Ich habe auch kein Problem mit deiner Antwort nur da sich jetzt schon der 2. meldet, wollte ich eben doch mal Stellung beziehen.
Und dann gleich in einem Aufwasch.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Gibt es eine Möglichkeit, dass (ähnlich wie bei einer einstweiligen Verfügung) die Kindsmutter das bisher gelebte (und bewährte) Modell fortführen muss, bis es die Gerichtsentscheidung gibt?
Leider gibt es keine "einstweilige Verfügung"
Stimmt, Toto, so etwas heißt im Familienrecht "Einstweilige Anordnung" und kann von jedem Elternteil ohne Anwalt formlos beim Familiengericht beantragt werden. Muss dann zwingend binnen 14 Tagen verhandelt werden.
Also mein Tipp an den TO:
1. Zuerst solltest du gegenüber dem JA dokumentieren, dass und in welchem Umfang der Umgang bzw. deine Betreuung der Tochter bislang praktiziert wurde, Koala. Und welche Anstrengungen du unternommen hast, um dich jetzt, kurzfristig mit der KM zu einigen.
2. Das JA um Vermittlung bitten - damit deine Tochter ihr Recht auf Umgang (nicht du deinen - man beachte den Unterschied!!!) weiterhin wie gewohnt wahrnehmen kann. Kontinuitätsprinzip!!!
3. Da deine (H)Exe beim JA vermutlich Gift und Galle spucken wird, Antrag auf EA beim zuständigen Amtsgericht. Den Schriftverkehr mit Ex und JA - dazu gehören auch die Belege über deine bisherigen Betreuungsleistungen in Höhe von 50% bis 75%) in Kopie als Anlage dazu.
Und schon gibt es eine Verhandlung. Da kannst du ohne Anwalt hinspazieren und deine Auffassung kurz und knacckig vorbringen: "Meine Tochter hat ein Recht auf ihren gewohnten Umgang. Dieser hat sich in der Vergangenheit bewährt, eine Änderung gefährdet das Kindeswohl."
Wenn (H)Ex, dann immer noch herumzickt, wird der Richter das Kind anhören (reine Formsache, ein Kind in dem Alter hat wenig dabei mitzubestimmen und der Richter ist auch kein Monster) und anschließend einen Beschluss fassen. Vorher wird er auf Gedeih und Verderb versuchen, euch in einen Vergleich zu quasseln. Weil das seinen Job erleichtert.
Wahrscheinlich wirst du künftig jedes zweite Wochenende ohne deine Tochter verbringen - dafür werden deine Papa-Wochenenden von Donnerstag bis Dienstag oder von Freitag bis Mittwoch dauern und dazu kommt ein weiterer Tag in der Mama-Woche - damit die Zeit nicht so lang wird. Das und etwas mehr kannst du fordern - dann soll (H)Ex mal schlüssig begründen, was sie daran plötzlich stört.
Tendenziell wird der Richter - ebenso wie das JA - ähnliche Argument wie Toto vorbringen.
Alleinerziehend, mit einem weiteren Kind, da müsste sie doch über Betreuungsmöglichkeiten begeistert sein... :knockout:
Entgegen anderslautenden Gerüchten sind solche Dinge seit 1.9.2009 schon mehr als einmal - zum Entsetzen der anders geprägten JA-Mitarbeiter bzw. VP und flasch informierten Mütter - sogar an ganz altehrwürdigen Provinzgerichten zum Wohle der Kinder ausgeurteilt worden.
An den meisten FGen weht mittlerweile ein völlig anderer Wind als noch vor drei Jahren.
Das "Nein" der KM hast du schon - ein "Ja" musst du dir holen. Und deine Chancen sind deutlich besser, als sie bis August 2009 gewesen wären. Je weniger Zeit du hier verstreichen lässt, desto stärker wirkt das Argument der Kontinuität. Und wie gesagt, so eine EA zur Vermeidung einer akuten Kindeswohlgefährdung geht jederzeit und ohne Anwalt. Nur für die Hauptsache später brauchst du einen. Der kostet dann ca. 600 Teuo bei 3000 Teuro Streitwert. Wenn 600 Euronen deinen finaziellen Spielraum übersteigen, bekommst du als Vater nach denselben Kriterien VKH wie eine KM. Weil über die Gewährunge von VKH mittlerweile an fast allen Gerichten eine Software (und kein Beamter mehr wie früher bei der PKH nach Ermessen, Tagesform und Sympathie) entscheidet.
Viel Erfolg wünscht dir die forumsbekannte
"männerfressende Feministin" 😉 Biggi
(die im Rahmen der kannibalischen Anteile ihrer Ernährung weniger auf das Geschlecht, als auf die mehr oder minder kinderfreundliche, erwachsene und verantwortungsbewusste Haltung potenzieller Opfer achtet - :sonicht: und :werdeerw: können auch für meine Geschlechtgenossinnen die Vorzeichen einer als beinahe kannibalisch erlebten :mahlzeit: Attacke sein.)
