Hallo Zusammen!
Vor etwa 2 Wochen hat mein Anwalt die Umgangsklage bei Gericht eingereicht und dabei ausdrücklich um eine Terminierung innerhalb 1 Monats entsprechend den Bestimmungen in § 155 FamFG (beschleunigtes Verfahren) gebeten.
Heute nun finde ich die lapidare Reaktion des Gerichtes im Briefkasten:
Man hat den Antrag zunächst der KM sowie dem JA zugeleitet mit Bitte um Stellungnahme. Und dann kann ich da lesen "Eine mündliche Anhörung der Beteiligten und eine Entscheidung über ihren Antrag erfolgt nach Vorliegen des Berichtes des Jugendamtes."
Was ist denn das bitte für ein Scheiß?!
Der Witz an der Sache: Das Jugendamt hat bereits ein Gespräch mit der KM geführt - und diese hat sich ganz klar geäußert, dass sie keinen Umgang zulassen will - ohne jede Begründung - nur einfach "ich will nicht und basta". Und bis dieser Termin überhaupt mal zustande kam, ist das JA meiner Ex wochenlang hinterhergerannt, well gnä Frau keine Zeit und kein Bock hatte.
Wenn das jetzt wieder so läuft, dann hat sich das "beschleunigte Verfahren" schon auf den ersten Metern entschleunigt und das wird ne wochen- oder gar monatelange Hängepartie.
Und diesen Sachverhalt haben wir dem Gericht im Antrag auch lang und breit mitgeteilt - nämlich dass wir die ganzen tollen Ideen, die diese Arbeitsvermeider sonst so in der ersten mündlichen Verhandlung entwickeln, um bloß keine Entscheidung treffen und ein Urteil formulieren zu müssen, schon hatten und diese allesamt am Unwillen der KM gescheitert sind.
Ich könnte kotzen! Eigentlich hatte ich meinen Anwalt ja angewiesen, parallel zur Hauptsache einen Antrag auf Einstweilige Anordnung zu stellen. Was er aber nicht gemacht hat, weil er meinte, dass das bei Umgangssachen zu 99% abgewiesen wird.
Wenn ich mir das jetzt betrachte, dann bestätigt sich genau mein Gefühl, dass ich von Anfang an hatte. Ich glaub, ich brauch nen neuen Anwalt.
😡
Grüße
PdG
Anschlussfrage:
Macht es Sinn, angesichts dieses ignoranten Verhaltens des Gerichts, noch einen Antrag auf eine Einstweilige Anordnung zur Regelung des Umgangs bis zur Entscheidung in der Hauptsache nachzuschieben?
Oder verscherzt man es sich dann bei Gericht erst recht?
HI
In Bezug auf obiger Stellungnahme des Gerichts zum "zügigen Fortgang" eines Verfahrens nach §155 FamFG würde ein nachgeschobener EA-Antrag das Gericht in Zugzwang bringen. Entscheidungen über eine EA sind hier endgültig und ohne Beschwerdemöglichkeit. Wenn das Gericht bzw. der Richter keinen Bock hat, wird sich das in der EA-Entscheidung ausdrücken. So gesehen ist hier für Dich das Erkennen einer Vorentscheidung möglich und Du kannst frühzeitig Deine Optionen nach AG-Beschluss in der Hauptsache vorbereiten bzw. dieselbe entsprechend noch nachbessern.
Du kannst also nicht wirklich verlieren, hingegen aber zumindest (Vorbereitungs-) Zeit und Erkenntnis gewinnen.
Gruss oldie
Edit: Präzisierung einer eventuellen Auswirkung.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo PdG,
1.
"Eine mündliche Anhörung der Beteiligten und eine Entscheidung über ihren Antrag erfolgt nach Vorliegen des Berichtes des Jugendamtes."
Wo liegt das Problem ?
Das JA kann doch nun einen Bericht schreiben, denn es gab ja dies:
Der Witz an der Sache: Das Jugendamt hat bereits ein Gespräch mit der KM geführt - und diese hat sich ganz klar geäußert, dass sie keinen Umgang zulassen will - ohne jede Begründung - nur einfach "ich will nicht und basta".
Ich würde zunächst das Ja mit Termin mahnen, diesen Bericht für das Gericht zu verfassen.
Die Position der Mutter ist ja dort bekannt, es gibt also keinen Grund diesen Bericht nicht zu schreiben.
2.
Eigentlich hatte ich meinen Anwalt ja angewiesen, parallel zur Hauptsache einen Antrag auf Einstweilige Anordnung zu stellen. Was er aber nicht gemacht hat, weil er meinte, dass das bei Umgangssachen zu 99% abgewiesen wird.
Keine Ahnung, wie der Anwalt zu dieser Auffassung kommt, möglicherweise ist das seine persönliche Erfahrung mit einem bestimmten Richter.
Grundsätzlich ist diese Aussage jedoch grober Unfug.
Bei totalem Umgangsboykott ist eigentlich immer Antrag auf Einstweilige Anordnung zu stellen, denn jeder weitere Tag ist ein Tag ohne den wichtigen zweiten Elternteil - mit allen bekannten Folgen.
Versuch schon den ganzen Vormittag die zuständige Sachbearbeiterin ans Kabel zu kriegen, um der mal auf den Zahn zu fühlen, bis wann sie gedenkt, den Bericht zu fertigen. Blöderweise hat das Gericht ja keine Fristen gesetzt. Echt eine Unverschämtheit, diese Vorgehensweise.
Und wenn ich die Dame dann doch mal irgendwann dran kriegen sollte, dann werd ich mal versuchen, ein klein wenig aufs Tempo zu drücken - aber ohne, dass sie sich genervt fühlt - denn das wäre dann wohl kontaproduktiv.