KM lehnt Silvester ...
 
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KM lehnt Silvester ab

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(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
KM ist jetzt mit Tochter umgezogen und in 3 wochen soll woll das dritte Kind zur Welt kommen. Hatte auf die Ferien verzichtet,weil KM ja Tochter nicht zur vereinbarten stelle bringen konnte.
Da sie nun in einem anderen Bundesland wohnt, musst eich die Herbst und Winterferien neu mit ihr besprechen, was ich schriftlich tat. Hatte die erste Herbstferien woche angemeldet und Weihnachten vom 26.12 bis zum 1.1 (das erste mal Silvester) Immerhin ist es jetzt auch eine weitere strecke die unsere Tochter mit dem Auto zurück legen muss.
Tja nun rief Ex heute an , labberte mich zuerst von ihrem Umzug ect zu und wie viel stress sie ja noch hat und zum schluß knallte sie mir an den Kopf,daß ich Töchterchen nicht über Silvester haben darf. Ich darf sie gerne bis zum 31.12 behalten, aber am 31.12 soll ich sie wieder an den alten Wohnort bringen.
Habe ihr versucht klar zu machen,daß sie mir doch unsere Maus 1 mal an Silvester geben sollte und ich ja auch immerhin ihr Vater bin. Sie sagte so nö ich bin die Mutter und warum sollte sie azf ihre Tochter verzichten? Argument von mir,weil ich ihr Vater bin und ich Rechte an dem Kind habe. Es ging hin und her und zum schluß sagte sie mir noch,daß Töchterchen ja auch gar nicht Silvester bei mir feiern will,sondern zuhause.

Toll dachte ich habe dann das Gespräch beendet. Nun bin ich wirklich am überlegen,ob ich den Gang nochmals zum Gericht wagen soll. Das problem ist aber auch und das hat mir meine EX auch mehrmals am Telefon vorgehalten, die Richterin am alten Wohnort sagte damals in der verhanldung,daß die feiertage samt Silvester der Mutter gehören (ja ich weiß tolle Richterin)Steht in keinem Urteil oder Beschluß,aber darauf pocht meine Ex jetzt.
Meine Tochter ist mittlerweile 10 Jahre alt und daher denke ich könnte doch mal ein Silvester drin sein?

Meine Frage jetzt an euch,wenn ich es jetzt wirklich nochmals wage vor Gericht zu ziehen (wäre ja somit das Gericht im neuen Wohnort zuständig) wie hoch wären meine chancen daß ich diesmal an einen Richter/in stoße die sagt "Ja Herr Furbie, Sie dürfen 2011 Silvester mit ihrer Tochter feiern" Ex sie dürfen dann 2012 wieder mit Tochter feiern.
Ist aber auch dann die Frage wie wird es meine Tochter verkraften,wenn Ex sie bis Dezember so manipuliert,daß sie gar nicht hier bleiben will.

Am 31.12 zurück bringen würde bei mir aber auch gar nicht klappen,weil ich bis 16 Uhr arbeiten muss und meine Frau defenetiv gesagt hat,daß sie meine Tochter am 31.12 mit sicherheit nicht zur Mutter bringt,nur weil meine Ex das will. Meine Frau ist der knallharten meinung wenn Ex sie am 31.12 zurück haben will, muss sie sie dann eben hier abholen.

Lg


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2011 18:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi furbie,

klar kannst du auch das wieder vor Gericht ausfechten. Dann aber auch mit der "üblichen Regelung" der Hohen Feiertage im Wechsel.

Du kannst aber auch einfach mal pokern und sehen was passiert. Ruf die KM an und teile ihr höflich mit, das du in diesem Fall Töchterchen bereits am 30.12. zurückbringen wirst und dir danach Urlaub genommen hast und mit deiner Frau ein paar schöne Tage über Silvester geniessen wirst.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2011 18:24
(@furbie30)
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Huhu
Hohe Feiertage im Wechsel habe ich damals schon versucht und Haus hoch verloren, KM bekam recht und im Urteil steht drin,daß mir meine Tochter erst am 26.12 zusteht. Warum sollte es jetzt anders sein? Naja neues Gericht neues glück vieleicht.

