Hallo! Erst einmal ist die Idee einfach ja zu sagen und später mit KM zu reden nicht schlecht, meine Ex würde total ausrasten und wahrscheinlich 10 Minuten später bei mir vor der Tür stehen.
Nunja, wenn du zu dieser Zeit jedoch mit deinem Sohnemann z.B. im Schwimmbad verweilst kann sie da ja lange stehen.
Soll ich denn nun dem Richter im Vorfeld die Umgangsverweigerung mitteilen?
Wie BP es schon gesagt hat, würde ich die Option von deinem Anwalt prüfen lassen. Im Gesamten ist es glaube ich höchst erforderlich eine möglichst großzügige und ausgewogene Umgangsregelung zu vereinbaren, damit du erstmal eine gewisse Zeit Ruhe hast.
Mein Ziel ist erst mal ein Urteil in welcher Form auch immer, dann werde ich den Weg zum OLG gehen, wenn mir der Umgang nicht reicht.
Ich würde weiter zunächst auf das AG setzen und keine inakzeptable Regelung von vornerein einschliessen. Sinnvoll ist es auch in diesem Fall nach Möglichkeit dem Richter ein Konzept vorzulegen, welches eine stufenweise Erweiterung des Umgangs zulässst und der Richter entsprechend vertreten kann. Eine Aussage wie zuletzt, nach dem Motto:"Wir machen das jetzt erstmal so..... und treffen uns dann wieder vor Gericht zur nächsten Erweiterung" sollte kein Ziel sein da dies für dich nur weitere Kosten produziert.
Den Gang zur Elternversammlung werde ich mir erst einmal verkneifen, sonst fühlt sich meine Ex noch mehr provoziert.
In dieser Sache würde ich von der Rücksicht auf die Emotionen deiner Ex absehen und dich als sorgeberechtigtes Elternteil pflichtgemäß (Sorgepflicht) in diese Belange deines Sohnes persönlich einsetzen. Man muss dabei ja nicht nebeneinander sitzen, auch wenn es schöner wäre. Aber was nicht geht, geht nunmal nicht. Allerdings sendest du so auch weiter das Signal, dass dir die Belange deines Kindes trotz Trennung am Herzen liegen und du als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung stehst.
Hi Willi,
Gerichte lieben Elternvereinbarungen/Vergleiche, weil sie Beschlüsse dann nicht begründen müssen.
Sie mögen auch keine Beschwerden, die ihnen noch mehr Arbeit machen und ihre Erfolgsbilanz belasten können.
Anwälte sind ebenfalls an Vergleichen interessiert, weil sie höher honoriert werden.
Nutze diese dem System innenwohnende Dynamik für den Abschluß einer vernünftigen Elternvereinbarung, der das Gericht beitritt. Zeige Dich zugänglich und kooperativ.
Es ist nicht unüblich seitens der Gerichte, einige U-Zeiten unbestimmt zu lassen, damit die Eltern sich zu einigen lernen können.
Solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, könntest Du vortragen lassen:
"Am vergangenen WE hat sich die Mutter nicht an Absprachen halten wollen und Umgang grundlos verwehrt.
Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig, auch bislang unbestimmte Umgangszeiten genauer zu fassen.
Es wird daher beantragt, zum WE-Umgang, auch die Ferienzeiten genau zu fassen. ..."
So würde ich uU ergänzen - ohne jetzt genau zu wissen, was Du bislang beantragt hast.
W.
Moin
Gerichte lieben Elternvereinbarungen/Vergleiche, weil sie Beschlüsse dann nicht begründen müssen.
So gerne wie ich dir zustimmen möchte, ist das in Willis Fall eher doch ein sehr unwirksames Mittel.
Ich kenne die Geschichte seit den Anfängen und auch aus seinem SFF.
Über diese Empfehlung brauchen wir sicher nicht nachzudenken.
Gruss Wedi
Wedi,
vorausgesetzt - und so war es von mir gemeint - die zu treffende Regelung ist in Willis Sinne..., auf die er ja hinarbeiten soll...
