Kindersitz im Zweis...
 
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Kindersitz im Zweisitzerfahrzeug?

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(@Jambo)

Hallo,

ich kann morgen nach 7 Jahren erbittertem Kampf um das Umgangsrecht das erste mal meinen Sohn abholen. Die Ex versucht natürlich wieder mir noch einen letzten Stein in den Weg zu legen und fordert, da der Junge in Kürze 8 wird und noch nicht üner 1,5 Metrer groß ist, dass ich ihn nur in einem Fahrzeug befördern dürfe mit Rücksitzen und entsprechendem Kindersitz.

Der Kindersitz ist kein Thema, aber das Fahrzeug, ich habe nämlich einen Zweisitzer. Darf ich ihn mit dem Kindersitz auf dem Vordersitz befördern, oder muss ich mir nun extra ein passendes Fahrzeug leihen?

Die Straßenverk.-Ord. § 21 sagt aus: unter 12 Jahre und unter 1,5 Meter muss auf Sitzen mit Rückhaltesystemen befördert werden, mehr nicht. Dort steht nicht ob Vorder- oder Hintersitze. Noch nicht einmal die Polizei kann mir eine konkrete Aussage geben.

Wer hat damit Erfahrung?

Gruß
JB

Zitat
Geschrieben : 23.03.2007 17:11
(@sandgren)

hy jambo,
du darfst jederzeit dein kind mit einem passenden kindersitz in einem 2 sitzer mitnehmen.
(ich gehe davon aus ein smart )

gleich verhält es sich in einem auto älteren bj.das hinten keine oder nur beckengurte hat.
hier ist es zwingend vorgeschrieben kinder auf den vorderen sitzen mit 3punkt gurt zu befördern

also lass dich nicht bange machen. 😉

gruss sandgren 8)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 17:17
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Jambo,

war neulich in eine Kontrolle geraten...€ 35,00 Verwarngeld, da Sohnemann (6) vorne angeschnallt im Kindersitz saß. Hast Du jemanden mit einem 4-Türer im Bekanntenkreis? Tauscht doch mal an diesem WE die Autos?

Viel Spass mit Junior und viel Glück beim ersten Mal. Es kann entscheidend sein. Das weißt Du natürlich selber!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 17:19
(@Jambo)

Hallo,

es ist ein BMW Z4

Gruß
JB

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 17:20
(@sandgren)

hy stema,
wenn du einen 4sitzer mit 3 punkt gurten hinten gefahren bist muss das kind nach hinten  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 17:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

letztendliche Rechtssicherheit wird dir ein Besuch auf der dir naheliegendsten Polizeidienststelle geben. Lass dir dort auch die maßgeblichen Rechtsvorschriften nennen, druck die zu Hause aus (www.gesetze-im-internet.de) und zeig sie ggf. der Ex.

Du solltest überlegen, ob du einen Zeugen bei den jeweiligen Übergaben dabei haben könntest.

Wenn die Ex rumzickt, dir das Kind nicht mitgibt und du über einen Umgangsbeschluss/ein Umgangsurteil verfügst, rufst du die Polizei. Entweder die kommen oder die kommen nicht. Lass dir auf jeden Fall die Tagebuchnummer mitteilen. Jedes Herantreten eines Bürgers an die Polizei wird in einem Tagebuch festgehalten. Jedes!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 17:25
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

hy sandgren,

nee, is schon klar.... :rofl2:

habe auch einen zweisitzer gefahren... :biker:

ansonsten hast du natürlich recht....4.türer = zwerg sitzt hinten!

schönes we und immer schön durch die hose atmen!!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 17:35
(@sandgren)

hy stema,
hätte ich den spass nicht vor gericht durchfechten müssen wäre ich mir nicht so sicher. 😉
in glücklichen tagen hatte ich mal ein cabrio,nach der trennung war es kurzfristig mein einziges fahrzeug.
nachteil:nur 3 punkt gurte vorne.
die verehrte ex wusste um diesen umstand und versuchte mir damit einen reinzuwürgen.

gruss sandgren 8)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 17:39
(@bm-rk)
Registriert

Hi!

Wobei noch strittig ist, ob eine reine Sitzerhöhung genügen könnte oder ob es ein richtiger Kindersitz sein soll.
Die Angaben die die Sitzhersteller machen weichen da durchaus vom Gesetzgeber bzw. von den Ordnunghütern ab.
Die Sitzhersteller sagen nämlich, nee Sitzerhöhung genügt nicht...liegt aber oft nur daran, dass die Sitzerhöhung (mit abgenommener Lehne) nicht "ge-tüvt" wurden.

