Hallo liebes Forum,
auf der Suche nach einer Internetseite,auf der sich getrenntlebende oder geschiedene Väter austauschen können,bin ich hier gelandet,und habe einen echt positiven Eindruck bekommen.
Mein Fall liegt wie folgt,und ich wäre froh,wenn Ihr mir ein paar Anregungen geben könntet:
Ich lebe seit etwas mehr als einem Jahr von meiner Frau (Polin) getrennt,die Scheidung habe ich eingereicht.
Bisher hatte ich niemals Probleme meinen Sohn, 5 Jahre alt, übers WE oder auch im Urlaub zu bekommen.Ich habe quasi meine gesamte Freizeit mit meinem Sohn verbringen können.
Seit der Trennung gibt es zwischen der KM und mir einen Streit um den Ehegattenunterhalt,welcher jetzt vor Gericht kommt.
Außerdem hat die KM wechselnde Männerfreundschften,die auch öfter in ihrer Wohnung übernachten.
Seit 4 Wochen hat sich die Situation grundlegend geändert.
Sie hat sich offenbar von ihrem letzten Freund getrennt,mit dem sie häufig WEReisen unternommen hat,und möchte jetzt mehr Zeit mit unserem Sohn verbringen. Die Folge ist,das ich meinen Sohn gar nicht mehr zu sehen bekomme.
Als Begründung gab sie zunächst an,mein Sohn hätte gesagt,ich hätte ihm beim spielen weh getan.
Vor 2 Wochen ist es mir zum letzten mal gelungen ihn telefonisch zu sprechen,und er sagte er wolle mich gerne wieder besuchen kommen,aber Mamma sagte nein. Seit dem konnte ich ihn auch telefonisch nicht mehr erreichen.
Ich habe umgehend einen Termin beim JA beantragt,welches auch ein Elterngespräch anberaumt hat.Das war letzte Woche.Dort hat die KM dann die Verweigerung des Umgangsrechtes damit begründet,das mein Sohn Äußerungen gemacht habe,die sie befürchten ließen,das ich ihn sexuell Mißbrauchen würde.Ich war und bin immer noch total empört und schokiert von dieser Behauptung und habe beim JA auch energisch protestiert.Auf vorschlag der KM wurde dann beschlossen meinen Sohn bei einem Kinderpsychologen untersuchen zu lassen,womit ich einverstanden war,denn schließlich geht mir die Gesundheit meines Kindes über alles.Ich habe dann noch daraufhingewiesen,das ich absolut unschuldig sei,und das die KM ständig wechselnde Männerfreundschaften pflege.
Jedenfall wurde mir das Umgangsrecht zunächst bis zur Untersuchung beim Kinderpsychologen nicht mehr gewährt.Es steht also in den Sternen,wann ich meinen Sohn wieder sehe.
Ich habe vor nun bei Gericht eine Klärung der Sache zu versuchen,da ich mich beim JA doch ziemlich Vorverurteilt vorgekommen bin.
Langfristig habe ich sogar vor das Sorgerecht für meinen Sohn zu bekommen und ihn zu mir zu nehmen.
Der erste Schritt in diese Richtung ist mir gelungen,in dem ich eine Arbeitsstelle bekommen konnte,die mir dies ermöglichen würde.
Ich liebe meinen Sohn sehr,und ich weiß,das er bei mir eine bessere Erziehung bekommen würde als bei seiner Mutter.
Hat jemand Tips und Ratschläge wie ich zunächst mal diesen ungeheuren Vorwurf des sexuellen Mißbrauches entgegenen kann?
hallo heiner und willkommen
vorweg.