Wie kommst Du darauf, daß ein Beschluß dann wirksamer wäre?
Gegen einen Beschuß kann die Mutter Beschwerde einlegen...
Für einen Vater gibt es gegen eine renitente Mutter nix besseres, als sie zu einem Vergleich 'zu bewegen', in Form einer Elternvereinbarung, der das Gericht beitritt und der die Belehrung zum Ordnungsmittel angehängt ist, das dann sofort vollstreckt werden kann, wenn...
Erst wenn sich eine Regelung zum Nachteil abzeichnet, dann sollte man einer Vereinbarung, einem Vergleich nicht zustimmen, um selbst in die Beschwerde gehen zu können, von der man sich aber nie zu viel versprechen sollte.
So habe ich es verstanden und gemeint.
W.
Hi wildlachs,
hier geht es um eine KM, die sich weder von Vereinbarungen, noch von Beschlüssen oder sonstigem beeindrucken lässt.
Eine Vereinbarung ist nicht möglich ,da die KM zu keinem Kompromiss, der nicht heisst "willi ist nur noch Zahlesel und verzichtet auf jeglichen Umgang" bereit ist. Aktuell gibt es einen vorläufigen Beschluß der den Umgang regelt,aber auch an diesen fühlt sich die KM in keinster Weise gebunden. Zwangsmittel solltenzar denke ichaufgenommen werden, würden aberkeine Wirkung entfalten, weil der KM auch dieses egal sein dürfte. Bei ihr istnix zu holenund eine KM mit 2 Kleinkindern steckt man ja auch nicht so schnell in den Knast.
Von daher braucht Willi auf jeden Fall ein Urteil, wenn ich mich richtig erinnere hat die KM einen Vergleich abgelehnt (zu dem glaub ich auch ihre RA geraten hatte)
TIna
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Tina hat deine Frage schon beantwortet.
vorausgesetzt - und so war es von mir gemeint - die zu treffende Regelung ist in Willis Sinne..., auf die er ja hinarbeiten soll...
Das darauf Hinarbeiten bedeutet: der Junge ist erwachsen, ist längst selber verheiratet und hat dann aber keinen Kontakt mehr zu seinem Vater, .... wie meine Kinder.
In diesem Fall, wie in meinem vergangenem, ist es einfach sinnlos.
Gruss Wedi
Im Familienrecht gibt es keine Urteile! Nur Beschlüsse.
Und auch Vergleiche werden beschlossen, mit dem Unterschied, daß das Verfahren dann beendet ist und keine Beschwerdemöglichkeit besteht. Einem Beschluß als solchen ist stets eine Rechtmittelbelehrung angefügt, die genau angibt, bis wann und wo Beschwerde eingelegt werden kann.
Ich bleibe dabei: Wenn sich die Mutter den Anordnungen verweigert, dann wird halt Ordnungsmittel in Form von Ordnungsgeld beschlossen. Da offenbar vorläufig beschossen wurde, kann in dem Verfahren zur Hauptsache noch nach-'diszipliniert' werden.
Wenn auch das alles nix nützt und die Gerichte nicht konsequent entscheiden, dann war's das.
Ein sog. 'Urteil' hilft dann auch nicht. Nur noch Sorgerechtsentzug oder Wechsel zum Vater.
W.
Wedi,
Umgangsrecht ist ein hoher Gut. Wenn das wiederholt und auf Dauer von einer Mutter mißachtet wird, dann können Gerichte ziemlich ruppig werden, auch Müttern gegenüber. Selbst erlebt.
Da können Gericht auch schon mal die zwangsweise Herausgabe androhen oder die komplette Herausnahme der Kinder aus dem mütterlichen Haushalt ankündigen... und so eine zickende Mutter zum Vergleich 'bewegen', aus dem sie nicht mehr heraus kommt.
Beschluß wäre übel, weil über eine Beschwerde dann wieder viel Zeit verloren gehen kann.
Ein bisl habe ich den Eindruck, daß sich einige hier nicht über die Rechtsfolgen von rechtsmittelfähigen Beschlüssen und Vergleichen klar sind.
