klar
das schreiben wird kopiert und gut aufbewahrt
falls es doch vor gericht gehen sollte...
habe heute die einladung zum ja bekommen.
mit betreff: ihre umgangskontakte mit ihrer tochter xxx
thema: erarbeitung einer umgangsvereinbarung....
Servus Dallidalli,
Na, das ist doch schön! Umso besser paßt das empfohlene Schreiben.
Viel Erfolg
Danke!
hat hier eigentlich schon jemand mit den
online anwälten erfahrung gemacht?
die km hat ja zuvor schon mit dem ja telefoniert
und dieses womöglich mit infos versorgt
habe ich anspruch auf einen berater
zu dem weder sie noch ich zuvor kontakt hatten?
habe ich anspruch auf einen berater
zu dem weder sie noch ich zuvor kontakt hatten?
Moin,
nein, den hast Du nicht.
Warum auch?
Der MA des JA wird sich aufgrund Eurer Berichte sein eigenes Bild machen...
Wenn Du Glück hast und an einen guten JA-MA gerätst, brauchst Dir Dir keine Sorgen zu machen.
Falls nicht, hältst Du bzw. Dein Anwalt z.B. per Stellungnahme dagegen. Es besteht natürlich auch die Eskalationsmöglichkeit in der Hierarchie des Jugendamtes - Ausgang offen...
Servus DalliDalli!
habe ich anspruch auf einen berater zu dem weder sie noch ich zuvor kontakt hatten?
In der Regel nein, im JA gibt es einen SA, der für Euer Kind (Wohnort Eures Kindes) zuständig ist. Es gäbe noch die Möglichkeit, dass Du Dich an dessen Vorgesetzten (oder Amtsleiter) wendest, wenn Du merkst, dass das Gespräch gar nicht nach deinen Vorstellungen läuft.
Du kannst dieses aber auch einfach höflich beenden, das das JA bekanntlich lediglich beratend wirkt, Dir oder KM also keine Vorschriften machen wird/kann.
Mache Dir auf jeden Fall stichpunktartig ein "Gedächtnisprotokoll", welches im Zweifelsfalle belegen könnte, dass dieser Vermittlungsversuch auch gescheitert ist.
Grüßung
Marco
P.S.
Was hältst Du von der handelsüblichen Groß- und Kleinschreibung nebst Interpunktion? 😉
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
habe gerade mal auf ner jugendamtsseite folgendes erschreckendes gefunden:
da habe ich doch keine chance auf mehr umgang als den ich jetzt schon habe...
oder wie seht ihr das...die mutter argumentierte auch immer so...erst ab 3 jahre
alle 14 tage beim pappa...jetzt weiss ich auch wo die das her hat...
Umgangsrecht – Wie oft darf ich mein Kind sehen?
Nach einer Trennung der Eltern stellt sich häufig die Frage, wie oft und wie lange das umgangsberechtigte Elternteil sein Kind sehen darf.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich keine Regelung über Zeit, Dauer und Häufigkeit des elterlichen Umgangs. Dort ist lediglich das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil notiert. Jedes Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Da gesetzliche Regelungen fehlen, wurden die Grundregeln von der Rechtsprechung entwickelt.
Bei der Dauer des elterlichen Umgangsrechts hat sich eine altersabhängige Gestaltung herausgebildet.
Ein Kleinkind (0-3 Jahre) darf in der Regel nur wenige Stunden mit dem umgangsberechtigen Elternteil verbringen. In diesem Alter ist zumeist aufgrund der starken Unselbstständigkeit ein begleiteter Umgang notwendig. Das bedeutet, dass der Umgang in den Räumlichkeiten des Jugendamtes in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Jugendamtes stattfinden wird.
Ein Kind im Alter zwischen 4 – 6 Jahren wird einen ganzen Tag und ein schulpflichtiges Kind wird normalerweise 1-2 Tage – z.B. von Freitag, 18:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr – mit dem unterhaltsberechtigten Elternteil verbringen können.
Üblich sind Besuchstermine alle 14 Tage, wobei Sonderregelungen an den hohen gesetzlichen Feiertagen – wie Weihnachten, Ostern und Pfingsten -, den Ferien und am Geburtstag des Kindes zu treffen sind.
