KM verweigert wehem...
 
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KM verweigert wehement das umgangsrecht, was kann ich tun?

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 bene
(@bene)
Schon was gesagt Registriert

Hi Brille

jep das ist nun mal so, und mir scheint noch das kleinste Übel o(

es sind immer 2  Probleme meist am Anfang.

der Mann wurde vor der Trennung oftmals belogen  und  verliert  dadurch in Ihren Augen seine Integrität. 

Das zweite--> Frauen ticken anders als Männer, wenn diese einen  NEUEN kennenlernen und diesen lieben ist
das Problem dabei, so um die 20 % der Achtung den Frauen für Ihren Partner empfinden, ist gekoppelt an dieses Gefühl der Liebe und Zuneigung.
Liebt Sie diesen nicht mehr, ist schon mal ein Teil der Achtung der nötig ist für einen Würdevollen Umgang miteinander auf  seitens der Frau verloren.
Das erschwert gerade solche Trennungen umgemein, kommt noch dazu das SIe Ihn vorher betrogen hat, hat der  Gehörnte kaum eine Chance , das seine Verdienste in der  ehemaligen Partnerschaft  gewürdigt werden von der Ex, einfach weil Sie für Ihren NEUEN diese Achtung entgegenbringt. Daher wohl auch der Spruch das Liebe eben blind macht o(
Das ist sicherlich nicht immer so, aber  eben sehr oft.
Eigentlich hilft da nur der richtige Schnitt  gleich am Anfang, das würde  wiederum könnte man gegen Ihn einsetzen was die Kinder angeht.

Ich hatte das große glück, das Ihr NEUER auch sein  eigenes Kind nur am Wochende hat, und Sie sieht dann eben immer wie dieser mit Papa angeredet wird, während mein Kleiner diesen mit Onkel anredet.  IHR  eigenes Kind ist da benachteiligt.Diese Beobachtung hat Ihr wohl  ein bissel den Verstand wachgerüttelt, und nun scheint es das sich Lösungen anbahnen was den Kleinen angeht 🙂
Nun ist aber das eingetreten was ich niemals vermutet habe, ich verachte Sie einfach  nur noch, nicht für das--> was Sie getan hat, sondern Wie Sie es getan hat.
Mir fällt es sehr schwer, das dem kleinen nicht zu zeigen, ich möchte der Er  auch auf seine Mutter stolz  ist, weil Sie ja ansonsten ne liebe ist.
Ja wie wäre es wenn Väter Ihr Kinder bekommen könnten, ich habe mich schon oft erwischt bei diesen Gedanken *schmunzel*, wäre dann die Problematik eine andere?

MFG Bene

Die kürzeste Verbindung zwischen den Menschen ist ein Lächeln

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 20:48
(@papa_cgn)
Schon was gesagt Registriert

also bezugnehmend auf den Titel des Threads verweise ich auf meine Geschichte, ist hier
unter dem Thema "Lasst Euch nicht unterkriegen, KÄMPFT ... " nachzulesen. Vielleicht kannst
Du ja paar Ansätze auf Dich adaptieren  😉

cu
Papa_CGN

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 22:23
(@flash)
Schon was gesagt Registriert

hallo,
neu infos. sie ist wieder voll ausgetickt und droht mir jetzt mein kind nie mehr zu sehen!
weil ich kein geld geliehen habe usw. meine sachen konnte ich zum teil holen, den rest wohl kaum mehr!

was jetzt tun?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2007 19:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Umgang einklagen unter Androhung von Zwangsgeld, wenn sie weiter verweigert!

Volle Kraft voraus!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2007 19:40
(@flash)
Schon was gesagt Registriert

ich will unbedingt das aufenthaltsbest. recht haben aber wie??

mein kleiner sagt immer "will papa wohnen und kindergarten gehen" es zerreisst mir immer das herz, wenn ich das höre. baut mich aber auch auf!!!

aber wie???welche vorraussetzungen brauche ich??

sie will ihn bis 17uhr in den kindergarten stecken...tolle erziehung 😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2007 19:58
(@jackisback)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Flash,
hab nach längerem mal wieder deinen Fall überflogen - ich denke das alleinige ABR zu bekommen ist verdammt schwer - grad für Väter - da ich davon ausgehe, dass du berufstätig bist empfiehlt es sich, ein klares Konzept zu erstellen -also wie gestaltet sich der Alltag deines Sohnes, wenn er bei dir lebt - wie oft kannst du effektiv für ihn am Tag da sein - gibt es Möglichkeiten der Drittbetreuung - wie soll der Umgang mit der Mutter aussehen (Häufigkeit, Ferienregelung etc.)
Zum Thema Kindergarten bis 17.00 - meine Ex wollte, da sie nebenher arbeiten wollte eine Unterschrift von mir fürs Jugendamt, mit der ich mich einverstanden erklären sollte, dass eine Tagesmutti gestellt werden sollte - ich habe mit Erfolg abgelehnt, mit der Begründung und einem Konzept, nachdem meine Leute und ich einen Großteil der Betreuung ohne Beteiligung "Dritter" gewährleisten konnten - wie sieht das bei dir aus?
Gruß
Jackisback