es ist doch immer wieder auf´s neue erschreckend,
wie manche exen strukturiert sind, immer das gleiche sch***-schema
und ohne jegliche rücksicht auf ihr eigen fleisch und blut
(und offenbar auch kein dt. phänomen)
ich könnte kot*en
du bist genau auf dem weg, der bei solchen "müttern" erforderlich ist,
um weiteren schaden von eurem sohn abzuhalten :thumbup:
sieh nur zu, dass du jetzt dampf machst (handel schnell),
nachdem das JA (auch die ticken scheinbar alle gleich)
auf den müll deiner ex eingestiegen ist
such dir nen guten anwalt (lass prüfen, ob du PKH bekommst)
und lass SOFORT eine gerichtliche klärung des umgangsrechtes herbeiführen,
ein antrag auf EA ist in diesem fall angezeigt
bis da irgendwer irgendein gutachten mit ungewissen inhalt erstellt hat,
an dessen ende du womöglich nicht einen schritt weiter bist,
vergeht viel zu viel zeit, schlecht für dich und schlecht für deinen sohn
mit dem richtigen anwalt (und dem richtigen richter) kannst du deinen sohn schnell
wieder in arme nehmen und ex in ihre schranken verweisen
ihre masche ist ein alter hut und ich hoffe für dich, dass es der richter auch so sieht
anträge auf ABR und ASR sind in der jetztigen sitaution zweitrangig
u.u. aber auch sinnvoll, besprich es mit deinem anwalt
viel glück und lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Moin,
die KM hat den Missbrauch zeitlich definiert?
Die KM hat den Missbrauch zur Strafanzeige gebracht?
Nein, hat sie bestimmt nicht.
Hat das JA von Amts wegen einen Strafantrag gestellt?
Nein, hat es bestimmt nicht.
Also sind die Vorwürfe unhaltbar und verfolgen ausschließlich das Ziel, dich abzuservieren.
An deiner Stelle würde ich Strafantrag stellen wegen falscher Beschuldigung. Parallel SOFORT Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung zwecks Regelung des Umgangs deinen Sohn betreffend zu stellen.
Der Vorwurf ist übrigend hervorragend geeignet, den Unterhaltsanspruch der Ex zu versagen, mind. aber zeitlich zu befristen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo heiner,
ja das ist so ein Problem mi polnischen Frauen. Die brauchen das Kind um Geld vom Staat zu bekommen. Bei mir ist es ähnlich. Versuche einfach das SR zu bekommen, dann hat sie keinen Grund mehr, sich in Deutschland aufzuhalten. Wenn Sie raus muß, sieht sie ihre finanzielle Grundlage gefährdet... Sie brauch das Kind nur, um Geld vom Staat zu bekommen :gunman:
Ich fühle mit Dir und drücke Dir die Daumen...
gruss stecs
Moin!
ja das ist so ein Problem mi polnischen Frauen.
Es ist völlig wurscht welche Nationalität sie haben. Für solche KMs sind die Kids ihre Besitztümer und Unterhaltspfand.
Versuche einfach das SR zu bekommen, dann hat sie keinen Grund mehr, sich in Deutschland aufzuhalten.
"...einfach das SR zu bekommen" .... Hallo?....
Mach blos keinen SR-Antrag. Das ginge zum jetzigen Zeitpunkt voll nach hinten los. Du solltest -wie Deep geraten hat- Strafanzeige gegen die Exe stellen und einen EA zur Umgangsregelung raushauen. Wenn Du z.B. mit der Strafanzeige Erfolg hast, dann kannst Du ihr den "Mißbrauch mit dem Mißbrauch" vorwerfen und belegen. Das dürfte ggf SR-Chancen bringen.
Greetz,
Milan
Hi,
Wenn Du z.B. mit der Strafanzeige Erfolg hast, dann kannst Du ihr den "Mißbrauch mit dem Mißbrauch" vorwerfen und belegen. Das dürfte ggf SR-Chancen bringen.
YEP.
Also, mach´ einen Schritt nach dem anderen. Du mußt strategisch vorgehen...so blöd wie´s klingt.
Wenn du einen "guten" Richter hast, dann wird er dies -vielleicht- von selbst vorschlagen.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo Leute,
erstmal vielen Dank für die Tip`s und Anregungen.
Habe diese Woche alle umgesetzt.
EA bei Gericht beantragt mit dem Hinweis auf das laufende Unterhaltsverfahren und der Bitte um Prüfung ob hier nicht ein Grund vorliege den Ehegattenunterhalt ganz einzustellen.
Außerdem habe ich bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige gestellt.
Ich werde euch informieren sobald sich Ergebnisse zeigen.
Wer Fragen hat,kann sich gerne bei mir melden.
Lieber Heiner,
eine solche Situation ist sehr besch.... manche Frauen die mit dem Rücken an der Wand stehen und keinen Ausweg mehr haben, werden sich solcher Mittel bedienen. Auch mir geht es ähnlich mit dem Sexuellen Missbrauch..
Du hast alles in die Wege geleitet um Deinen Sohn so schnell wie möglich wieder zu sehen... perfekt... Du bist ein Guter Vater und Du versucht alles um Deinen Sohn bald wieder in die Arme zu nehmen.
Ich Drücke Dir die Daumen, dass Du einen guten Richter bekommst und das alles schnell vor Gericht geht.... wie Milan geschreiben hat..gehe strategisch vor....
Den Schmerz und die Sehnsucht nach Deinem Sohn kann Dir niemand nehmen und es kann auch fast niemand nachvollziehen, aber bald wirst Du Deinen Sohn wieder in die Arme schliessen können.
Viel Glück
Hodde
Hallo Leute,
hier mal ein kurzer Statusbericht.
3 Wochen nach EA auf Umgangsrecht Mitteilung des FG das in der Kürze der zur verfügung stehenden Zeit und der notwendigen Beteiligung des JA eine Entscheidung vor dem gestzten Termin nicht möglich sein wird.(Termin war bereits um 1 Woche überschritten)
Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein, es besteht kein öffentliches Interesse ( meine Anmerkung: es geht hier immerhin um Kindesmißbrauch )
Heute nun, nach 6 Wochen, Bescheid des FG: PKH ist für beide Seiten gewährt, dabei Antrag der KM auf Ablehnung des Umgangsrechtes. Begründung: mein Sohn wünsche dies nicht, und das JA hätte ihr dies aufgrund der Äußerungen meines Sohnes bereits vor dem Gütetermin im Mai empfohlen. Keine Spezifizierung wer und wann dies beim JA empfohlen wurde.
Morgen bin ich beim JA und will wissen: ob und wenn ja wer so etwas empfohlen hat. Steht für mich im krassen Gegensatz zur gegenwärtigen Rechtsprechung.
Melde mich dann!
Hallo heiner,
Morgen bin ich beim JA und will wissen: ob und wenn ja wer so etwas empfohlen hat. Steht für mich im krassen Gegensatz zur gegenwärtigen Rechtsprechung.
Davon würde ich dir abraten. Ihr habt beide PKH gewährt bekommen, also habt ihr auch beide gute Chancen, euer Anliegen durchzubekommen.
Lass deinen Anwalt nach dem Schriftsatz des JAs fragen, dann weißt du auch Bescheid.
Gruß
eskima
Hi,
Begründung: mein Sohn wünsche dies nicht, und das JA hätte ihr dies aufgrund der Äußerungen meines Sohnes bereits vor dem Gütetermin im Mai empfohlen. Keine Spezifizierung wer und wann dies beim JA empfohlen wurde.
Also das kann ich mir gar nich vorstellen, daß dies das JA empfohlen hat.
Für mich ist das ja schon Erziehungsunfähigkeit seitens der KM !!! 😡
KM hat den Umgang zu unterstützen
Drehe den Spieß um ! Du hast nix zu verlieren ...
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo Leute, ich habe Neuigkeiten in dieser Angelegenheit zu berichten:
Zunächstmal, ich bin dem Rat gefolgt und bin nicht zum JA gegangen um zu erfahren warum mir von einem Beratungsgespräch mit der KM vor dem Gütetermin nichts bekannt gemacht wurde. Habe also die Füße stillgehalten.
Freitag kam dann die Stellungnahme des JA aufgrund der Anforderung des Familiengerichtes.
