Hallo....
ich bin von meiner Frau seid Juli diesen Jahres geschieden!
Wir haben einen gemeinsamen 7jährigen Sohn für den wir das gemeinsame Sorgerecht haben!Seit einiger Zeit versucht meine Ex-Frau mir mehr und mehr den Jungen zu entziehen!Anfangs habe ich regelmässigen Umgang (14tätig) gehabt,mittlerweile nur noch wenn sie meinen Sohn meiner Meinung als Störend empfindet(Silvester,Fasching,Geburtstag von Ihr oder ihrem Partner....)
Weihnachten wollte ich meinen Sohn endlich mal nach drei Jahren auch bei mir haben,aber sie machte mir einen Strich durch die Feier,mit den Wort"Weihnachten steht ihr immer das Kind zu"..!!Das es dafür aber keine Gesetzesgrundlage gibt kann oder will sie nicht verstehen!
Nun wollte ich meinen Sohn zum nächsten Umgangstermin holen und er rief mich unter Tränen an und meinte er wolle nicht zu mir,er sieht die Mama zu wenig(???)!
Ich weis mir keinen Rat mehr ,ich habe jetzt nur zwei Beispiele der Gegenwart genannt,aber so zog sich das auch schon in der Vergangenheit hin!
Wenn ich dann mal meinen Sohn da habe,möchte er nicht mehr nach Hause,ich habe richtig Mühe ihn dazu zu bewegen aus dem Auto zu steiigen wenn ich ihn Heim bringe!
Ich scheue im Moment noch den Gang zum Jugendamt oder einen Anwalltes aus Angst,das ich überhaupt keinen Kontakt mehr bekomme!
Oder habe ich keine andere Möglichkeit mehr???
Hallo Chris,
leider kann ich dir keine Antwort auf deine Frage geben, jedoch möchte ich dir mitteilen das ich mich sehr gut in deine Situation reinversetzten kann wie schmerzhaft und bitter es sich anfühlt, wenn ein Vater seine Kinder über alles liebt und die tolle übermächtige KM meint sie könne über alles alleine Entscheiden, trotz gemeinsamen Sorgerechts!
Ich habe zwar das Glück meine 2 Töchter (5 und 6 Jahre) regelmaßig seit binnen 5 Jahren jedes WE bei mir zu haben
jedoch, was nicht nach dem Dickschädel meiner Ex geht ist nicht machbar!
Ich versuch mich zum Beispiel momentan über mein Recht zu Informieren, ob ich meine Kinder in den Schulferien mal länger als 2-3 Tage bei mir haben zu dürfen bzw. das Recht habe mit Ihnen und meiner Freundin einen gemeinsamen Urlaub ins Ausland zu Planen!!
Die schweren Trennungen von den Kindern sind mir ebenfalls mehr als bekannt da meine 2 süßen jeden Sonntag Abend einen Filmreifen Aufstand bauen wenns wieder zur Mama geht.
Meiner Meinung nach müsste sich das Jungendamt und unsere Rechtssprechung viel mehr mit diesem Thema befassen da Psychische Probleme bei geschiedenen Vätern denen Ihre Kinder wichtig sind in unserem Lande vorprogrammiert sind!!!!!!
Meine Ex hat mich noch nie gefagt ob sie mit den Kindern im Sommer in den Urlaub fahren kann und ich dacht evtl. kann ich das ein bisschen zum druckmittel nehmen aber jedoch hab ich nachgelesen das Sie mit trotz GS nicht fragen muss esseiden es würde meine WE beeinflussen was es ja eigendlich auch tut 😉
Hoffe ich kann dich mit meinen "paar" zeilen ein bisschen aufbauen und zeigen das wir Väter alle in einem gemeinsamen Bot sitzen. PS: Ich scheue momentan auch noch den Gang zum Gericht bzw. JA da ich auch die befürchtung habe dann wär es das, mit jedem WE, das meine Kids bei mir bzw. uns sind! Wiederrum berichtet mir eine gute gemeinsame Freundin, dass meine Ex von meinen WE abhängig ist da ja die Dame sonst nicht mehr auf die Fitz gehen kann 🙂
Ok genug jetzt von mir drück dir die Daumen und wir schaffen das schon irgendwie!!
Auf unsere Kids wünsch dir alles gute!!!!
LG Sven
Ich scheue im Moment noch den Gang zum Jugendamt oder einen Anwalltes aus Angst,das ich überhaupt keinen Kontakt mehr bekomme!
Servus PapaChris,
genau das Gegenteil dürfte der Fall sein.
Du hast Anrecht auf regelmäßige Umgänge mit Eurem Kind. du hast sogar die Pflicht dazu!
Ebenso hat die Mutter die Pflicht, diese Umgänge zu fördern und zuzulassen.
Besitzverhältnisse alà
Weihnachten steht ihr immer das Kind zu
gibt es schon gleich gar nicht.
Verantwortungsbewusste Eltern finden im Gespräch eine vernünftige Lösung.
Wenn sie es allein nicht hinbekommen, dann ist das JA einzuschalten, welches dann vermitteln soll.
Leider klappt dies oft nicht, weil sich das JA zu wenig in der Sache engagiert oder zu "mütterlastig" agiert.
Dann führt Dich Dein Weg weiter vor das Familiengericht, wo eine klare Umgangsregelung getroffen wird. wichtig dabei: Kein Vergleich! Sondern ein Beschluss mit Hinweis auf Zwangsgeld usw. bei Boykott des Beschlusses.
Also, nicht ratlos in der Ecke stehen und sich vor dem Kommenden fürchten, sondern Rücken gerade, Kopf nach oben und gekämpft!
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle