Es gab schon öfter Problem mit dem Umgang da meine EX-Frau 120km entfernt von mir in ihre Heimat gezogen ist.
Zu Letzt hatten wir im Beisein ihrer Anwältin beim Jugendamt eine Abmachung, das ich diese immer zum ersten und Sie das übernächste Wochenende die Kinder holt und bringt.
Vor ein paar Wochen schrieb sie, ob sie das Wochenende(22.11-24.11)nicht nach vorne verschieben kann, da der Kleine sich angeblich eine weiterführende Schule anschauen musste. Ich sollte dann beide Wochenenden hintereinander nehmen. (8-10.11 und 15-17.11)
Ich war jetzt davor aber das lange Wochenende krankgeschrieben und musste dringend eine Reparatur am Auto machen. Ich teilte ihr mit, dass ich die Kinder an dem Wochenende(8.11-10.11) wo ich sie holen sollte, nicht holen kann, ob sie dies nicht übernehmen könnte. Sie kam mir entgegen und wollte die Kinder bringen. Ein Tag später hat sie es dann wieder revidiert...Ich teilte ihr weiter mit, das Wochenende darauf was sie tauschen wollte, konnte ich nicht da ich da die Reparatur bei einem Freund in der Werkstatt eingeplant hatte.
Heute ist ein Brief vom Gericht gekommen zur Ladung.
In dem beiliegenden Anwaltsschrieben steht, ich soll die Kinder an allen ungeraden Wochenenden zwischen 18 und 19 Uhr, holen und bringen.
Des Weiteren steht da, dass ich angeblich meine EX fordere die Kinder zu mir zu bringen.
Vor diesem Hintergrund ist festzulegen, dass der Kindesvater das Recht und die Pflicht hat, die Kinder in jeder ungeraden Woche von freitags 18 bis Sonntag 18 zu sehen.
Der Kindesmutter ist es nicht zumutbar, die Fahrten für den Kindesvater zu übernehmen....
Was kann ich jetzt machen? Ich will das so nicht. Aus finanziellen Gründen kann ich nur 1x im Monat fahren. Auch beruflich bin ich viel unterwegs mal im Ausland wo ich die dann gar nicht holen kann.
Ich habe ihr auch schon öfter gesagt das ich das Wochenende gerne drehen möchte da meine Partnerin die anderen Wochenenden frei hat.
Des Weiteren ist gerade noch ein Fall offen wo ich vermutlich auf Betreuungsunterhalt verklagt werden. Mein Anwalt meint, bei meinem Schulden und dem Selbstbehalt werde ich vermutlich Privat Insolvenz beantragen müssen, dann ist da Auto auch weg…
Ich weiß gerade echt kein Rat.
Hallo,
am besten sind natürlich immer friedliche Einigungen. Tatsache ist, dass Du nicht verpflichtet werden kannst die Kinder zu nehmen, wenn Du nicht willst. Prinzipiell ist der Umgangselternteil (also Du) verpflichtet die Kosten des Umgangs zu tragen. Andererseits ist es auch so, dass das beim Unterhalt berücksichtigt werden kann, wenn ansonsten kein Umgang wäre.
Allerdings ist es natürlich auch so, dass die KM planen können muss und Umgang auf Abruf geht gar nicht. Auch kann die KM nicht sagen, ich bin krank, ich kann nicht.
Unterm Strich bleibt, dass Dich keiner zu mehr Umgang verpflichten kann als Du leisten kannst. Dabei spielen Deine finanziellen Möglichkeiten eine Rolle. Du solltest Deine Situation darlegen, sachlich und so wie sie ist. Entweder kommt die KM Dir finanziell in irgendeiner Form entgegen oder es geht eben nur einmal pro Monat.
<a href="https://schulden-insolvenzberatung.de/privatinsolvenz/privatinsolvenz-von-a-bis-z/auto.html>Hier</a>" noch ein paar Hinweise zur Privatinsolvenz und Auto.
VG Susi
Wie wäre es mit diesem Vorschlag: du holst die Kinder zum Umgang ab, KM holt sie am Umgangsende zurück. Gleiche Fahrstrecke, aber jeder muss was tun, wenn er was will. Schmeißt einer die Pläne um, muss er auch die Fahrerei übernehmen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Weiß ja nicht ob es jetzt zu spät ist.
