so Gespräch beim JA habe ich jetzt auch geführt.
Hatte befürchtet, daß ich an eine Dame betagten Alters gerate, die kommunistische Zeiten miterlebt hat bzw. noch lebt.
Bin aber an eine allerhöchstens Mittdreissige geraten, die symphatisch und sehr nett war.
Zeigte sogar ehrliches (nicht gespieltes) Verständnis und fand es ganz toll daß ich den "weiten Weg" für das Gespräch gefahren bin.
O-Ton: " nach den Brief zu urteilen, haben Sie ja schon eine Menge erdulden müssen - super Einsatz von Ihnen diese Strecke für das Gespräch zu fahren - das machen sie alles für Sohnemann ? sieht man selten ..."
Habe Ihr auch den Brief vorgelegt, den ich an KM geschrieben habe und bin im Gespräch inhaltlich bei diesen Formulierungen geblieben.
Sie wird nun KM einen Brief schreiben - die Telefonnummer von KM wollte sie ausdrücklich nicht haben !
Sie erwähnte sogar, das Gespräch ggf bei KM zu Hause zu führen und sich ggf auch mit Sohnemann zu unterhalten.
hmmh bin ich mal gespannt !
So E-Mail vom JA reingekommen:
Zitat JA
Sehr geehrter Herr ….
ich wollte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass KM bei mir zum Gespräch war. Da für einen Umgang aber das Wohlbefinden und der Wunsch des Kindes berücksichtigt werden muss, haben wir zeitnah einen Gesprächstermin mit Sohn vereinbart. Sobald ich auch mit Sohn gesprochen habe, melde ich mich bei Ihnen.
Mit freundlichen Grußen
Ich lese hier zwischen den Zeilen folgendes:
KM hat wie vermutet es so dargestellt , dass Umgang mit mir „schädlich“ für Sohnemann ist.
Nun wird KM die Zeit nutzen um Sohnemann nochmal ordentlich Input gegen Papa zu geben und dann wird in diesem Gespräch „der Sack gegen Papa“ zu gemacht !
Umgangsausschluß wird vorgeschlagen.
Wie deutet Ihr das ?
Help !!!
Moin Albert,
kleiner Antwortvorschlag:
Sehr geehrte Frau JA,
vielen Dank für Ihre Bemühungen. Da es keinen Zweifel geben sollte, dass die Umgänge von Junior mit mir grundsätzlich dem Kindeswohl dienen und die derzeitigen Probleme meines Erachtens im Wesentlichen an einer fehlenden konstanten Umgangsregelung liegen, bitte ich Sie um kurzfristige Mitteilung, wann ein solches Gespräch mit Junior stattfinden wird, damit die Kontakte schnellstmöglich wieder aufgenommen werden können.
Gruß
Albert
Gruß
United
danke - wollte eben schon panisch dem JA antworten.
Habe aber eben so geantwortet wie von United vorgeschlagen.
Ich ahne, daß es zu Sprung 3 kommen wird ....
Wie deutet Ihr das ?
Hallo Albertvater,
auf mich wirkt das Verhalten der Beamtin, wie "business as usual".
Getrennt lebende oder geschieden Eltern sind sich uneingig wegen des Umgangsrechts des Kindes.
1. Schritt:
Elternteil 1 (BET oder UET) tritt an und beschreibt das Problem aus seiner Sicht.
Das warst in eurem Fall du.
2. Schritt:
Termin mit Elternteil 2 wird von Amts wegen initiiert.
Das war der Termin mit KM.
3. Schritt:
Gespräch mit dem Kind wird gesucht.
Ist angekündigt.
4. Schritt
Gespräch mit beiden Elternteilen - ohne Kind - mit dem Ziel der außergerichtlichen Einigung.
Wird voraussichtlich folgen.
5. Schritt:
Falls es keine Einigung gibt, Hinweis an beide Elternteile auf rechtliche Möglichkeiten, das Umgangsrecht des Kindes zu realisieren.
6. Schritt:
Falls ein Elternteil das Gericht anruft, Stellungnahme im Termin.
Solange keine massiven Gegengründe (Delinquenz, Suchterkrankung psychische Störung) bewiesen und amtlich bekannt sind, wird das JA sich im Termin routinemäßig für das Umgangsrecht des Kindes aussprechen.
