Hallo, ich habe folgendes Problem.
Die KM und ich sind seit gut einem Jahr getrennt haben aber bis vor kurzem noch in der gleichen Wohnung gelebt. Als dieses nun absolut nicht mehr tragbar war haben wir uns entschlossen dieses Wihnverhältnis zu beenden. Wir haben uns bei unserer 3 jährigen Tochter auf ein wöchentliches Wechselmodell in der theorie und flexibel in der Praxis geeinigt. Dieses Wechselmodel wurde vom Jugendamt auch in schriftl. Form festgehalten. Ich bin immer der Meinung das es für unsere Tochter besser ist einen festen Wohnsitz bei der KM zu haben. Wir haben einen Kalender in dem wir uns abstimmen sollten was die Betreuung angeht, jedoch tritt zunehmen der Fall ein das die KM dieses lediglich dan akzeptiert wenn sie es für richtig hält bzw. sebst am Abend ausser Haus möchte. Lieber wird meine Tochter von IHr früh 5:30 aus dem Bett geholt und zu mir gebracht als das sie wenigstens einmal in der Woche bei mir schlafen kann. Ich fühle mich nur als Lückenfüller und es macht mich traurig wenn meine kleine mir sagt wie gern sie bei mir wäre. Was kann ich in so einem Akutfall machen, wie bekomme ich mein Recht durch bzw. was sind überhaupt meine Rechte? Ich kann ihr die kleine doch nicht einfach wegnehmen, da ich ja schon versuche meine Tochter vor dieser Umgangsart zu schützen? Aktuell wäre es ja auch eine gerade Woche die mir zustehen würde, da kann doch eine Nacht mal nicht das Problem sein.
Der normale Rechtsweg ist ja schon eingeleitet und die Unterlagen beim Anwalt aber wie bekomme ich so kurzfristig mein Recht durch? Polizei, Jugendamt?
Moin Heimat,
willkommen hier.
Zunächst einmal: Es gibt keine feste Definition vom Wechselmodell. Auch die Väter hier, die den "Standart-Umgang" übers Wochenende durchführen, haben ein Wechselmodell. Dazu kannst dieses auch mit Tagen unter der Woche ausgestaltet werden. Also viel Flexibilität ist möglich.
Persönlich halte ich z.B. nicht so viel vom wöchentlichen Wechsel. Da wirst Du hier aber auch ganz andere Stimmen hören. Jede muss sein Modell finden.
Dazu kommt der Punkt, dass erst bei einer Betreuung von mehr als 50 Prozent durch einen Elternteil der Unterhalt entfällt. Die KM kann jederzeit das Wechselmodell aufkündigen, wenn sie es nicht möchte. Auch setzt dann sofort wieder die Zahlpflicht vom KU ein (falls über 50 Prozent betreut wurde).
Aus der Forenerfahrung sehen wir es sehr oft hier, dass "nette Papis" nicht als Väter ernst genommen werden, sondern als billige Babysitter auf Abruf genutzt werden. Oftmals sind private Aktivitäten der KMs dafür Auslöser (Geburtstage, Grillfeiern, Party machen). Mit geplantem Umgang hat soetwas nichts zu tun.
Wenn das Modell nicht passt, einigt Euch auf bessere Zeiten. Ein Hauptwohnsitz bei einem Elternteil ist dabei überhaupt kein Problem. Kinder kommen sehr gut klar damit, wenn sie verlässlich wissen, dass es am Tag XY dann zum Papa geht.
es macht mich traurig wenn meine kleine mir sagt wie gern sie bei mir wäre.
Würde es Dich denn glücklich machen, wenn sie sagen würde, "ich find Mama doof und will nur noch bei Dir wohnen"? Das geht nämlich auch nicht. So wichtig die Interessen eines Kindes sind - ihr als Elternteile entscheidet über den Umgang und habt den Umgang mit dem anderen Elternteil zu unterstützen. So das dem Kind beide Elternteile erhalten bleiben.
Wir empfehlen den Umgangsdreisprung:
1. Gespräch mit der KM über den Umgang und Klärung auf Elternebene
2. Geht dies nicht, Vermittlungsgespräch beim JA
3. Kommt ihr auch dort nicht weiter, ab zum Anwalt und Klärung durchs FamGericht. Es ist allerdings fraglich, ob hier mehr als der Standartumgang bei raus kommt.
Der Einsatz der Polizei würde ich sein lassen. Es ist nicht deren Aufgabe bei Umgangsschwierigkeiten nicht vorhandene Rechte durchzusetzen. Auch das JA kann in diesem Fall nicht Dein "Recht" umsetzen, da die Vereinbarung die ihr geschlossen habt, nicht rechtsverbindlich ist. Verbindlich kann das nur das ein Gericht festlegen. Gruß Ingo
Vielen Dank für die sachliche Aufklärung.
Es geht mir wirklich darum das es der kleinen gut geht und dafür verzichte ich auch auf den "ausgehandelten Umgang". Ich kann nur nicht verstehen wie eine Person Ihr Umfeld und auch die einstig glückliche Familie so ignoriert um ihre Genugtuung zu finden. Das Beispiel mit dem billigen Babysitter trifft den Nagel auf den Kopf, genau so fühle ich mich. Es ist doch dennoch schlimm, dass es da keinerlei Handhabe für "liebende Väter" gibt und die KM tun und lassen kann was sie will. Selbst der Weg übers FG würde ja keinerlei Änderung bringen nach deiner Aussage. So lange die Situation auf Grund der noch frischen räumlichen Trennung so schwammig ist, habe ich als Papa nur das Nachsehen. Für mich fühlt es sich so an, als wenn ich die kleine nach meinem Umgang nicht mehr zur KM bringe. Es geht doch um ein Kind mit emotionaler Bindung zum Vater und nicht um einen Stoff Teddy.