Ein Beratungsgespräch mit der KM wird nicht erwähnt. Stattdessen tendenziöse schlechte Darstellung meiner Person.
z.B. Ich habe beim JA berichtet, dass bei meinem letzten Telfonat mit meinem Sohn, ich diesen gefragt habe ob er mich nicht mal wieder besuchen wolle. Daraufhin hat er geantwortet: Die Mama hat gesagt, nur wenn du mir nicht weh tust. Darauhin habe ich geantwortet: Aber ich habe dir doch gar nicht weh getan. Mein Sohn zu seiner Mutter: Mama der Papa tut mir nicht mehr weh, darf ich jetzt zu ihm? Die Mutter: ......... Nein.
Im Bericht des JA wird daraus: Bei seinem letzten Telefonat mit seinem Sohn habe dieser auf die Frage ob er ihn denn nicht mal wieder besuchen wolle geantwortet: Nur wenn du mir nicht mehr weh tust.
Weiteres Beispiel: Auf die Frage des JA was das Kind denn mit Wehgetan meinen könne habe ich geantwortet: Ich habe nur eine Situation im Gedächnis, mein Sohn habe auf dem Sofa herum gesprungen und sei dann mit dem Rücken gegen die gepolsterte Sofalehne gefallen; er habe aber nicht mal geweint.
Im Bericht des JA steht: Beim Spiel mit dem Vater sei das Kind mit dem Kopf gegen den Bettpfosten geschlagen.
Es geht sogar soweit,dass mir Worte in den Mund gelegt werden, die ich nie gesagt habe. z.B. Beim einem Spiel haben wir Krokodil und Leopard gespielt, vielleicht habe er dabei Angst bekommen.
Mein Sohn hat noch niemals und zu keinem Zeitpunkt Angst vor mir gehabt, und auch wenn ich bei ihm war hat er noch niemals Angst gehabt. Ich habe und werde mir auch alle Mühe geben damit dies so bleibt.
Warum sollte ich also in einem JA Gespräch soetwas sagen.
Das Wort Angst ist im gesamten Gesprächsverlauf nicht einmal gefallen.
Es wird dann noch über einen Hausbesuch des JA berichtet,in dem mein Sohn keine Fragen bezüglich des Vater beantwortet habe. Zitat: er habe alles der Mama gesagt und seitdem dürfe er nicht mehr zu Papa.Er will darüber nicht reden.
Erfreulicherweise wurde dies Zitat vom JA nicht kommentiert.
Abschließend empfiehlt es die Einholung eines familien psychatischen Gutachtens, ob und in welcher Form das Umgangsrecht mit dem Vater erlaubt werden soll.
Desweiteren habe ich die Antragserwiederung der KM erhalten. Ihr Hauptargument: Mein Sohn wolle kein Umgang mit mir
Ich habe mich komisch bewegt, ich habe meinem Sohn wehgetan.....
Zur Klärung der Angelegenheit wolle sie ein psychologisches Gutachten des Kindes einholen, bis dahin seien Besuchskontakte mit dem Vater nicht empfehlenswert. Dies sei auch der Ratschlag des JA.
Jetzt muß ich mit meinem Anwalt eine Stellungnahme für das Gericht entwerfen. Hat jemand Vorschläge.
Moin,
kurz und knapp die einzelnen Punkte kommentieren. Den Rest hat dein RA in juristisch korrekte Worte umzusetzen. Du musst die Vorarbeit leisten. Der JA-.MA ist jedenfalls wegen Unfähigkeit leider nicht zu belangen. Auch sein Vorschlag zur Missachtung der Grundrechte und einschkägiger BVerfG-Urteile gelangt ihm nicht zum Nachteil. Du wirst noch viel Spaß haben mit dem.
Wenn es zum Gutachten kommen sollte, mach 'n extra Topic im entsprechenden Forum auf.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Leute,
möchte euch mal über den neusten Stand der Dinge informieren.
Trotz Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kam es erst Ende November zu einem Gerichtstermin, also 6 Monate nach meiner Klage!!