Achso wegen deinem Vorschlag, wenn ich meiner Ex anrufe und ihr mitteile,daß ich Töchterchen am 30.12 nach Hause bringe, wird sie sagen daß ihr das sehr angenehm ist,weil sie ja dann unsere Tochter wieder früher bei sich hat. Meine Ex interessiert es nicht,ob ich dann mit meiner Frau weg fahren würde,oder nicht. EX will nur nicht das Töchterchen mit mir und meiner Familie Silvster feiert.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2011 18:38
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

moin.
nun kenne ich Deinen Fall nicht und weiß nicht, ob Du mit dem "hohe Feiertage im Wechsel" schlicht Pech mit dem Richter hattest oder es Gründe (welche auch immer) gab, die jetzt auch noch vorliegen.

Wenn nicht, und wenn Du nicht gleich wieder das Thema gerichtlich klären lassen willst, kannst Du ja auch derart pokern, dass Du Deiner Ex vor die Wahl stellst, entweder Silvester bei Dir oder Du wirst das nun beim neu zuständigen  Gericht gleich die hohen Feiertage im Wechsel mit beantragen. Insofern hat KM auch was zu verlieren... und schließlich ist es nun ein neues Gericht, Tochter ist älter, Richter netter  :knockout:...

ich hab allerdings auch keine Ahnung, wielange sowas dauert und in wiefern die alte Entscheidung vollends mit einbezogen wird.

Viel Erfolg, Toto

PS: und sollte KM nun einknicken, kannst Du ja die Regelung mit den hohen Feiertagen nä Jahr immer noch beantragen, wenn Tochter wieder etwas älter ist... who cares


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Geschrieben : 03.08.2011 18:57
(@milan)
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Moin!

Es ist unfair, dass Du weder Heiligabend noch Silvester mit der Kurzen hast. Und es ist alles andere als üblich.

Solange an Deinem Gericht nicht die Richterin in Rente o.ä. gegangen ist, wirst Du allerdings immer wieder bei ihr kleben. Hat sich mit dem Wohnortwechsel jetzt evtl. auch der Gerichtsbezirk geändert? Dann wäre das neue Gericht anzurufen.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2011 19:04
(@furbie30)
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Hallo

@ Toto kurz und knapp musste mehrmals schon wegen Umgang vor Gericht ziehen ,weil Ex immer wieder versucht hat mir meine Tochter vorzuenthalten. Übernachtungen sollten gar nicht anstehen und daher musste ich in den letzten 8 Jahren 4 mal vor Gericht ziehen.
Ich hatte in dem Gerichtsbezirk immer pech mit dem Richter, es wurde immer nur zu gunsten von meiner Ex entscheiden, erst mit Hilfe einer VP durfte ich damals mein Tochter endlich mal mit 6 Jahren das erste mal Übernacht haben.
Mit Ex pockern habe ich schon versucht, Ex ist so kack frech die sagt, wenn du das haben willst musst du vor Gericht ziehen ich gewinne eh, habe ich schon mehrmals durch, sie lenkt nie ein.

@Milan
Ja es ist total unfair finde ich auch ,aber was sollte ich bisher machen. Meine Hoffnung wäre ja jetzt, dadurch daß sie in ein anderes Bindesland gezogen ist ich auch mal einen etwas verständnissvolleren Richter bekomme, der mir auch mal das Recht gibt Silvester mit meiner Tochter zu verbringen.

Lg


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Themenstarter Geschrieben : 03.08.2011 19:26
(@oldie)
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Hi

Klingt vielleicht übertrieben, aber m.E. werden hier GG-Rechte verletzt, allen voran Artikel 1. Daher dürfte eine Beschwerde vor dem OLG möglich sein.

Steht in keinem Urteil oder Beschluß,aber darauf pocht meine Ex jetzt.

Nun ja, das wäre dann ein neuer Fall für eine Verhandlung, wo genau das geregelt wird. Wo ist das Problem? Vergiss die Richterin und reich Klage ein. Denn deren obige Aussage würde sich nicht schön in einem Beschluss machen, das weiss sie. Daher hat sie es einfach offen gelassen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 03.08.2011 19:30
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich würde an das NEUE GERICHT einen ganz unaufgeregten Antrag auf simplen Erlass einer Regelung für Silvester und Weihnachten rausschicken. Ganz ohne Dreck gegen Exe zu werfen und ohne böse Worte. Nur das Argument, dass trotz mehrerer Versuche eine Einigung zwischen den ETs nicht zu Stande kam.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sehr viele Richter gibt, die dem Vater Silvester UND Weihnachten nicht gönnen. Also eigentlich sollte ohne mündliche Anhörung dann der jährliche Wechsel zwischen den beiden Feiertagen geurteilt werden. Ich wüsste nicht mit welchem Argument sich die Exe dagegen stemmen könnte...

