Hallo,
kann mir jemand mitteilen was für Kosten auf mich zukommen wegen der Klage?
Ich sehe keine andere Chance um mein Kind zu sehen ausser Klage, die KM verweigert alles ohne Grund.
Muss ich die Kosten vom gegnerischen RA auch tragen ??
Was soll ich beachten, mein RA ist auf Familienrecht spezialisiert aber Wissen ist doch besser.
Ciao
Wie wärs mit ein paar mehr Informationen?
Nimm einen RA für Familienrecht, die gegnerischen Kosten mußt du nur dann tragen ,wenn du mit deiner Klage unterliegst. Keine Ahnung wie die Kosten bei Umgangsprozeßen sind.
Aber ich glaub vor einr Klage wäre der Weg übers JA erstmal angesagt...
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
Midnightwishs Statement zu den Kosten stimmt nicht ganz. In aller Regel werden die Kosten gemäß § 13 a FGG gegeneinander aufgehoben, d.h. jeder trägt seine aussergerichtlichen Kosten selbst. So war das bei mir in ALLEN Umgangsverfahren. Die FGe nennen das die regelmäßige Kostenfolge. Der Streiwert, nachdem bemessen sich die Kosten für RA und Gericht liegt bei etwa € 3000.-
Evtl. gibt es noch die PKH mit Ratenzahlung ans Gericht.
Hessentom
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Echt Tom ?,
hm dann ist Umgang wohl etws adneres als Auskunft.... mal wieder was gelernt
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
ÄÄHM, was ist Auskunft??? Nix verstehen!!
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
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Hallo Tom,
Ein Vater der das Umgangsrecht nicht ausüben darf, hat Anrecht auf Auskunft über den Werdegang des Kindes. In meinem Fall wollte der KV den Umgang nicht, aber trotzdem Auskunft bekommen. Weil ihm, das und wie ich es geschrieben hab nicht passte hat er mich verklagt. Ich unterlag und mußte alle Kosten tragen (naja, da ich PKH bekam nicht ganz so tragisch). Daher dache ich das es beim Umgang genauso ist.
Beim Prozeß, in dem er die Vaterschaft angefochten hat mußte er alles zahlen und beim Unterhalt wurde geteilt...
Ich fürchte das Kostensystem werd ich wohl nie wirklich verstehen...
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Dat stimmt, da haste Recht. Es ist Deine Verpflichtung den Vater über den Werdegang des Kindes zu unterrichten. Dieses Recht ist materielles recht und kann eingeklagt werden. Und da kann man auch verlieren und muss alles zahlen. Regelt sich nach der ZPO bzw. BGB.
Tom
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo,
danke für eure Antworten, so wie es aussieht werden die Kosten gegeneinander aufgehoben und der Streitwert liegt bei 3000,00 €. So liegen die Kosten bei ca. 700,00 € pro Partei.
Ich finde es unmöglich, dass ich es einklagen muss, aber JA hat mir kurz und bündig mitgeteilt, dass die KM einen RA hat und ich muss mich auf diesem Weg einigen. KM und RA arbeitet nur gegen Zeit dh. in den letzten 6 Wochen wird nur mitgeteit, dass ich das Recht habe nur zur ausübung komme ich nicht, da die jedesmal kein Vorschlag zur Terminen unterbreiten und spielen nur auf Zeit.
Am Dienstag will ich mit meinen RA die Klage vorbereiten und einreichen.
Weiß jemand wie lange es dauert bis die Klage verhandelt wird (ca.) ????
Sebastian
Hi,
ganz so ist es nicht. Das JA wird die Eltern zur Umgangsvereinbarung einladen. Weigert sich die KM, rechne mit etwa 4 Monaten bis zum ersten Termin, so ist es jedenfalls in Hessen. Um diesen Zeitraum zu überrücken zieh das JA in die Verantwortung. Da ist aber Hartnäckigkeit gefragt.
Im Termin selbst wird es eine Rolle spielen, ob bei einer Vereinbarung vor dem JA beide Seiten die Spielregeln eigehalten haben, oder nicht. Das JA wird im Termin selbst angehört.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß mit Billigung vom JA die KM auf Zeit spielen kann. Ich war jede Woche bei denen, und habe denen jede Woche geschrieben. Nie vom Zirkus mit der KM gesprochen, sondern nur die Gefahr der Entfremdung unterstrichen.
