Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand Auskunft darüber geben auf was ich zu achten habe, wenn Ex mit meiner Tochter umziehen möchte.
Wir haben geteiltes Sorgerecht (was Sie grundsätzlich übergeht) und das Miteinander ist mehr als gespannt, was aus
meiner Sicht daran liegt, daß sie mich grundsätzlich aus dem Leben meiner Tochter ausgrenzt.
Bislang habe ich nur die "Hiobsbotschaft" bekommen und weiss noch nicht mal wohin und wann genau,
aber ich muss befürchten, daß Sie sich möglicherweise über 500km weit entfernt niederlassen will und das macht mir
sehr große Sorgen.
Sie schrieb nur: "wir werden demnächst umziehen, Informationen folgen!"
Sollte dieser Fall eintreten, weiß ich nicht, wie ich den Umgang aus finanzieller Sicht noch nachkommen soll/kann.
Ich möchte ihr auch keine Steine in den Weg legen, aber hat ein Vater da überhaupt nicht mit zu reden?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen,
Martin
Moin Martin,
da das Aufenthaltsbestimmungsrecht Teil des gemeinsamen Sorgerechts ist, ist die KM nicht berechtigt euer Kind ohne deine Zustimmung an einen neuen Wohnort zu verbringen. Dass euer Kind derzeit den gewöhnlichen Aufenthalt bei der KM hat, steht dem nicht entgegen. Könnt ihr euch nicht einigen, kann das ABR auf einen von euch beiden übertragen werden.
Gruß
Brainstormer
Ich möchte ihr auch keine Steine in den Weg legen, aber hat ein Vater da überhaupt nicht mit zu reden?
Hallo Martin!
Natürlich hast du bzgl. des Wohnsitzes deines Kindes auch ein Wörtchen mitzureden. Da die KM aber hinziehen kann, wo immer es ihr gefällt, hieße das für dich in letzter Konsequenz, deine Tochter zu dir nehmen zu müssen...bist du dir dessen bewusst?
Hallo,
danke für die Antworten. Ich war in den letzten Stunden nicht in der Lage einen vernünftigen Gedanken zu finden
und dessen war ich mir nicht bewußt.
Ich würde gerne meine Tochter zu mir nehmen, aber da wird die Mutter nicht mitspielen. Sie "besitzt" das Kind...
In letzter Konsequenz wird das bedeuten, daß ich nicht mehr für meine Tochter da sein kann.
Keine gute Nachricht, aber trotzdem nochmals Danke!
Martin
Hallo eckchen1,
hieße das für dich in letzter Konsequenz, deine Tochter zu dir nehmen zu müssen...bist du dir dessen bewusst?
Ey boah, darauf wäre hier nun natürlich wirklich niemand gekommen, wenn das Eckchen uns nicht darauf hingewiesen hätte! Nicht wahr?
Frollein - und DU bist dir hoffentlich bewusst, dass genau dieses "Kind zu sich nehmen" für ziemlich viele Teilnehmer dieses Forums kein MÜSSEN, sondern ein DÜRFEN wäre, wenn man uns denn ließe! Oder glaubst du allen Ernstes, dass die Variante "Kind bleibt am bisherigen Wohnort bei Papa" auch nur eine Außenseiter-Chance hat, wenn Mutti das nicht will und es wegen des ABR vor Gericht geht?!?
Du jedenfalls könntest gelegentlich mal aufwachen und darüber nachdenken, in was für einem Forum du Aussagen wie die obige absonderst. Kleiner Tipp: Ein Selbstbeweihräucherungsforum für die ach so taffen alleinerziehenden Muddis ist das hier jedenfalls nicht. Mit deinen altklugen Sprüchlein fernab der bundesdeutschen Justizrealität könntest du dir vielleicht im Brigitte-Forum ein paar Gummipunkte abholen - hier jedenfalls ernstest du damit allenfalls: verständnisloses Kopfschütteln.
Trotzdem viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Naja aber trotzdem geht das was eckchen1 sagt in die Richtung in die auch die Richterschaft denkt.
Diese Denke muss man erstmal verinnerlicht haben.
Der Mutter kannst du einen Umzug nicht verbieten.
Wenn das Ganze vor Gericht geht, wird also nicht geprüft, ob die Mutter für ihren Umzug gute Gründe hat oder nicht, sondern es geht einzig um die Frage, wo ist das Kind nach einem Umzug am besten aufgehoben.
Bei Muttern am neuen Wohnort oder bei Vattern am alten.
Und da wird der Vater überhaupt nur in Erwägung gezogen, wenn er auch willens und in der Lage ist, das Kind zu betreuen.
Wenn du das selbst schon nicht glaubst, brauchst du gar nicht erst an die Gerichtstür zu klopfen.
Und wenn du es dir zutraust, heißt das noch lange nicht, dass es das Gericht auch tut.
Du bräuchtest dafür also zumindest ein wasserdichtes Betreuungskonzept.
Die Mutter braucht so etwas nicht.
Und je jünger das Kind ist, desto schwieriger für dich.
