Hallo Leute,
ich mal wieder. Brauche noch mal euren Ratschlag.
Die neue Geschichte:
Ich hab eine Ferienregelung mit Ex. Da steht: erste Ferienwoche der Herbstferien ist das Kind bei Mutter. Zweite Woche ab Sonntag zehn Uhr ist das Kind beim Vater. Zum Ferienbeginn bei Mutter gibts keine Aussagen.
Das unmittelbare WE vor der ersten Ferien Woche war ein Umgangswochenende von Donnerstag 16:00 bis Sonntag Abend. Mutter wollte aber, das ich Tochter schon am Freitag um 16:00 zu ihr bringe. Freitag hatte ich aber zb. Geburtstag. Das war mir viel zu kurz und weil die Ferien erst am Montag den 8.10.2012 begannen auch nicht recht. Ich hab der KM aber angeboten. das Kind schon am Samstag Abend um 18:00 zurück zu bringen. Wenn man es wörtlich nimmt, hätte ich also auf einen großteil meines WE verzichtet. Keine Antwort von Mutter, sie hat es also nicht wahrgenommen.
Jetzt ist sie in Chemnitz bei der Oma, und sagt, weil sie ja wegen mir erst am Montag fahren konnte, kann ich unsere Tochter erst am Dienstag abholen. ich hab ihr schon freundlich geantwortet, das ich damit nicht einverstanden bin, ihr aber entgegenkommen möchte und das Kind am Montag abholen würde, statt am Sonntag. Das lehnt sie mit viel Polemik ab, nach dem Motto, "Dir ist egal wie es den Kindern geht, du denkst nur an deinen Vorteil bla bla bla."
Also was soll ich tun,? Ich hab mich lediglich an unsere Vereinbarungen gehalten. Zusätzlich komme ich ihr auch noch entgegen.
Gruß
pappaleo
Moin PL,
grundsätzlich wäre zu unterscheiden zwischen einer gerichtlichen und einer privaten Umgangs-/Ferienregelung. In beiden Fällen gilt jedoch: Sie zu haben ist das eine; sie durchsetzen das andere. In Deinem Fall zusätzlich erschwert dadurch, dass Muddi und Kind bei Oma in Chemnitz sind. Und offensichtlich dadurch, dass dort nicht sauber zwischen Umgangswochenenden und Ferienzeiten unterschieden wurde.
Was soll die Feilscherei um einen Tag hin oder her jetzt bringen? Es wird kein Kai aus der Kiste springen und Deiner Ex mit Blitz und Donner oder Haarausfall drohen. Also kann sie das genauso tun wie sie es für richtig hält. Am besten hakst Du das Ganze unter "unerfreulich" ab (denn ändern kannst Du es eh nicht) und sorgst bei passender Gelegenheit für unmissverständliche Formulierungen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
unmissverständlicher geht es nicht mehr.
Die Ferienregelung ist durch einen Gerichtlichen (OLG) Vergleich zustande gekommen. Die Ferien beginnen am Montag, den 8.10.
Meine Ferienwoche wird jetzt durch KM um zwei Tage verkürzt. Auch hab ich schon Urlaub genommen, und zb. Theaterkarten gekauft.
Die Umgangsregelung ist durch das Amtsgericht festgelgt worden. Das Umgangswochenende hat den Ferienbeginn nicht tangiert. Von daher finde ich, handelt die Mutter eigenmächtig und erkennt das Recht des Kindes auf ihren Vater nicht an.
Außerdem habe ich der KM zweimal angeboten, ihr entgegen zu kommen.
Gruß
pappaleo
Moin.
Ich schließe mich Brille an.
Die wirksamste Maßnahme die dir jetzt akut zur Verfügung steht, ist die Luft anzuhalten, dich auf den Boden zu werfen und mit Fäusten und Füßen auf den Boden zu stampfen.
Hauptgrund für dein Dilemma ist, das deine Umgangsvereinbarung offenbar schlampig und mehrdeutig formuliert ist und den Konflikt zwischen UmgangsWE und Ferienzeit nicht nicht eindeutig auflöst.