Es gab dann eine Zwischenvereinbarung vor dem JA. Mama hat sich zwar nicht daran gehalten, aber das hat sich letztlich gerächt.
Alles Gute
Hessentom
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo,
das mit dem JA zeigt sich sehr schwierig!
Die nette Sachbearbeiterin erzählt mir immer nur, dass die KM einen RA hat und zu einem Gespräch ist sie ja sowie so nicht bereit. Soll eben der RA alles regeln. Ende der Durchsage.
Der RA von der Mutter spielt nur auf Zeit, mal heißt es "es ist Ratsam erstmal 4 Wochen Pause einzulegen, damit das Kind die Trennung sorglos übersteht", nach 4 Wochen hieißt es jetzt eben, der Umgang könnte z.B. in der Wohnung der Mutter statt finden, was ich aus gewissen Gründen abgelehnt habe. Sie hat mir schon genung unterstellt und das hat zur Zeit kein Ende. (Kindergerechtes Verhalten, vermütliche Entführung).
Das schlimme ist, ich komme an die KM nicht dran, sie erzählt mir auch immer nur "ich habe einen RA" und der reglt die Sache. Mein RA hat mir jetzt zu Klage geratten, sonst wird das Spiel noch länger gehen.
Über JA habe ich wirklich keine gute Meinung, wenn es um die Mutter geht, so wird jegliche Hilfe geleistet, aber ich steh da wie "NICHTS".
Das Problem ist, dass ich den kleinen schon seit fast 6 Wochen nicht gesehen habe und das zerrt ganz schön an den Nerven.
Ich weiß mir nicht anders zu Helfen.
Seba4_de
Hallo,
hier ganz frische Info's. Der RA von KM hat angeboten, dass ich das Kind jeden zweiten Samstag zw. 10-18.00 Uhr bekomme, ist wohl lächerlich! Mein RA hat nochmal angerufen um eine gütliche Einigung zu bekommen, leider nicht bereit.
Wir schicken somit morgen eine Klage mit dem Wunsch jedes zweite WE ab Freitag 17.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr sowie die hälfte an Feiertagen sowie Ferien.
Mal sehen wie lange das jetzt laufen wird, die KM dreht nur noch ab und nutzt das Kind als Druckmittel.
Das Leben als Vater in Deutschland ist doch nicht so Einfach und die KM wird nur durch PKH's gestärkt sich zu streiten. Danke Rechtstatt.
Ciao
Seba4_de
Hi,
neue Post ist da. Das Familiengericht hat JA eingeschaltet, ich habe eine Einladung bekommen am 07.06.2006 ein Gespräch mit der Mutter und JA zu führen um eine Umgangs bzw. Besuchsreglung zu erarbeiten.
Mal sehen vielleicht gibt doch eine Chance meinen kurzen regelmäßig zu sehen.
Vielleicht kann jemand wie JA der KM klar mechen dass es vom Vorteil ist wenn das Kind ein Kontakt zu seinem Vater hat.
Hi!
Versprich Dir nicht zu viel von dem Gespräch - das JA ist nicht weisungsbefugt und DARF nichts anderes als Vorschläge machen und zu versuchen das Gespräch nicht eskalieren zu lassen. Wenn die KM nicht will, dann will sie nicht. Standardspruch von KM: "Das sollen die Gerichte entscheiden".
Es kann sein, daß sie das Gespräch nur dazu nutzt sich selbst zu inszenieren und das JA von ihrer Aufrichtigkeit zu überzeugen. Bleib blos ruhig und lass die alle ausreden!!!
Die nette Sachbearbeiterin erzählt mir immer nur, dass die KM einen RA hat und zu einem Gespräch ist sie ja sowie so nicht bereit. Soll eben der RA alles regeln. Ende der Durchsage.
Damit hat sie vollkommen recht und es ist das Einzige, das sie zu diesem Zeitpunkt sagen kann und darf. Wenn die KM bereits beim RA war und die Gerichte einberufen wurden, kann das JA nur auf Weisung des Gerichtes was nachhaltiges tun. Sie können Vorschläge machen, mehr aber nicht. Und die sind zudem meist sinnlos, weil die KMs ja gar keine Einigung finden wollen.