Wenn das Gericht sagt, ich muss das so machen, dann ist das so.
Hallo,
Du hast eine Ladung erhalten und die Forderung der KM/des Anwalt der KM. Das ist zumindest noch kein Beschluss. Es soll wird eine Verhandlung geben, wo es darum gehen wird wie der Umgang geregelt werden soll.
Zum einen habt ihr immer noch die Möglichkeit euch einfach zu einigen, das wäre dann ein Vergleich (gerichtlich genehmigt) oder ihr könnt euch nicht einigen, dann gibt es einen Beschluss.
Es geht also darum, ob und wie Du in der Lage bist den Umgang durchzuführen. Der Umgang ist ein Recht des Kindes, aber Du musst alle Kosten des Umgangs tragen. Das ist für Dich ein echtes Problem. Deshalb solltest Du Deine eigene finanzielle Lage sachlich und umfassend darstellen und zum Ausdruck bringen, dass Du weisst, dass Du die Kosten tragen musst, es Dir aber nicht möglich ist, dann alle 14 Tage den Umgang wahrzunehmen. U.U. ist das aber auch das Ziel der KM, Du kannst zwar die Kinder holen, sie will aber keine Kosten tragen und auch nicht fahren. Für Dich bedeutet das praktisch, dass der Umgang dann nur noch einmal im Monat stattfinden kann.
Wenn die anderen Wochen für Dich günstiger sind, dann sprich das an. Allerdings könnte es auch sein, dass die KM nicht will, dass Deine Partnerin die Kinder betreut. Dazu hat sie zwar kein Recht. Trotzdem sollte nicht im Vordergrund stehen, dass Du die Kinder nicht betreuen kannst und es deshalb Deine Partnerin macht. Sie kann nur Dein Backup, aber nicht die Hauptbetreuungsperson sein. Ausnahmen bestätigen die Regel.
VG Susi
Sie ist ja der Meinung da mir anteilig das Kindergeld angerechnet wird kann ich auch fahren..
Hallo,
das entspricht durchaus dem Gesetzestext, allerdings bekommst Du das Geld ja nicht ausgezahlt sondern der KU-Zahlbetrag ist entsprechend niedriger. Hier wäre die Frage wieviel Geld Dir nach Abzug des KU für 2 Kinder noch bleibt und wie die Schulden zustande gekommen sind. Sind sie in der Ehe entstanden? Wofür hast Du die Kredite aufgenommen? Neue Einrichtung nach der Trennung oder für ein Auto oder ein reiner Konsumkredit? Wenn es einen sinnvollen Grund für die Kredite gibt und Dir damit eben nicht mehr Geld zur Verfügung steht, dann ist das etwas anderes als wenn die Armut "selbstverschuldet" ist.
VG Susi
Wie die Schulden zustande gekommen sind, kann man in meinen anderen Beiträgen lesen.
Von vor der Ehe und aus der Ehe.
letzte Berechnung vom Jugendamt Minden ergab ein Netto von 2783€ das andere AMT von Kind3 hatte 2828€ berechnet...
Wurde jetzt bei allen auf 105% Prozent Eingestuft zum Ärger meiner EXFRau, da der Titel auf 110% tituliert war...
289 Kind 1 anstatt jetzt 398(105%) vorher 422€(110%) da Kind jetzt im Internat ist.
325 Kind 2
270 Kind 3
884 Gesamt
225 Kredit1
125 AutoKredit
100 Kredit 2
450 Gesamt
1334 Gesamtsumme Ausgaben Unterhalt und Schulden
Aktuell läuft noch ein Verfahren auf BU von der Mutter von Kind 3. Aktuell habe ich vom Anwalt 1 Monat nichts mehr gehört. Theoretisch könnten die mich bis auf meinen SB von 1200 runter radieren.
Wäre nur doof wenn die mich jetzt zu was zwingen mit den fahrten und ich kann es mir hinterher eh nicht mehr leisten wenn die mit dem BU nochmal aktiv werden sollten.