Kind abholen/bringe...
 
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Kind abholen/bringen - Pflicht des Vaters???

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(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Gut, dann trägt der Verursacher die Kosten, wäre dann in nicht wenigen Fällen die ARGE, oder?

Nachdenken 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 15:44
 kuwe
(@kuwe)

Ich hätte ja, so wie ich die Rechtslage verstehe, ein Anrecht auf den Zuschuß zu den Umgngskosten gehabt, hab das aber jahrelang selbst bezahlt. Das war, als ich noch in Duisburg wohnte, nicht gerade wenig Geld ...und unterwegs war ich am Wochenende 18-20 Stunden zeitweise....
Wenn es Maniac hier um Hilfe geht, wegen den Zuschüssen/Darlehen, dann helfe ich gerne...wenn ihm allerdings die Zeit zu schade ist, dann muß er sich woanders Hilfe suchen....

Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 15:52
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im Regelfall ist es so, das der Umgangsberechtigte bringen und holen muss.

Das ändert sich nur wenn das betreuende Elternteil weggezogen ist. Dann kann eine andere Regelung getroffen werden.

Bei uns ist es so, dass mein Ex einen Firmenwagen nutzen kann und deutschlandweit keine Spritkosten hat. Insofern würde ich ihm die Kinder nicht bringen, denn ich muss den Sprit bezahlen. Wenn die Kinder mal aus irgendeinem Grund etwas länger bei mir bleiben und erst Samstagmorgen zu Papa gehen, dann bringe ich sie natürlich. Aber im Regelfall holt er sie. Ist auch nicht weit.

Das ändert sich aber mit der Entfernung, ganz massiv. Er zieht 600 km weit weg. Wie er das dann handeln will, ist mir noch nicht ganz klar. Entweder Flieger oder betreutes Bahnfahren. Auto ist vermutlich utopisch. Was ich nicht zulassen werde ist das seine LG die Kinder mit dem Auto abholt. Denn sollte auf der Strecke etwas passieren ist kein Elternteil dabei, dass bei einem Unfall das ok zur Behandlung geben kann. Das hat er schon ein/zweimal gemacht und ich habe mich immer beschwert. Angenommen seine LG hat mit den Kindern auf halber Strecke einen Unfall und die Kinder werden nur leicht verletzt können sie nicht behandelt werden bis ein Elternteil die Erlaubnis gibt. Und das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.
Denn sie ist nicht sorgeberechtigt. Und einmal haben sie mir diese Aktion verschwiegen, nachdem ich beim ersten Mal schon gesagt habe aus genau diesen Gründen möchte ich das nicht. Das Risiko ist mir zu groß.
Ich werde ihm das auch noch mal in Ruhe sagen. Und Fakt ist, sitzt seine LG allein im Auto gebe ich ihr die Kinder nicht mit.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2006 13:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Angenommen seine LG hat mit den Kindern auf halber Strecke einen Unfall und die Kinder werden nur leicht verletzt können sie nicht behandelt werden bis ein Elternteil die Erlaubnis gibt. Und das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.

Das ist doch Blödsinn. Bei Unfällen wird sofort behanldet ohne das lange nach der Erlaubnis der Eltern gefragt wird. Da geht die Gesundheit und das leben des Kindes vor.

Was meisnt du was passiert, wenn deine Kinder auf dem Schulweg einen Unfall haben und du nicht erreichbar bist? Meinst du der Arzt wartet bis er dich dann mal erreicht? Dann wärst ja, von deinen Aussagen her du für die Schäden an deinem Kind verantwortlich ,weil du nicht 24 Stunden am Tag erreichbar bist. Und jetzt erzähl nicht das du jede Minute erreichbar bist, das ist keiner...oder nimmst du dein Handy mit auf Klo?

Das Thema mit der Aufsichtspflicht hatten wir auch schon (allerdings gings da andersrum, ich weigere mich die Kidner zu nemehn während mein Mann arbeitet. Aber eben nur solange sie nciht verläßlich auf mich hören). Dein Mann kann und darf während seiner Umgangszeiten die Betreuung eurer Kinder einer anderen Person übertragen. Da hast du nichts zu sagen. Ausnahme wäre, er überträgt sie einer Person, die die Betreuung nicht gewährleisten kann. Aber das darfst du ja genausowenig wie er.