Üblicherweise wird der Familienrichter am Amtsgericht Standard-Umgang entsprechend der gestellten Anträge bzw. dieses Wegweisers beschließen.
Das fällt für die Profis bei Gericht und den Behörden alles noch unter alltägliche Routine bzw. "business as usual".
Die relativ hohen Hürden für einen Umgangsausschluss erklärt im übrigen das hier oft befürchtete Hinzuziehen der Polizei zu (nach-)ehelichen Auseinandersetzungen: Eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt und/oder Stalking-Vorwürfe sind schwer zu widerlegen, wenn sie erstmal "aktenkundig" geworden sind.
Da einerseits Kindschaftssachen laut FamFG dem Beschleunigungsgebot unterliegen und andererseits die Mühlen der (Straf-)Justiz gewöhnlich eher langsam mahlen, nützt dem Beschuldigten seine strafrechtliche Unschuldsvermutung wenig, solange nicht gerichtsfest nachgewiesen ist, dass er für seine Mitmenschen im Allgemeinen und seine Kinder im Besonderen keine Gefahr darstellt. Bis dahin kann eine Entfremdung sich dermaßen manifestiert haben, dass das Gericht begleiteten Umgang oder Aussetzung des Umgangs anordnet, weil das Kind mittlerweile dermaßen davon überzeugt ist, keinen Umgang zu wollen, dass es entsprechende Anhörungen mit großer Routine und Souveränität "aussitzt".
Insofern solltest du weniger Sorge vor dem haben, was das Jugendamt über dich schreiben könnte, sondern was es (von anderen Behörden, d.h. konkret von der Staatsanwaltschaft) über dich lesen könnte. Sollte deine Ex bislang diese widerwärtige Strategie vermieden haben, achte gut darauf, ihr bzw. ihrem Rechtsbeistand auch künftig keine Anlässe für einen Strategiewandel zu geben.
Sollte deine Ex nur mit "sauberen" Mitteln deinen Umgang begrenzen wollen (häufiges Motiv, auch für "freiwillige" väterliche Umgangsreduktion sind offen gezeigter Trennungsschmerz und Anpassungsprobleme des Kindes beim Wechsel von einem Haushalt in den anderen), kannst du davon ausgehen, dass Richter und Jugendamtsmitarbeiter diese Symptome sehr viel weniger dramatisch bewerten als besorgte Eltern.
Behalt einen kühlen Kopf, bleib zielstrebig und anständig, dann kann beim sog. Umgangs-Dreisprung wenig schiefgehen - solange deine Ex "sauber" bleibt.
Viel Erfolg 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Ihr seid so gut zu mir !
Vielen Dank für Eure Schulterklopfer und erfahrenen Tips.
Manschmal ists schwer aufm Teppich zu bleiben ...
Moin Albert,
Behalt einen kühlen Kopf, bleib zielstrebig und anständig, dann kann beim sog. Umgangs-Dreisprung wenig schiefgehen - solange deine Ex "sauber" bleibt.
... ein paar ergänzende Aspekte, die für Optimismus sprechen:
- Madame hat sich dem JA gegenüber gesprächsbereit gezeigt (auch wenn sie dabei die Geschichte - perspektivisch bedingt - anders als Du dargestellt haben wird)
- KM hat ebenfalls einem JA-Gespräch mit Junior zugestimmt (auch das würde ich eher positiv sehen)
Das JA kann nur vermitteln (und keine Zwangsmaßnahmen verhängen).
Militante Umgangsboykotteusen lehnen häufig jegliche Kooperationsbereitschaft ab.
Dein Sohnemann ist 8 Jahre alt. Vom Teenager-Alter ist das noch ein wenig entfernt, aus den Windeln ist er aber schon länger raus ...
... ob Deine Ex tatsächlich versuchen wird, ihn zu manipulieren, lässt sich zwar nicht ausschliessen, dennoch würde ich zunächst nicht davon ausgehen.
Wenn KM sich tatsächlich als das gefährlichste aller EXemplare herausstellt (clevere Kooperationssignale kombiniert mit cleverer Manipulation), dann wird Dir ein Gang vor Gericht nicht erspart bleiben ...