Die einzige realistische Möglichkeit die Du hast ist ein RA und der Weg der direkten Klageerwiderung. Parallel zu den Gesprächsversuchen mit dem JA.
Schnellstens und unverzüglich. Die Zeit ist Dein größter Feind!
Milan
PS: Ich hab übrigens auch am 07.06. beim lange ersehntes JA-Gespräch mit der KM ... so sie denn kommt...
PPS: Und für den Fall, daß die KM vorschlägt Du könntest zum betreuten Umgang - lies das unbedingt VORHER;
http://www.vatersein.de/Encyclopedia-op-content-tid-110.html
[Editiert am 1/6/2006 von Milan]
Hi,
ich habe das ohne Anwalt durchgezogen. Zuerst schickte ich meiner Ex, die meine Tochter 200km weit entführt hatte, einen schriftlichen Vorschlag zur Umgangsregelung. Den gab sie ihrem stets eskalierend agierenden Anwalt, ein Regionalleiter vom sogenannten 'Verein für Humane Trennung und Scheidung e.V.' Der schickte mir ein wie bei ihm üblich barsches, tonal auf Hooliganniveau liegendes Schreiben dass meine Vorschläge (im Prinzip alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag plus die Hälfte von Oster, Pfingst, Sommer und Weihnachtsferien) nicht annehmbar seien. Es würden daher nur ein mal alle vier Wochen Samstag auf Sonntag und dazu zwei Wochen in den Sommerferien gestattet (jaja, per Order de Mutti und Anwaltsrecht, soweit kommts noch).
Ich habe gar nicht erst weiter mit den Trotteln diskutiert oder bin gar zum Jugendamt. Sondern setzte sofort einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts auf. Mit diesem kaputten Schrieb des Anwalts als Anlage, zum Beweis dass die gerichtliche Regelung leider nötig ist. Auf diesen Antrag kam ein noch bescheuerter Brief des Gegenanwalts, von wegen so eine Regelung sei nicht erforderlich blablubb, könnte nicht gelebt werden uswusf. Zu dem ich recht tonal unfreundlich aber in den Sachinhalten unangreifbar Stellung nahm. Dann wurde das Jugendamt vom Gericht zur Stellungnahme aufgefordert. Die Tante traf sich mit meiner Ex. Mit mir telefonierte sie nur, wegen der Entfernung. Teilte mir mit dass sie die Umgangsregelung wie von mir beantragt befürworten würde und auch den Antrag der Ex auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts. Von so einem Antrag hörte ich da das erste Mal. Und sagte ihr extrem deutlich, dem würde ich niemals zustimmen. Sicher sei ihr auch bekannt dass meine Ex eine derzeit trockene Schwerstalki ist. Falls sie die Alleinsorge für so jemanden befürworten würde, dürfte sie das dann in der Revision vor dem OLG begründen. Sie schien furchtbar erschrocken, sagte sie würde noch mal Rücksprache mit Ex halten. Tat sie, und das Thema war plötzlich vom Tisch. In ihrer Stellungnahme stand dann dass beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht weiter ausüben möchten. Letztlich eine völlige Unverschämtheit, denn von einem Antrag auf ASR war bei Gericht niemals die Rede, das hat die Dame, meine Ex oder deren Wahnwalt selbst aufgebracht. Also: gehe immer davon aus dass das Jugendamt gegen dich als Vater ist, ggf. sogar initiativ. Wenige Ausnahmen bestätigen die Regel.
Dann gab es noch je zwei kurze Schriftsätze mit Stellungnahmen zu der JA-Stellungnahme und der Stellungnahme der Gegenseite (jaja, viele Stellungnahmen *eg*). Dann die mündliche Verhandlung. Die Gegenseite da war plötzlich ganz meiner Meinung was die Umgangsregelung betrifft, wollte das eigentlich nie anders gemeint haben. Der Richter witterte einen Vergleich (der ihm das schreiben und begründen eines Beschlusses erspart hätte). Der Anwalt schlug plötzlich auch einen Vergleich vor. Ich lehnte strikt ab mit der Begründung dass die häufigen Meinungswechsel der Gegenseite, auch soeben vor Gericht wieder gezeigt (von wegen die wären eigentlich immer meiner Meinung gewesen) dokumentierten, dass eine gerichtliche Regelung zwingend erforderlich ist. Außerdem hätte ich bei einem Vergleich die Hälfte der Gebühren des Trottels in Schwarz zaheln müssen, soweit ich weiß.