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2007 17:57
(@flash)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

ich lebe derzeit, dank meiner nochfrau vom ALG2....also könnte ich 24std. für meinen sohn da sein. natürlich würde er in den kindergarten gehen und wenn ich einen job finde, dann entweder halbtags oder meine mom hol ihn vom kiga für 2 std zu ihr und ich hole ihn dann dort ab...
umgang für meine nochfrau: gesetzl. und wenn sie brav bleibt dann öfter 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2007 21:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin flash,

umgang für meine nochfrau: gesetzl. und wenn sie brav bleibt dann öfter 😉

vielleicht solltest Du mit solchen flapsigen Sätzen etwas zurückhaltender sein. Zum einen gibt es eine Art Forumskonsens, dergleichen nicht zu mögen, wenn es von "Kinderbesitzerinnen" geäussert wird. Zum anderen ist es nicht unwahrscheinlich, dass Du selbst für die nächsten Jahre derjenige bist, der auf diese Weise Umgang zugeteilt bekommt ("...wenn Du brav bleibst..."). Es geht ausschliesslich um die Kinder und nicht um die wechselseitige Beurteilung des Verhaltens von Ex-Partnern.

Aus der passiven Rolle hört sich Dein Satz jedenfalls gar nicht mehr so toll an...

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2007 23:18
(@jemmy)
Registriert

Hallo flash !

Ich habe mich mal durch dein Thema gekämpft und ne Weile darüber nachgedacht sowie nach FAKTEN gesucht. Deine EX hat gut vorgearbeitet und dich in eine Situation gedrängt, die alles ist, aber nicht leicht. Auch du solltest dich an den Fakten und den jetzigen Gegebenheiten orientieren. Lege eine Beschwerde beim OLG ein, wie DeepThough es dir schon gesagt hat. Leite eine Klage auf Umgangsrecht ein und unterlasse

umgang für meine nochfrau: gesetzl. und wenn sie brav bleibt dann öfter 😉

solche Sätze ! Stell dich nicht auf die gleiche Stufe, auch nicht, weil du der möglicherweise der Meinung bist, aus irgendeinem Grunde das Recht dazu zu haben. Du hast es nicht.
Im Moment darfst du dich deiner EX nicht nähern und hast wenn überhaupt betreuten Umgang. Das ABR kannst du unter diesen Umständen schlicht streichen. KEIN Richter wird dir zum momentanen Zeitpunkt das ABR zusprechen. Das hat einen ganz einfachen Grund: Aus Sicht des JA und somit des Richters liegt keine Kindeswohlgefährdung vor und somit auch kein Handlungsbedarf. Alles was du hier bis jetzt angeführt hast ( ich weiß, dass das alles schlim für dich ist und dich unglaublich zu Recht belastet ) interessiert einen Richter bei einer ABR Verhandlung ÜBERHAUPT nicht. Das ist traurig, aber leider wahr. Habe es letzte Woche live erlebt. Gehe mit Bedacht und Verstand vor und ignoriere Provokationen. Führe dein Tagebuch. Das kann dir später mal sehr helfen.
Bitte entschuldige die klaren Worte, doch ich habe wirklich Angst, dass du dich da in etwas verrennst, was dir noch mehr Schmerz bereiten wird. Auch ich hätte gerne viele Probleme damals gerne in ein paar Tagen gelöst gehabt. Aber leider wirst du dich darauf einstellen müssen, dass ein langer und zermürbender Kampf vor dir liegt. Besser du begreifst das jetzt und stellst dich darauf ein. Ich würde dir so gerne etwas anderes sagen, aber ich denke , wenn du Lügen und Beschönigungen hören wolltest, würdest du dich mit deiner EX unterhalten.
Halt die Ohren steiff !  Ich wünsche dir viel Kraft, für deinen Kleinen und dich !  Leider wohne ich ein paar Meter von München weg, sonst wäre ich dabei !

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2007 00:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Lege eine Beschwerde beim OLG ein,...

Dafür ist's zu spät. Im März wäre es noch gegangen. Nun haben wir Juni und die 4 Wochen sind somit längst rum.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2007 00:10




(@jemmy)
Registriert

@ DeepThought

Das habe ich übersehen. Deshalb bin ich froh, einen guten RA zu haben. :rofl2:
Ändert aber nichts an den anderen Punkten. Sollte ich mich da auch irgendwo irren: immer raus damit. Ich lerne gerne dazu.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2007 00:36
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo flash,

kann deinen Frust verstehen, könnte aber alles nicht glauben, wenn mir all dies nicht  selbst widerfahren wäre.

Hab erst nach 6 Monaten meine Tochter mit BU gesehen, waren dann auch nur im Schnitt 3Stunden im Monat.
Jetzt sind wir fast 2x im Monat für 6 Stunden beisammen und können machen was wir wollen. Lauf nun allen Möglichkeiten hinterher T übers Wochenende zu haben. Es gibt nun schon die dritte Betreuerin beim JA und genau die jetzige scheint gut  zu handeln.
Also flash, nicht aufgeben, nicht provozieren lassen, ruhig bleiben und froh sein deine KM nicht  näher als 50Meter heranlassen zu dürfen und dennoch deinen Sohn sehen.
Meine KM wollte nach der begleiteten Übergabe T aus dem Kindersitz ziehen, ging aber nicht da die Türe verriegelt war. Ich düste ab und T fragte mich verängstigt, ob wir Schwimmen gehen.