Was ist dir denn wichtiger? Das die Kinder Zeit mit ihrem Vater haben oder das er sie persönlich abholt? Was denn wenn er aufgrund eines Beinbruchs nicht Autofahren kann? Dann sieht er sie wohl erstmal nicht mehr. Flugzeug oder Bahn ist ne gute Idee, lässt sich aber nicht aufallen Strecken bewerkstelligen. Die DB bietet das betreute fahren nur auf bestimmten Strecken und dann auch nur zu bestimmten Zeiten an.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2006 14:10
(@taccina)
Registriert

Angenommen seine LG hat mit den Kindern auf halber Strecke einen Unfall und die Kinder werden nur leicht verletzt können sie nicht behandelt werden bis ein Elternteil die Erlaubnis gibt. Und das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.
Denn sie ist nicht sorgeberechtigt

Na dann dürfte ich meinen SOhn ja NIE aus den Augen lassen und auch nicht zur Schule schicken oder mit der Schule auf einen Ausflug oder auf Klassenfahrt, denn da ist auch einer Sorgeberechtigt.
Und viele Väter dürften auch ihre Kinder nict haben bzw abholen, denn in vielen Fällen hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.

Aber um mal wieder zu Thema zu kommen.

Wir haben meinem Ex mal angeboten (bzw über den KSB angeboten, weil EX ja selber nicht mit sich reden läßt), wenn es denn endlich mal alles vernünftig läuft, würden wir ihm den Jungen einmal im Monat auf halber Strecke bringen und dann wieder abholen.....
Mein Ex hat abgelehnt....... :knockout: :knockout:

Naja mittlerweile wissen wir wohl auch den Grund dafür...er will gar keinen Kontakt mehr...
Hätte er auch vorher sagen können.....

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2006 14:33
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

um kurz noch einmal auf das thema Unfall zurückzukommen: der arzt darf nur handeln bei Notfällen = lebensnotwendigen Operationen. Selbst zum Röntgen beim Armbruch braucht er die Einverständniserklärung eines Elternteils.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2006 15:16
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

wenn z.b. ein offener bruch da ist oder verdacht auf eine ernstere verletzung besteht, bei der nur durch röntgen eine gesicherte diagnose gestellt werden kann, wird das kind geröntgt werden, auch wenn kein elternteil anwesend ist oder stunden brauchen, bis sie im unfallkrankenhaus sind.

und da sie nicht die mutter ist, werden dann die ärzte entscheiden, was zu tun ist, ohne darauf zu warten, ob du da bist, was in meinen augen auch richtig ist bei kindern. wenn sie warten können, werden sie vermutlich warten, wenn nicht, wird das kind behandelt werden.

ich verstehe ehrlich gesagt, dein problem nicht....

gruß
tortour

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2006 15:23
(@wolfsfrau)
Rege dabei Registriert

Hallo Sophie,

im Regelfall ist es so, das der Umgangsberechtigte bringen und holen muss.

Es gibt eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Umgangsverpflichtete die Kosten hierfür zu übernehmen hat.

@suffering:
und JA, die ARGE übernimmt in solchen Fällen die Umgangskosten auf Antrag...  😉

Das ändert sich nur wenn das betreuende Elternteil weggezogen ist. Dann kann eine andere Regelung getroffen werden.

Es KANN immer eine andere Regelung getroffen werden!

Bei uns ist es so, dass mein Ex einen Firmenwagen nutzen kann und deutschlandweit keine Spritkosten hat. Insofern würde ich ihm die Kinder nicht bringen, denn ich muss den Sprit bezahlen. Wenn die Kinder mal aus irgendeinem Grund etwas länger bei mir bleiben und erst Samstagmorgen zu Papa gehen, dann bringe ich sie natürlich. Aber im Regelfall holt er sie. Ist auch nicht weit.

Das ändert sich aber mit der Entfernung, ganz massiv. Er zieht 600 km weit weg. Wie er das dann handeln will, ist mir noch nicht ganz klar. Entweder Flieger oder betreutes Bahnfahren. Auto ist vermutlich utopisch. Was ich nicht zulassen werde ist das seine LG die Kinder mit dem Auto abholt. Denn sollte auf der Strecke etwas passieren ist kein Elternteil dabei, dass bei einem Unfall das ok zur Behandlung geben kann. Das hat er schon ein/zweimal gemacht und ich habe mich immer beschwert. Angenommen seine LG hat mit den Kindern auf halber Strecke einen Unfall und die Kinder werden nur leicht verletzt können sie nicht behandelt werden bis ein Elternteil die Erlaubnis gibt. Und das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.

Das ist eine völlig aus der Luft gegriffene Argumentation. Ärzte behandeln nach dem Vorrangsprinzip und warten nicht, bis sich ein sorgeberechtigtes Elternteil auf den Weg ins Krankenhaus begibt, es sei denn, die Behandlung kann warten.

