KM wohnt 340km weg ...
 
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KM wohnt 340km weg - Wer übernimmt die Fahrtkosten bzw. wer fährt?

 
(@sven76)
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Hallole,

nach nun 4,5 Jahren Rechtsstreit (mit Pausen natürlich) will ich von meiner Ex-Frau nun auch endlich mal was fordern.

Meine Ex-Frau zog nach unserer Trennung aus und beschloss mit unserem Sohn wieder in den "Osten" Richtung Chemnitz (340km) zu ziehen. Ich wohne in der Nähe von Stuttgart.

Bislang holte ich ihn in den Ferien immer für eine Woche zu mir und hierzu haben wir uns auf der Hälfte der Strecke getroffen.
Vor ca. 2 Jahren kam sie dann mit der Idee, dass ich ihr für diese Fahrt Geld bezahlen soll - ansonsten fährt sie nicht mehr. Ok.

War mir im ersten Augenblick ziemlich egal und fuhr immer ganz hoch und anschließend gleich wieder nach Hause (Fahrtstrecke 680 km / ca. 8h). Nach dieser Woche habe ich ihn natürlich wieder hoch gefahren - also nochmals 680km / ca. 8h.

Ein RA'in sieht hinsichtlich der Fahrt ein paar Probleme dies von der KM zu fordern.

Ich hoffe daher auf ein paar gleiche Fälle, wo mir die KV aus ihrer Erfahrung berichten können oder noch besser, dass es irgendwelche Gerichtsbeschlüsse diesbezüglich gibt.

In voller Hoffnung

Sven76

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2010 19:09
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

normalerweise, muss der Umgangswahrnehmende Elternteil für die Fahrtkosten aufkommen, d.h. du hast die Kosten
für den Umgang aufzubringen. Wenn die KM jedoch die Entfernung geschaffen hat, kannst du evtl. Klagen, dass die
KM mit an den Umgangskosten beteiligt werden kann (könnte).

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 19:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sven,

die Frage aller Fragen ist: Wäre bei Deiner Ex überhaupt etwas zu holen? Theoretisch gibt es zwar die Möglichkeit, den Betreuungselternteil an den Umgangskosten zu beteiligen, wenn dieser die Entfernung geschaffen hat. In der Praxis wird das allerdings nur selten ausgeurteilt, weil dieser Elternteil gerne einwendet "ich hab kein Geld!"

Im übrigen haben wir das Thema doch vor ziemlich genau einem Jahr >>>HIER<<< schon einmal behandelt - und offenbar sind die Rahmenbedingungen dieselben wie damals. Da fand ich es allerdings befremdlich, dass Du Dich unter anderem darüber beklagt hast, dass Dich Dein Sohn den grössten Teil Deines Urlaubs kostet,...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 20:20
(@sven76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

da muss ich dir wohl recht geben. Ich hab' mir gerade auch noch einmal alles durchgelesen.

Es hat sich dahingehend folgendes geändert.

Ich habe 2008 neu geheiratet und jetzt zwei weitere Kinder.

Ich darf meinen Sohn an Ostern, Pfingsten, Sommerferien und die Herbstferien für mindestens eine Woche zu mir holen. In Sommerferien sei ich von ihrer Seite aus verpflichtet ihn für zwei Wochen zu mir zu holen, obwohl dies jetzt dieses Jahr nicht der Fall war und ich ihn für eine Woche bei mir haben durfte. Da mein Sohn ihr wohl erzählt hat, dass er in dieser einen Woche eine Nacht bei der Oma übernachtet (was er auch will) hat sie beschlossen, dass er nur noch zu mir darf, wenn ich Urlaub habe und er nicht bei irgendjemanden übernachtet.

Wenn ich jetzt also eine Woche Urlaub nehme, dann benötige ich hierfür 48 Stunden dies mal vier und eventl. die zwei Wochen im Sommer ergeben eine Stundenzahl von 240 Stunden. Ich habe allerdings nur einen Jahresurlaub von 205 Stunden.

Allerdings geht es mir um den Urlaub gar nicht mehr. In diesem Fall kann und darf er bei seiner Oma übernachten, wenn er das möchte.

Gelernt habe ich, dass ich einen dynamischen Titel geholt habe und jetzt "nur" noch die 272,- Euro KU zahle.

Da ihr dies zuwenig ist und sie auch kein Benzingeld von mir bekommt, kam sie mit einer neuen Idee.