W.
Hi Mitstreiter
Ein bisl habe ich den Eindruck, daß sich einige hier nicht über die Rechtsfolgen von rechtsmittelfähigen Beschlüssen und Vergleichen klar sind.
Ich will nur auf diesen Satz eingehen, alles andere würde ins endlose führen.
Ich habe 8 Jahre um Umgang gekämpft, im Schnitt waren es zwei bis drei Verfahren im Jahr, einmal sogar vier.
Rechne das mal 8 und du weisst, wieviel das nur an Umgangsverfahren waren, dazu kommen etliche SG und nochmal so viele Unterhaltssachen, nicht alle zwei Jahre, sondern nach Bedarf und gutdünken des Gerichts und deren Jüngern.
Umgangsrecht ist ein hoher Gut.
Ich schick dir gerne meine Unterlagen wegen dem ich Prozesse führen musste zu, schick mir bitte dazu eine LKW.
Gruss Wedi
Hi Wedi,
ich weiß nicht recht, was Du mir nun sagen möchtest:
Soll der Hinweis auf zahllose Verfahren Deine guten Kenntnisse dokumentieren
oder wegen Erfolglosigkeit das Gegenteil belegen?
Ich schrieb oben, daß irgendwann Schluß ist, wenn Gerichte versagen.
Jedes weitere Verfahren wird dann kontraproduktiv und die Energie sollte besser in Trauerarbeit fließen.
Wozu sollen wir unsere Festmeter Akten vergleichen?
Möchtest Du hier die Top-Väteropfer ausmessen,
wer am meisten und unter der übelsten Ex zu leiden hat?
😉
W.
Moin Jungs - back to topic. Dies ist Willis Thread. Und Tauerarbeit steht hier nicht auf der Agenda!
Und zu Willis Fall: Willis Ex scheint mir eine zu sein, der jedwede bilateral getroffene Vereinbarungen egal zu sein scheinen. Auch eine Einigung, gemeinhin Kompromiss genannt, scheint sie nicht fähig einzugehen. Sie fühlt sich als Bestimmerin übers Kind. Deswegen glaube ich, dass in diesem Fall nur ein richterlicher Beschluss die Grenzen aufzeigt. In der Hoffnung, dass Willi irgendwann an einen Richter gerät, der Mumm hat, hier faire und weitgehend gleichberechtigte Regelungen zu beschließen. Und so ein Beschluss - egal in welcher Instanz - sollte durchaus Ordnungsgeldandrohungen enthalten - ich glaube, dass es solche Sachen sind, die die KM am ehesten disziplinieren.
Gruss, Toto
(...)
Und Tauerarbeit steht hier nicht auf der Agenda!
(...)
Pardon, Toto,
DAS sehe ich ganz anders.
Die Auflösung einer Familien, Änderungen nahezu aller Parameter sind schwerwiegende Einschnitte und Verluste. Die Umsteuerung auf veränderte Gegebenheiten erfordert mE zwingend die Trauerarbeit. Diese Neuorientierung IST der Trauerprozeß, wenn man bereit ist, die Ursachen für Trauer weit genug zu fassen.
Ansonsten meine ich, daß ein erwachsener TO ganz gut selbst bestimmen kann, ob er mit Blicken in thematische Seitenstraßen etwas anfangen kann. Oftmals sind es gerade diese etwas 'verrückten' Sichten, die neue Wege und Ziele erkennbar werden lassen.
W.
@WL: off-topic war das gegenseitige Hochjubeln zw. Dir und wedi wer mehr und welche Erfahrungen mit dem dt. FamR gemacht hat - das braucht hier niemand und Willi sicherlich ganz besonders nicht. 😡
Und warum nun Trauerarbeit bei Willi anstehen sollte, erschließt sich mir immer noch nicht! Die Trennung und damit ein schmerzlicher Verlust, nicht mehr tgl. und verlässlich als Vater für sein Kind da sein zu können, liegt Monate/ Jahre zurück (bzw. war nie gegeben?). Aktuell geht es für Willi (und sein Kind) darum, sein erkämpftes SR mit Leben füllen zu dürfen und den schwer erkämpften Umgang regelmäßig ausüben und erweitern zu dürfen. Vor den Hintergrund der hier geschilderten Zustände bei der KM finde ich dies sehr sehr wichtig fürs Kind!
