Kind hat einen Schaden verursacht - unehelicher Vater (nur Umgangsrecht) muss Kosten mitbezahlen?
Hallo,
mein Sohn (13 Jahre) lebt nicht bei mir, sondern bei seiner Mutter. Diese ist jetzt verheiratet und hat ein weiteres Kind.
Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Ich habe nur ein Umgangsrecht und sehe meinen Sohn nur alle 2 Wochen. Ich zahle regelmäßig Unterhalt, knapp 200 €.
Ich verdiene nur sehr wenig Geld und mein Selbstbehalt wurde bereits gekürzt um 10% auf 972 €, da ich eine neue Partnerin habe.
Ich bin also schon unter dem regulären Selbstbehalt von 1080 €.
Jetzt hat mein Sohn (13 Jahre) einen Schaden in der Schule angerichtet. Klassischer Fall – zwei Scheiben eingeworfen.
Die private Haftpflichtversicherung der Mutter wird natürlich nicht bezahlen, da dieses mehr ein mutwilliger Schaden ist, als ein Versehen.
Es geht um einen Schaden in Höhe von ca. 600-800 €.
Jetzt hat mich die Mutter aufgefordert den Schaden mit zu bezahlen. Dabei habe ich selbst absolut kein Geld.
Muss ich mich an den Kosten beteiligen oder ist dieses mit dem Unterhalt bereits abgegolten?
Sie selbst könnte jederzeit arbeiten gehen (auch Halbtags oder nur wenige Stunden), da Ihr weiteres Kind bereits 10 Jahre alt ist.
Sie bleibt aber lieber komplett zuhause, um die Wohnung zu putzen…
Hallo,
hier greift die Haftung gem. Par. 832 BGB. Zur Haftung verpflichtet ist, wer kraft Gesetzes zur Aufsicht verpflichtet ist. Also bei ASR sie allein.
Du kannst ihr ja anbieten, Sorgerecht und Haftung zu teilen 😉
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Mr,
Die private Haftpflichtversicherung der Mutter wird natürlich nicht bezahlen, da dieses mehr ein mutwilliger Schaden ist, als ein Versehen.
Es geht um einen Schaden in Höhe von ca. 600-800 €.
dann muss Sohni halt mal eine wichtige Lektion im Leben lernen - das man nicht mutwillig Sachen kaputt machen kann. Ich würde hier mit dem Sohn das Gespräch suchen, wie er den Schaden wieder gut machen kann. Ggf. kann er etwas durch Zeitungaustragen etc. dazuverdienen und er zahlt damit in Raten das Geld an Euch / die KM zurück. Gruß Ingo
Hallo,
da Dein Sohn über 10 ist gilt: " Für Kinder vom
7.– 18. Lebensjahr besteht eine eigene Haftung nur, wenn der Minderjährige selber verantwortlich
gemacht werden kann, § 828 Abs. 3 BGB. Dies ist nur dann möglich, wenn er auf Grund seines Alters
und seiner Reife erkennen musste, dass durch sein Verhalten ein Schaden entstehen konnte. "
(<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/828.html>§" 828 BGB</a>).
Zahlen die Eltern nicht, dann kann der Schulträger aber einen Titel erwirken, dann kann er 30 Jahre lang versuchen den Schaden bei Deinem Sohn einzutreiben, z.B. wenn er später über eigenes Geld verfügt.
Aus diesem Grund zahlen Eltern eben doch.
Damit läuft es letzlich darauf hinaus, dass ihr euch als Eltern einigen müsst. Rechtlich musst Du auf gar keinen Fall zahlen.
VG Susi
Rechtlich musst Du auf gar keinen Fall zahlen.
Ok, alles klar. 😉