Meistens wird geregelt, dass das Kind die hohen Feiertage bei dem Elternteil verbringt, bei dem es wohnt und den zweiten Feiertag beim umgangsberechtigten Elternteil. Die Ferien werden hälftig geteilt. Unter Berücksichtigung des Alters sind auch mehrwöchige Auslandsreisen möglich.
Wichtig sind Regelungen zu den Modalitäten des Abholens und Wiederbringens und was geschieht, wenn das Kind oder der umgangsberechtigte Elternteils erkrankt.
Grundsätzlich haben die Eltern die Möglichkeit, eine Umgangsregelung selbst zu treffen. Da nach einer Trennung die Kommunikation zwischen den Eltern oft schwierig ist, sollte anwaltlicher Beistand in Anspruch genommen werden.
Lässt sich keine einvernehmliche Regelung finden, kann der umgangsberechtigte Elternteil das Familiengericht anrufen. Das Gericht wird unter Berücksichtigung des Kindeswohls eine Umgangsregelung treffen.
Ist das Kindeswohl gefährdet, kann das Familiengericht den Umgang einschränkten oder aufheben. Eine solche Gefährdung nimmt die Rechtsprechung beispielsweise bei drohendem sexuellem Missbrauch oder bei drohender Kindesentführung an.
Quelle: anwalt.de – 26.04.2011 – Rechtsanwalt Maik Haim
Link zum Pressebericht: www .anwalt.de/rechtstipps/umgangsrecht-wie-oft-darf-ich-mein-kind-sehen_018067.html
alle verstummt?
wie seht ihr das und welche erfahrungen habt ihr mit dieser regelung?
Servus DalliDalli!
Als erstes möchte ich Dich doch um etwas mehr Geduld bitten, unsereins hilft freiwillig, wo wir können ... da darf auch ein wenig mehr als 1/4-Stude vertsreichen.
Was du gefunden hast, sind die Regelungen des sog. Standardumganges ... diese sind nirgends gesetzlich fixiert, werden aber häufig bei Gericht angewendet.
Wenn Du nun das Ziel hast, mehr Umgang als Standard zu erreichen, geht das wahrscheinlich ausschliesslich über den Weg, dass KM damit einverstanden ist, also einvernehmliche Regelung.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
Ein Kleinkind (0-3 Jahre) darf in der Regel nur wenige Stunden mit dem umgangsberechtigen Elternteil verbringen. In diesem Alter ist zumeist aufgrund der starken Unselbstständigkeit ein begleiteter Umgang notwendig. Das bedeutet, dass der Umgang in den Räumlichkeiten des Jugendamtes in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Jugendamtes stattfinden wird.
Also so eine Grütze hab ich selten gelesen. Ein Kleinkind "darf" nur wenige Stunden mit seinem Vater (der ist hier ja offensichtlich gemeint) verbringen? Und warum? Wegen der starken Unselbstständigkeit (des Vaters?). Denn unselbstständig ist das Kind auch bei der Mutter? Diese soll aber nicht in den Räumlichkeiten des JA unter Aufsicht der ach so kompetenten MA´s das Kind aufziehen, oder doch??
Jedes Urteil ist eine Einzelfallentscheidung. Es bringt nichts Dich verrückt zu machen. Überlege für Dich, was Du als Maximum an Umgang realisieren kannst. Pack noch was drauf und gieß das Ganze
in eine Umgangsregelung. Diese nimmst Du zum JA-Gespräch mit, dann ab zum Gericht, wenn die Vermittlung nichts bringt. Wichtig ist gelebter und belegbarer Umgang. Nicht hinhalten lassen, denn dann ist das Kind entfremdet und es braucht eine Anbahnung. Also hau rein!
LG,
Mux
moins,
tu wie Mux sagt.
Und wenn du Dich noch mal mit ein paar "Argumenten" der Gegenseite vertraut machen möchtest, kannst du hier ja mal reinschauen,
mit welchen Drecksargumenten die um die Ecke kommen können.
Halt die Kotztüte parat:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-19522.html
gruß
jo
Hallo Dalli,
alle verstummt?
Gemach, Gemach - nicht jeder Ratgebende sitzt permanent am Rechner und wartet darauf, schnellstmöglichst (kostenlosen) Rat erteilen zu dürfen.
Immerhin hast Du schon mal dazu gelernt und Dich an die Groß- und Kleinschreibung gehalten 😉
habe gerade mal auf ner jugendamtsseite folgendes erschreckendes gefunden:
Völliger kinderfeindlicher mütterorientierter und rechtswidriger grober Unfug, der von anwalt.de stammt und den Du schnell wieder vergessen solltest.