... aber ganz ehrlich: Das sehe ich nach wie vor nicht. Dagegen spricht ihre Verhaltensweise bei Deinen Spontanbesuchen ... die dort gezeigte Reaktion deutet eher darauf hin, dass sie sich für Junior gefreut hat.
Da für einen Umgang aber das Wohlbefinden und der Wunsch des Kindes berücksichtigt werden muss, [...]
Solche JA-Formulierungen lassen die Alarmglocken eines jeden Vaters angehen, weil es schlicht und ergreifend selbstverständlich ist.
Solange ein Gespräch aber wirklich zeitnah stattfindet (und nicht erst in zwei Wochen) ist Abwarten m.E. derzeit ein guter Ratgeber.
Gruß
United
Die relativ hohen Hürden für einen Umgangsausschluss erklärt im übrigen das hier oft befürchtete Hinzuziehen der Polizei zu (nach-)ehelichen Auseinandersetzungen: Eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt und/oder Stalking-Vorwürfe sind schwer zu widerlegen, wenn sie erstmal "aktenkundig" geworden sind.
wo stehen diese "hohen Hürden" niedergeschrieben ?
Ich habe mal gehört, daß es Umgang nur gibt, wenn es dem Kindeswohl entspricht.
Und das schöne Wörtchen Kindeswohl ist nirgendwo im Gesetz näher definiert.
Wenn nun irgend jemand, sei es manipuliert oder nicht -
der Meinung ist, die Katze, die Halbgeschwister, die 150 km Entfernung, die Tränen beim Abschied,
oder was auch immer ... entsprechen nicht dem Kindeswohl - dann schaue ich auch bei Gericht in die Röhre - oder ?
Morgen,
das Gesetz besagt, dass der Umgang mit einem leiblichen Elternteil dann unterbunden werden kann, wenn der Umgang gegen das KW ist. Bei allen anderen Bezugspersonen muss der Umgang dem KW entsprechen.
§ 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist...
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
In Ergänzung zu mnw:
Wenn nun irgend jemand, sei es manipuliert oder nicht -
der Meinung ist, die Katze, die Halbgeschwister, die 150 km Entfernung, die Tränen beim Abschied,
oder was auch immer ... entsprechen nicht dem Kindeswohl - dann schaue ich auch bei Gericht in die Röhre - oder ?
Eben nicht irgendjmd muss diese Meinung haben, sondern der Richter! Und die von Dir genannten Gründe überzeugen dabei sicherlich nicht. Die Halbgeschwister könnten ein Grund sein, wenn diese kriminell, sexuell übergiffig oÄ wären...
Gruss, Toto
Solange ein Gespräch aber wirklich zeitnah stattfindet (und nicht erst in zwei Wochen) ist Abwarten m.E. derzeit ein guter Ratgeber.
Gruß
United
auf meine Nachfrage an JA per Mail wann das Gespräch mit Sohnemann stattfindet hab ich seit eineinhalb Wochen keine Antwort erhalten.
Und nu ? Bis Anfang nächster Woche warten und dann böse werden ?
Moin Albert,
in jedem Fall solltest Du Montag beim JA anrufen ... und je nach Ergebnis umgehend zum Anwalt.
Gruß
United
Moin Albert,
in jedem Fall solltest Du Montag beim JA anrufen ... und je nach Ergebnis umgehend zum Anwalt.
Gruß
United
Am Montag (gestern) hatte ich JA erstmal per E-Mail reminded.
Bis heute hatte ich keine Reaktion erhalten und habe nun angerufen.
"Hach - Herr ... ich bin über Ihre E-Mail verwundert - hab doch auf Ihren AB gesprochen
Ich antworte gerade auf Ihre E - Mail habe sie eben gerade beantwortet."
Naja - erstmal komisch, der Ab hat nix verzeichnet - aber nu gut - hier der Auszug aus der E-Mail:
„das Gespräch mit Junior hat stattgefunden. Im Anschluss hatte ich auch versucht, sie telefonisch zu erreichen und habe aber nur auf ihre mailbox sprechen können.
Da ich keine Rückmeldung bekam, dachte ich, sie hätten schon mit KM und Junior gesprochen.
