Kind im Ausland, ic...
 
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Kind im Ausland, ich wusste nichts

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(@mid0608)
Schon was gesagt Registriert

http://www.duesseldorf.de/kfz/fuehrerschein/dienste/begleitendes_fahren_ab_17/index.shtml

Ich unterschreibe auch unter Kenntnis der Anlagen.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2010 14:17
(@mid0608)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe den Antrag unterschrieben und natürlich die Leerzeilen für die Begleitpersonen gestrichen. Des Weiteren habe ich vermerkt, dass die Unterschrift ohne Kenntnis der Anlagen erfolgte und nur für dieses Formular gilt. Außerdem habe ich geschrieben (nicht auf dem Formular), dass Sie mir die Anlagen bitte bis zum ... zusendet. Interessant ist, was die Ex darauf geantwortet hat.

Sinngemäß:

Warum ich denn auf dem Formular herumkritzeln würde und dass mich die Anlagen nichts angehen. Außerdem, dass Sie mich nur gebeten hat den Antrag zu unterschreiben und nicht mit blöden Sprüchen zu versehen.
Und der letzte Satz im Original, weil's so schön ist: "Aber man wird ja sehen, das der Vater solche Sprüche darunter geschrieben hat."

Was soll ich von dieser Frau im Hinblick auf Zuarbeit, was den Kontakt zum Sohn angeht, erwarten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2010 18:25
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Mir ist jetzt nicht ganz klar, was genau du jetzt unterschrieben hast.

Das begleitete Fahren und damit die Erlaubnis, dass die KM begleiten darf? Oder hast du alle Leerzeilen durchgestrichen, so dass jetzt keine Begleitung drin steht? Oder den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis? Oder den Antrag auf Unterricht mit allem drum und dran und gleichzeitiger Kostenübernahme?

fragt pk

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 19:58
(@mid0608)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe das Antragsformular unterschrieben, welches beide Erziehungsberechtigten unterschreiben müssen und somit die Erlaubnis, dass die KM sowie deren Mutter begleiten dürfen (so hat sie es vorbereitet). Die restlichen Leerzeilen habe ich natürlich gestrichen. Sonst habe ich nichts unterschrieben oder erhalten.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2010 20:11
(@mid0608)
Schon was gesagt Registriert

Ach ja, dieser Satz war auch noch klasse. Nach dem Motto, der Mohr hat seine Arbeit getan, der Mohr hat wieder zu verschwinden:

"DIE ELTERN MÜSSEN BEIDE DEN ANTRAG UNTERSCHREIBEN. Da das geschehen ist, wirst du nichts weiteres mehr bekommen."

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2010 20:27
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielleicht ist die Frage blöd mid, aber warum hast du dich nicht einfach mit eingetragen, anstatt die Leerzeilen zu streichen?

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 23:59
(@mid0608)
Schon was gesagt Registriert

Eine weitere Anekdote meiner EX, die ich reichlich unverschämt finde. Die Zahlung des Taschengeldes habe ich im März eingestellt, da es mein Sohn nicht für nötig gehalten hat, sich für die Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke zu bedanken:

du wolltest seinerzeit unbedingt das Taschengeld von ... weiterzahlen, was du  auch eine kurze Zeit getan hast. Was hat er davon, wenn du es "angeblich" auf ein Sonderkonto zahlst? Nur weil er nicht so spurt, wie du das gerne hättest, stellt du es ein. Wenn du Dein Kind kennen würdest, wüßtest du, dass er sich auch von Dir nicht erpressen lässt.

Da du seine Kontonummer kennst, überweise  ihm das Taschengeld wieder auf sein Girokonto.

Was antwortet man einer derart gepolten Frau?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2010 16:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Liebes Exischnuckelchen,

i.a. ist ein angemessenes Taschengeld bereits in meinen Unterhaltsleistungen für Sohne, die du bis er volljährig ist, für ihn verwaltest enthalten.

Wenn ich bisher ihm darüber hinaus Taschengeld gezahlt habe ist das ein freiwillige Leistung, die ich auch gerne und ohne Erwartung einer Gegenleistung erbracht habe.

Allerdings ist es einfach ein Zeichen der Höflichkeit im Umgang miteinander, wenn auch ein Kind sich für erhaltene Geschenke zu Weihnachten oder Geburtstag bedankt. Da Sohni das aber anscheindend entweder bei dir nicht gelernt hat oder es nicht für nötig erachtet, weil er solche Geschenke als selbstverständlich betrachtet (wobei genau genommen auch diese Dinge bereits im KU enthalten sind), sehe ich nicht ein freiwillig weiterhin noch Geld draufzulegen.
Das hat auch nichts mit Erpressung zu tun. Es hat etwas mit dem höflichen miteinander zu tun. Auch später wird er sicher feststellen, das Menschen lieber freiwllig etwas geben, wenn ein Mindestmaß an Höflichkeit eingehalten wird.

