Kosten für die Fahr...
 
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Kosten für die Fahrten zur Ex um Kind abzuholen??

 
(@madeju)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

meine Ex ist bei der Trennung vor 2 Jahren mit meinem Sohn, heute fast 4 Jahre alt, wegen ihrem neuen Partner weggezogen, etwa 250 km.
Wenn ich meinen Sohn sehen will, muss ich mich also für Hinfahrt zum Abholen und Mitnehmen zu mir nach Hause 5 Stunden fahren. Das halt Freitag nach der Arbeit und dann am Sonntag das ganze wieder retour.

Ich hole den Kleinen alle drei Wochen und bisher ist mir die Ex öfter mal entgegengefahren. Nun zahle ich keine Unterhalt mehr an sie seit der Kleine drei Jahre alt geworden ist, weil sie ja wieder arbeiten könnte. Macht sie aber nicht, weil, sie seit November wieder Mutter geworden ist.
Ich wollte von ihr einfordern, dass sie mir den Kleinen alle drei Wochen entgegenfährt (ich 100 km, sie 150 km).

Nun weigert sie sich, weil sie keinen Unterhalt mehr für sich bekommt und nicht ihre Spritkosten dafür tragen möchte. Ich sehe das aber so, sie ist weggezogen und ich bin jetzt der Dumme. Sie hat doch die moralische Pflicht sich an den Kosten zu beteiligen und mir mal entgegenzukommen.
Weiterhin begründet sie ihre Weigerung damit, dass sie wieder arbeiten geht - freitags - und sie deshalb mir nicht mehr entgegenfährt, zudem hat sie ja jetzt ein Baby, mit dem sie nicht 3 Stunden "sinnlos" in der Gegend rumfahren will.

Wie sieht es da aus mit meinen Rechten? Muss sie mir entgegenfahren? Muss sie sich an den Kosten beteiligen?

Sie ist in Elternzeit und hat 200 € Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung. Ich verdiene schon gut, etwa 2.000 € netto:

Danke für eure Hilfe,
MaDeJu

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2010 12:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo MaDeJu,

Du hast es selbst gesagt: Sie hat die moralische Pflicht. Aber keine juristisch durchsetzbare. Es gibt zwar Entscheidungen, bei der der die Entfernung schaffende Elternteil die Umgangskosten (oder Wege) mit tragen musste, aber da sehe ich bei ihr wenig Chancen, dass ein Richter sie dazu verurteilt, die Kosten dafür zu tragen, wenn sie jetzt auch noch ein Baby hat und arbeitet UND dabei so wenig verdient.

Der "Neue" ist ihr aber auch zu BU verpflichtet. Fraglich also, was sie tatsächlich zur Verfügung hat.

Hast Du Sorgerecht?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2010 12:16
(@madeju)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

also wir haben gemeinsames Sorgerecht und kein geregeltes Aufenthaltsbestimmungsrecht, also wohl auch gemeinsames.

Was ist den BU?
Sie hat praktisch ihre 200 € aus geringfügiger Beschäftigung, 264 € Unterhalt für meinen Sohn und 320 € Kindergeld für beide.
Ihr Partner ist selbstständig, macht aber wohl nicht viel Gewinn, wie ich noch aus der Unterhaltsberechnung für sie weiss.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2010 12:24
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo MaDeJu,

die Antwort von LBM ist völlig korrekt. Rechtlich hast Du keinerlei Ansatzpunkte. Die Kosten für Holen und Bringen obliegen Dir.
Für eine Kostenbeteiligung der KM ist die rechtliche Hürde sehr hoch. Entfernung und Kosten müssen so immens sein, dass für
Dich quasi Umgang unmöglich wird. Also bleibt Dir nur mit der KM freundlich zu reden (Du könntest Ihr z.B. anbieten, den Sprit
zu bezahlen, so dass Du wenigstens Zeit sparst) oder einfach den Umgang umzuorganieren, z.B. das Kind nicht zu holen, sondern
in der Nähe des Wohnortes den Umgang verbringen (spart Zeit und Sprit und Nerven). Nur mal so als Anregung.

LG, Mux (dessen Kind 550 km entfernt lebt).   

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2010 12:36
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin MaDeJu,

ääähh.....

Nun zahle ich keine Unterhalt mehr an sie seit der Kleine drei Jahre alt geworden ist, weil sie ja wieder arbeiten könnte.

Damit meinst Du den Unterhalt an deine EX, oder den für euer Kind??

Ich nehme mal an, ersteres.
Da sie, wie zuvor schon geschrieben, nicht verpflichtet ist, Dir entgegenzukommen, wäre da dann auch die Frage, was es Dir wert wäre, damit sie es weiterhin tut?
Umgangskosten sind Dein rein privater "Luxus" 🙁

Gruß
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2010 12:47
(@madeju)
Schon was gesagt Registriert

Also für den Kleine bezahl ich schon Unterhalt, an sie nicht mehr.

Sie sagt ja, sie kann mir nicht mehr entgegenfahren, weil sie ja freitags ganztags arbeitet.
Sie kommt mir also sowieso nicht entgegen,
zudem will sie das Baby nicht drei Stunden "umsonst" im Auto rumfahren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2010 13:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MaDeJu,

wie die Vorschreiber schon eindeutig sagten: Der Umgang ist in finanzieller und zeitlicher Hinsicht Dein "Privatvergnügen"; die Pflichten Deiner Ex beschränken sich darauf, "das Kind zum Umgang bereitzuhalten", wie die Juristen das nennen.