Ergebnis des Gespräches mit Junior war, dass er gern Zeit mit ihnen verbringen möchte. Allerdings waren die bisherigen Besuche Ihrerseits bzw. WEs bei ihnen nicht immer so, wie Junior es sich vorstellt. Junior bedauerte, dass sie die Zeit wenig aktiv mit ihm gestalten. Aus diesem Grund würden Junior, die Kindesmutter und ich es bevorzugen, dass sie Junior erst einmal weiterhin hier besuchen um etwas mit ihm unternehmen. Und wenn Junior dann merkt, dass sie nicht nur Zeit mit ihn verbringen, sondern diese aktiv mit ihm gestalten, möchte er auch sicher gern wieder mit zu ihnen fahren.
Ich würde sie daher bitten Kontakt zur Kindesmutter und Junior aufzunehmen, um diesbezüglich Absprachenm zu treffen“
Moin Albert,
naja ... über die Werthaltigkeit des Ergebnisses kann man geteilter Meinung sein (dieses Mal will ich die vorhandenen positiven Aspekte nicht überbetonen) ...
Hast Du versucht, die Mutter zu erreichen ?
Genau das war ja die Krux.
Wenn sie weiterhin nicht an den Apparat zu kriegen ist, dann JA-Trulla telefonisch informieren und parallel Anwalt einschalten.
Gruß
United
... nach 8 Wochen NULL Lebenszeichen bin ich jetzt nicht sofort ans Telefon gehüpft - nein.
Momentan weiss ich nicht was ich davon halten soll.
Bislang habe ich Sohnemann sehr wohl so verstanden, daß ihm die Dinge gefallen die wir zusammen unternehmen und er gerne bei mir ist.
Alleine in Freizeitpark im Sommer alleine ins Freibad - obwohl dann wohlwissend die anderen Kinder hier zu Hause in die Röhre gucken.
Ich kann mit Sohnemann nicht jede Woche Paragliding Touren alleine veranstalten .... das muss Jedem klar sein.
Das einzigst positive was ich momentan hier draus ziehe ist, daß mir niemand Kindeswohlgefährdenes Verhalten unterstellt.
Bedenklich finde ich, daß hier das JA nicht weiter das 3er Gespräch sucht und vorzieht, sondern den Ball an mich zurückspielt
Moin AV,
Bedenklich finde ich, daß hier das JA nicht weiter das 3er Gespräch sucht und vorzieht, sondern den Ball an mich zurückspielt
nee, bedenklich ist eher die Annahme, beim JA würde man sich jetzt den Kopf zerbrechen, wie man Dein Problem lösen kann - und anschliessend nicht ruhen und rasten, bis es gelöst ist.
Die Wahrheit ist viel schlichter: Das JA macht Beratungsangebote. Die kann man annehmen oder es lassen. Wenn man sie annimmt, kann man sich hinterher an das dort Besprochene halten - oder es lassen. Passieren wird deswegen niemand etwas. Ggf. zuckt man ggf.dort die Schultern und sagt "ist eben so."
Wenn Dir das nicht passt, kannst Du eine Klage auf den Weg bringen - und erst das dort erreichte Ergebnis hat dann eine gewisse Verbindlichkeit. Das gilt dann allerdings auch für Dich; Planbarkeit und Regelmässigkeit sind keine Einbahnstrassen.
Aber mach Dich frei von der Vorstellung, das JA würde die bestehenden Probleme in Deinem Sinne lösen oder sei gar dazu verpflichtet, Umgang herzustellen, denn das ist nicht der Fall.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Albert,
... nach 8 Wochen NULL Lebenszeichen bin ich jetzt nicht sofort ans Telefon gehüpft - nein.
... und dennoch solltest Du es heute tun.
Wenn sie weiterhin verweigert, dann Anruf / Email ans JA:
Sehr geehrte JA-Trulla,
wie ich bereits bei unserem Erstgespräch mitteilte, werden jegliche Kontaktaufnahmeversuche in Richtung KM von dieser ignoriert. Daran hat sich leider auch nach Ihren Gesprächen nichts geändert.
Etwas enttäuscht gehe ich somit vom Scheitern Ihres Vermittlungsversuches aus und werde nunmehr den gerichtlichen Weg einschreiten.