Gruß ....

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2010 16:10
(@mid0608)
Schon was gesagt Registriert

Liebes Exischnuckelchen,

i.a. ist ein angemessenes Taschengeld bereits in meinen Unterhaltsleistungen für Sohne, die du bis er volljährig ist, für ihn verwaltest enthalten.

Wenn ich bisher ihm darüber hinaus Taschengeld gezahlt habe ist das ein freiwillige Leistung, die ich auch gerne und ohne Erwartung einer Gegenleistung erbracht habe.

Allerdings ist es einfach ein Zeichen der Höflichkeit im Umgang miteinander, wenn auch ein Kind sich für erhaltene Geschenke zu Weihnachten oder Geburtstag bedankt. Da Sohni das aber anscheindend entweder bei dir nicht gelernt hat oder es nicht für nötig erachtet, weil er solche Geschenke als selbstverständlich betrachtet (wobei genau genommen auch diese Dinge bereits im KU enthalten sind), sehe ich nicht ein freiwillig weiterhin noch Geld draufzulegen.
Das hat auch nichts mit Erpressung zu tun. Es hat etwas mit dem höflichen miteinander zu tun. Auch später wird er sicher feststellen, das Menschen lieber freiwllig etwas geben, wenn ein Mindestmaß an Höflichkeit eingehalten wird.

Gruß ....

:genau:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2010 14:38
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Liebes Exischnuckelchen,

i.a. ist ein angemessenes Taschengeld bereits in meinen Unterhaltsleistungen für Sohne, die du bis er volljährig ist, für ihn verwaltest enthalten.

Wenn ich bisher ihm darüber hinaus Taschengeld gezahlt habe ist das ein freiwillige Leistung, die ich auch gerne und ohne Erwartung einer Gegenleistung erbracht habe.

Allerdings ist es einfach ein Zeichen der Höflichkeit im Umgang miteinander, wenn auch ein Kind sich für erhaltene Geschenke zu Weihnachten oder Geburtstag bedankt. Da Sohni das aber anscheindend entweder bei dir nicht gelernt hat

Das würde ich lieber weglassen - gibt doch bloß weiteren Zündstoff

oder es nicht für nötig erachtet, weil er solche Geschenke als selbstverständlich betrachtet (wobei genau genommen auch diese Dinge bereits im KU enthalten sind), sehe ich nicht ein freiwillig weiterhin noch Geld draufzulegen.
Das hat auch nichts mit Erpressung zu tun. Es hat etwas mit dem höflichen miteinander zu tun. Auch später wird er sicher feststellen, das Menschen lieber freiwllig etwas geben, wenn ein Mindestmaß an Höflichkeit eingehalten wird.

Gruß ....

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2010 18:31




(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

ich überlege schon die ganze zeit ob du diese Antwort, wenn du sie denn per Mail schickst, nicht gleich auch mit der Mail der Km zusammen cc an den Sohn schickst. Er ist alt genug, mit dir selbst solche Dinge zu regeln, und braucht doch nicht mehr Mama, die für ihn spricht.

Weiß aber nicht ob es eine gute Idee ist, weil ich grad vielleicht nicht in der allernachsichtigsten Stimmung bin wenn ich sowas lese :phantom:

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2010 18:34
(@mid0608)
Schon was gesagt Registriert

Wenn ich eine eMail Adresse hätte, wäre das eine Möglichkeit...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2010 18:00
(@mid0608)
Schon was gesagt Registriert

Anbei meine Antwort:

Hallo ...,

folgendes zuerst: Meine Kommentare zu Deiner eMail, siehe unten in gelb

Und jetzt zum Grundsätzlichen:

Eigentlich ist Deine Aufforderung unhöflich genug, um nicht darauf zu reagieren. Da ich aber ein freundlicher und zuvorkommender Mensch bin, werde ich trotzdem darauf antworten. Im allgemeinen ist ein angemessenes Taschengeld bereits in meinen Unterhaltsleistungen für ..., die du bis er volljährig ist für ihn verwaltest, enthalten. (wie viel Taschengeld bekommt er denn von Dir aus diesem Topf, wenn ich fragen darf?).