Greetz,
Milan


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Geschrieben : 03.08.2011 20:08
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich hatte das ähnlich.
Meine Kinder holte ich am 26.12. ab und musste sie am 31.12. mittags zurückbringen.
Heiligabend und Silvester habe ich sie das letzte mal bei mir gehabt, als sie noch bei mir lebten und das ist schon lange her.

Vor Gericht war die Argumentation der KM immer, das die Kinder am 31. zurück sein müssen, weil sie 1 Woche später wieder zur Schule müssen und immer so ''durcheinander''waren, wenn sie von mir kamen.
Diese Woche bräuchten sie um wieder in den normalen Trott zu kommen.

Ich habs öfter versucht, nur jeder Richter ist der Meinung von KM gefolgt.

Die Kinder müssten sich erst wieder einfinden.
So war es bei mir, was nicht heissen soll, das es bei anderen auch so sein soll.

Gruss Wedi


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Geschrieben : 03.08.2011 20:44
(@furbie30)
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Huhu
Vielen Dank für eure aussagen die mir doch schon etwas mut gemacht haben.
Ja genau Wedi so in der art hat ja auch meine EX argumentiert was sie bis heute noch macht, nur daß meine Ex eben sagt ,daß unsere Tochter Silvester zur Mutter gehört.

Etwas angst habe ich dann aber noch wegen meiner Tochter. Ich kann mir sehr gut vorstellen,daß meine Ex sollte ich mit Gericht wieder ankommen, unsere Tochter wieder so massiv mit einbezieht und ihr wieder sachen in den Kopf setzt, daß Tochter dann hier nicht bleiben will. Es war eine zeitlang ganz schlimm. Ex hat mist ihr erzählt und Tochter hatte angst sie könnte etwas verpassen wenn sie ein paar Tage bei mir ist und hat ständig heul attaken bekommen.
Ich denke das wird EX dann auch wieder machen ala du willst nicht beim Papa Silvester feiern , du willst bei Mama und r. Feiern und deinen beiden Schwestern.

Lg


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Themenstarter Geschrieben : 03.08.2011 20:58




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Furbie!

Du hast nur 2 Möglichkeiten - entweder Du verzichtest auf beide Feiertage oder Du gehst vor Gericht. Ich denke beides hat Vor- und Nachteile. Entscheiden musst Du das aber.

Greetz,
Milan


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Geschrieben : 04.08.2011 01:05
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich danke euch erstmal für eure gute Hilfe. Ich habe nächste Woche nochmal einen Termin beim RA mal sehen was er sagt und wie hoch er meine chancen einstuft.

Lg


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Themenstarter Geschrieben : 04.08.2011 14:26
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Wollte mal kurz berichten wie es heute beim Anwalt war.
Der Ra schreibt die KM nochmals an ,daß ich unsere gemeinsame Tochter vom 26.12-02..1 abholen werde und das wir nun die Ferien alle zur hälfte aufteilen werden.
Sollte sie darauf nicht reagieren, wird Klage erhoben.
Mal sehen ,aber erhoffen tue ich mir eh nichts mehr, wenn sie sich auf das schreiben wirklich melden sollte, wird da eh nur mist ihrerseits drin stehen.

Lg


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Themenstarter Geschrieben : 08.08.2011 20:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Furbie,

bist Du sicher, dass "Silvester" den ganzen Aufwand lohnt? Finanziell, zeitlich, nervlich? Zumal es ja nicht einmal ein einklagbares Recht gibt, auf das Du Dich berufen könntest. Und ein "hoher kirchlicher Feiertag" isses ja nun auch nicht. Was genau "feiert" man denn an Silvester als 10-jähriges Kind?

Ich würde eher pokern und dafür sorgen, dass die Ex über Dritte die Botschaft bekommt "Furbie feiert Silvester mit Freunden in einer Skihütte" - möglicherweise lautet die Reaktion dann "Du könntest an Silvester ruhig auch mal an Deine Tochter denken". Und wenn nicht - na, dann eben nicht. Freunde machst Du Dir mit Gerichtsverfahren wegen solcher Kinkerlitzchen sicher nicht - weder bei Gericht noch bei Deiner Ex. Die wird aber gerne triumphierend grinsen, wenn sie es Dir mal wieder so richtig gezeigt hat - und wenn sie sich Dein Gesicht beim Bezahlen von Anwalts- und Gerichtskostenrechnungen vorstellt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 08.08.2011 20:34
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Eine der genialen Antworten von Martin  :wink:.

Kommt natürlich ganz drauf an, wie "wichtig" einem Silvester ist und wie man es feiert.

Ganz ehrlich - beim ersten Silvester, bei dem die Kinder bei mir und nicht beim Vater waren, musste ich meinen gesamten Denkapparat einsetzen, wie ich die Kids bis Mitternacht bei der Stange halten kann, denn aufbleiben wollten sie natürlich. Und so was ähnliches wie "Party" wollen sie dann auch haben, denn in dem Alter ist das Aufbleiben bis Mitternacht (und darüber hinaus) doch viel wichtiger, als der Tag an sich.

Mit Freunden auf einer Skihütte zu feiern ist bestimmt "netter", als "nervige Blagen" (Entschuldigung für den Ausdruck) um sich zu haben, die alle 10 Minuten fragen, wann es endlich soweit ist und im Grunde vor Müdigkeit schon fast aus den Latschen kippen.

Unsere Regelung war folgende - vielleicht hilft dir das ein wenig: Ferienbeginn bis einschließlich 24.12. bei mir, 25.12. beim KV, ab 26. bis einschließlich 30.12. wieder bei mir. Vom 31.12. bis 05.01. beim KV, ab 06.01. wieder bei mir. Natürlich waren die Kinder auch immer ein wenig "durch den Wind", aber schon der eine Tag, meist sind es ja noch zwei oder drei bis Schulbeginn, hat gereicht, um sie wieder "in die Spur" zu bekommen.

Die Weihnachtsregelung hatte einfach Tradition. Es war nun einfach schon immer so, dass der Heilige Abend meiner Familie, sprich meiner Mutter und meinem Bruder "gehörte" und der erste Feiertag mit der KV-Familie verbracht wurde. War auch schon zu Ehezeiten so, schon bevor wir Kinder hatten. Daran kann man ganz gut anknüpfen, jedenfalls hat es bei uns widerspruchslos funktioniert. Und für die Kinder gibt es nichts schöneres, als zweimal im Jahr Weihnachten zu feiern und Geschenke abzusahnen.

Na ja und Silvester - wie gesagt - Geschmackssache.

Gruß pk


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Geschrieben : 08.08.2011 22:07
(@furbie30)
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Huhu
Es geht einfach aber auch ums prinzip. Madam muss auch mal merken und endlich mal verstehen,daß ich auch Vater bin und rechte habe und nicht imme rnur der Zahlemann. Silvester wird bei uns gefeiert und da ja noch 2 Kinder bei mir mit im haushalt leben, wird schon ne Party statt finden. Ausserdem geht es mir ja nicht nur um die Party/Silvester es geht auch ums zurück bringen. Die Maus wohnt jetzt mittlerweile über 450 km von mir entfernt. Ich hole sie am 26.12 zu mir und soll sie dann am 30.12 wieder nach Hause bringen das lohnt sich nicht. Die fahrerei ist viel zu ansstrengend für uns beide. Meine Tochter hat nämlich auch schon ein paar mal gesagt "Papa für 3/4 Tage habe ich aber keine lust bis zu dir zu fahren, können wir nicht bei Oma bleiben?.
Versteht ihr ich möchte auch etwas mehr zeit mit ihr verbringen und da ich die We´s nicht mehr nutze wegen der hohen entfernung möchte ich meine Tochter wenigstens so lange wie möglich in den Ferien haben.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2011 23:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Furbie,

Es geht einfach aber auch ums prinzip. Madam muss auch mal merken und endlich mal verstehen,daß ich auch Vater bin und rechte habe und nicht imme rnur der Zahlemann.