Besonders das:
Ein Kleinkind (0-3 Jahre) darf in der Regel nur wenige Stunden mit dem umgangsberechtigen Elternteil verbringen.
sowie das:
In diesem Alter ist zumeist aufgrund der starken Unselbstständigkeit ein begleiteter Umgang notwendig. Das bedeutet, dass der Umgang in den Räumlichkeiten des Jugendamtes in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Jugendamtes stattfinden wird.
Begleiteter Umgang ist wie richtig angemerkt nur bei Vorliegen einer akkuten Kindeswohlgefährdung zulässig:
Ist das Kindeswohl gefährdet, kann das Familiengericht den Umgang einschränkten oder aufheben. Eine solche Gefährdung nimmt die Rechtsprechung beispielsweise bei drohendem sexuellem Missbrauch oder bei drohender Kindesentführung an.
Wobei die Formulierung "drohender sexueller Missbrauch" zumindest (besonders von einem RA!) als unglücklich bezeichnet werden darf (impliziert er doch die ausser Kraft Setzung der Unschuldsvermutung).
Und noch ein Wort dazu:
Was du gefunden hast, sind die Regelungen des sog. Standardumganges
1. ist das unrichtig (0-3 Jahre in der Regel nur wenige Stunden)
2. existiert de facto keine "Standardregelung" zum Umgang, siehe dazu auch:
Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der
verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfGK 9, 274 <277 f. m.w.N.>).
Die Umstände des Einzelfalls werden nicht hinreichend berücksichtigt,
wenn die Gerichte, ohne konkrete Feststellungen zu treffen, eine
bestimmte Umgangsregelung mit ihrer Spruchpraxis in vergleichbaren
Fällen begründen (vgl. BVerfGK 9, 274 <278>; BVerfG, Beschluss der 3.
Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, FamRZ
1993, S. 662 <663>).
Servus DalliDalli,
die anderen haben schon zutreffend darauf verwiesen, dass Du Dich nicht verrückt machen solltest.
Ist der Brief schon raus?
Schildere bei dem Gespräch ruhig und sachlich Deine Vorstellungen zu regelmäßigem, ausreichendem und ungestörtem Umgang im Hinblick auf die wichtige Eltern-Kind-Beziehung, die niemand ernsthaft in Abrede stellen kann und wird. Hierauf zielen alle Deine freundlichen Bemühungen (sogar schriftlich belegt duch den Brief).
Auf allenfallsige Vorwürfe der KM solltest Du nicht weiter eingehen und Dich nicht provozieren lassen.
Bleib grds. bei Deiner Linie und zeige Dich offen. Freundlich im Ton, hart in der Sache.
Und wenn man Dir wirklich von allen Seiten zu blöde kommt, dann beende freundlich das Gespräch und teile ggfs. noch mit, dass Du Dich wegen des Umgangs jetzt fachanwaltlich beraten lassen wirst und Du wegen der gelebten Beziehung zu Deinem Kind nun wohl dazu gezwungen bist, andere Schritte einzuleiten. That`s it.
Insgesamt machen Deine bisherigen Beiträge einen sehr nervösen und flattrigen Eindruck. Dazu besteht eigtl. kein Anlass, also durchatmen.
Viel Erfolg und gib mal weiter Bescheid
hallo bagger
dass ich ein wenig nervös bin kann ich nicht leugnen.
den brief habe ich so gut wie fertiggestellt.
er wird nicht ganz so stark fordernd wie ursprünglcih geplant:
ich fand den hinweis von ....sorry habe den usernamen grad nich
parat...ganz gut was das phasenmodell betrifft...um nach 6-8
zum vollen programm zu kommen
meine vorstellungen sind nun dass ich sie jeden 2l. samstag
von 9-17:30 bei mir habe...zuzüglich einen tag innerhalb der
woche von 15:30 bis 17:30 sowie samstag von 9-11:30.
noch innerhalb diesen jahres möchte ich ebenfalls zum vollen
programm kommen...das heisst jedes 2. we voll zuzüglich
einen tag in der woche+feiertagsregelung
kann das jmd zufällig in freundliche worte packen?
lächel
Dalli,
jetzt mal ganz offene Worte: Die User haben Dir schon sehr gute Tipps gegeben und der Brieftext wurde Dir auch schon erläutert. Es wäre jetzt vielmehr richtig, wenn Du auch das mal anwenden würdest, was die User Dir raten und nicht im 5 min-Takt neue Fragen zu stellen. Ich glaube langsam, auch bei Dir liegt ein großer Teil des ganzen Problems und nicht nur bei Deiner Exe! Gruß Ingo
Hab doch schon fleissig von euch gelernt.