Genauso ungünstig ist der Widerspruch zwischen 1. Woche und Wechsel am Sonntag.
Was passiert denn, wenn die Ferien von Mittwoch bis Mittwoch gehen?
Wird dann am ersten oder am zweiten Sonntag gewechselt?
Und sind bei Verstößen irgendwelche Sanktionen vorgesehen?
Genau diese beiden Punkte:
Fehlende Eindeutigkeit und fehlende Sanktionen führen dazu, dass man sich mit 99% aller Umgangsvereinbarungen nicht mal den Hintern abwischen kann, es sei denn, die Parteien halten sich freiwillig dran.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
und wie ich mit den Füßen stampfe.....
Ich kapiers nicht, da steht doch eindeutig, dass meine Ferienwoche die zweite ist, und das sie Sonntag morgen um zehn beginnt. Genauso steht es da:
Da kann mann doch nicht sagen, " es ist ok wenn die KM das einfach ignoriert und das Kind erst am Dienstag übergibt".
Eins ist sicher, wenn die KM jetzt bemerkt, das sie machen kann was sie will, dann ist bald schluß mit Umgang.
Gruß
pappaleo
Was schwebt dir denn vor?
Du kannst weder die Polizei, noch den Gerichtsvollzieher rufen um deinen Vergleich durchzusetzen.
Das Einzige was du tun kannst, ist erneut das Gericht anzurufen um deine Ex "bestrafen" zu lassen.
Das geht aber nur, wenn eine "Bestrafung" (Ordnungsmittel nach §89 FamFG) im Vergleich vorgesehen ist und sie gegen eine explizite Bestimmung der Vereinbarung eindeutig verstoßen hat.
Und wenn dir das gelingt, wird vielleicht ein Richter in 6-12 Monaten deiner Ex sagen, dass das nicht in Ordnung war.
Wenn überhaupt.
Die Kosten des Verfahrens hat jeder selbst zu tragen.
Umgangsvereinbarungen sind auch deswegen so leicht vor Gericht zu bekommen, weil sie im Zweifelsfall wertlos sind.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Was mir vorschwebt ist genau sowas wie ein Ordnungsgeld mit in die Vereinbarung aufzunehmen. Ihre E-mails belegen eindeutig, das die KM gegen unsere Vereinbarung verstößt.
Gibt es denn überhaupt keinen gangbaren Weg, eine Umgangsvereinbarung durchzusetzen?
Nachtrag:
Was mir Hoffnung macht, ist, das die KM extrem "Obrigkeitshörig" ist. Heist aber auch: wenn keiner hinguckt, macht sie was sie will und geht auch "über Leichen".
Wenn also irgendwas von Ordnungsgeld da stehen würde, bin ich sicher, ist ihre Hemmschwelle wesentlich höher gegen geltende Regeln zu verstoßen. Ob Ordnungsgeld durchgesetzt wird oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
Gibt es denn überhaupt keinen gangbaren Weg, eine Umgangsvereinbarung durchzusetzen?
Nein
Das Einzige was du tun kannst, ist erneut das Gericht anzurufen um deine Ex "bestrafen" zu lassen.
Gruss Wedi
Moin PL,
@Beppo hat Dirdie entscheidende Frage gestellt:
Was schwebt dir denn vor?
Gegen das aktuelle Verhalten Deiner Ex kannst Du so wenig tun wie gegen schlechtes Wetter - auch wenn Du hundertmal der Ansicht bist, nach zwei Wochen Regen wäre es endlich mal wieder Zeit für Sonne.
Argumente wie
Von daher finde ich, handelt die Mutter eigenmächtig und erkennt das Recht des Kindes auf ihren Vater nicht an.
mutieren da zu heisser Luft.
Solange es keine eindeutige Umgangsregelung gibt, die auch Ordnungsmittel enthält, mit denen man bei Verstössen winken kann, kann Deine Ex tun was sie möchte. So wie Du in Deinem Viertel folgenlos falsch parken kannst, wenn Du weisst, dass es keine Politesse gibt.
