel, den ich ihr gegeben habe, hab ich mal fotografiert. Na ja am Mittwoch später Nachmittag also unser nächster 'Umgang' für zwei Stunden - wenn vorher nicht eine SMS kommt :exclam:.

Unsere Tochter saß die ganze Zeit im Auto und hat traurig geschaut - das war echt das Schlimmste.

LG


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Themenstarter Geschrieben : 29.09.2013 22:20
(@achill)
Rege dabei Registriert

also ich führe das hier mal so fort...

gerade den ersten vereinbarten Mittwochs-Nachmittags Umgang für knapp zwei Stunden genossen. Wieder fing meine Ex an mit Jugendamt, sie würde da nicht hingehen und ich würde unsere Tochter an den Pranger stellen usw. Ich habe gemeint dass ich da definitiv hingehen würde und bin dann einfach mit unserer Tochter gegangen.

Bei der Rückgabe dann wieder ein Gespräch mit dem Next (von Exe sehr gut instruiert muss man sagen; die saß im Auto). Der stieß ins selbe Horn wie ich nur so verantwortungslos sein könne und zum Jugendamt gehen könne, die würden dann alles durchleuchten, unsere Tochter würde an den Pranger gestellt usw..
Meinte doch dann glatt, unsere Tochter würde weinen wenn sie zu mir 'müsse' und er würde dann zu ihr noch sagen, sie (also unsere Tochter) solle das mir doch bitte ins Gesicht sagen, dass sie nicht zu mir wolle. Mir ist der Kinnladen ganz nach unten geklappt... Habe dann ihm gegenüber noch einmal auf jedes zweite WE von Freitag bis Sonntag bestanden und noch gemeint, es gäbe keinen Grund für ihn oder meine Ex eifersüchtig auf unsere Tochter zu sein und dass er das doch bitte auch meiner Ex ausrichten solle. Und habe natürlich erklärt, dass ich den Termin am JA wahrnehmen möchte. Er (wie im Übrigen auch Ex) meinten noch, dass dort definitiv nicht hingehen würden.

Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht was ich davon halten soll...

LG


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Themenstarter Geschrieben : 02.10.2013 22:22
(@achill)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

würde es aus Eurer Sicht und Erfahrung Sinn machen, das JA anzurufen und dort zu bitten, meine Ex-Frau bzgl. des Termins zu kontaktieren? Damit das auch dokumentiert ist. Die haben nur mich angerufen und gebeten ich möge den Termin an meine Ex-Frau weitergeben.

Wenn es dann weiter vor Gericht gehen sollte, würde unsere Tochter dann dort auch angehört werden?

Irgendwie sehe ich schwarz...

Ich bin für jeden Tip dankbar.

LG


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Themenstarter Geschrieben : 03.10.2013 13:15
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht was ich davon halten soll...

Hallo Achill,

lass dich bloß nicht von den beiden verunsichern. Erstmal solltest du dir folgendes auf die Fahne schreiben: Der Next deiner Ex ist NICHT dein Gesprächspartner in dieser Sache. Du und deine Ex sind die Eltern eures Kindes und IHR habt euch über die Belange zu einigen oder meinetwegen zu streiten.
Führt dies zu keiner Einigung ist die nächste Institution das Jugendamt und nicht ersatzweise der Ex oder sonst irgendwelche Familienmitglieder.

Natürlich wird jetzt in der Richtung taktiert, dass du der "Böse" bist und das Kindswohl gefährdest. Es ist die typische und mir nicht ganz unbekannte Schuldabweisung in Bezug auf Umgangsquerulanten.
Ích sag immer, es ist der sogenannte "Wohnzimmerkrieg" den solche Umgangsbykotteusen ausführen (wollen). In den eigenen vier Wänden wird eine No-Go-Politik wird von diesen Personen vertreten, welche nur noch mehr Konflikt schürt und nicht sachdienlich ist. Solche "Wohnzimmerkriege" um das Kind werden von der Gegenseite grundsätzlich emotional und nie sachdienlich ausgetragen. Eine Chance auf diesem Weg weiter zu kommen ist gleich Null.

Du musst solche Querulanten im übertragenden Sinne mit den Ohren aus den eigenen vier Wänden heraus zerren und diese bei unterstützenden Einrichtungen "anprangern". Nur so hast du eine Chance weiter konstruktiv eine Lösung mit fähigen Argumenten zu kreieren.

Ich rate dir unbedingt weiter an dem Termin beim Jugendamt fest zu halten. Denn nur so kannst du unter Umsänden im gerichtlichen Streit nachweisen, dass du immens auf eine aussergerichtliche Lösung bestanden hast um Lösungen im Sinne eures Kindes heraus zu arbeiten.

Gruß
Sputnik


AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2013 13:18
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen,

würde es aus Eurer Sicht und Erfahrung Sinn machen, das JA anzurufen und dort zu bitten, meine Ex-Frau bzgl. des Termins zu kontaktieren? Damit das auch dokumentiert ist. Die haben nur mich angerufen und gebeten ich möge den Termin an meine Ex-Frau weitergeben.

Ja es macht Sinn, wenn nachweislicheine offizielle Einladung an deine Ex raus gegangen ist und so nachweislich eine Ablehnung einer aussergerichtlichen Lösung bei Absageoder Nichteinhaltung des Termins vor Gericht dokumentiert werden kann!


AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2013 13:19
(@achill)
Rege dabei Registriert

Hallo Sputnik,

danke für Deine Antworten!

Dann rufe ich morgen am JA an und bitte darum, auch meine Ex-Frau zu kontaktieren. Oder lieber schriftlich oder per mail das JA anschreiben.

Richtig, man hat versucht mich einzuschüchtern und mir die Schuld in die Schuhe zu schieben. Meine Ex-Frau würde mich als gewalttätig während unserer Ehe hinstellen wenn dieser Termin stattfinden würde! Was einfach nicht wahr ist.

Exe bzw. (N)exe meint, die würden das Kind in ihrer jeweiligen Umgebung besuchen und beurteilen lassen und es würde dort von Psychologen befragt.

LG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2013 13:40
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Richtig, man hat versucht mich einzuschüchtern und mir die Schuld in die Schuhe zu schieben. Meine Ex-Frau würde mich als gewalttätig während unserer Ehe hinstellen wenn dieser Termin stattfinden würde! Was einfach nicht wahr ist.

Lass sie dich hinstellen wie sie will. Auf Lügen muss man nicht reagieren, und wenn sie dich für gewalttätig einstufen, würde sie dir das Kind gar nicht überlassen und auch nicht nur "ein wenig".

Exe bzw. (N)exe meint, die würden das Kind in ihrer jeweiligen Umgebung besuchen und beurteilen lassen und es würde dort von Psychologen befragt.

Was die meinen oder nicht meinen ist totaler "Nonsens". Ebenso könnten sie meinen, dass das Justizministerium in Kooperation mit dem Familienministerium vorbei kommt und sich die Umgebung anschaut und das Kind befragt  😉


AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2013 13:50




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