Jo, der Beschluss wurde vom mißvergnügten Richter diktiert, entsprach zu ca. 90% exakt meinem Antrag. Ich hatte in diesen einige Punkte eingebaut von denen ich von vornherein wußte dass die nicht durchkommen, etwa Beteiligung von Madame an den Umgangskosten da ja sie diese verursacht hat. Das ist im hiesigen Unrechtsstaat aber nicht durchzukriegen... Verhandlungsmasse halt. Jedenfalls hatte ich keine Anwaltskosten, nur die hälftigen Gerichtskosten. Ex bekam eh PKH, wie immer...
Ach ja, eine Lektion aus dieser Angelegenheit: wenn die Damen und ihre Anwälte sich in einer Position der Stärke wähnen, machen sie gelegentlich Fehler, die gegen sie verwendet werden können. Wie der besagte erste Brief des Typen. Bekommt man so eine Vorlage, sollte man die sofort, ohne jauch nur die kleinste Vorwarnung an die Gegenseite, mit größtmöglicher Härte zum Konter nutzen. Meine Ex und der ach so humane Scheidungsanwalt hatten gedacht ich klemme wegen des Schreibs ab und verhandle mit denen weiter, und sie würden mir dann gnädig ein bisschen entgegenkommen. Mein Antrag ans Gericht traf die beiden wie ein Vorschlaghammer, tja.
cya,
elwu,
siehe Signatur *g*
Hi Elwu!
Mein Antrag ans Gericht traf die beiden wie ein Vorschlaghammer, tja.
Du hattest gute Gegner und nen entscheidungsfreudigen Richter, denn Du brauctest nur 1 Antrag. Ich habe mittlerweile 7 (!!!) dieser Anträge hinter mir und nach 6 Monaten noch immer keinen Beschluß. Trotz Empfehlung des JA und trotz 2 RAs ...
Also vielleicht hast Du´s auch gut drauf, aber ich glaube Du bist ne Ausnahme. Ich würd mich nicht trauen komplett ohne RA in so eine Schlacht zu ziehen. Man kann so vieles übersehen dabei..
Milan
Hallo Milan und Elwu,
ich weiss auch nicht was mir heute noch ein Anwalt in einem Umgangsprozess bringen sollte. Dennoch war es gut, dass ich damals einen hatte (den ich auch heute noch habe). Rechtsanwältin der "Ex" (kinderlos) faselte was von "Ruhe einkehren lassen, das Kind ist noch zu klein..." als ich Übernachtungsbesuche wollte. Mein Anwalt (Rollenspiel war vorher abgesprochen) fragte dann, ob sie denn Kinder habe - dann war auf der Gegenseite Ruhe. Da er selbst Kinder hat und geschieden ist, kann er das sicherlich besser beurteilen - und das hat er dann auch gesagt. danach noch eine kurze (?) Belehrung der Richterin, und dann bekam ich die Übernachtungsbesuche. JA Stellungnahme war positiv für mich.
Letztendlich kommt es auf den Richter / die Richterin an. und da scheint es (wie bei den Jugendämtern) enorme Unterschiede zu geben. Ich hatte mit beidem Glück: dem JA und dem Gericht. Zudem eine Mutter, die eigentlich keine Umgangsboykotteuse ist, sondern in dieser Zeit nur die falschen Ratgeber(innen) hatte.
Gruß
Martin
Hi Elwu!
Du hattest gute Gegner und nen entscheidungsfreudigen Richter, denn Du brauctest nur 1 Antrag. Ich habe mittlerweile 7 (!!!) dieser Anträge hinter mir und nach 6 Monaten noch immer keinen Beschluß. Trotz Empfehlung des JA und trotz 2 RAs ...Also vielleicht hast Du´s auch gut drauf, aber ich glaube Du bist ne Ausnahme. Ich würd mich nicht trauen komplett ohne RA in so eine Schlacht zu ziehen. Man kann so vieles übersehen dabei..