NOCHMAL EIN AUFRUF: lust und zeit das jemand aus münchen mal mit mir mitgeht zum JA oder frauenbörse???

danke euch vielmals!!!!

In welchem Stadtteil wohnst du den?
Wohn jetzt nach 30 Jahren in Starnberg und komm regelmäßig nach München, dort ist auch das zuständige JA.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2007 01:48
(@flash)
Schon was gesagt Registriert

ich habe offiziell KEINEN UMGANG!!! trotz BU ist kein termin zu stande gekommen!!!
RAMERSDORF!
am 27.6 ist der scheidungstermin!

berufung gegen die EV wurde eingelegt innerhalb der frist!

mein kleiner sagt mir immer am telefon, das ich kommen soll oder er zu mir will! das mama böse und immer schreit! habe alles auf band...

ich habe keine ahnung mehr was ich tun kann und soll...will das ABR

danke euch für eure ehrlichkeit und verbleibe mit freundlichem gruß

flash

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2007 21:21
(@flash)
Schon was gesagt Registriert

scheidungstermin verschoben, anwalt beantragt ein psychologisches gutachten über die frau, wegen erziehungsunfähigkeit und drogen konsum, depessionen usw...... sehe mein kind schon wieder seit 4 wochen nicht mehr. bei anruf legt sie sofort auf ohne was zu sagen. keine ahnung warum?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2007 13:16
(@flash)
Schon was gesagt Registriert

frau hat kontaktverbot verlängert für weitere 4 monate!!! ich dreh noch ab mit der alten!!! das ist doch auch kindesmissbrauch!?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2007 05:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

hat es die Ex verlängert oder ist es ein Gercihtsbeschluss?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2007 11:06
(@flash)
Schon was gesagt Registriert

kam vom gericht.....weil sie dort war...

haben meien kleinen schon ewig nicht mehr gesehen!

strafanzeige erstatten oder nicht wegen kindesentzug????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2007 14:33
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo flash,

deine Fall zieht sich nun schon auf ganz üble Weise lange hin.

scheidungstermin verschoben, anwalt beantragt ein psychologisches gutachten über die frau, wegen erziehungsunfähigkeit und drogen konsum, depessionen usw...... sehe mein kind schon wieder seit 4 wochen nicht mehr. bei anruf legt sie sofort auf ohne was zu sagen. keine ahnung warum?

frau hat kontaktverbot verlängert für weitere 4 monate!!! ich dreh noch ab mit der alten!!! das ist doch auch kindesmissbrauch!?

Vielleicht ist das doch nicht der richtige Weg.

berufung gegen die EV wurde eingelegt innerhalb der frist!

Und wie steht es mit einem Gerichtstermin bezüglich Umgang? Du kannst doch deinen Sohn mit Kontaktverbot bei einem BU sehen, ein Umgang steht deinem Sohn gesetzlich zu!

Flash, schau dass du einen Gerichtstermin bekommst. Ich kann dir für BU  IETE München empfehlen, die haben mir bisher am besten weiter geholfen und meine fast Ex kommt nun nach einigen Totalverweigerungen sogar pünktlich, die akzeptieren keine Ausreden. Wegen Überfüllung musst du allerdings mit 2-3 Monate auf einen Termin warten.
Vermutlich hast du deinen Sohn schon 6 Monate nicht gesehen, du drehst dich warscheinlich auf ner  Warteschleife oder stehst auf nem Abstellgleis.
Da stimmt was nicht an der ganzen Sache.
Ich bin mit JA nicht zufrieden, hab nun die 4. Sachbearbeiterin aber IETE berichtet definitiv alles richtig ans JA und Gericht und haben dort eine sehr hohe Aussagekraft. Nicht zu vergessen, JA bezahlt IETE.
Will dir helfen..........wenn ich kann. Es gibt ne E-Mailadresse.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2007 04:30
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Da hier einiges festgefahren zu sein scheint, mein Vorschlag, erstmal den Scheidungstermin ad asap herbeiführen? Alles andere rausnehmen. Ich glaube, flash, dies ist alleine auch schon wichtig für Dein persönliches Befinden.

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2007 10:52
(@flash)
Schon was gesagt Registriert

scheidungstermin ist jetzt der 29.8. an dem wird alles verhandelt, laut gericht..incl umgang usw......

at KUNO:
Zitat von: flash am 29. Juli 2007, 03:27:39
frau hat kontaktverbot verlängert für weitere 4 monate!!! ich dreh noch ab mit der alten!!! das ist doch auch kindesmissbrauch!?

Vielleicht ist das doch nicht der richtige Weg.

WIE SOLL ICH DAS VERSTEHEN?????

die frauenbörse hat auch eine lange warte liste, gerade am woende....das nützt die fast ex schön aus!!!

was kann ich noch tun???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2007 13:51




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