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo Leute,
danke für Eure Hilfe.
Gestern hat sich der Anwalt meiner Ex zu Wort gemeldet und vorgeschlagen, dass ich doch meine Tochter nur noch jedes zweites Wochenende sehen solle. Das Schriftstück ist zu einem Zeitpunkt erstellt worden, wo meine Ex wusste, dass wir uns zu einem Gesprächstermin treffen wollen :question:
Gründe wurde natürlich auch wieder keine genannt.
Gleichzeitig fordert er für die Ex einen "unbefristeten" Betreuungsunterhalt. Evtl. liegt ja hier die Motivation für ihr Verhalten?
Der Zeuger ihres Babys ist nicht verfügbar! Und wenn sie sich eben um unsere Tochter kümmern muss, ja dann stehen ihr eben über 500 Euro Unterhalt zu :thumbdown:
Nachdem also das Gespräch mit Ex gescheitert ist und ich den Brief vom Gegenanwalt bekommen habe, habe ich (Schritt 2) beim JA nochmal angerufen und mich länger mit dem für uns zuständigen Bearbeiter unterhalten.
Ich habe ihn zuerst darüber informiert, wie das persönliche Gespräch mit meiner Ex gelaufen ist und was die Gegenseite nun fordert (ohne rationale Begründung).
Er fand es ganz richtig, dass ich jetzt auf ihn zukomme und gab mir eine ganz konkrete Empfehlung (Strategie), wie ich nun über meinen Anwalt reagieren soll.
Dieser Brief geht heute heraus und soll Exe dazu bewegen, beim JA anzurufen und dort einen Termin zu machen. Tut sie das nicht (auch nach evtl. Nachhaken durch das JA), soll mir das nur Recht sein.
Das JA wünscht von mir die Kopien des Schriftverkehrs und auch das Protokoll aus dem Scheidungstermin von letzter Woche, wo meine Ex die Frage "der Umgang funktioniert?" mit "JA" geantwortet hat.
Nun sehen wir mal, wie die Reaktion ist (ich werde mich eben regemäßig beim JA auf Rückmeldung der Ex erkundigen) und dann bleibt noch Raum für eine Einstweilige Anordnung, wie von Biggi beschrieben.
@Biggi62: Der Brief meines Anwalts (der dann auch ans JA geht) enthält auch die Inhalte, die Du in Deinem Beitrag beschrieben hast.
Übrigens hole ich meine Tochter am Freitag vom Kindergarten ab. Ich werde sie aber nicht (wie vom Gegenanwalt "vorgeschlagen") am Sonntag um 18 Uhr zurückbringen, sondern zum Kindergarten am Montagmorgen (wie gewohnt).
Koala
Hallo Leute,
heute habe ich mit meiner Ex einen "Vermittlungstermin" beim JA gehabt.
Sie stellt sich weiterhin quer und besteht darauf, dass der Umgang nur von Freitagmittag bis Sonntagabend (alle zwei Wochen) stattfindet.
Natürlich wollten wir wissen, woher ihre Motivation kommt, das seit längerer Zeit gut laufende Umgangsmodell (ich habe sie jede Woche am Wochenende) einfach zu ändern.
Kindesbezogene Gründe hatte sie eigentlich KEINE.
Hingegen wurden viele "materielle" Gründe aufgeführt, warum man sich auf mich nicht verlassen könne. Und überhaupt fühlt sie sich von mir über den Tisch gezogen und deshalb braucht sie sich ja auch nicht mehr an irgendwelche Abkommen halten.
Dem Wochenendmodell hätte sie vor 15 Monaten ausserdem nur deshalb zugestimmt, weil sie damals einen schlechten Anwalt hatte und sich von mir unter Druck gesetzt gefüht hatte.
Nach einer Stunde meinte dann auch der JA-Mitarbeiter, dass es wohl keinen Sinn hat, weil meine Ex auf ihrer Meinung beharrt - obwohl ich bereits signalisiert habe, dass ich einem Modell mit wechselnden Wochenenden zustimmen würde, wenn an anderen Tagen auch ein Umgang stattfindet.
Nun gehe ich vor Gericht. Zu verlieren habe ich ja nichts mehr.
Nun gehe ich vor Gericht. Zu verlieren habe ich ja nichts mehr.
Richtig.
Und zwar sofort. Die Zeit arbeitet gegen dich.
Du hast den besseren Weg versucht, er hat nicht funktioniert, nun muss es eben der andere Weg sein
Viel Erfolg.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und? Was sagt der Richter?? Die zwei Wochen sind um ...