Wie alt ist denn euer Kind?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
Ey boah, darauf wäre hier nun natürlich wirklich niemand gekommen, wenn das Eckchen uns nicht darauf hingewiesen hätte! Nicht wahr?
Frollein - und DU bist dir hoffentlich bewusst...
Malachit, das letzte was hier irgendjemand braucht, ist die herablassende Art von dir, der offensichtlich der Meinung ist, das die Anzahl seiner Beiträge ein Indiz dafür ist, das der Inhalt eben dieser Beiträge auch irgend einen Nutzwert beinhaltet.
Auch auf die Gefahr hin, das ich mich wiederhole:
Dem ist nicht so !
Du jedenfalls könntest gelegentlich mal aufwachen und darüber nachdenken, in was für einem Forum du Aussagen wie die obige absonderst.
Na das gebe ich dir doch gerne mal zurück, besonders der Teil mit dem Aufwachen, wäre eine gute Idee. Also stell dir den Wecker und versuch es mal mit "aufwachen".
Mit deinen altklugen Sprüchlein fernab der bundesdeutschen Justizrealität könntest du dir vielleicht im Brigitte-Forum ein paar Gummipunkte abholen - hier jedenfalls ernstest du damit allenfalls: verständnisloses Kopfschütteln.
Als wenn du davon auch nur ansatzweise Ahnung hättest...(von der Justrizrealität, im Brgitte-Forum kennst du dich bestimmt gut aus...)
Du solltest dir angewöhnen, diverse Beiträge anderer zu ignorieren die dir aufstoßen, so wie ich es auch im allgemeinen mit deinen ( und von diversen anderen ) mache und in Zukunft auch wieder tun werde.
Natürlich könntest du per Gericht versuchen die Umzugspläne zu torpediern, aber um dir dazu einen Rat geben zu können, fehlen ein paar Fakten (sollte ich da was überlesen haben, dann sehe es mir bitte nach).
1. Wie alt ist das Kind
2. Warst du mit der KM verheiratet, bzw seit ihr es noch?
3. Könntest du die Versorgung eines Kindes gewährleisten?
Gruß Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Moin,
immer auf dem Teppich bleiben. Wie immer ist überall ein Stückchen Wahrheit mit drin (und gerade Malachits Beiträge sind aus meiner Sicht sehr wertig).
Und es hat wohl jeder mal hier erlebt, dass einen Beiträge persönlich aufwühlen und man darauf reagiert. Deshalb: Schwamm drüber. Gruß Ingo
Malachit,
du scheinst tieferliegende Probleme zu haben...für die kann ich aber nix.
Ich wäre dir übrigens sehr dankbar, wenn du meine Beiträge in Zukunft ignorieren würdest...ich werde es mit deinen ab sofort genauso machen.
Hallo zusammen,
um das ganze hier auf den Punkt zu bringen und die Nebendiskussion zu beenden (bringt genauso wenig wie Streitereien mit EX):
Unsere gemeinsame uneheliche Tochter wird im Juni 4 Jahre alt. Das sollte die Sache nicht begünstigen.
Meine Tochter lebt seit ihrem ersten Lebensjahr von mir getrennt. Bis zum 2. Lebensjahr habe ich sie 1-2 mal pro Woche sehen können.
Seit dem sie 2 Jahre alt ist nur noch 14tägig, aber dafür mit Übernachtung von Freitag bis Sonntag abends und das ohne jegliche Unterbrechung
bis heute.
Ausser, daß die Mutter mir (naja, in Wirklichkeit ja der Tochter) den Umgang so schwer wie möglich macht, kann ich ihr keine Vorwürfe
machen. Ich habe keine Veranlassung dreckige Wäsche zu waschen und möchte schon gar nicht miterleben, wie meine Tochter unter
diesem ganzen Mist leiden muss. Die kleine Maus hat schon in den wenigen Jahren genug erleben müssen. Das Kind ist bei mir letztlich
genau so gut aufgehoben wie bei ihr und das es eines Tages so kommen musste, war mir bei der Trennung schon klar. Sie wird nie Ruhe
geben bis ich aus dem Leben unserer Tochter restlos verschwunden bin.
Wenigsten konnte ich mir selbst noch einen kleinen Traum erfüllen und meiner Tochter das Radfahren bei bringen!
Das liegt vielleicht daran, daß ich mich selbst noch an diesen Augenblick als ich die ersten Meter alleine fuhr gerne erinnere.
So soll sie mich dann in Erinnerung behalten, falls das in dem Alter überhaupt möglich ist.
Manchmal muss Mann wohl einfach wissen, wann die letzten Kräfte vielleicht an anderer Stelle besser aufgehoben sind.
Drückt mir die Daumen, daß ich noch ein paar schöne Wochenenden mit meiner Tochter verbringen kann!
Vielen Dank für eure Ratschläge und es ist echt gut, daß es euch und dieses Forum gibt!
Gruß,
Martin
Hallo Martin !
Schau mal hier ! Ich hab gerade dasselbe :
http://www.vatersein.de/Forum-topic-26873-start-new-topicseen.html#new
Am Ende wird alles gut , und wenn es nicht gut wird war es auch noch nicht das Ende