Denn sie ist nicht sorgeberechtigt.

Das sind Kindergartenbetreuer/-innen und Lehrer und Großeltern und Freunde und deren Eltern auch nicht.

Dürfen deine Kinder nicht in den Kindergarten / Schule / zu den Großeltern / Freunden? Denn das wäre die logische Konsequenz deiner Argumentation..  :knockout:

Und einmal haben sie mir diese Aktion verschwiegen, nachdem ich beim ersten Mal schon gesagt habe aus genau diesen Gründen möchte ich das nicht. Das Risiko ist mir zu groß.

Welches Risiko ist dir zu groß?

Weisst du, was ich vermute? Dass du deine Besitzansprüche an deinen Kindern geltend machst und den KV soweit gängeln willst, dass er bald keine Möglichkeit mehr hat, seine Kinder zu sehen! Es stinkt dir einfach, dass die LG deines Ex die Kinder holen darf und du das gar nicht verhindern kannst. Wie wäre es denn, wenn du ihm die Kinder bringst, schließlich sind es EURE Kinder!

Ich werde ihm das auch noch mal in Ruhe sagen. Und Fakt ist, sitzt seine LG allein im Auto gebe ich ihr die Kinder nicht mit.

Und dieser Satz bestätigt mich in der oben genannten Annahme.

Was ist dir wichtig: deine Kinder, oder dass du nicht informiert wurdest  (also deine "Besitzrechte")? Nimm zur Kenntnis: deinen Kindern ist es herzlich egal, wer sie zu ihrem Papa bringt...

Grummelnde Grüße
Wolfsfrau

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2006 16:39
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Wolfsfrau,

was das mitgeben angeht, das siehst du anders als ich.
Aber du solltest mal bedenken, dass die Schule oder der Kindergarten anruft wenn was mit deinem Kind ist. Dann kannst du es abholen oder sie sagen dir in welches Krankenhaus sie es bringen, damit du dahinkommst. Das wird wohl schon etwas damit zu tun haben, dass bestimmte Entscheidungen nur Eltern treffen können.

Was das bringen angeht, ich habe nicht das Geld den Sprit und eine Unterkunft für mich über das Wochenende zu zahlen. Immerhin sind das 1200 km. Und ich glaube auch nicht, dass mein altes Auto das mitmacht.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2006 19:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber du solltest mal bedenken, dass die Schule oder der Kindergarten anruft wenn was mit deinem Kind ist. Dann kannst du es abholen oder sie sagen dir in welches Krankenhaus sie es bringen, damit du dahinkommst. Das wird wohl schon etwas damit zu tun haben, dass bestimmte Entscheidungen nur Eltern treffen können.

Und du glaubst das dein Ex oder seine LG dir nicht mitteilen ,wenn es einen Unfall gab ... :knockout: ja is klar

Was ist denn, wenn dein EX einen Ufnall mit den Kindern hat während er sie holt (kann ja auch passieren)?

Vielleicht antwortest du mal auf die Frage, was passiert, wenn dein EX aufgrund eines Gipsfußes oder sonstwas nicht in derLage ist selbst Autozufahren? Erlaubt erlauchte Hoheit es dann das seine LG das Auto fährt und er nur drinsitzt oder muß er dann eben auf den Kontakt zu den Kindern verzichten?

Oder andersrum: Informierst du denn deinen EX, wenn den Kinder was passiert und sie in KK müssen?

Gruß

*eine etwas verwunderte Tina über die Gedankengänge von Müttern und diesich freut das ihr Mann seine Kids am Freitag spontan mit zum Fußballgucken nehmen darf, obwohl es nicht "sein" WE ist*

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2006 19:30




(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

Das wird wohl schon etwas damit zu tun haben, dass bestimmte Entscheidungen nur Eltern treffen können.

Sophie

hallo,

sag mal, liest du dir die antworten darauf eigentlich durch?

wenn ein kind dringend eine ärztlich behandlung benötigt, werden sie mit sicherheit nicht auf dich warten, damit du deine entscheidung treffen kannst...

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2006 19:31
(@wolfsfrau)
Rege dabei Registriert

Hallo Sophie,

Hallo Wolfsfrau,

was das mitgeben angeht, das siehst du anders als ich.

Stimmt, das sehe ich anders und habe es auch so gelebt...