Danke dafür!
Liebe Forumgemeinde,
das Gespräch beim JA hat zwischenzeitlich stattgefunden und
ist überhaupt nicht zu meiner Zufriedenheit ausgefallen:
habe meine 18 monatige maus nun jede 2. samstag von 9-17 sowie
jeden 2. montag von 15-18. die ja sachbearbeiterin stand erheblich
unter zeitdruck und entsprechend oberflächlich wurde vorgegangen.
meinen standpunkt habe ich zu beginn deutlich gemacht und das
schreiben mit "dem vollen programm" vorgelegt. darauf hin hat sie
versucht einen kompromis zu finden um beiden parteien gerecht zu werden.
dabei ging es viel zu wenig um die kleine maus.
ich habe deutlich gemacht dass ich mit der regelung nicht zufrieden sei
haben jetzt aber mal für 1 jahr die eben genannte regelung. dann sollen
wir erneut zusammenkommen um den umgang zu erweitern im hinblick
auf übernachtungen beim pappa.
habe das gespräch zunächst als erfolg gewertet jedoch wird mir so langsam bewuss
dass ich meine maus über eine woche überhaupt nicht sehe was mir jetzt sehr weh tut.
das kann es doch nicht sein.
nachwie vor verlaufen die samstage beim pappa super. die maus ist zufrieden und glücklich,
schläft gut und ist mit meinem umfeld nach und nach vertraut.
aufgrund der distanz zur km (60km vom wohnsitz, 110 km von der arbeitsstätte) ist es eben problematisch
innerhalb der woche die maus zu besuchen zumal der umgang dann nur im freien (sofern das wetter gut ist)
ansonsten nur bei der km im kinderzimmer stattfinden kann.
bin voller hoffnung doch noch einen umfangreicheren umgang an jedem 2. we erwirken zu kommen und nicht
erst in 1 jahr.
von daher werde ich jetzt einen familienrechtler um rat bitten. falls aussichten auf mehr umgang im jetzigen
stadium bestehen werde ich zu einem gespräch beim ja einladen lassen um dieses konkret deutlich zu machen.
falls ich dann endgütlig mit meinen vorstellungen abblitze werde ich über den anwalt das gericht einschalten.
was meint ihr dazu?
liebe
grüsse
dalli dalli
Moin.
Wenn man mit dem Ergebnis einer Verhandlung nicht einverstanden ist, sollte man es nicht unterschreiben.
Ein Richter könnte dich jetzt fragen, was du jetzt von ihm willst, wo du doch gerade erst eine Vereinbarung getroffen hast und dich auffordern, diese erstmal zu erfüllen.
Ob er das tut oder dir doch sofort zu einer Umgangserweiterung verhilft, steht aber nicht im Gesetzbuch sondern liegt alleine in seinem Ermessen.
Wie dieses Ermessen aussieht, wird dir vermutlich auch kein Anwalt sagen können. Das Geld würde ich mir sparen.
Ich würde jetzt zumindest eine gewisse Zeit ins Land gehen lassen und abwarten, wie es klappt.
Wenn es dann gut klappt, kannst du argumentieren, dass man den Annäherungsprozess nun beschleunigen solle und wenn es nicht gut klappt, kannst du argumentieren, dass du es deswegen ändern möchtest.
Einfach damit du wenigstens eine Begründung für deine Klage hast.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
nur zur info:
es wurde weder etwas aufgeschrieben
noch am ende unterschrieben
eben alles sehr oberflächlich.
werde einige wochen ins land gehen lassen. was ich befürchte ist, dass
sich meine kleine trotz umgang jeden 2. samstag wieder entfremdet da
die häufigkeit des umgangs abgenommen hat sich die intensität aber dagegen
ein wenig erweitert hat.
Gut, wenn du nichts unterschrieben hast, ist es ok.
Dann kannst du jederzeit zum Gericht gehen und erklären, dass die Verhandlungen beim JA gescheitert sind.
Dann macht es auch Sinn zum RA zu gehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