Für vermittelnde Gespräche stehe ich - im Sinne von Junior - selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.
Gruß
Albert
So es vor Gericht geht (und ja: Sprung 3 solltest Du jetzt mit einem Anwalt schleunigst angehen), wird das JA wird in solchen Fällen angehört (bzw. um Stellungnahme gebeten).
Insofern nutzen Beschimpfungstiraden nichts.
... in Bezug auf eine eher mindere Qualität der Trulla will ich Dir aufgrund dieser Aussage dennoch Recht geben:
Aus diesem Grund würden Junior, die Kindesmutter und ich es bevorzugen, dass sie Junior erst einmal weiterhin hier besuchen um etwas mit ihm unternehmen.
Gruß
United
puuh ja -
gestern hatte ich eine "vorwarenden SMS" an KM geschrieben, mit dem ungefähren Wortlaut,
daß ich erfahren habe, daß es wohl wieder möglich ist mich mit Junior in Verbindung setzen zu können
und ich mich Donnerstag (heute) bei Junior melde ob es OK ist, daß ich vorbeikomme um mit Ihm was zu unternehmen, mit Kino etc.
Darauf kam schon keine Reaktion.
Heute hab ich angerufen - beim ersten Mal hats noch angeklingelt - die nächsten Anrufe war nur noch die Mailbox dran.
(Ein Schuft, wer böses dabei denkt)
Nun frage ich Euch: Hier ist, wir Ihr geschrieben habt, die Art von Umgangsboykotteuse klassisch am Werk, die wüst beschimpft, Umgangsvermittlungsversuche durch JA verweigert etc.
Wo mit ich es zu tun habe - eine abkommende seltene Unterart, die, sobald man dort war zum Kaffee am Tisch lädt, Einladungen vom JA gern entgegennimmt, zustimmt daß sich Junior mit JA unterhält,
dort laut Aussage der JA Trulla auch noch zugibt, bei Kindesvater nicht ans Telefon zu gehen und bislang dem Vater auch noch keine Kindeswohlgefährdenden Dinge unterstellt.
Ja Hallo ? Was ist das für ein Szenario bitteschön - so viele Besen kann ich gar nicht fressen wie ich möchte !
Ich werde nun morgen JA Trulla anrufen mit den Ausführungen wie von United beschrieben.
@ United: Vielen Dank - deine Formulieungen helfen mir immer sehr weiter - auch für mich die richtige Tonlage zu erwischen und nicht emotional gegenüber Behörden, oder KM zu werden.
Wenn JA Trulla morgen nicht DIEEEEE sofortige Lösung und Hilfestellung parat hat oder verspricht - kontaktiere ich Anwalt ....
Nachtrag zu meinem obigen Beitrag:
Es wird nun der 3. Sprung kommen des Umgangsdreisprungs.
Hier muss ja von mir eine Klare Ansage kommen wegen dem Umgang.
Eine Frage die mich bewegt, wie baue ich hier den Vereinsfussball von Sohnemann ein ?
Schwierig, da 160 km Entfernung ....
Junior hat ja jedes Wochenende zumeist Samstags Punktspiel.
Soll ich trotzdem klar auf alle 14 Tage von Freitag bis Samstag formulieren - auch weil ich gehört habe, daß man erstmal "hohe Forderungen bei Gericht stellen" soll,
auf die Gefahr hin "runtergehandelt zu werden ?
Denn eines ist wohl klar, wenn ich damit komme: auf Rücksicht auf den kontinuerlichen Punktspielbetrieb von Junior, bin ich bereit flexibel auf meinen Umgang zu verzichten kommt wohl nicht so gut ?
In drei Wochen kommt dann KM damit, daß Sohnemann noch Handball und Tischtennis spielt ....
schwierig schwierig, - auf der einen Seite will ich Sohnemann den Vereinsfussbal nicht vermiesen, auf der anderen Seite könnte Junior nicht mehr jedes Spiel warnehmen ....
Oder soll ich still Abschied nehmen vom 2 Wochen Rythmus und eher alle 4 Wochen anpeilen ?
Würde mir aber in der Seele mehr wehtun.
... und: sehr spannend: was ist für mich als Kindesvater sinnvoller ? Anwalt oder Anwältin ???