Prinzipienreiterei ist einer der schlechtesten Klagegründe; erfahrungsgemäss fallen solche Klagen dem Initiator meistens auf die eigenen Füsse.

Wenn Du in Umgangsfragen aufgrund geänderter Lebensverhältnisse / höheren Alters des Kindes / expliziter Wünsche des Kindes generell etwas ändern möchtest, empfiehlt sich der bekannte Umgangsdreisprung; beginnend bei einem gesprächsweisen Vorschlag an die Adresse der Ex (ohne Sätze wie "es ist mein Recht" oder "Du musst") und notfalls bis hin zu einer neuerlichen Umgangsklage. Aber auf einer Banalität wie Silvester herumzureiten wie ein zorniges Rumpelstilzchen bringt keine Sympathiepunkte; das landet bei Gericht in derselben Schublade wie kleinliche Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen falsch geschnittener Hecken.

Erwachsene Menschen mit Erziehungsverantwortung sollten sich vorbildhafter verhalten als kleine Kinder, die sich im Sandkasten um Förmchen kloppen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2011 03:05
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Brille
Ich habe meiner Ex ja schon einen ganz netten Brief geschrieben gehabt, wo ich ihr drin mitgeteilt habe wie ich unsere Tochter in diesem Jahr noch holen werde. Habe eben die Daten für die Herbstferien und für die Weihnachtsferien rein geschrieben. Daraufhin hat sie ja bei mir angerufen und meinte nur,daß ich unser Kind am 31.12. zurück bringen soll,weil sie es nicht einsieht an Silvester auf ihre Tochter zu verzichten. Habe ihr versucht klar und auch freundlich zu erklären,daß auch ich ihr Vater bin und ich in den letzten 8 Jahren immer auf sie verzichten musste. Madam fing dann an auf Rechte ect rum zu reiten nicht ich.
Unter anderem hattet ihr mir doch oben geraten eventuell nochmals eine Klage ans Gericht fertig zu machen.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2011 12:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Furbie,

Unter anderem hattet ihr mir doch oben geraten eventuell nochmals eine Klage ans Gericht fertig zu machen.

vatersein.de ist ein Diskussionsforum; kein Lieferant für garantiert erfolgreiche Gratis-Rezepte. Da rät der eine vor seinem persönlichen Erfahrungshorizont eben dazu, unbedingt ein Gericht anzurufen, um das eigene Recht mit Gewalt durchzusetzen - und der andere rät davon ab, weil der erforderliche Aufwand an Nerven, Geld und vor allem Lebenszeit in keinem Verhältnis zum erzielbaren Erfolg steht.

Ein "Ihr" gibt es da nicht. Niemand von uns hat "Schuld", wenn sich das gewünschte Ergebnis nicht einstellt und Deine Ex vor Freude Purzelbäume schlägt, wenn sie es Dir mal wieder gezeigt hat. Die Entscheidung triffst Du allein, die Folgen trägst Du allein und die Rechnung bezahlst auch Du allein.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2011 12:35
(@prokids)
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Prinzipienreiterei ist einer der schlechtesten Klagegründe; erfahrungsgemäss fallen solche Klagen dem Initiator meistens auf die eigenen Füsse.

Erwachsene Menschen mit Erziehungsverantwortung sollten sich vorbildhafter verhalten als kleine Kinder, die sich im Sandkasten um Förmchen kloppen.

Genau hier sehe ich den Knackpunkt - und zwar auf BEIDEN Seiten. Ich bin schließlich die Mutter - aber ich bin schließlich der Vater. Na und? Mehr Argumente gibt es nicht? Eltern seid ihr an 365 Tagen im Jahr, nicht nur an Weihnachten und Silvester.

Deswegen habe ich "unsere" Traditionen angesprochen, das wäre eine mögliche Argumentationsgrundlage, wobei mir auch klar ist, dass auch Traditionen jederzeit geändert werden können. Aber bei euch sehe ich nichts, außer zwei Elternteilen, die mit den Füßen aufstampfen und Recht haben wollen. Gezerre am Kind, nicht mehr und nicht weniger  :thumbdown:.

Gruß pk


AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2011 16:25




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