Was mir vorschwebt ist genau sowas wie ein Ordnungsgeld mit in die Vereinbarung aufzunehmen.
naja, im Moment ist die Basis Eures Umgangs offensichtlich ein Vergleich, den Du selbst unterschrieben hast. Den wieder loszuwerden ist schwierig - und einseitig ändern oder ergänzen kannst Du ihn auch nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Soweit ich weiß, kannst du den Hinweis auf die Möglichkeit zur Verhängung von Ordnungsmitteln nach §89 FamFG auch nachträglich einsetzen lassen, ich weiß nur nicht, ob das auch bei Vergleichen geht, denn dem hat sie ja freiwillig zugestimmt und man kann ja nicht einfach unterstellen, dass sie dem auch zugestimmt hätte, wenn dieser Passus mit drin wäre.
Wie lautet denn euer Vergleich genau?
Vielleicht steht ja doch sowas drin.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Soweit ich weiß, kannst du den Hinweis auf die Möglichkeit zur Verhängung von Ordnungsmitteln nach §89 FamFG auch nachträglich einsetzen lassen, ich weiß nur nicht, ob das auch bei Vergleichen geht, denn dem hat sie ja freiwillig zugestimmt und man kann ja nicht einfach unterstellen, dass sie dem auch zugestimmt hätte, wenn dieser Passus mit drin wäre.
Soweit ich das kenne, wird die Belehrung nicht in den eigentlichen Vergleichsterminus aufgenommen. Der Aufbau ist m. E. so, dass die Vereinbarung im Rahmen zunächst festgehalten wird. Dann folgt der kurze Beschluss "Die Einigung wurde familiengerichtlich genehmigt" oder so ähnlich. Und erst in dem Kontext müsste dann m. E. der Hinweis nach § 89 Abs. 1 FamFG erfolgen.
Dass die Belehrung reingehört, hat auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung (1 BvR 752/10) bestätigt.
Allerdings hat das Amtsgericht die Belehrung nach § 89 Abs. 2 FamFG zu Unrecht verweigert. Nach dieser Vorschrift, die auf nach Inkrafttreten des FamFG am 1. September 2009 eingeleitete Umgangsregelungsverfahren anwendbar ist (vgl. Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG), hat bereits der Beschluss, der die Regelung des Umgangs anordnet, auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen den Vollstreckungstitel hinzuweisen. Hierdurch soll der bisherige eigenständige Verfahrensschritt der Androhung (vgl. § 33 Abs. 3 Satz 6 FGG) entfallen und so das Vollstreckungsverfahren beschleunigt werden (vgl. BTDrucks 16/6308, S. 218). In einen gerichtlich gebilligten Vergleich zur Regelung des Umgangs, wie er vorliegend geschlossen wurde, ist ebenfalls eine Belehrung gemäß § 89 Abs. 2 FamFG aufzunehmen (vgl. Bumiller/Harders, FamFG, 9. Aufl. 2009, § 89 Rn. 14; Büte, in: Johannsen/Henrich, Familienrecht, 5. Aufl. 2010, § 89 FamFG Rn. 10; Giers, in: Keidel, FamFG*, 16. Aufl. 2009, § 89 Rn. 12; Stößer, in: Prütting/Helms*, FamFG, 2009, § 89 Rn. 10; Zimmermann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2010, § 89 FamFG Rn. 8).
Die Nachholung der Belehrung kann ggf. in einem gesonderten Verfahren erfolgen.
Denn ein im Umgangsregelungsbeschluss oder in der gerichtlichen Billigung einer Umgangsvereinbarung fehlender Hinweis nach § 89 Abs. 2 FamFG kann ohne Weiteres in einem gesonderten Beschluss nachgeholt werden (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 13 WF 326/10 -, FamRZ 2010, S. 1930 <1931>; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2010 - 16 WF 41/10 -, FamRZ 2010, S. 1594 <1595>; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2010 - 5 WF 28/10 -, FamRZ 2010, S. 1103 <1104> - jeweils in Bezug auf vor dem 1. September 2009 erlassene Umgangsregelungen; Althammer, in: Bork/Jacoby/Schwab*, FamFG, 2009, § 89 Rn. 8; Feskorn, in: Zöller, a.a.O., § 89 FamFG Rn. 8; Giers, in: Keidel, a.a.O., § 89 Rn. 12; Gomille, in: Haußleiter, FamFG, 2011, § 89 Rn. 4; Hentschel, in: Bahrenfuss, FamFG, 2009, § 89 Rn. 20; Stößer, in: Prütting/Helms*, a.a.O., § 89 Rn. 11).
