Hallo Zusammen,
bin neu im Forum, habe schon einiges durchsucht aber mir fehlen womöglich die richtigen Suchwörter ...
Ich bitte Euch um ein Feetback , ob es noch Andere gibt denen das so wiederfährt, wie mir und wie Ihr damit umgeht:
-KM zieht nach längerer Zeit getrennter Wohnung und 2-Wochen-Interval mit unserer Tochter (3, beide Sorgerecht, unverheiratet) ca. 600 km weit weg zum Neuen.
-als Grund gab sie an, so wieder Familienleben zu haben und eine Arbeit dort zu bekommen (nix sonderlich qualifiziertes, der Job hier am Ursprungsort war ungekündigt), jetzt Harz 4 und 20 Std-Stelle.
-Ich habe damals bewust beschlossen, keinen Stress wegen der Entfernung zu machen, damit auch sie wieder glücklich wird( und somit meine Tochter) , allerdings habe ich eine Beteiligung
an den Fahrzeiten(Halbe Strecke) und Kostenanteile ihrer Fahrt verlangt, wenn die Kleine zu mir kommt- das passiert etwa 3-4 mal im Jahr, ansonsten fahre ich immer ganz dorthin.
-Das Jugendamt hat sich zu diesem Thema erst vornehm zurück gehalten, als die ersten Schwierigkeiten auftraten wurde ich mit großen Augen gefragt, warum ich das zugelassen habe,
obwohl ich es hätte verhindern dürfen.. damals wie heute meine Begründung : es war nicht abzusehen, wie die KM abgeht, wenn ich Ihr dazwischengrätsche....nun, im Nachhinein ist nichts mehr zu machen.
-An die Absprache kann sie sich jetzt natürlich nicht mehr erinnern, und so lässt sie mich auf allen Kosten und der Reisezeit sitzen- bei meinen Besuchen dort alle vier Wochen war und ist das völlig okay,
wenn ich die Kleine aber für lange Wochenenden bei mir haben will bedeutet das 4*600 km +Kosten, was ich ausgesprochen happig finde und mich alleine die Fahrt so schlaucht, daß ich höllisch platt bin.
Um meine Gesundheit steht es generell nicht besonders prickelnd, so daß dadurch Besuche ausfallen, meiner sogg. Umgangspflicht in gewohnter Intensität nach zu kommen sehe ich
in Bezug auf die Umstände als schwer oder nicht als umsetzbar an.
Ich weiß, es war naiv von mir, das nicht schriftlich zu machen, aber ich vertraue grundsätzlich immer wieder mit Vorsatz auf meine Mitmenschen- geht auch mal nach hinten los...zugegeben
Ich vermisse meine Kleine sehr!!
Es wären natürlich noch diverse Details und bestimmt selektiere diesen Infohaufen auch ich nicht objektiv genug aber im Groben ist das der Stand.
Wem gehts noch so ?
Welche Stichwörter könnt Ihr mir sagen , wo ich Ähnliches finden würde ?
Verzeiht mir, wenn ich mich nicht detailliert vorstelle, ist mir definitiv zu heikel..
Viele Grüße,
Basti
Hallo Basti,
machen kannst du jetzt nix mehr. Du warst ja damit einverstanden und ich denke es ist auch schon genügend Zeit
seid ihrem Wegzug verstrichen. Was kannst du machen, die Kosten selber tragen, selber umziehen z.b.
in die Nähe deines Kindes.
Klagen kannst du vergessen. Es klingt hart aber nicht mehr zu ändern.
Dein grösster fehler war eben drauf zu vertrazen das sich alles zum guten wneden wird.
Aber das Gegenteil ist der Fall.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Moin Basti-B, willkommen hier bei vatersein.de!
Um Dich einzulesen, gib mal die Schlagwörter "Umgangskosten" oder "Umgang Entfernung" ein, da sollte genug Infos kommen.
Kurze Antwort zu Deiner Problematik: Wenn die KM nicht will, führt der Weg übers Gericht. Du müsstest sie auf Übernahme der
Umgangskosten verklagen. Die aktuelle Rechtsprechung ist hier auch eindeutig: Derjenige der die Entfernung geschaffen hat,
ist zumindest zu einer Beteiligung verpflichtet. Leider wird der Umfang der Beteiligung an den Umgangskosten individuell
sehr verschieden gehandhabt bzw. ausgeurteilt.
Versuche doch zunächst die Durchführung Deines Umgang zu optimieren. Dein Kind für ein WE nach Hause zu holen, ist doch
viel zu stressig. Ich kenne die Situation. Meine Ex war mit meinem Kind 550 km weit weggezogen. Wenn Du den Umgang am
Ort des Kindes (oder in der näheren Umgebung) wahrnimmst, sparst Du 1200km, hast mehr Zeit für Dein Kind und für Dein
Kind fällt die stressige Fahrerei doch auch weg.
Wie ist denn der Umgang genau geregelt? Kannst Du mit Deiner Ex bzgl. des Umgangs reden?
LG,
Mux
Hallo zusammen,
danke erstmal für die schnellen Anworten !