Jedes mehr an Umgang und Einbindung in das Leben des Kindes hilft. Und weniger kann es eigentlich nicht werden. Deswegen würde ich mich an Willis Stelle mfr nicht mit irgendwelchen Kompromissen à la probeweise Übernachtung, nur ein Übernachtung pro UmgangsWE, kein Ferienregelung uswusf zufrieden geben.
Ich schrieb oben, daß irgendwann Schluß ist, wenn Gerichte versagen.
Das sehe ich aber hier nicht bei einem Amtsrichter, der offenbar zu feige ist, ein Urteil zu fällen.
BG, toto
Moin,
DAS sehe ich ganz anders.
In Ergänzung zu Toto:
DAS sehe ich ganz genau so.
Zumindest ist Trauerarbeit aktuell nicht das Thema ... außerdem fällt mir nichts ein, was Willi denn derzeit betrauern sollte:
Eine "glückliche Familie" hat er nie gehabt, dass seine Ex jetzt seine Ex ist, sollte er eher feiern denn betrauern.
... und ob auf einer Verpackung "Urteil" oder "Beschluss" steht, ob der Beschluss eine gerichtlich protokollierte Elternvereinbarung, einen Vergleich oder eben eine richterlich willkürliche Entscheidung darstellt, ist mir als einem der Ahnungslosen dieses Forums schlichtweg piepschnurzegal (und ne: eine Belehrung über die Unterschiede - egal wie wichtig sie Dir erscheint - brauche ich nicht).
Hauptsache der Inhalt entspricht dem Gewünschten.
Aktuell gibt es einen vorläufigen Beschluß der den Umgang regelt, aber auch an diesen fühlt sich die KM in keinster Weise gebunden.
Das in "keinster Weise" sehe ich nicht ganz so, denn zumindest ein wenig bewegt sie sich schon.
Dass sie dabei keine Rücksicht auf Junior und Willi nimmt (wenn, dann nur um Unheil ihr selbst gegenüber abzuwenden) und versucht, diesen Beschluss an möglichst vielen Stellen nach eigenem Gutdünken zu umschiffen, ist unbestritten.
Meine Meinung:
Beim nächsten Gerichtstermin muss möglichst viel, möglichst haarklein festgelegt werden (dazu gehört auch ein Passus zu Ordnungsmitteln).
Die KMschen Zuwiderhandlungen würde ich hierfür als Argumentationshilfe im Verfahren anbringen (und nicht so viele weitere Salven im Vorwege abschiessen).
Besten Gruß
United
ich weiß nicht recht, was Du mir nun sagen möchtest:
Ich wollte damit sagen, das:
Meine Meinung:
Beim nächsten Gerichtstermin muss möglichst viel, möglichst haarklein festgelegt werden (dazu gehört auch ein Passus zu Ordnungsmitteln).
Die KMschen Zuwiderhandlungen würde ich hierfür als Argumentationshilfe im Verfahren anbringen (und nicht so viele weitere Salven im Vorwege abschiessen).
Das zwar auch meine Meinung ist, meine Geschichte(und nicht nur meine) aber zeigt, das auch Ordnungsmittel bei solchen Müttern/Exen wie Willis, auch nix bringt.
Meiner Ex wurde alles angedroht, umgesetzt wurde es aber nie.
Mir ging es sicher nicht darum, wer wann was durchgemacht hat und wie schwer das alles war, sondern, das mir kein Fall bekannt ist, wo ein Kind der Mutter genommen wurde, oder ein saftiges Bußgeld verhängt wurde, nur weil sie immer wieder Schwierigkeiten beim Umgang macht.