Hi,
der Richter war alles andere als entscheidungsfreudig, die Scheidung hat er über 3 1/2 Jahre bis in seine Pensionierung ausgesessen. Was deine Antragsflut betrifft: weniger ist da oft mehr. Ein punktgenauer Antrag mit der erwähnten Verhandlungsmasse, nachlegen höchstens ein mal mit einem Eilantrag. Und: die Schriftsätze der Gegenseite immer sofort nach Eingang (am nächsten Tag, wenn der Blutdruck wieder normal ist) beantworten. Kurz und knapp, die abstrusesten Behauptungen nicht detailliert und wortreich widerlegen sondern pauschal abqualifizieren á la '... die weitergehenden Behauptungen bezüglich diesem und jenem können getrost ins Reich der Fabeln und Legenden verwiesen werden. Und wenn dann nur noch heiße Luft von der Gegenseite kommt, wirkt ein Zweizeiler oft recht gut 'Die Gegenseite trägt in ihrem Schriftsatz vom xx.yy.zzzz keine wesentlichen neuen Sachverhalte mehr vor. Die Sache ist somit ausgeschrieben und entscheidungsreif. Es wird daher um Terminsetzung zur mündlichen Verhandlung gebeten.'
Was Anwälte betrifft: keiner kennt so gut wie du die Details deines Falles. Die Typen arbeiten an zig Fällen parallel! Lassen sich die Akten vom Sekretariat zum letztmöglichen Termin wieder vorlegen, lesen sich oberflächlich ein, und setzen dann oft was auf, das, vorsichtig formuliert, suboptimal und oft sachlich nicht korrekt ist. Das führt zu weiteren Verzögerungen. Und was ds übersehen anbelangt: in den Jahren meines persönlichen Scheidungskrampfes über drei dicke Leitz-Ordner, und in den Jahren in denen ich Leidensgenossen und -innen mit Rat und Tat zur Seite stand, stellte ich immer wieder fest, das Anwälte unglaublich viel enorm wichtiges übersehen. Oft Fristen, und nicht zuletzt taktische und rechtliche Fallstricke. Aber du hast recht, wer sich nicht zutraut der Maschinerie alleine entgegen zu treten, sollte Anwälte damit beauftragen.
cya,
elwu
[Editiert am 2/6/2006 von elwu]
elwu hat recht...er hat einfach recht,keiner kann tatsachen so gut wiedergeben wie man selbst,ich habe gestern selber antrag auf wiederherstellung des gewohnten U-Recht beantrag,beantworte die schreiben der gegnerischen Seite alle selbst,kümmer mich und lese und lese, auch hier viel eben. (Nur zur Scheidung mußte ich einen nehmen das ging nicht ohne,und der kam ne halbe Stunde zu spät,der Vogel)
Habe mindestens schon 5 mal in den Briefen zu gegnerischen Seite den Satz schreiben müßen
"ich möchte Ihnen nicht zu Nahe treten aber Sie sind Fachanwalt für Familienrecht,und die rechtslage sagt......"Eine Rechtsanwältin hat sogar schonmal hier angerufen und gesagt:"möchten sie das nicht lieber selbst mit ihrer Frau regeln" 😉
@Elwu: ...3,5 Jahre ... Uff ... das ist ja der Horror. Hast Du denn am Ende "gewonnen"???
Ich glaub das stimmt, was Du über RAs schreibst. Allerdings haben meine das auch genau so gemacht, wie Du schreibst. Zumindest in den ersten Monaten haben wir JEDES Schreiben der Gegenseite beantwortet und zu den Vorwürfen Stellung bezogen. Ich habs inhaltlich vorformuliert und die haben es dann anwaltlich aufgesetzt. Allein den ersten Antrag auf ABR-Entziehung der KM haben wir mit einem 16seitigen Schreiben beantwortet, massenhaft Gegenbelege zu den abstrusen Vorwürfen der KM rangeschafft, anhängend 17 EVs von ernstzunehmenden Leuten (Kita, Kinderarzt, Psychiater, Ex-Tagesmutter, Berichte von 2 JAs, etc.).
