KM unterlässt Umgan...
 
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KM unterlässt Umgang aufgrund schwerer Vorwürfe

 
(@alfi1984xyz)
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Hallo zusammen, Wichtig ! Ich würde gerne eure Meinung erfahren und wie ich handeln soll / könnte !
Der Umgang mit meinem Nachwuchs funktionierte immer wunderbar.
Zuletzt kam es mit meiner Expartnerin zu einem Disput, mir wurde der Umgang verwehrt und aktuell immer noch, weil ich schwere Vorwürfe erhalten habe. Mein Nachwuchs, 6 Jahre alt, hat sich der Mutter gegenüber wohl wie folgt geäußert.
„Beim Papa muss ich immer um 6 ins Bett“
„Ich darf kein Spielzeug haben, wenn ich nicht höre“
„Der Papa würde ihn einsperren, wenn er nicht brav ist, in seinem Zimmer“
„Die Partnerin hat ja den Schlüssel und könnte aufsperren“
„Papa würde mir auch Klapse geben“
„Nachdem Zähneputzen muss er in eine Schüssel spucken“
„Wenn ich nicht brav bin gibt es nur Brot undWasser"
Das Jugendamt ist der Meinung, ich soll das für die Umgänge bei mir im Haushalt reflektieren. Wenn ein Kind sowas sagt, schenkt man ihm zumindest ein wenig Glauben, er würde das nicht erfinden

DAS ALLES HAT ER ERFUNDEN !
Anbei angemerkt, die Expartnerin ist seit 3 Jahren im Kreise der Zeugen Jehovas.
Ich bin mir nicht sicher wie er beeinflust wird, sowas von sich geben zu müssen / können.

Aktuell habe ich ein Vermittlungsverfahren angeleiert.

Schlimme Vorwürfe, die alle nicht der Wahrheit entsprechen.

Bitte um Infos.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2023 08:45
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Ich würde auch mal mit dem Nachwuchs reden, wieso (angeblich) er diese Märchen in die Welt setzt (wie alt ist er denn?).
Womöglich sind das auch Geschichten, die er aus dem Umfeld der KM "aufgeschnappt" hat...

Der KM würde ich klipp und klar kommunizieren, dass die Vorwürfe nicht den Tatsachen entsprechen und somit kein Grund für Aussetzung des Umganges existiert. By the way: habt ihr eine verbindliche Umgangsregelung?

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2023 10:45
(@alfi1984xyz)
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Hallo,

 

wir haben eine verbindliche Umgangsregelung.

Mit dem Kind kann ich nicht sprechen, da ich kein Umgang erhalte, bis das gekllärt ist.

Ich musste ein Vermittlungsverfahren einleiten. Das Kind ist 6 Jahre alt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2023 10:53
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator
Geschrieben von: @alfi1984xyz

Ich musste ein Vermittlungsverfahren einleiten. Das Kind ist 6 Jahre alt.

Vermittelt hier das JA oder wer?

Geschrieben von: @alfi1984xyz

Wenn ein Kind sowas sagt, schenkt man ihm zumindest ein wenig Glauben, er würde das nicht erfinden

Selbst mit ein "wenig Glauben schenken" ist das kein Grund, Umgang auszusetzen! Ist Eure Umgangsregelung gerichtlich festgesetzt?
Es gilt, diese verbindliche Regelung einzuhalten; das Wohl Eures Kindes ist während Deiner Betreuungszeit -wenn Deine Ausführungen stimmen- nicht gefährdet.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2023 11:11
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe keinerlei Vertrauen zum JA, aus eigener Erfahrung, leider.
Wenn möglich würde ich ein gerichtliches Eilverfahren anstreben mit dem Hinweis dem nachzugehen. Stichworte: Bewußte Entfremdung + Entzug des Kindes, Verstoß gegen verbindliche Umgangsregeln, Zeugen Jehovas etc.

Und wenn das wirklich Lügen sind, dann werden die meiner Meinung nach zu Tage treten. Aber ich würde richtig aktiv werden mit Anwalt & Co. damit KM sieht, dass man nicht mit dem Wohl des Kindes zu spielen hat und dem Kontakt zu seinem Vater.

Weiter warten hat nur zur Folge, dass sich die Entfremdung vertieft und es noch mehr Zeit gibt das Kind zu beeinflussen. 

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2023 13:14
(@alfi1984xyz)
Zeigt sich öfters Registriert

@brave 

 

Ich habe am Montag einen Termin beim Anwalt, da werden wir sicherlich möglichkeiten erörtern.

Das Vermittlungsverfahren, dass Umgang stattfinden soll liegt ja schon bei Gericht. Der Antrag dazu.

Aber ich werde mit dem Anwalt weitere Möglichkeiten ausschöpfen, um da Licht ins dunkle zu bringen, und wenn es so ist, das die KM größere Probleme bekommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2023 13:41
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Sollte die Umgangsregelung gerichtlich fixiert worden sein, wird es sicherlich auch eine Angabe zum Ordnungsgeld bei Verstoß gegen den gerichtlichen Beschluss geben. Da kann der Anwalt direkt darauf einwirken.

Sollte es nur eine Vereinbarung zwischen den Eltern geben, dann wie meine Vorredner bereits erwähnten, direkt der KM schriftlich klar machen, dass der Umgang wieder herzustellen ist und die ausgefallene Zeit nachgeholt wird.

Es wäre die Aufgabe der KM mit dir das Gespräch zu suchen, was da dran ist. Den Umgang einfach aussetzen ist definitiv falsch, die Gründe dafür sind peanuts.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2023 16:39
(@alfi1984xyz)
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@samson1978 

Die Umgangsregelung ist schriftlich damals vor gericht festgehalten worden, korrekt.

Leider gibt es dazu bereits Ausweitungen durch diverse Institutionen, sodass ich meinen kleinen alle 2 Wochen von Freitag bis Montag habe, und daher wird wohlmöglich kein Ordnungsgeld möglich sein.

Ich habe bereits schriftlich mitgeteilt dass Umgang stattfinden sollte, wurde sich gegen gewehrt, das Kind möchte nicht, und Sie macht das auch nicht, weil sie bedenken hat.

Das Gespräch mit mir direkt hat sie nicht gesucht, es kam ein Schreiben vom Jugendamt dass es aufgrund Verfehlungen meinerseits ( die ja mittlerweile besprochen sind - und für mich sind sie nichtig !! ) ein Aussetzen bis zur Klärung empfiehlt.

Fakt ist : Die KM wird keine Umgänge zulassen.
Beim Jugenamtstermin an dem ich die Gründe erfahren habe ( siehe oben ) wurde mir angeboten zu schauen, ob man langsam wieder Umgang macht ( es ist schon ne Weile her.... ) und mir wurde vorgeschlagen das in Begleitung zu tun für ein paar Stunden . Tssssss. Ich verstehe die Ämter da manchmal nicht.

Ich bin gezwungen weitere Schritte zu gehen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2023 17:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator
Geschrieben von: @alfi1984xyz

@samson1978 

Die Umgangsregelung ist schriftlich damals vor gericht festgehalten worden, korrekt.

In diesem Beschuss sollte was von Ordnungsgeld stehen...schau bitte mal nach!

Geschrieben von: @alfi1984xyz

Leider gibt es dazu bereits Ausweitungen durch diverse Institutionen, sodass ich meinen kleinen alle 2 Wochen von Freitag bis Montag habe, und daher wird wohlmöglich kein Ordnungsgeld möglich sein.

Was genau beinhalten diese Ausweitungen? Welche Institutionen? Wurde die gerichtliche Umgangsregelung aufgehoben?
Nach meinem Verständnis ist die gerichtliche Umgangsregelung nach wie vor gültig und bindend, egal was womöglich von wem auch immer "vereinbart" wurde; es sei denn es gibt weitere gerichtliche Beschlüsse.

Geschrieben von: @alfi1984xyz

Beim Jugenamtstermin an dem ich die Gründe erfahren habe ( siehe oben ) wurde mir angeboten zu schauen, ob man langsam wieder Umgang macht ( es ist schon ne Weile her.... ) und mir wurde vorgeschlagen das in Begleitung zu tun für ein paar Stunden .

Wie schon gesagt, hierfür gibt es überhaupt keinen Grund; dem JA würde ich sagen, sie sollen bitte zur Einhaltung der beschlossenen Umgangsregelung beitragen/hinarbeiten (sprich KM dazu bewegen). 
Wie lange wurde der Umgang eigentlich schon blockiert?

Grüßung
Marco

 

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2023 09:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes ist die Situation durchaus ernst zu nehmen. Es könnte schon darum gehen Dich als Vater auszuschalten. Deshalb solltest Du Dich mit dem JA gut stellen, das ist nicht so schwer wie Du denkst, bringt Dir aber viel ein. Denn sollte ein Gericht mit der Sache befasst werden, dann ist es nicht unwahrscheinlich, dass das JA um eine Stellungnahme gebeten wird. 

Bist Du dann der nette Vater, der sich vielleicht etwas ungeschickt benommen hat und dem die Mißverständnisse auch leid tun und der eigentlich nur präsent sein will und für sein Kind dasein, dann ist das ein großer Pluspunkt.

Begleiteter Umgang bei einem 6jährigen Kind muss nicht sein, auch wenn das JA diesen in vielen Fällen anbietet, wenn es Vorwürfe gibt. Sicher wird man den Umgang trotzdem in Stufen anpassen müssen. Wichtiger ist, dass Umgang überhaupt stattfindet und dazu brauchst Du die Kooperation der KM. Inwieweit die Zeugen Jehova dabei eine Rolle spielen ist mir nicht klar. 

Ein Gericht kann z.B. einen Umgangspfleger bestimmen, der den Umgang organisiert und das Kind bei der KM abholt und zu Dir bringt und dann wieder zurückbringt. Die Aufgabe eines Umgangspflegers ist es nicht beim Umgang anwesend zu sein. Dadurch kann aber das Abholen des Kindes sehr erleichtert werden. 

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2023 14:36