Wenn ich ihm darüber hinaus Taschengeld gezahlt habe ist das eine freiwillige Leistung, die ich auch gerne und ohne Erwartung einer Gegenleistung erbracht habe. Gleiches gilt im Übrigen auch für die .. Euro für
die ... Privatversicherung, die ich ebenfalls in der Vergangenheit gezahlt habe und weiterhin zahle.

Allerdings ist es einfach ein Zeichen der Höflichkeit im Umgang miteinander, wenn ein fast erwachsenes Kind sich für erhaltene Geschenke zu Weihnachten oder zum Geburtstag bedankt. Da ... es anscheinend nicht mehr für nötig erachtet, sich für Geschenke meinerseits oder seiner Großeltern zu bedanken, sehe ich es nicht ein, dass auch noch mit der direkten Bezahlung eines zusätzlichen Taschengeldes zu unterstützen.

Das hat nichts mit Erpressung zu tun. Es hat etwas mit dem höflichen miteinander zu tun. Auch später wird er sicher feststellen, dass Menschen lieber freiwillig etwas geben, wenn ein Mindestmaß an Höflichkeit eingehalten wird.

Es ist im Übrigen mangels eines Kontaktes von ... zu mir, derzeit alleinig Deine erzieherische Aufgabe
entsprechend auf ... einzuwirken. Wie Du das tust und was Du überhaupt tust, um z.B. einen Kontakt zu ermöglichen bzw. darauf hinzuarbeiten, darüber hast Du mich bisher, wie mit allen anderen weiteren Dingen, ... betreffend, leider weitestgehend im Unklaren gelassen. Aber ich gebe Dir zum wiederholten Male die Gelegenheit das bitte zu tun bzw. zu ändern.

Ein kleiner Tipp noch am Rande: Eine höflich formulierte eMail führt im Allgemeinen zu einer höflich formulierten Antwort. Oder anders gesagt: Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es hinaus. Das ich trotzdem weitestgehend höflich bleibe, liegt an meiner positiven Grundhaltung und Erziehung.

Wenn ich schlechte Laune habe oder es zu unhöflich wird, wandern solche eMails aber auch schon mal im virtuellen Rundordner.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2010 18:14
(@mid0608)
Schon was gesagt Registriert

Da ich nun zum wiederholten Male kein Zeugnis von meiner Ex bekommen habe, habe ich sie nun schriftlich wie folgt aufgefordert :

wie Du weißt, haben wir beide das gemeinsame Sorgerecht für .... Es ist schade, dass ... derzeit keinen Kontakt sucht, aber ich akzeptiere das so wie es ist und ich setze ... nicht unter Druck.
Das entbindet Dich aber nicht von Deiner Verantwortung als Mutter, alles zu tun, daran etwas zu ändern. Leider muss ich zum wiederholten Male feststellen, dass Du Dich darum meinem Empfinden nach, nicht nachhaltig kümmerst. Zeugnisse habe ich bisher meist nur verspätet und nach Aufforderung erhalten. Das letzte Foto von ... habe ich von Deinem Anwalt, ebenfalls nur nach Aufforderung, im Gerichtssaal überreicht bekommen. Ich habe Dich u.a. mehrmals gebeten, mir einen Tipp zu geben, was ich ... schenken kann. Die Auskunft war mehr als bescheiden. Ich habe mittlerweile seit 2 Jahren keinen Kontakt zu ..., Du jeden Tag.

Deshalb muss ich Dich leider auffordern, zumindest Deinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen und mir bis zum ... folgendes schriftlich zur Verfügung zu stellen:

1. Jahreszeugnis
2. Aktuelles Foto von ...
3. Ausführliche Auskunft über die schulischen Leistungen des letzen Halbjahres
4. Aktueller Stundenplan
5. Ausführliche Auskunft über den Gesundheitszustand von ...
6. Geplante Klassenfahrten
7. Planungen, die der gemeinsamen Zustimmung bedürfen

Ich darf Dich auch an die bereits angeforderten Kopien der Erlaubnis für das begleitende Fahren erinnern. Inwieweit Du darüber hinaus Auskunft erteilst, überlasse ich Deiner Verantwortung als Mutter unseres gemeinsamen Sohnes. Über den eigenen Schatten zu springen würde einen ersten Schritt in Richtung eines Kontaktes zwischen .. und mir bedeuten.

Ich denke, dass ist mein gutes Recht und das Schreiben ist nun noch nichtmals böswillig formuliert.

Das Zeugnis kam von ihr ohne Kommentar per Fax und heute auch die Antwort auf mein Schreiben von, wohlgemerkt,  Ihrem Anwalt!