Angesichts gängiger Umgangsschicksale kannst Du Dich trotzdem glücklich schätzen, dass der Umgang als solcher nicht behindert wird. Persönliche Moralvorstellungen oder Gerechtigkeitsempfinden sind nicht einklagbar. Wenn Deine Ex sagen würde "mein lieber MaDeJu, ich finde, Du bist moralisch verpflichtet, mich auch über den 3. Geburtstag unseres Kindes hinaus finanziell zu unterstützen", würde Dich das ja auch nicht sonderlich beeindrucken; Du verweist auf die gesetzliche Regelung. Deine Ex tut dasselbe.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2010 13:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auch wenn meine Vorredner in allen Punkten recht haben, würde ich das ganze nicht von vornherein aufgeben.
Nachdem selbst der BGH schon in besonderen Fällen eine halbwegs gerechte Regelung von Umgangskosten nicht mehr kategorisch ausgeschlossen hat, vor Allem wenn die Mutter die Entfernung geschaffen hat.

Der Weg ist jedoch mühsam und unsicher.
Da der Gesprächsfaden aber anscheinend noch nicht vollständig abgerissen ist, kannst du diese Möglichkeit nochmal als Argument ins Feld führen.
Z.B. dass sie nicht am Freitag fährt, sondern am Sonntag. Oder eben halbe Wege.

Ich plädiere seit einiger Zeit zunehmend dafür, nicht auf die Forderung nach Beteiligung an den Umgangskosten zu verzichten, seitdem es doch mittlerweile Richter gibt, denen die bisherige Regelung auch nicht mehr einleuchtet.
Die Chance ist nicht groß, aber größer als Null.
Und wenn das nie jemand fordert, wird es auch nie jemand bekommen.
Und dann wird die Justiz auch nie ihre Meinung ändern.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2010 13:41
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Ist es nicht egal, ob Unterhalt an die Mutter bezahlt wird, die dieses Geld dann wieder in Benzin für die Umgangsfahrten umwandelt, oder ob die Benzinrechnung direkt beim Vater liegt?

Oder geht es nur um den Faktor Zeit? Hatte ich allerdings nicht so verstanden.

Ich würde hier keinen großen Streit vom Zaun brechen. Sieh es doch so: du sparst dir den Unterhalt, dafür hast du höhere Benzinkosten.

Die Idee, wenigstens Sonntags einen Deal zu machen, kannst du ja mal trotzdem ansprechen. Da wird das Baby ja wohl betreut sein, denn mit einem 7 Monate alten Kind stundenlang im Auto zu sitzen ist wirklich kein Vergnügen.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2010 21:27
(@steve80)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin in einer ähnlichen Situation. Bei mir sind es fast 400 km ohne jegliche Bereitschaft von ihr, mir auch nur ein kleines Stück entgegenzukommen.

Meine Ex hat mich auch sitzen lassen und die Kleine, mein ein und alles, mitgenommen. Seither habe ich keine wirkliche Freude mehr im Leben. Man sieht, wie Leben entsteht, das man selbst weitergegen hat. Man sieht, wie ein Kind auf die Welt kommt und man liebt es ab der ersten kleinen Augenblick. Dann kommt der Schlag ins Gesicht. Sie hat einen Neuen, hat dich betrogen und belogen und als ob das noch nicht Ohrfeige genug wäre, nimmt Sie dir auch noch Dein Kind weg.

Ich weiß, ich sollte hier nicht jammern, es geht Euch ja allen so. Aber es ist gut, in diesem Forum „Leidensbrüder“  zu finden. Habe mir überlegt, eine Sammelklage zu starten und unser Rechtssystem komplett in Frage zu stellen. Wer ist dabei? Wo bleibt die Gerechtigkeit in diesem Land?  :gunman: Diese Sch... (tschuldigung) Frauen haben einfach nicht das Recht, uns unsere Kinder wegzunehmen. Wenn auch nur irgendjemand eine Idee hat was man tun kann bin ich genauso wie Madeju froh um jeden Rat.

Verzweifelter Gruß

Steve

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2010 00:01




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Habe mir überlegt, eine Sammelklage zu starten und unser Rechtssystem komplett in Frage zu stellen. Wer ist dabei? Wo bleibt die Gerechtigkeit in diesem Land? 

"Sammelklagen" sind im deutschen Rechtssystem nicht vorgesehen. Man kann es auf diesem Weg mithin auch nicht "in Frage stellen".

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2010 00:34
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Frage stellen wohlmöglich viele das System. Und die Gesetze ändern, kann auch noch keiner.

Wäre mal eine Marktlücke.  😉  (Spass beiseite)

Solange nichts Verfassungswidrig ist, oder ähnliches, geht nur der normale Weg über das zuständige
Amtsgericht, bzw. OLG.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2010 01:52
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Steve,

Wenn auch nur irgendjemand eine Idee hat was man tun kann bin ich genauso wie Madeju froh um jeden Rat.

Nun, dann schlage ich vor: Mach' einen eigenen Thread auf, schildere deine Situation und dein Problem, und stelle deine Fragen. Ist i.d.R. deutlich effektiver als irgendwelche halbgaren Versuche, das Gesamtsystem zu beseitigen. Zaubern können wir zwar nicht, aber in vielen Fällen hat doch irgendwer von uns ein paar brauchbare Ideen. Allerdings müssen wir dafür wirklich wissen, was du meinst mit "nimmt Sie dir auch noch Dein Kind weg", und zwar ganz konkret in deinem Fall. Patentrezepte, die immer wirken, gibt's nämlich nicht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2010 01:58