Eure Einschätzungen gehen hinsichtlich Klagen genau in entgegen gesetzte Richtung,
ich werde mal nach Urteilen suchen müssen, wo dazu entschieden wurde..
Wenn Euch da noch was einfällt, wär super, die beiden Suchbegriffe werd ich erst mal abgrasen, vielen Dank!
Mux,
im Moment sind unsere Fronten durchgehärtet, Sie sagt einfach " komm her, wenn Du sie sehen willst".
Für einfache Wochenendtermine würde ich es auch der Kleinen nicht antun wollen, ich will aber bei verlängerten Wochenenden nicht vier
Tage in irgend einer Fremdwohnung oder einem Hotel unterkommen (mal abgesehen vom Kostenfaktor).
Darüber hinaus hab ich ja auch noch ihr Zimmer bei mir , nach dem sie regelmäßig fragt.
Mir gehts eher darum, daß ich die Lütte ab 4 Tagen am Stück bei mir haben möchte, und deshalb die Fahrzeit (!) geteilt wird- ich würde auch was zum Tiket dazuzahlen, so wie bisher auch.
Mein Wunsch ist es , Sie an meinem Leben teilhaben zu lassen, und das findet mit meiner Frau, bei mir Zuhause statt.
Liebe Grüße,
Basti
Hallo Basti
klar kannst du klagen,aber ich vermute daws du damit keinen Erfolg haben wirst.
ei ganz wichtiger Grund, m.E. ist die tatsache das die KM schon einige Zeit dort
wohnen tut und nicht erstseid gestern.
Du schriebst selber das du dich erstmal still verhalten hast und genau dies ist der Fehler.
Warum also sollte ein Gericht jetzt im Nachhinein zu deinen Gunsten entscheiden ?
Solchge Vereinbarungen trifft man vorher, z.b. mit Hilfe des JAs.
Dann hättest du eine reele Chance.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Moin Basti,
mit "ich will", "es ist mein Recht" oder "es gab da mal ein Urteil" kommt man in Fällen wie Deinem nicht weit.
Rein sachlich gibt es mehrere Optionen: Deine Ex als Verursacher der Entfernung soll:
- sich an den Fahrkosten beteiligen? Das geht nur, wenn sie tatsächlich ordentlich Kohle hat; einem Nackten kann man nicht in die Tasche fassen. Angesichts des beschrieben H4-Bezugs bzw. TZ-Jobs kannst Du das vergessen.
- einen Teil der Fahrstrecke übernehmen? Dafür bräuchte sie - unter anderem - ein Auto und Geld für Sprit. Leicht auszuhebeln mit "ich habe kein Auto, kein Geld für Sprit, Angst vor langen Autofahrten". Der neue Partner Deiner Ex hat nichts damit zu tun, der muss das weder sponsern noch sein Auto zur Verfügung stellen noch selbst fahren.
- Euer Kind zu einem Bahnhof oder Flughafen bringen? Das scheitert bei einer 3-Jährigen bereits am Lebensalter; betreutes Bahnfahren oder Fliegen gibt es ab ca. Schulalter, und ganz billig ist es auch nicht.
In Summe: Es gibt wenig bis keine Möglichkeiten, die Versäumnisse aus der Vergangenheit heute noch zu korrigieren, wenn Deine Ex nicht mitspielt.
Vielleicht solltest Du den Focus auf "seltener, aber länger" legen. Wobei hier niemand sagen kann, wie ein Gericht entscheiden würde, wenn Du ein solches Vorhaben gegen Deine Ex durchzudrücken versuchst. Urteile anderer Gerichte helfen dabei jedenfalls nicht weiter; zum einen, weil man kein Geld herbeiurteilen kann; zum anderen, weil es den in Deinem Fall zuständigen Richter nicht die Bohne interessieren muss, was ein Amtsrichter an einem anderen Familiengericht mal entschieden hat.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Basti,
ich würde mich Martins Vorschlag anschliessen und eine Regelung befürworten, nach der dein Kind 1 mal im Monat für 1 Woche zu dir kommt. Du müsstest allerdings eine Betreuung während deiner Arbeitszeit gewährleisten. Das können die Großeltern oder vielleicht ein Kindergarten sein. Manche Kindergärten lassen sich auf einen Kuhhandel ein, der unter gewissen Umständen einen zeitweisen Besuch zulässt.
Das ist das einzige, was mir momentan dazu einfällt. So würde deine Gesundheit und deine Geldbörse mehr geschont und dein Kind kann zumindest phasenweise an deinem Leben teilnehmen.
Gruß
Sputnik
Moin Basti,
manche Väter haben auch ganz gute Erfahrungen mit der Ansage "so, dann such ich mir mal eine Wohnung in Deiner Nachbarschaft" gemacht. Das kann interessante Reaktionen bei Deiner Exe auslösen - und falls diese Option für Dich machbar wäre, sicherlich auch eine Idee, den beliebten Exen Klassiker "ich ziehe 800 km weit weg" auszuhebeln. Gruß Ingo