Interessierte Grüße 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo Biggi,
der Termin beim JA war ja erst vor einer Woche. Mein Anwalt bereitet gerade den Eilantrag vor und ich habe ihm zugearbeitet (z.B. das Gespräch beim JA zusammengefasst). Er bereitet irgendwelche eidesstattlichen Erklärungen vor, die ich noch unterschreiben muss und die Bestandteil des Eilantrages sein sollen.
Im Übrigen habe ich sowohl vom JA als auch vm RA vernommen, dass so ein Gerichtstermin trotz Eilantrag bis zu 6 Wochen auf sich warten lässt.
In dieser Zeit sollen schon Einzelgespräche beim JA stattfinden.
Grüße
koala
Hallo Leute,
gestern hat der Mitarbeiter vom JA einen Hausbesuch bei meiner Ex und meiner Tochter durchgeführt.
Als Ergebnis gab er uns Eltern folgende Infos weiter:
- unsere Tochter wünscht sich, umfangreich von beiden Elternteilen betreut zu werden
- er erkennt Anzeichen, dass unsere Tochter unter der aktuellen Situation leidet. Sie möchte es beiden Elternteilen recht machen.
- Meine Exfrau hat erneut materielle Gründe aufgezeigt, warum sie sich einer (an den Bedürfnissen unserer Tochter orientierten) Neuregelung des Umgangs verschließt.
Er empfiehlt deshalb, dass ich mit meiner Ex einen "neutralen" Anwalt aus dem Familienrecht mit Mediatorausbildung aufsuchen solle, um dort Kompromisse zu erarbeiten. Denn ohne Befriedung des materiellen Problems wird es auch nach einer Gerichtsentscheidung "keinen Frieden" geben.
Was haltet Ihr davon?
Soll ich Exe vorschlagen, sie auf so einen Mediator einzulassen und das JA in die Kommunikation einbinden?
Grüße
koala
Servus koala!
Denn ohne Befriedung des materiellen Problems wird es auch nach einer Gerichtsentscheidung "keinen Frieden" geben.
Könntest und würdest Du Dir mehr Umgang "erkaufen", in dem Du KU zahlst, selbst wenn eine 50:50 betreuung als Ergebnis rauskäme?
Unabhängig davon würde ich den vorgeschlagenen Weg gehen, im Sinne und zum Wohl Eurer Tochter ... wenn alle Stricke reissen, könnest Du versuchen, die bis zur Scheidung praktiziere Regelung gerichtlich in Form eines Umgagsbeschlusses fest zu zurren (Kontinuität).
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus Marco
Servus koala!Könntest und würdest Du Dir mehr Umgang "erkaufen", in dem Du KU zahlst, selbst wenn eine 50:50 betreuung als Ergebnis rauskäme?
Aber sicher würde ich das tun und mich auch auf ein paar Jahre darauf festlegen lassen (sagen wir 4 Jahre). Ich habe ihr aber schon mehrfach genau das über meinen Anwalt und beim JA zugesichert.
Ich vermute nur, sie will darüber hinaus noch ein paar Geschenke - z.B. einen Betreuungsunterhalt, der ihr aber überhaupt nicht mehr zusteht. 😉
Grüße
koala
Hallo Leute,
nachdem ich nun über meinen Anwalt bei Gericht die Wiederherstellung des bisherigen Umgangs fordere (Gerichtstermin ist in 2 Wochen!), habe ich gestern die Stellungnahme des gegnerischen Anwalts ans Gericht gelesen und möchte sie Euch für eine Einschätzung zur Verfügung stellen:
„Die Antragsgegnerin ist Mutter eines weiteren im August 2011 geborenen Kindes. Sie ist bis einschließlich August 2012 in Elternzeit. Danach wird sie mit Wahrscheinlichkeit in Teilzeit wieder berufstätig sein.
Ein Umgangsrecht des Antragsstellers, das sämtliche Wochenenden bis einschließlich Montag umfasst, ist unangemessen. Es führt im Ergebnis dazu, dass die Antragsgegnerin zur „Alltagsmutter“ wird, während der Antragssteller „Wochenendvater“ ist. Die Antragsgegnerin legt Wert darauf, dass sie die gemeinsame Tochter auch an den Wochenenden sieht. Sie will verhindern, dass durch die naturgemäß besondere Zuwendung zu einem Säugling der Aufenthalt in ihrer Wohnung eine zeitlich untergeordnete Bedeutung und auch ein qualitatives Missverhältnis für die Tochter erhält.
Aus diesem Grund hat die Antragsgegnerin angeboten, die im Gerichtsbezirk übliche Regelung – Freitag 14:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr – als Umgangsregelung zu vereinbaren.“
Wenn ich mir das selbst so durchlese, so frage ich mich, wieso meine Ex nicht meinen Vorschlag zugestimmt hat, dass wir die Wochenenden im Wechsel betreuen und ich noch zusätzlich 2 Wochentage (z.B. Mo + Di) übernehme?