Richtigerweise haben Sie darauf hingewiesen, dass nach wie vor ein gemeinsames Sorgerecht über ... besteht.

Leider müssen wir feststellen, dass Sie sich nach der räumlichen Trennung im ... so gut wie gar nicht um ... kümmern.

Stattdessen gefallen Sie sich darin, Ihrer geschiedenen Ehefrau in diesem Zusammenhang Vorwürfe zu machen, die jeder Grundlage entbehren.

Offensichtlich fehlt Ihnen der Mut, unmittelbar mit ... Verbindung aufzunehmen.

Bekanntlich wird ... in Kürze sein 17. Lebensjahr vollenden, so dass er durchaus in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten mit Ihnen inmittelbar zu regeln, falls es insoweit Bedarf aus Ihrer Sicht gibt.

Aus der Sicht Ihrer geschiedenen Ehefrau ist es aber typisch für Sie, ständig nur Andere an angebliche Verantwortlichkeiten zu erinnern, ohne über eigene Versäumnisse und Fehler auch nur einmal nachzudenken.

Ihre geschiedene Ehefrau hat Ihnen das gewünschte Abschlusszeugnis in Verbindung mit dem Schuljahr ... inzwischen per Telefax übermittelt.

Falls Sie die weiteren Ansprüche aus Ihrem Schreiben vom ... ebenfalls gegen Ihre geschiedene Ehefrau durchsetzen wollen, empfehlen wir, inmittelbar mit "Sohn" Kontakt aufzunehmen. Es wird sich dann zeigen, wie er auf derartige dringend notwendige Kontaktanbahnungen reagiert.

Für Ihre geschiedene Ehefrau besteht keine Veranlassung, in diesem Zusammenhang tätig zu werden.

Ihr Hinweis auf angeblich moralische Verpflichtungen Ihrer geschiedenen Ehefrau stellt die Dinge geradezu auf den Kopf, wenn die Gesamtsituation und ihre Entstehung beachtet werden.

Was soll ich dazu sagen und welches Recht nimmt sich dieser RA heraus eine Situation zu beurteilen, deren Seite er nur aus einer Sichtweise heraus kennt? Was will die KM damit bezwecken und wie reagiert man am besten darauf. Wie dem Thread zu entnehmen ist, gab es genügend Kontaktversuche meinerseits, die jedoch leider bisher nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt haben.

Unglaublich diese Welt!  :crash:

Wenn jemand in NRW Stellen kennt, an die ich mich wenden kann, um vermittelt wieder Kontakt zu meinem Sohn zu bekommen, wäre ich sehr dankbar über jeden Tipp.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2010 22:25
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo mid,

die Antwort des Anwalts wundert mich in keinster Weise. Die Worte hast du ihm fast in den Mund gelegt.

aber ich akzeptiere das so wie es ist und ich setze ... nicht unter Druck.
Das entbindet Dich aber nicht von Deiner Verantwortung als Mutter, alles zu tun, daran etwas zu ändern.

Der Knabe ist 17 und von daher ist diese Antwort nur logisch:

Bekanntlich wird ... in Kürze sein 17. Lebensjahr vollenden, so dass er durchaus in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten mit Ihnen inmittelbar zu regeln, falls es insoweit Bedarf aus Ihrer Sicht gibt.

Eine gewiefte Mutter kann dieses "nicht unter Druck setzen" ganz schnell als Desinteresse verkaufen. Und mal ehrlich - euer Sohn ist in der Tat alt genug, dass der Umweg über die Mutter weiß Gott nicht mehr nötig ist.

Das hier

Leider muss ich zum wiederholten Male feststellen, dass Du Dich darum meinem Empfinden nach, nicht nachhaltig kümmerst.

hat mit dem hier

Zeugnisse habe ich bisher meist nur verspätet und nach Aufforderung erhalten. Das letzte Foto von ... habe ich von Deinem Anwalt, ebenfalls nur nach Aufforderung, im Gerichtssaal überreicht bekommen. Ich habe Dich u.a. mehrmals gebeten, mir einen Tipp zu geben, was ich ... schenken kann. Die Auskunft war mehr als bescheiden.

M.E. nichts zu tun. Zeugnisse und Fotos zu schicken und einen Kontakt zum Vater zu fördern sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Davon abgesehen finde ich den Stil des Anwaltschreibens ein wenig merkwürdig (gelinde ausgedrückt). Hast du das umformuliert?

