Hallo!
Ich bin ein junger Vater eines mittlerweile 3jährigen Sohnes und seit er das Licht der Welt erblickt hat, (eigentlich auch schon vorher) ist das Verhältnis zwischen der KM und mir ein arg kaputtes. Das bedauer ich sehr, aber nach 3 Jahren "Beziehungsarbeit" habe ich es nun aufgegeben. Mittlerweile lebt sie auch mit einem neuen Partner zusammen und wie mir scheint hat dies unmittelbare Auswirkungen darauf, dass sie neuerlich nicht mehr möchte, dass ich meinen Sohn wie gewohnt aller 6 Wochen ein Wochenende sehen kann. Dazu muss gesagt werden, dass ich über 500km entfernt wohne und es mir daher nicht so einfach möglich ist, öfter dazusein. Das Wochenende verbrachten wir dann immer in der Wohnung meiner Mutter (also seiner Oma). Jedenfalls besteht sie jetzt darauf (wohlwissend, dass sie mir den Umgang rechtlich nicht verwehren kann), dass ich ihn nur noch bei ihr zu Hause besuchen kann und hat damit scheinbar eine Lücke im Umgangsrecht gefunden. Darf sie bestimmen WO der Umgang stattfindet? Oder habe auch ich als nichtehelicher Vater das Recht auf Mitbestimmung des Ortes? Ich möchte nämlich zu ihr nach Hause kommen, da sie mich da mißtrauisch kontrollieren, mir allerlei Verhalten verbieten und mich somit demütigen wird. Unsere Erziehungsstile sind sich mehr oder weniger entgegengesetzt und sie besteht darauf, dass ich mit ihm so umgehe, wie sie das für richtig hält. In der Wohnung meiner Mutter (seiner Oma) hatte ich diese "Kontrolle" nicht und war freier im Umgang mit ihm, wobei ich mich wesentlich wohler fühlte und was sich meiner Meinung nach auf poitiver auf ihn auswirkt. Abgesehen davon habe ich dann nicht mehr die Möglichkeit ihn ins Bett zu bringen, bei ihm zu schlafen und morgens mit ihm aufzustehen, zu frühstücken etc., da mein Umgang dann auf den Tag beschränkt bliebe.
Also: Inwiefern habe ich ein Recht auf Mitbestimmung der Art und Weise des Umgangs, d.h. also auch des Ortes, an dem er stattfindet?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
Hallo Thomas,
die Umgangsgestaltung obliegt alleinig dem Umgangselternteil. Niemand kann dir da rein reden, so lange das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Und letzteres wäre der Knackpunkt, denn Kindeswohl ist direkt nicht definiert, obliegt also der individuellen Interpretation.
Das Alter des Kindes erfordert einen häufigen Umgang. Die Entfernung ist nun recht groß und damit auch der finanzielle Aufand. Versuche alle 4 Wochen deinen Sohn über das WE (Freitag bis Sonntag) zu bekommen. Er wird es dir später danken.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!