Aber du solltest mal bedenken, dass die Schule oder der Kindergarten anruft wenn was mit deinem Kind ist. Dann kannst du es abholen oder sie sagen dir in welches Krankenhaus sie es bringen, damit du dahinkommst. Das wird wohl schon etwas damit zu tun haben, dass bestimmte Entscheidungen nur Eltern treffen können.

Ich habe genug Situationen mit meinem Kind (nächsten Monat 18 ) erlebt, in denen ich nicht sofort zum Krankenhaus eilen konnte, weil ich selbst verhindert war. Und stell dir vor, die Ärzte haben ihm auch geholfen, ohne, dass ich dabei war.

Was das bringen angeht, ich habe nicht das Geld den Sprit und eine Unterkunft für mich über das Wochenende zu zahlen. Immerhin sind das 1200 km. Und ich glaube auch nicht, dass mein altes Auto das mitmacht.

Dann stell doch auch nicht solche Bedingungen...

Grüße
Wolfsfrau

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2006 20:20
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Wolfsfrau,

ich sage dem Vater der Kinder, wenn sie ins Krankenhaus müssen oder etwas anderes schwerwiegendes ist.

Im Gegenzug sagt er mir das nicht. Es sei denn er möchte das ich sie abhole weil sie auf einmal krank werden.

Und da er es im Moment forciert das die Kinder zu ihm ziehen sollen (sein Wunsch, bis jetzt noch nicht der der Kinder) sagt er mir vieles nicht mehr.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2006 22:00
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

jetzt wird schon viel klarer, warum du so vehement darauf bestehst, daß nur der vater die kinder holen darf und vor allen dingen auch fahren darf und mit der ausrede kommst, es könnte ja was passieren, da können die kinder ja überhaupt nicht behandelt werden

du weißt sehr wohl, daß das nicht so ist, aber findest du diese art der machtausübung nicht völlig daneben?... :thumbdown:

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2006 22:39
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Warum wird es klarer? Ich habe geschrieben, das das der Vater möchte und die Kinder im Moment noch nicht. Das kann sich ändern. Und dann werden sie zum Vater ziehen. Sie wissen das das geht und das sie es können wenn sie wollen.

Aber sie wissen eben auch das er sehr viel arbeitet. Und entsprechend seine LG sie betreuen würde. Und das Verhältnis zu ihr ist wohl ganz gut, aber wohl nicht gut genug um das näher ins Auge zu fassen, im Moment noch nicht.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2006 23:32
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

und da beide Kinder einen bewussten Umzug von über 200 km zu Ehezeiten mitgemacht haben wissen sie dass sie für diesen Umzug Freunde etc. aufgeben müssen.

Und da ich dann Vollzeit arbeiten muss um Ku zu zahlen kann ich eben auch nicht garantieren hier zu bleiben. Und der Vater hat noch nie Kontakt zu den Freunden der Kinder gepflegt, als er noch im gleichen Ort wohnte. Einmal war eine Freundin der Großen zu Besuch. Aber sie wurde nie wieder eingeladen bzw. die Große wollte das auch gar nicht. Warum? Keine Ahnung.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2006 23:38
(@melli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Maniac,

so einen änlichen Fall wie du habe ich und mein Mann auch, bei uns sind es allerdings nur 70 km (was für unser altes Auto manchmal schon zuviel ist),

Vom gericht wirst du kaum recht bekommen und erreichen das deine Ex deinen Sohn bringen muss, der schlägt dir eher vor ihn nur noch einmal im Monat zuholen, so wars bei meinem Mann.

vom Unterhalt die Umgangskosten abziehen ist so gut wie unmöglich, das gibts nur sehr selten und liegt in der Einzelentscheidung des Richters (so unser Richter).

grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2006 01:30
(@zahlmeister1001)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

es gibt ausnahmeregelungen die auch die Mutter in Pflicht nehmen sich an den Umgang zu beteiligen.

Man schaue OLG Brandeburg, Beschluss vom 11.11.2009 - 13UF 58/09=BeckRS 2009 86688

unter Bezugnahme auf BVerfG, NJW 2002, 1863)

Auch OLG in Hessen hat zugunsten des Vaters entschieden, es gibt also einzelurteile wonach sich die Gerichte anschliessen können.

Gruss Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 14:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mensch Zahlmeister, der Faden ist fast vier Jahre alt.

Wo hast du den denn ausgegraben?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 15:27
(@zahlmeister1001)
Schon was gesagt Registriert

Es gibt Anwaltslektüre und google......  :yltype: achja und jede Situation ist eine andere. Sollte ich erfolg haben werde ich natürlich davon berichten.  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 16:20




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