Gruss Wedi
Zumindest ist Trauerarbeit aktuell nicht das Thema ... außerdem fällt mir nichts ein, was Willi denn derzeit betrauern sollte:
Eine "glückliche Familie" hat er nie gehabt, dass seine Ex jetzt seine Ex ist, sollte er eher feiern denn betrauern.
Und sollte seine Ex noch trauern, soll sie sich therapieren lassen aber das auf die Umgänge zu schmettern ist gegenüber dem Kind nicht fair und gerecht. Die Vater-Sohn-Beziehung soll künftig nicht mehr davon beeinträchtigt werden. Willi muss den Fokus aufs Kind ausrichten und wenn sich Frau Mama wieder eingekriegt hat, kann man über Aufarbeitungen reden. Da ich aber diese Frau (ähnlich wie bei meiner Ex) als "No-discussion-Tante" betrachte ist eine momentane Aussprache im Hinblick auf die Umgangserweiterung in meinen Augen eher nicht von Erfolg gekrönt. Erkennen kann man das daran, dass sie die geregelten Umgänge verhindert um Willi so unter Druck zu setzen oder zumindest zu verletzen. Ein No-Go!
Und da die Frau ihr Herz schnell auf Hochfrequenz stellt wenn ihr was nicht passt und sich das auch in ihren schreienden Verbalattacken und körperlichen Verhaltensweise (Kind aus dem Auto zerren) bemerkbar macht, würde ich erstmal nicht weiter auf Gänseblümchendialog hoffen.
Man sollte für solche Mütter eine "Muttersicherung" bei der Autoindustrie bestellen können. Wie eine Kindersicherung, nur für Mütter als Hindernis die Tür eben von aussen zu öffnen wenn der Umgang eingeläutet wird und das Kind wieder raus gezerrt werden soll --Ironie aus--
... und ob auf einer Verpackung "Urteil" oder "Beschluss" steht, ob der Beschluss eine gerichtlich protokollierte Elternvereinbarung, einen Vergleich oder eben eine richterlich willkürliche Entscheidung darstellt, ist mir als einem der Ahnungslosen dieses Forums schlichtweg piepschnurzegal (und ne: eine Belehrung über die Unterschiede - egal wie wichtig sie Dir erscheint - brauche ich nicht).
Wichtig ist, dass sie von einer höheren Instanz "eingerahmt" werden und entsprechend protokolliert sowie mit einem Siegel versehen sind. Dieser Frau ist nicht anders bei zu kommen!
Ich wollte damit sagen, das:Das zwar auch meine Meinung ist, meine Geschichte(und nicht nur meine) aber zeigt, das auch Ordnungsmittel bei solchen Müttern/Exen wie Willis, auch nix bringt.
Meiner Ex wurde alles angedroht, umgesetzt wurde es aber nie.
Das kann Willi auch passieren aber es ist die Frage wie weit man die Frau moderat umerziehen kann und wo ihre Nervengrenze liegt. Die sich weiterhin gegen Urteile wehren obwohl Ordnungsmittel angedroht sind, sind zum Glück noch die Minderheit. Es gibt ja auch im Straßenverkehr unbelehrbare, welche trotz eines Punktestands von 15 Punkten entspannt mit 100 Sachen durch die geschlossene Ortschaft düsen. Leider kommt man denen eher bei als boykottierenden Müttern.
Hallo! Das sind ja viele Beiträge seit gestern. Erst einmal möchte ich sagen, dass ein komplett ausgearbeiteter Umgangsantrag beim Gericht vorliegt. Dort sind die normale WE-Regelung Sa.-Mo, der Zwischenumgang Mo-Die, Urlaub, Feiertagsregelung mit Uhrzeit, Tag, Monat usw. ganz klar festgelegt. Warum ich mit der Anwältin einen solchen Vertrag ausgearbeitet habe, beantwortet sich bei der momentanen Situation von selbst.