Sie will jetzt von mir ca. 33,- Euro Hortkosten/Betreuungskosten nach der Schule (damit sie ihrem Beruf nachgehen kann) und ca. 78,- Euro für Nachhilfeunterricht (was meiner Meinung nach völlig überflüssig ist in der 1.ten Klasse).

Der Tagesablauf bei meiner EX sieht folgendermaßen aus:

- Morgens wird der Sohnemann in die Schule gebracht
- nach der Schule geht er in den dortigen Hort
- wird von der Mutter zwischen 16h und 17h abgeholt
- zuhause wird dann Abendbrot gegessen
- noch ein bißchen TV
- noch ein bißchen spielen
- schlafen

Und jetzt auch noch Klage vom dortigen Amtsgericht!!

D.h. für mich wieder alle Papiere zusammen suchen und meiner Anwältin bringen. Ich habe noch nie eine Zahlung versäumt oder zu spät gezahlt - sie will einfach immer mehr.

Von mir bekommt sie immer zu hören, dass sie halt nur noch halbtags arbeiten soll und kann sich dann mehr um ihn kümmern. Interessiert sie aber nicht.

Wenn jetzt alles ganz beschi.... für mich läuft, dann zahle ich noch dieses Jahr nicht die 272,- Euro KU sondern 383,- Euro.

Ich bekomme aber im Gegenzug nichts zugesprochen.

Daher versuche ich verzweifelt nach einem Urteil oder sontiges, damit sie mir die Hälfte der Fahrt abnimmt.

Ich rege mich jedes Mal so auf... mein Puls ist bestimmt schon wieder ordentlich gestiegen...

Bitte nicht falsch verstehen. Mir liegt sehr viel an meinem Sohn und muss aus der Ferne mit ansehen, wie alles (meiner Meinung nach) den Bach hinuter geht.

Grüßle Sven

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2010 22:14
(@Peter2010)

Hallo Sven,

inwiefern geht denn alles den Bach runter? Gut, der Kleine braucht in der ersten Klasse vielleicht noch keine Nachhilfe. Da könnte die Mutter selbst mal nach dem Rechten schauen. So viel müssen die Kinder in der ersten Klasse ja noch gar nicht machen. Aber ansonsten scheint sie für ihn ja zu sorgen. Dass sie ihn zur Nachhilfe schickt, klingt sogar nach überversorgt. Wenn eine Mutter mit dem Kind zu Hause sitzt, muss das auch nicht immer die beste Lösung sein. Irgendwann geht einem mit Kind auch mal die Puste aus, weil man sich realistisch nicht wirklich den ganzen Tag mit einem Kind beschäftigen kann. Man braucht auch mal Zeit und Raum für sich selbst.

Grüße von Peter

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 23:02
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Sven ,

bei meinem LG war das ähnlich . KM ist mit den Kindern von Nähe Nürnberg nach Nähe Freiberg gezogen. Auch er bat seine Ex um Mithilfe die sie verweigerte.

Da sie keinen Verdienst hat und das Auto ihres LG nutzt war sein Plan Wochenendticket mit dem Zug. Freiberg - Chemnitz - Plauen - Hof - Nürnberg 37€.

Bei ihm ging es auch nur um 5 mal im Jahr zu den Ferien, sie bringt die Kinder, er zurück. Er war jetzt am Mittwoch vor dem OLG in Dresden nachdem das AG ihm nicht Recht gab. Das OLG war für seinen Vorschlag  sie legten der Mutter nahe sich etwas einfallen zu lassen da sie Entfernung geschaffen hat ansonsten wurden sie entscheiden. Jetzt bringt sie die Kinder 4 mal im Jahr zu den Ferien.

Ich weis ja nicht wie die Verbindung nach Stuttgart auschaut aber 37€ Wochenendticket geht auf alle Fälle. Vielleicht könnte sie die Kinder ja mit dem Zug nach Nürnberg bringen , du sie dort abholen ?

Grüße Andrea

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 23:15
(@sven76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Peter,

also ich finde, dass eine Mutter oder ein Vater zu seinem Kind gehört und dies nicht in einen Hort oder Nachhilfeunterricht von Mo. - Fr. steckt. Dann brauche ich kein Kind. Womöglich ist mein Sohnemann am Wochenende noch bei der Oma - hauptsache sie hat ihre Ruhe.