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 18:02
 sky
(@sky)
Registriert

Moin,

wenn du einen 4sitzer mit 3 punkt gurten hinten gefahren bist muss das kind nach hinten  😉

gute Güte, ich hab einen 4-türigen 4-Sitzer und Kind wurde schon mal auf dem Beifahrersitz (natürlich im Kindersitz) festgezurrt, weil's doch immer so nett ist die Füsschen auf die Amatur zu legen. Das ist nicht erlaubt?

*schlacker*

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 18:12




(@bm-rk)
Registriert

weil's doch immer so nett ist die Füsschen auf die Amatur zu legen. Das ist nicht erlaubt?

Hi Sky!

Wenn hinten noch Platz ist eigentlich nicht, aber wo kein Kläger...
Aber die Füße auf das Armaturenbrett zu legen ist in mehrerlei Hinsicht sehr gefährlich.
Hier mal zwei Punkte:
- Was ist wenn der Beifahrer-Airbag auslöst?
- Kannst du dir vorstellen, was bei einem Aufprall passiert (auch ohne Airbag!)? Der Körper klappt zusammen...die Beine sind noch auf der Ablage...Autsch.

Aber ich sehe das oft bei beifahrenden Frauen...auch im Sommer mit Füß' im Wind...das müssen Schmerzen werden bei einem Unfall...uiii!

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 18:30
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo BM RK,

Wenn hinten noch Platz ist eigentlich nicht, aber wo kein Kläger...

naja, jetzt wo ich das weiß, darf Kind eben nur noch hinten sitzen.

Aber die Füße auf das Armaturenbrett zu legen ist in mehrerlei Hinsicht sehr gefährlich.
Hier mal zwei Punkte:
- Was ist wenn der Beifahrer-Airbag auslöst?
- Kannst du dir vorstellen, was bei einem Aufprall passiert (auch ohne Airbag!)? Der Körper klappt zusammen...die Beine sind noch auf der Ablage...Autsch.

Auweia, darüber hab ich so noch gar nicht nachgdacht. Also Knuddelfüßchen runter.

Aber ich sehe das oft bei beifahrenden Frauen...auch im Sommer mit Füß' im Wind...das müssen Schmerzen werden bei einem Unfall...uiii!

bei hübschen Füßen ist das ja auch nett anzusehen und das angestaute Blut in den Füßen läuft wieder zurück. Aber ich seh schon, keine gute Idee. Machen Männer das nicht wegen der Käsemauken oder weil sie so wahnsinnig vernünftig sind  :).

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 20:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

HUHU!

Also meine Info ist, dass Kinder vorne sitzen dürfen, wenn sie im geeigneten Sitz sitzen.

Und Airbag aus gilt nach meinen (frischen) Infos nur noch bei den kleinen Maxi Cosys für Babies, die rückwärtsgerichtet sind.

Aber Lausebacke sitzt i.d.R. auch hinten.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 20:57
(@kruemel1)

Hallo Jambo,

vor allem solltest du schauen was der Hersteller des Kindersitzes empfiehlt den du benutzen willst.

Manche Hersteller schliessen die Anbringung des Kindersitzes auf dem Beifahrersitz aus, damit sie im Falle einer Verletzung des Kindes nicht haftbar zu machen sind.

Grundsätzlich sollte der Beifahrersitz aber ganz nach hinten geschoben werden, da im Falle des Auslösens des Airbag (sofern denn da einer vorhanden ist) dieser das Kind töten kann.

Da ein Airbag für eine viel grössere und schwerer Zielgruppe ausgerichtet ist.

Ansonsten Gute Fahrt und viel Spass mit Junior!

Lieben Gruss

Kruemel1

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 21:07
(@PhoeniX)

Moin

gleich verhält es sich in einem auto älteren bj.das hinten keine oder nur beckengurte hat.
hier ist es zwingend vorgeschrieben kinder auf den vorderen sitzen mit 3punkt gurt zu befördern

Eben  nicht. Ich fahre einen Sachsenring  Trabant P601ohne Anschnallgurte hinten. Ich darf die Kinder nicht auf den Vordersitz setzen, obwohl dort ein Dreipunktgurt ist. Leider hat mir bislang der TÜV die Nachrüstung immer wieder verwehrt.

§ 21  Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen
1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.

(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt
[ab 8.4.2008: "den in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S. 26), der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 S. 63) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen"]
und für das Kind geeignet sind. Abweichend von Satz 1

1. ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden,
2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,
3. ist
a) beim Verkehr mit Taxen und
b) bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht,
auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.

(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.

(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

(3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 22:32
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

also ich muß zugeben, daß ich fast nur Kinder (vor allem wenn die Rückbank ab 3Kinder aufwärts schon besetzt ist) mit Kindersitz auf dem Beifahrersitz hier an mir vorbeirauschen sehe.
Einer meiner Bekannten ist Polizist, befördert auch schonmal Kids vorne. Bei einem Zweisitzer mit ordentlichem Sicherheitsgurt und Kindersitz wüßte ich trotzdem nicht, warum dieses nicht befördert werden dürfte.