Wenn man sich beim Richter beliebt machen möchte, könnte man ggf. auch eine Berichtigung nach § 42 FamFG beantragen, da der Beschluss ja offensichtlich falsch ist.
Viele Grüße,
MalteW
Also das Ding ist nur eine DIN A4 Seite lang. Hier ist der Text wörtlich und vollständig:
Nach Unterbrechung der Verhandlung schließen die Beteiligten auf Vorschlag des Senats folgenden
Vergleich:
Ergänzend zu der Umgangsregelung im Beschluss des Amtsgerichts XX vom 19.03.2012 vereinbaren die Beteiligten folgende Ferien und Feiertatagregelung:
1.) Die Sommerferien entfallen mit der hälftigen Zeit (drei Wochen) auf den Vater. Sie sind so zu legen, dass das Kind XX eine Woche vor Wiederbeginn des Kindergartens bei der Mutter zurück ist.
2.) Die Osterferien entfallen im Wechsel hälftig auf Vater bzw. Mutter. Die erste Woche zählt bis Ostersonntag. Diese Ferienregelung beginnt im Jahr 2013 mit der ersten Woche für die Mutter. Die zweite Osterwoche beginnt am Ostermontag um 10:00. Die erste Osterwoche beginnt mit Ende der Schulzeit bzw. Kindergartenzei abends um 16:00.
3.) Die Herbstferien werden hälftig geteilt, wobei auf den Vater immer die zweite Woche entfällt. Beginn der zweiten Woche ist am Sonntag um 10:00.
4.) In den Weihnachtsferien verbringt XX den Heiligen Abend immer bei der Mutter. Anschließend ist sie vom ersten Feirtag 15:00an bis zum 1. Januar 16:00 beim Vater.
5.) Wenn XX Geburtstag am Tag.Monat. auf ein Umgangswochenende fällt, bringt der Vater XX am Geburtstag um 12:00 zur Mutter, wo sie anschließend für das Wochenende verbleibt.
Laut vorgespielt und genehmigt.
b.u.v.:
Der vorstehende Umgangsvergleichwird auch familiengerichtlich genehmigt, da er im Interesse des Kindeswohls abgeschlossen ist.
Ende. Mehr steht da nicht.
Hi,
also ich würde zustimmen, dass Deine Herbstferienwoche am Sonntag um 10 Uhr beginnt. Allerdings - wenn die Ferien hälftig geteilt werden und es wirklich nicht mehr Text gibt - würde ich auch sagen, dass die Herbstferienwoche der Mutter nach Schulschluss beginnt (sonst hat SIE ja keine Woche), d. h., ist es Dein Umgangs-WE, fällt das eben aus.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Papaleo,
...und weil die Ferien erst am Montag den 8.10.2012 begannen ...
Das ist Deine Interpretation des Ferienstartes!
Bei der Osterferienregelung steht folgendes:
Die erste Osterwoche beginnt mit Ende der Schulzeit bzw. Kindergartenzei abends um 16:00
Diese Regelung würde ich auch für die anderen Ferien ansetzen.
Damit hast Du eigentlich zuersteinmal Dich nicht an die Ferienregelung gehalten, so dass die KM erst zwei Tage später losfahren konnte. Sie antwortet nun mit einer Retourkutsche.
Verbuche es unter "dumm gelaufen" und sorge mit der KM im Vorfeld für ein gemeinsames Verständniss von Ferienstart und Ferienende.
LG
Pinkus, deren Urlaub auch nicht erst am Montag beginnt, sondern am Freitag abend, obwohl der Urlaubsantrag ab Montag gestellt wird
Das ist Deine Interpretation des Ferienstartes! (...)
Verbuche es unter "dumm gelaufen" und sorge mit der KM im Vorfeld für ein gemeinsames Verständniss von Ferienstart und Ferienende.LG
Pinkus, deren Urlaub auch nicht erst am Montag beginnt, sondern am Freitag abend, obwohl der Urlaubsantrag ab Montag gestellt wird
:thumbup: :thumbup: :thumbup:
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Nee, nee Du.
Die Ferienregelung ist zwar schlampig formuliert, aber wenn es heißt, dass die Herbstferien hälftig geteilt werden, dann würde ich mal stark davon ausgehen, dass bei 2 Wochen Herbstferien, beide Elternteile theoretisch die Möglichkeit haben sollten, eine Woche (also die Hälfte) wegzufahren (zB 7 Tage Pauschalreise) . Und das geht folglich nur, wenn die Ferienregelung bereits am ersten WE dem Umgangsrhythmus vorgeht. Ich denke also, Du bist auf dem Holzweg und unterstütze die Sichtweise von LBM und Pinkus.
Gruss, Toto
Erst mal danke für eure Antworten. Ich nehm das jetzt so wie es ist hin, sehe aber auch, dass es noch fehlende Formulierungen gibt, die zu viel raum für verschiedene Interpretationen lassen. Ich denke, man kann das mit dem Ferienbeginn so oder so sehen. Schließlich kann auch der Samstag noch ein Schultag sein. Aber egal. Hilft ja nix. Soll sie ihren Urlaub in Ruhe fortsetzen.
Gruß
pappaleo
Moin PL,
Ich denke, man kann das mit dem Ferienbeginn so oder so sehen. Schließlich kann auch der Samstag noch ein Schultag sein.
bei einem 4-jährigen Kind, das noch gar nicht in der Schule ist?
Auch bei Berufstätigen kann der Samstag ein Arbeitstag sein. Was keinen Menschen hindern muss, am Freitag direkt nach der Arbeit in Urlaub zu fahren, wenn das sein letzter Arbeitstag war, auch wenn sein der Zähler seiner Urlaubstage erst am Montag zu laufen beginnt. Insofern halte ich die Sichtweise Deiner Ex durchaus für plausibel.
Überdies wird ja auch kein Wochenend-Umgang nachgeholt, wenn das Umgangs-Wochenende in den (Schul-)Ferien liegt und das Kind sowieso bei Dir ist. Genausowenig, wie das Kind während des Ferienumgangs am Wochenende zu Muddi muss, weil da gerade kein Wochenend-Umgang ist.
In Summe: Sprecht Euch vernünftig ab und schenkt Euch den kleinlichen Krieg um ein paar Stunden hin oder her.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Insofern halte ich die Sichtweise Deiner Ex durchaus für plausibel.
Ich nicht. Alles geschieht immer aus einem Kontext heraus.
Meine Sommerferien mit meiner Tochter durften auch auf Einspruch der KM erst am Montag beginnen und nicht am Freitag. Insofern misst Madame mit zwei verschiedenen Maßstäben weil sie nun plötzlich andere Regeln gelten lässt.
Rein rechtlich bertrachtet, finde ich ihre Handlungsweise durchaus fraglich. Aber wie ihr es schon geschrieben habt, kann hier jede juristische Anstrengung nur Kontraproduktiv sein und höchstens hierzu führen:
Zitat Beppo
Und wenn dir das gelingt, wird vielleicht ein Richter in 6-12 Monaten deiner Ex sagen, dass das nicht in Ordnung war.
Und teuer wirds auch noch.
Aber was solls. Ich hab kein Bock auf Ersbenzählerei. Jetzt ist es wie es ist und ich akzeptiere es und bleibe nett.
Wenn ich zur KM nett bin, habe ich viellecht die Möglichkeit, die fehlenden Formulierungen nachzuholen.
Gruß
pappaleo