Guten Morgen und liebe grüsse aus der Schweiz
Ich hoffe, dass ihr die Zeit findet um diese Zeilen zu lesen. Ueber Euren Input würde ich mich sehr freuen.
In unserer engen Verwandschaft ist ein CH/DE-Paar, welches sich nun trennt. Anscheinend ist beschlossen, dass die KM, welche die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, mit dem Kind wieder nach Deutschland zurückgeht. Der KV ist CH-Bürger.
Das Kind ist ca. 4.5 Jahre alt. Das Paar ist nicht verheiratet.
Wir werden am Sonntag sehr wahrscheinlich mit dem KV zusammen sitzen und möchten ihm einigen Input zukommen lassen. Worauf sollten wir Eurer Meinung nach achten? Wir würden eine schriftliche Regelung vorschlagen. Wie sieht ihr das?
Die KM hat in der Schweiz nicht gearbeitet. Der KV hat bis anhin alleine für das Einkommen gesorgt. Benötigt ihr noch weitere Informationen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Liebe Grüsse aus der verregneten Schweiz
Dragon77
Servus dragon11!
Auf Anhieb fallen mir folgende Punkte ein:
1. Wie ist das Sorgerecht ziwschen den beiden geregelt? KV sollte versuchen, KM zu einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung zu bewegen, falls nichts geregelt ist.
2. Umgangsregelung im Sinne de Kindes beachten: nach Möglichkeit beide Elternteile gleichberechtgt und zu gleichen Teilen. Wie sihet die Durchführbarkeit aus?
3. Ist es denkbar, dass KV ebenfalls nach D in die Nähe des Kindes zieht?
4. Ermittlung des Kinderunterhaltes (KU), am Besten eine "friedliche" Vereinbarung...
Soviel erst mal von mir.
Grüße ausm Süden (von Dir aus nördlich, auch verregnet)
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Ich bin ja eigentlich nicht ganz unerfahren in solchen Sachen. Mein LP und ich, wir haben lange um seinen Sohn gekämpft. Die KM hatte damals mit allen Mitteln (wirklich mit allen Mitteln) versucht, den Umgang zu verhindern. Nach einem 4jährigen Kampf haben wir es jedoch geschafft...Das Kind lebt nun seit 2006 bei uns und mein LP hat das alleinige Sorgerecht...Aber dies ist eine andere Geschichte, welche ich bei nächster Gelegenheit auch mal im entsprechenden Forum erzählen werde.
Dies zur Erklärung, weshalb wir gestern sehr hellhörig geworden sind, als wir von der bevorstehenden Trennung erfahren haben. Zudem ist für mich natürlich die Dimension mit einem Umzug der KM und des Kindes nach Deutschland ganz neu.
1. Nach meiner Information ist das Sorgerecht bis jetzt nicht geregelt, wir werden jedoch sicherlich vorschlagen, dass eine gemeinsame Sorgerechtserklärung erstellt werden sollte.
2. Der KV arbeitet bis anhin 100% und hat eine gute Arbeitsstelle in der Schweiz. Die KM arbeitet bis jetzt nicht. Wir wissen bis jetzt leider noch nichts genaues, wie es bei ihr mit der Arbeit weitergehen wird. Der KV hat gemäss Arbeitsvertrag 5 Wochen Ferien. Wenn das Kind in die Schule kommt, wird die Durchführung aufgrund der verschiedenen Schulsysteme eher schwierig. Zur Zeit ist geplant, dass das Kind mit der KM nach Deutschland zurück geht.
3. Aufgrund der beruflichen und privaten Situation ist dies eher schwierig. Die KM hat sich in der Schweiz leider nie richtig integriert, deshalb wird sie auf jeden Fall zurück nach Deutschland gehen, in die Nähe oder zu ihrer Familie.
4. Es ist klar, dass er für sein Kind zahlen wird, aber was wäre hier üblich? Welche Regelungen würden hier zur Anwendung kommen?
Wäre eine notariell beglaubigte Vereinbarung von Vorteil? Welche auch das Besuchsrecht regeln würde?
Wir haben Angst, dass die KM den KV plötzlich aus dem Leben des Kindes streichen möchte...Vorallem, wenn ein allfälliger neuer Partner ins Spiel kommt, sofern dieser nicht schon im Spiel ist...
Das Wetter scheint allgemein heute ziemlich trübe zu sein! Aber ihr habt ja heute Feiertag. Ich sitze dafür im Büro und zerbreche mir gerade ziemlich den Kopf über diese Sache, weil ich weiss, dass der KV das Kind über alles liebt und gerne seine Vaterrolle richtig wahrnehmen würde. Auch in Zukunft.
Liebe Grüsse
Dragon77
Liebe Tina
Vielen Dank für Deine Antwort.
Das Sorgerecht wurde bis jetzt noch nicht geklärt. Da die Beiden nicht verheiratet waren, ist es in der Schweiz üblich, dass die KM das alleinige Sorgerecht hat. Es besteht jedoch sicherlich kein Papier darüber.
Der KU wurde bis jetzt noch gar nicht geregelt. Bis jetzt ist der KV für alle Kosten für die KM und das Kind aufgekommen. Die KM hat nicht gearbeitet.