Zu diesem Termin war auch mein Sohn geladen; wir haben uns dort das erste mal wieder gesehen. Er kam spontan auf mich zu gerannt und sprang in meine Arme. Im Gerichtssaal hat er dann neben mir Platz genommen und nicht neben der KM, bevor er dann vom Richter höflich hinaus gebeten wurde.
Der Richter entschuldigte sich zunächst für die lange Zeit, die verstrichen sei und begründete dies mit Verfahrensvorgängen und Gerichtsferien. Aufgrund der bereits verstrichenen Zeit habe er eine ihm bereits bekannte Gutachterin zu dem Termin geladen. Auch die Sachbearbeiterin des Jugendamtes war geladen.
Im Laufe der Verhandlung habe ich meinem Unmut deutlich zum Ausdruck gebracht, und bin bei dem Richter damit auf viel Verständnis getroffen. Die KM musste noch einmal begründen warum sie mir das Umgangsrecht verweigerte. Der Richter bemerkte daraufhin, dass man diese Umstände auch anders interpretieren könne, und wenn er heute nach Aktenlage entscheiden müsse, so wäre er zu 80-85% auf seiten des Kindsvater. Dieses Restrisiko zwängen ihn jedoch dazu ein Gutachten einzuholen. Dies wurde dann verkündet.
Die Gutachterin erhielt den Auftrag zur Erstellung des Gutachtens innerhalb von 4 Monaten ( diese Frist hatte sie sich selber gegeben)
Zum Abschluss des Termins habe ich dann noch meine Telefonnr. bei der GA hinterlegt, welche mir dann sagte, sie wolle Anfang Januar damit beginnen.
Es passierte nichts
Ende Januar habe ich dann bei ihr angerufen und nachgefragt. Daraufhin bekam ich einen Termin für Mitte Februar.
Bei diesem wurde mir dann die weitere Vorgehensweise erklärt. Gespräche mit meinem Sohn, mit dem Kindergarten, Teilnahme an dem Begleitenden Umgang, den ich mittlerweile mit meinem Sohn habe, usw.
Nach 4 Wochen habe ich dann bei der KM nachgefragt wie denn die Termine abgelaufen wären: es hatte noch gar keine weiteren Termine gegeben
Also habe ich diesmal über meinen Anwalt eine Erinnerung an die GA schicken lassen. Heute hat sie dann an dem begleitenden Umgang teilgenommen. Das Gutachten sollte aber bereits längst fertig sein
So wurde mir dann heute von ihr auch so nebenbei mitgeteilt, dass sie wohl noch bis mitte, ende Mai braucht. Dann würde das Gericht noch so 6-8 Wochen brauchen um einen Termin zu setzen.
Wie ich bereits sagte habe ich seit dem Gerichtstermin ende November alle 14 tage für einundeinehalbe Stunde begleitenden Umgang mit meinem Sohn. Dieser findet unter Aufsicht der Mitarbeiterin des JA statt. Diese Zeit ist weder für meinen Sohn noch für mich annährend ein Ersatz für einen normalen Umgang. Mein Sohn ist jedesmal total euphorisch wenn wir uns treffen und jedesmal total entäuscht wenn die Zeit um ist. Er fragt ständig, wann er wieder ein ganzes WE oder sogar den Urlaub bei mir verbringen kann.
Die Mitarbeiterin des JA hat ihr Verhalten mir gegenüber total gewandelt. Ich bin jetzt nicht mehr der Böse, sondern: ich brauche mein Verhalten meinem Sohn gegenüber nicht zu ändern!!( Zitat)
Das mein Sohn unter der ganzen Sache leidet, merke ich bei jedem Treffen, aber auch seine Entwicklung ist gehemmt.
Er kann noch kein Fahrrad fahren, er kann noch nicht schwimmen, im Zählen und lesen ist er auf dem Stand geblieben als diese Sache anfing. Das sind alles Dinge die ich eigentlich meinem Sohn in seinem Alter bei bringen wollte.
Tja und es ist mehr als frustierend, wenn man so daran gehindert wird ;(