Außerdem war der Kleine mehrere Male verletzt, KM wurde durchs JA einige Male zum Kinderarzt geschickt, erbrachte aber nur 1 Attest ... alle anderen hat sie ausgesessen. Sie brach bei mir ein (Schuld durch Staatsanwaltschaft festgestellt), ließ mich bedrohen, beging Rufmord - der sogar geschäftliche Kreise zog.
Es folgten dann an die 380 Seiten Schriftverkehr zwischen den RAs, vieles in Kopie zum Richter, etliche Anrufe beim Richter durch meinen RA und fast 1 Eilantrag pro Monat. Als nach 5 Monaten die Anhörung war und nach 6 Monaten die "Urteilsverkündung" hat der Richter aber noch immer keine Entscheidung getroffen. Aktueller Stand: Wenn KM und KV keine eigene Lösung finden, sollen sie noch mal das Gericht einberufen. Hallo? Jemand zu Hause??? Würde die KM bereit sein sich mit mir zu einigen, hätte es keine 380seitige Schreibschlacht gegeben und ich würde meinen Kleinen sehen können!!!
Ich glaub in meinem Fall war es bisher völlig egal, wer meine Schreiben schrieb - denn das Gericht hat offensichtlich kein einziges davon gelesen. Da fragste Dich echt, was Du hättest besser machen können ...
Bin im Moment jedenfalls drauf und dran mein erstes komplett eigenes Schreiben ans Gericht zu schicken. Jedoch glaube ich, daß ich dann noch weniger Chancen habe, daß dieser Mann mal liest.
Eines weiß ich allerdings - 3,5 Jahre Laufzeit sind indiskutabel. Zu lang. Dann geht mein Kleiner ja schon in die Schule.
Milan
PS: Meint Ihr, ich soll meinen RA über Bord werfen und es ab jetzt alleine weiter machen????
[Editiert am 2/6/2006 von Milan]
Hi,
dein Richter ist genervt von dem ganzen Schreibkram. Liest er eh nur quer. Der sitzt das jetzt aus, weil beide Seiten ihn mit hunderten Seiten voll irrelevantem Zeugs zumüllten. Wenn er einen Beschluß fällt, und irgendeine Winzigkeit in diesem Wust nicht beachtet, rennt eine der Parteien zur nächsten Instanz. Als Richter würde ich das auch nicht anders handhaben als der. Euer Fehler war, diese Schreibschlacht mitzumachen. 16 Seiten Antwort auf einen Antrag, ja dreht ihr noch ganz rund? 17 EVs? Stellungnahmen von zwei Jugendämtern? Sorry, das habt ihr mit verbockt. Ihr habt den Richter sauer gefahren, seid taktisch extrem unklug vorgegangen.
Mit seiner Bemerkung hat er aber den weiteren Weg gewiesen, habt ihr das nicht gerafft? Er erwartet zunächst dass ihr euch noch mal direkt auseinandersetzt und eine Einigung sucht. Geh' das also an, und mache es klug, ohne irrsinnig lange Schriftsätze, ohne Vorwürfe wegen des Verhaltens der Mutter etc. Ich würde da einen einseitigen Umgangsvorschlag an die Gegenseite schicken (bzw. schicken lassen - jetzt sparst du wohl kaum noch was wenn du den Anwalt feuerst, ich kenne aber die Gebührenordnung nicht). Keine Kopie ans Gericht! Wenn die Gegenseite den Vorschlag dann schriftlich ablehnt, kommt der zweite Teil des richterlichen Hinweises zum tragen. Einen Zweizeiler ans Gericht, mit bedaurendem Hinweis dass man dieserseits seinem Vorschlag nachkam aber leider erfolglos weil die Gegenseite nicht mitspielt, daher bittet man nunmehr um gerichtliche Beschlussfassung. Als Anlagen die beiden Schriebe, euren Vorschlag und die Ablehnung von drüben. Dann mal sehen, was der Richter macht.
Was meine insgesamt vierjährige Scheidungssache betrifft: da kann keiner von 'gewinnen' reden, wie immer bei solchen völlig unnötigen Kriegen. Hier steht was zum Ende damals:
http://www.das-familienrecht.de/forum/read.php?1,3286,3286#msg-3286
cya,
elwu
[Editiert am 2/6/2006 von elwu]