Helfen dir diese Angaben weiter? Ich bin wirklich froh, dass es dieses Forum gibt. Leider habe ich es erst nach unserem Kampf entdeckt, aber auch damals wäre diese Unterstützung echt wertvoll gewesen.
Liebe Grüsse
Dragon77
*seufz*
Ich hatte die Hoffnung das die Schweiz da etwas vortschrittlicher ist.
Der KU wird sich zum einen nach der DDT richten, da das Kind in D leben wird (sofern sich daran nicht verhindern lässt)
Dann müssen aber auch die Lebenshaltungsksoten in der Schweiz zugunsten des Vaters berücksichtigt werden. Dafür gibt es eine Tabelle. Wie die heißt fällt mir grade nicht ein, aber sie wird hier öfter erwähnt. "weisnich" wüßte das nun auf Anhieb.
Da das Kind ja über 4 Jahre ist, dürfte zumindest kein BU für die KM drin sein (obwohl ich nach der Unterhaltsreform dafür die Hand nicht mehr ins Feuer lege)
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Dragon77
Mal vorsichtig angefragt: Besteht die Möglichkeit, dass KM das Kind in der Schweiz beim KV lässt? Der Junge würde in seiner gewohnten Umgebung bleiben und KM hätte den Freiraum sich neu zu orientieren, privat wie beruflich. Stellt sich natürlich die Frage, ob er die Betreuung sicherstellen könnte.
Dazu müsste natürlich in jedem Fall der KV das SR bekommen.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Servus!
Ergänzend dazu: damit verbunden auch das Aufenthaltbestimmungsrecht (ABR).
Greetz
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
hilfreich wäre auch die Information, welche Staatsbürgerschaft das Kind hat; das könnte eine zentrale Rolle bei der Frage spielen, welches Recht zur Anwendung kommt bzw. welcher Ort Gerichtsstand für ein eventuelles Sorgerechts- und Unterhaltsverfahren ist, sofern ein solches angestrengt wird.
Grüssles
Martin
*** edit: Möglicherweise gibt es in der Schweiz auch keine bundeseinheitliche Rechtssprechung; immerhin hat der Kanton Wallis den so genannten "Konkubinatsparagraphen" (Konkubinat: Geschlechtliches Zusammenleben ohne Trauschein) erst Mitte der 90er Jahre aufgehoben.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Lieber Marco, lieber Jemmy, lieber Martin und liebe Tina
Vielen lieben Dank für Eure schnellen Antworten.
Liebe Tina in gewisser Weise kann ich dich beruhigen, dass die Schweiz teilweise fortschrittlicher ist...Mein LP hat trotz 3maligem Missbrauch des Missbrauches, mit Strafanzeigen, Kindesentziehung, Kindesentführung, begeleitetem Besuchsrecht, etc. schlussendlich bei der Scheidung in Abwesenheit der KM das alleinige Sorgerecht erhalten 😉 Wie angekündigt, werde ich diese Geschichte bei nächster Gelegenheit auch posten....
jetzt kommt leider das grosse ABER...es kommt auf den zuständigen Kanton an 🙂 Klar, vor Bundesgericht ist dann alles möglich, aber diese prüfen dann nur, ob die vorgängigen Instanzen gegen Recht verstossen haben....
Zudem haben wir zur Zeit bei einer Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall nicht in der Schweiz. Wenn KM nicht will, hat der KV keine Chance auf das gemeinsame Sorgerecht. Er kann dann nur um das alleinige Sorgerecht kämpfen. Es werden jedoch zur Zeit parlamentarische Vorstösse unternommen, dies zu ändern.
Bei uns ist das ABR die Obhut. Gemäss meinen Informationen wurde hier noch nichts geregelt, da die Beiden ja offiziell bis dieser Tage ein Paar waren und zusammen gelebt haben.
Ich bin Euch so dankbar für Euren Input! Hilft mir wirklich schon sehr weiter! Gemäss rechtlicher Auskunft ist es so, dass das Kind bei nicht verheirateten Eltern, die Staatsbürgerschaft der Mutter bekommt. Dies wäre in diesem Falle natürlich wieder Deutschland.
Ich bin unterdessen auch sicher, dass die gemeinsame elterliche Sorge nicht besteht. So wie es aussieht, ist es relativ schwierig für den KV.
Ich glaube bis heute, hat er sich die Möglichkeit, welche von Jemmy angedeutet wurde, noch gar nicht übelegt. Der KV hat uns gestern einfach als Tatsache geschrieben, dass sie sich getrennt hätten, und das Kind mit der KM nach Deutschland gehe und er nur noch eine Fernbeziehung mit dem Kinde führen wird.
Falls das Kind wirklich mit der KM nach Deutschland gehen wird, sollte sicherlich vorgängig eine "verbindliche" Besuchsrechtsregelung" ausgestaltet werden. Nur, wieviel ist diese in Deutschland wert? Hat hier jemand Erfahrungen?
Wie könnte eine Regelung mit mindestens 500 km Entfernung aussehen?
Hälfte der zukünftigen Ferien?
Ostern und Pfingsten alternierend?
Wie sieht es mit Weihnachten aus? Wie stehen hier die Chancen für den Kindsvater?
Ich bin Euch so dankbar für Eure Hilfe und möchte mich herzlich bedanken!
Liebe Grüsse
Dragon77