Moin Heimat,
Es geht doch um ein Kind mit emotionaler Bindung zum Vater und nicht um einen Stoff Teddy
das stellt auch niemand in Abrede. Es ist leider so, dass das Familienrecht nur wenig bzw. sehr aufwändige Möglichkeiten bietet, wenn zwischen den Elternteilen keine
einvernehmliche Lösung zu Stande kommt.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, wenn ihr die Kommunikation wieder aufbaut und auch beide Kompromisse eingeht bzw. darüber sprecht, was an der aktuellen Umgangssituation nicht passt.
Möglicherweise braucht ihr aber auch eine klare gerichtliche Regelung. Aus der Forenerfahrung gibt es nicht wenige KMs, die für Lösungen auf Elternebene nicht zugänglich sind. Diese brauchen die Ansage eine "höheren Instanz", um überhaupt zu reagieren. Gruß Ingo
Ich habe zwar schon viel viel geredet aber ein erneutes Gespräch wäre wohl in dieser Situation das beste. Vielleicht ist auch eine zu große Portion gekränkter Stolz bei der KM dabei. Ich danke dir für die Zeilen und den verlinkten Lesestoff der mir warscheinlich durch die Nacht hilft.
:thumbup:
Moin.
Das nicht alles in Butter ist, was die Gleichberechtigung von KM und KV in strittigen Trennungssituationen betrifft, brauchen wir nicht zu diskutieren.
Aber
Es ist doch dennoch schlimm, dass es da keinerlei Handhabe für "liebende Väter" gibt und die KM tun und lassen kann was sie will.
so ganz richtig richtig ist das ja nicht - ein Mindestumgang ist idR vom Gericht beschlossen und niedergeschrieben. Die Umsetzung kann und wird leider von UET recht einfach und nicht allzu selten mit sehr subtilen Methoden zu Lasten des Kindes erschwert...
und das natürlich mehr Umgang als der Mindestumgang erstrebenswert ist, ist genauso klar wie die Tatsache, dass verantwortungsvolle Eltern wissen, dass zwar eine Beziehung / Ehe beendet wird, nicht aber die gemeinsame Elternschaft.
Was mich bei Deiner Geschichte wundert: Erst redet ihr von WM (in meiner Diktion: eine annähernde gleichberechtigte und gleichverteilte Elternschaft) und nun scheint die KM sich ins komplette Gegenteil - zu einer Umgangsboykotteuse - zu verwandeln. Was ist geschehen? Hat sie Dich anfangs nur hingehalten und Du bist - naiv - drauf reinfallen? Ist etwas vorgefallen? Oder gibt es schlichte Gründe, die sie am sog. WM stören (häufig die Befürchtung, keinen KU zu erhalten)? Hier eine realistische Einschätzung zu bekommen ist mE, damit Du die richtige weitere Vorgehensweise festlegen kannst, sodass keine unnötige Zeit verloren wird, aber evtl auch kein unnötiges Öl ins Feuer gegossen wird...
Achja: und was willst Du? Für was bist Du bereit notfalls zu kämpfen?
Gruß, Toto
Hallo.
Ich schließe mich der Frage von Toto an: Was willst du, bzw. bist du in der Lage zu leisten.
Wenn du schreibst, ihr habt euch zusammenlebend für eine Betreuung der Tochter im WM entschieden, dann verstehe ich das so, dass ihr zusammen gewohnt habt, aber getrennt wart und die Tochter abwechselnd betreut habt, d.h. mal warst du da und verantwortlich und die Mutter auf der Piste, dann wieder andersrum.
Nun ist die Mutter ausgezogen? Das die Tochter einen Lebensmittelpunkt braucht ist ein gerne bemühtes Klischee. Zum einen ist es in seltenen Fällen wirklich besser, dass Kind im Residenzmodell lebt. Auf der anderen Seite kommt gerne das Argument, das Kind kann nur einen Hauptwohnsitz haben. Wenn es in eurem Fall darum geht, dass das Kind einen melderechtlichen Hauptwohnsitz braucht, dann bedeutet das noch lange nicht, dass sie dort auch ihren Lebensmittelpunkt haben muss.
Was genau steht denn in eurer Vereinbarung? Ein WM kann man zum Glück recht flexibel gestalten. Besuchskontakte aus dem Standardumgangsrecht heraus kannst du nur in der üblichen, unflexiblen Form hinnehmen.
Also: Was ist die Motivation der Mutter?
- sieht sie dich als Konkurrenten (Verlustangst)?
- will sie Unterhalt?
- Streitereien aus Paarzeiten?
Was kannst du leisten?
- echtes WM mit verlässlicher Betreuung der Tochter?
- Gespräche mit der Mutter beim Jugendamt, bei der Erziehungsberatung etc.?
- Kompromisse mit der Mutter im Sinne der Tochter eingehen (Betreuungszeiten, finanzieller Ausgleich)?
Rechtlich wirst du dich in Sachen Wechselmodell ganz schnell alleine wiederfinden. Du kannst, wie so oft, lediglich auf den Kooperationswillen der Mutter hoffen und dass, wenn es vors Familiengericht geht, ihr an einen Richter geratet, der im Sinne des §156 FamFG (Einvernehmen) entscheidet.
Viel Glück