Auch die momentanen Umgänge sind mit Uhrzeit und Tag protokolliert. Das große Problem ist das laufende Verfahren, bei dem noch kein Ordnungsgeld festgelegt ist. Ich hatte bis zu Beginn des jetzigen Verfahrens vor 2 Jahren einen Beschluss mit Zwangsandrohung, seit dem ist kein Umgang ausgefallen. Also Ordnungsgeld wirkt bisher bei meiner Ex.
Trauer ist bei mir kein Thema, ich bin froh dass ich die Schnalle los bin. Ich kann als Außenstehender beobachten, wie ihr Kontrollzwang stärker wird, die Aggression wächst und die Hemmungen schwinden. Gott sei Dank bin ich da raus. Im übrigen haben wir nie zusammen gelebt, sie war einfach nur eine Jugendblödheit mit Folgen.
Friedliche Zeiten gibt es nur, wenn sie gerade von einem Ex getrennt ist und ihren Fokus für eine Zeit darauf legt, den momentanen Ex-Lover zu tyrannisieren. Über Aufarbeitung muss man nicht reden, weil sich meine Ex niemals einkriegen wird.
Klar werde ich bei Gericht versuchen, meine Umgangsvorstellung durchzusetzen. Aber davon gehe ich nicht aus. Ich finde aber einen Beschluss gegen den ich Widerspruch einlegen kann immer noch besser als noch ein halbes Jahr Probestündchen. Das Verfahren geht jetzt seit Mai, da ist mein Sohn wirklich volljährig, bis der Richter mich zum ersten Mal Urlaub probieren lässt.
Gruß Willi
(...)
Trauer ist bei mir kein Thema, ich bin froh dass ich die Schnalle los bin. Ich kann als Außenstehender beobachten, wie ihr Kontrollzwang stärker wird, die Aggression wächst und die Hemmungen schwinden. Gott sei Dank bin ich da raus. Im übrigen haben wir nie zusammen gelebt, sie war einfach nur eine Jugendblödheit mit Folgen.
(...)
Das und wie Du die Mutter bezeichnest, der ganze Thread sieht nicht danach aus, daß Du "raus" bist.
Wie auch? Du bist mit der Frau weiter als Mutter über das Kind verbunden.
Was das mE mit Trauer zu tun haben könnte und hat...,
das führe ich, wenn 's Dir echt ist, heute Abend näher aus. 🙂
W.
Hallo! Ich bin wirklich sehr dankbar über alle Ratschläge hier im Forum. Aber lieber Wildlachs versuche doch bitte nicht mir Trauer über das Ende dieser Beziehung einzureden. Ich bin einfach nur sauer über das Verhalten mir und vor allem dem Kind gegenüber und das ist ja wohl verständlich.
PS. Ich habe im übrigen eine ganz liebe Freundin.
Gruß Willi
Hi Willi,
ich möchte Dir weder Rat-'Schläge' geben noch Dir etwas einreden.
Vielmehr möchte ich Dir meine lebenserfahrenen Ansichten und Lösungsansätze reichen.
Auch Dein letzter Beitrag motiviert mich, da ich eine gewisse Sichtverengung Deinerseits erkenne.
Denn Trauer beinhalte nicht etwa nur das beklagen eines verlorenen Menschen, sondern kann sich mE auch auf den Verlust ganzer Lebensmöglichkeiten beziehen, die mit den Verlust eines Beines oder eines Armes etwa einhergehen.
Als Trauer(arbeit) kenne ich einen komplexer Vorgang, der in nahezu allen Schulen im Wesentlichen aus drei Schritten besteht:
- Leugnung des Ist-Zustandes
- wilder Auslenkungen zwischen Resignation, Rückzug und Aggression
- aktives finden eines neuen Zieles und Weges unter den gegebenen Umständen
Du wirst als Mann und Vater mit dieser Frau und Mutter und eurem Kind NIE die Familie leben können, die Dir Deine Natur vorgibt. Dir DAS abzu-trauern und auf realistische Wege und auf erreichbare Ziele einzuschwenken macht Trauer(arbeit) aus.
Wo meinst Du, könnte man Dich in den drei Schritten oben einordnen? 🙂
W.