Meine Empfehlung wäre, dass du dir beim Jugendamt einen Termin holst, Sohni dazu einlädst und mal abwartest, was passiert.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 02:17
(@mid0608)
Schon was gesagt Registriert

Also das erste Schreiben ist von mir und das zweite Schreiben ist vom RA (nicht umformuliert). Das hat er so im Original geschrieben.
Du hast jetzt Texte aus beiden Schreiben zitiert. Ich denke, das war so gewollt?

Termine in der Vergangenheit hat es mit der Beratungsstelle für Kinder, Eltern und Jugendliche gegeben. Da war meine und deren Emppfehlung, dass es Gespräche mit ******, ggf. mit mir und der Mutter oder in anderen Kombinationen gibt. Zu solchen Gesprächen ist es meines Wissens nach nie gekommen. Es hat wohl nur Telefonate der Beratungsstelle mit der KM gegeben.

Außerdem hat es im Herbst letzten Jahres durch Anregung von mir ein Gespräch des JA mit dem Sohn gegeben. Leider hat sich der Sohn dort klar geäußert, dass er derzeit keinen Kontakt sucht.

Bisher habe ich mich an die Empfehlungen des JA als auch der Beratungsstelle gehalten und trotz Nichtmeldens weiterhin regelmäßig SMSse, Briefe oder Postkarten geschickt. Das war mit "nicht unter Druck setzen" gemeint.

Außerdem gab es von meiner Seite regelmäßigen Kontakt zum Klassenlehrer und Vertreter. Allerdings ist das ab jetzt schwierig, da er in der Oberstufe ist und es keinen Klassenlehrer mehr gibt.

Natürlich kann ich es nochmal über das JA versuchen, aber deren Motivation in der Vergangenheit war aus meiner Sicht bescheiden, sprich die Aussage war klar. Gehen Sie zur Not über das Gericht. Das wäre jedoch aus meiner Sicht der falsche Weg.

Wie Du siehst bin ich in einer Zwickmühle gefangen. Er sucht keinen kontakt und mir wirft man vor mich nicht zu kümmern.

*Realname entfernt: Bitte Forenregeln beachten!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2010 11:23
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Also das erste Schreiben ist von mir und das zweite Schreiben ist vom RA (nicht umformuliert). Das hat er so im Original geschrieben.
Du hast jetzt Texte aus beiden Schreiben zitiert. Ich denke, das war so gewollt?

Klar, das war Absicht, weil ich dir nahe bringen wollte, warum der Anwalt so auf dein Schreiben reagiert hat. Wobei ich mich nach wie vor über den Schreibstil wundere  :puzz:.

Außerdem hat es im Herbst letzten Jahres durch Anregung von mir ein Gespräch des JA mit dem Sohn gegeben. Leider hat sich der Sohn dort klar geäußert, dass er derzeit keinen Kontakt sucht.

Ich meinte natürlich ein Gespräch beim JA MIT dir und Sohn und nicht über dich.

Bisher habe ich mich an die Empfehlungen des JA als auch der Beratungsstelle gehalten und trotz Nichtmeldens weiterhin regelmäßig SMSse, Briefe oder Postkarten geschickt. Das war mit "nicht unter Druck setzen" gemeint.

Was du "meinst" und was die Gegenseite versteht oder daraus macht, sind ebenfalls zwei verschiedene Paar Schuhe.

Wie Du siehst bin ich in einer Zwickmühle gefangen. Er sucht keinen kontakt und mir wirft man vor mich nicht zu kümmern.

Das ist in der Tat eine Zwickmühle. Deswegen hielte ich es für umso wichtiger, dass es zu einem Gespräch zwischen dir und deinem Sohn kommt. Ob er dir dann auch noch offen ins Gesicht sagt, dass er dich nicht sehen möchte? Und wenn ja, dann kann er dir erklären warum und du kannst möglicherweise entstandene Missverständnisse ausräumen. Das geht aber nur im direkten Gespräch, zwar mit Dritten, aber nicht über Dritte.

Gruß pk

PS: ich glaube, Realnamen sind hier unerwünscht  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2010 16:55
(@mid0608)
Schon was gesagt Registriert

PS: ich glaube, Realnamen sind hier unerwünscht  

Ooops, war keine Absicht @ Mod, bitte entfernen!

Das Gespräch mit dem Sohn diente eigentlich dazu, ein gemeinsames Gespräch vorzubereiten. Dabei kam jedoch genau das heraus, was ich geschrieben habe. Das gleiche Ziel hatte der Kontakt zu der Beratungsstelle, aber auch hier kam es zu keinem Kontakt.

Ich gebe zu, dass der Brief auf einen zweiten Blick an der einen oder anderen Stelle unglücklich formuliert ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2010 17:10
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