Dadurch wäre dem Kindeswohl doch gedient, da sich jemand um die Tochter kümmert, der Zeit für sie hat ! 😉
Was meint Ihr dazu?
Ich empfinde diese Formulierung eigentlich als Einladung, mich unter der Woche mehr für meine Tochter engagieren so sollen.
koala
Moin.
Wenn ich Anwalt der Mutter wäre hätte ich es auch so geschrieben.
Ich halte seine Argumentation für sehr stichhaltig für einen deutschen Richter.
Wenn ich mir das selbst so durchlese, so frage ich mich, wieso meine Ex nicht meinen Vorschlag zugestimmt hat, dass wir die Wochenenden im Wechsel betreuen und ich noch zusätzlich 2 Wochentage (z.B. Mo + Di) übernehme?
Genau das solltest du aber darauf erwidern, bzw. als Alternativvorschlag einreichen.
Damit hebelst du seine Argumentation ein Stück weit aus.
Ich bleibe aber bei meiner Meinung, dass du nur wenig Einfluss auf die Entscheidung hast, da sie zu 99% von der ideologischen Färbung des Richters abhängt.
Ein Durchschnittsrichter wird Standardumgang festlegen.
Ein guter Richter auch mehr.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
ein bißchen widersprüchlich das Schreiben, wahrscheinlich hatte der Anwalt nicht so viel Lust dazu?
Ein Umgangsrecht des Antragsstellers, das sämtliche Wochenenden bis einschließlich Montag umfasst, ist unangemessen. ....
Aus diesem Grund hat die Antragsgegnerin angeboten, die im Gerichtsbezirk übliche Regelung Freitag 14:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr als Umgangsregelung zu vereinbaren
also erstens - wenn dann ist eher die 14-tägige WE-Regelung üblich 😉
und zweitens, deine Frage, warum die ex deinen Vorschlag nicht angenommen hat, stellt sich ja wirklich.
Wie beppo sagt, kann die Antwort genau das enthalten, verbunden mit dem Hinweis, dass die Vorstellungen über den Umgang doch gar nicht so weit auseinanderliegen.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Servus ginnie,
dazu:
...Wie beppo sagt, kann die Antwort genau das enthalten, verbunden mit dem Hinweis, dass die Vorstellungen über den Umgang doch gar nicht so weit auseinanderliegen.
Noch liegen die Vorstellungen, die gegenüber dem Gericht kommuniziert wurden, recht weit auseinander.
Und der Pessimismus von Beppo mag nachvollziehbar sein, wenn man die sonstigen Fakten zu meinem konkreten Fall vernachlässigt (also meine sehr hohen Betreuungsanteile in den letzten beiden Jahren, das bisher gut funktionierende Umgangsmodell und auch das Umfeld, das ideale Voraussetzungen für einen Umgang mit meiner Tochter bietet).
Aber auch ein Richter der "alten Garde" muss doch zur Kenntnis nehmen, dass meine Ex schon im Herbst dieses Jahres wieder ihre Erwerbstätigkeit aufnehmen möchte (muss). D.h. es gilt für sie, den Job, die Schule unseres gemeinsamen Kindes und die Kinderkrippe ihres neuen Kindes auf die Reihe zu bekommen.
Mit der Schule könnte sie bald überfordert sein. Deutsch ist ohnehin nicht ihre Stärke (sie kommt ja aus Polen), bei Mathe ist sie schnell überfordert und Englisch hatte sie nie!
Dabei signalisiert sie doch jetzt schon, dass sie sich unterhalb der Woche nicht genug mit unsere Tochter beschäftigen kann.
Ganz zu schweigen davon, dass sie einen Beruf hat, bei dem Termine (mit Patienten) eingehalten werden müssen. Sie kann es sich also nicht leisten, zu oft wegen Krankheit von Kindern zu fehlen.
Und wie ist es mit dem Kindeswohl vereinbar, dass meine Tochter mich nach zwei Jahren intensiver Betreuung (mit max. 3 Tagen ohne Kontakt) nun 11 Tage am Stück nicht sehen soll?
Es dient sicherlich dem Wohle unserer Tochter, dass sie die Wochenenden im Wechsel verbringt.
Und bin sehr optimistisch, dem Gericht aber auch darlegen zu können, dass es ebenfalls dem Wohle unserer Tochter entspricht, wenn ich mehrere Tage unter der Woche betreue. :thumbup:
mfg
koala
Moin.
Ob der Richter etwas "muss" oder ob ich zu pessimistisch bin ist eigentlich müßig, denn ich bin ja auch dafür, dass du das durchziehst und egal ob die Chancen nun 20:80 oder 80:20 oder 50:50 stehen, du wirst abwarten müssen, was der Richter entscheidet.
Und ich hoffe mit dir, dass er das vernümftig tut.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