Martins Zitat, also ich lese nicht heraus, daß man Kinder nicht auf dem Beifahrersitz mitfahren lassen darf.?!?
Und wie, Kinder ab 3 dürfen ohne Kindersitz auf dem Rücksitz befördert werden, wenn keine weiteren Kindersitze benutzt werden können.
Dann sollten doch erst Recht Kindersitze vorne erlaubt sein?! Sowas steht auch in meiner Gebrauchsanweisung :puzz:....also das der auch auf dem Beifahrersitz benutzt werden darf.
Naja..der Paragraph gibt ja nur vor, daß Kinder gesichert werden müßen, jedoch nicht, WO.

Außerdem dürfen Babyschalen vorne benutzt werden, sofern sie nach StVZO §35a Absatz 8 verwendet werden

http://www.kvw-mhm.de/kindersitz/fragen.htm

lg, paulina

die während einer mind. 3 stündigen Autofahrt auch immer die Füße hochlegt.... :redhead:

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2007 01:03
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Jambo,
abgesehen davon, dass ich glaube, dass es vorne (>Babyschale) sicherer ist (es sei denn man fährt Pullmann) frage ich mich, ob nicht der Z4 das größere Problem ist. Hättest Du den hier könntest Du dich wenigstens bei der Ex rausreden, dass Du dir nur so nen kleines Auto leisten kannst, damit du mehr Unterhalt zahlen kannst.

Mit dem Z4 klingt das dann doch viel unglaubwürdiger. Obwohl, das andere Dingen hat kein ABS, Airbag... halt nen billiger Kleinwagen ohne passive Sicherheit.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2007 01:21
(@Jambo)

Hättest Du den hier könntest Du dich wenigstens bei der Ex rausreden, dass Du dir nur so nen kleines Auto leisten kannst, damit du mehr Unterhalt zahlen kannst.

Mit dem Z4 klingt das dann doch viel unglaubwürdiger. Obwohl, das andere Dingen hat kein ABS, Airbag... halt nen billiger Kleinwagen ohne passive Sicherheit.

Hallo Wiesnich,

darum geht es garnicht, denn ich zahle gerne und reichlich für meinen Sohn auch wenn ich ihn bisher in den 7 Jahren insgesamt nur ca. 50 Stunden gesehen habe.

Da ich immer mehr die Erfolgsaussichten auf einen geregelten Umgang schwinden sah, habe ich mir halt diesen Ersatz zugelegt um mir bei schönem Wetter Luft am Kopf zu verschaffen und Freiheit zu genießen.

Nun habe ich halt nach Gutachten und mehreren Gerichtsverhandlungen und und zu guter letzt am 9.3.2007 in einem EA-Verfahren erreicht, dass nun endlich Umgang so stattfindet wie mein Sohn das will und nicht wie die Ex das will.

Das alles konnte ich vor zwei Jahren nicht ahnen als ich mir dieses Fahrzeug zulegt habe, welches, da ich in Punkto Geld als nichtehelicher und recht gut verdienender Vater nicht auch noch von der EX abgezockt werde, ich mir leisten kann und auch bezahlt ist. 

Nur jetzt kurzerhand ein anderes Fahrzeug kaufen will ich auch nicht, denn weis ich was in 4 Wochen ist. Ich hoffe das es nun gut geht und der Umgang auf Dauer kontinuierlich fortgesetzt wird, da der EX harte Sanktionen angedroht worden sind und sie sich hoffentlich diese Worte des Gerichtes in die hohle Birne geschrieben hat, dass es einzig und allein um das Kind geht und nicht darum das sie Rache ausübt weil sie von mir nicht geheiratet worden ist.

Nun, nach allen Unsicherheiten habe ich mir für heute von einem sehr guten Freund ein passendes Fahrzeug geliehen, um allem Ärger aus dem Wege zu gehen.

Viele Grüsse
Jambo

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2007 08:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Jambo,

dein Rechtsstreit den Umgang betreffend lässt ahnen, dass einiges abging. Stehen im Urteil/Beschluss spannende Passagen? Würdest du mir das Urteil/den Beschluss ggf. zwecks anonymer Veröffentlichung zur Verfügung stellen?

Viel Erfolg und gaaanz viel Spaß.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2007 13:45
(@Jambo)

Hallo All,

nur kurz zur Info, der Umgang selbst ist prächtig und ohne Probleme abgelaufen.  🙂 🙂 🙂

Was evtl. nächste Woche kommt, steht in der Sternen.

Vielleicht ein Stück Schokolade zuviel, oder oder oder?!?!?!

Gruss
JB

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2007 21:52




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