Sie erzählt mir immer wie schlimm er sei und wie er sie nerven würde.

Warum geht sie denn den ganzen Tag arbeiten? Klar wegen dem Geld aber auch, damit sie einen Grund hat ihn in einen Hort zu stecken. Für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Eine Mutter bzw. Vater gehört zu seinem Kind und wenn er oder sie Geld verdienen will dann Halbtags!!

Warum geht es den Bach runter?
Vor einem Jahr wurde leichtes ADHS und psychische defizite bei ihm festgestellt. Vom zuständigen Arzt wurde vorgeschlagen, dass die KM mit dem Kind eine Therapie besucht um dieses psychische Problem zu lösen.
Sie aber verabreicht ihm nur Ritalin und das war es.

Können sich Probleme also von alleine oder im Hort lösen?

Er ist jetzt in der zweiten Klasse und kann nicht lesen - da muss sich doch seine Mutter mit ihm hinsetzen und dies lernen - oder? Nee, sie schickt ihn lieber zur Nachhilfe und bezahlt dafür noch fast 2000,- EURO!!!

Klar brauch sie Raum und Zeit für sich und ihren Partner - aber vielleicht mal am Wochenende oder so.

Grüßle Sven 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2010 13:56
(@sven76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo anfree72,

sie verdient (voll) und ihr neuer Parnter auch.

Ich bin Alleinverdiener und muss vier Unterhaltsberechtigte versorgen.

Sie hat die Entfernung durch Wegzug geschaffen und sollte eigentlich mit dafür aufkommen. Eine Zugreise möchte ich ihm eigentlich nicht zumuten, er ist erst 7 Jahre alt. Wenn sie nur die Hälfte der Strecke übernimmt, dann wäre ich schon mehr wie zufrieden.

Ich werde es über meine Anwältin mal probieren. Zumal mir jetzt bescheinigt wurde, dass ich finanziell nicht alles zahlen kann.

Grüßle Sven

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2010 14:00
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielleicht hilft das hier, das OLG Dresden dürfte ja für deine Ex zuständig sein.

OLG Dresden, v. 07.02.2005, 20 UF 896/04, FamRZ 2005, 927

Es entspricht in der Sache der gemeinsamen sorgerechtlichen Verantwortung beider Elternteile für das Kind, die u.a. auf eine Aufrechterhaltung und Fortentwicklung der Beziehung zwischen dem nichtbetreuenden Elternteil und dem Kind mittels Umgangskontakten gerichtet ist, beide Eltern in der Abwicklung dieser Kontakte einer wechselseitigen Loyalitätsverpflichtung zu unterwerfen, die sich auch darin äußern kann, dass der betreuende Elternteil an dem entstehenden Aufwand zu beteiligen ist und das Kind beim anderen Elternteil auf eigene Kosten wieder abholt.

Andrea

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2010 19:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sven!

Na Du bist ja putzig!

Deine Ex soll also bitte nur halbtags arbeiten, damit Dein Kind nicht in den Hort muss? Feine Idee! Dann zück doch schon mal den Scheck und überweise ihr Betreuungsunterhalt dafür, dass sie sich in der anderen Hälfte der Zeit um Euren Sohn kümmert.

Selbst das neue Unterhaltsrecht geht davon aus, dass ab dem 3. LJ des Kindes jedem Elternteil zugemutet werden kann, so zu arbeiten, dass er sich selbst versorgen kann. Wenn sie das auf Grund des Kindes NICHT kann, dann wäre es DEINE Pflicht, ihren Unterhalt sicher zu stellen und nicht, wie Du vielleicht meinst, ihres neuen Mannes.

Weiterhin lässt Du dabei außer acht, dass Arbeitengehen nicht nur die JETZT-Finanzierung bedeutet, sondern auch die Rentenversorgung oder auch eine Vorsorge dafür darstellt, falls sich der neue Ehemann übermorgen trennt.

Hort ist grundsätzlich nichts Schlechtes. Und die Frage, ob die Erkrankung des Jungen adäquat behandelt wird ist wohl eher eine Frage der Einstellung der Mutter und nicht ihrer Werktätigkeit.

Worin ich Dir Recht gebe ist, dass sie sich finanziell oder auch vom Aufwand her an den Umgängen beteiligen sollte. Wobei gegen betreutes Fahren oder Fliegen m. E. auch nichts einzuwenden wäre.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2010 20:18