Wir werden sehen wie das alles weitergeht.
Jedenfalls bin ich stark daran interessiert mein Kind wieder zu sehen, dass ich nun seit dem 21.02. nicht mehr gesehen habe.
Hallo,
einfach um die Zuständigkeiten zu klären.
Als erstes sollen sich Eltern auf den Umgang einfach einigen können, schaffen sie das nicht, dann kann das JA vermitteln, aber nicht mehr. Kommt ein Elternteil nicht oder will einfach mit dem JA nicht darüber reden, dann ist das halt so. Das JA ordnet in dieser Frage auch nichts an. Es schafft höchstens Möglichkeiten. Kommt es zu keiner Einigung, dann bleibt nur der Weg zum Familiengericht. Trotzdem wird das JA dann in aller Regel angehört und hat damit auch Einfluss.
Entscheidungsbefugnis hat das JA nur im Fall der Beistandschaft (diese kann nur vom Betreuungselternteil beantragt werden), wo es die Rechte des Kindes parteiisch wahrnimmt, d.h. das JA darf aber eine Einkommensauskunft und eine Erstellung eines Titels im Namen des Kindes fordern. Die Höhe der Unterhaltsvorderung wird das JA bestimmen, aber auch dies kann gerichtlich überprüft werden.
VG Susi
Als erstes sollen sich Eltern auf den Umgang einfach einigen können, schaffen sie das nicht, dann kann das JA vermitteln, aber nicht mehr. Kommt ein Elternteil nicht oder will einfach mit dem JA nicht darüber reden, dann ist das halt so. Das JA ordnet in dieser Frage auch nichts an. Es schafft höchstens Möglichkeiten. Kommt es zu keiner Einigung, dann bleibt nur der Weg zum Familiengericht. Trotzdem wird das JA dann in aller Regel angehört und hat damit auch Einfluss.
Auch hier gehe ich gerne drauf ein:
Eine Einigung konnte hier weder direkt zwischen KM und KV gefunden werden. Auch beim JA nicht.
In erster Instanz war ja eine Einigung zwischen KM und KV vorhanden - welche aber nachweislich via Whattsapp zwei Tage später wieder gebrochen worde.
Ich zitiere: "Ich entscheide wann der Kleine DICH sehen sollte und wann ICH der Meinung bin, dass der richtige Zeitpunkt da ist"
Thema Unterhaltsforderung ist kein Problem: Das hat die KM schon über eine Anwalt gemacht - und dem komme ich auch ohne Probleme nach!
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**Edit: Vollquoting gekürzt.
@Alfi: Bitte bei Verwendung von "Zitat einfügen" die Passagen entfernen, worauf nicht Bezug genommen wird!
Aktuelle Info:
Schreiben der Anwältin am 23.03.2018 ans Familiengericht.
Heute die Antwort, Gerichtstermin am 20.04.2018.
Geht ja fix!
Sei froh... ich warte seit November`17 und habe diese Woche erst erfahren, dass ich Anfang Juni Gerichtsverhandlung habe....
Dir viel Erfolg!!
Termin Gericht aufgrund Urlaub meiner Anwältin auf den 27.04.2018 verschoben
hi,
das spielt der KM wunderbar in die Karten. Erst deine Weigerung begleiteten Umgang wahrzunehmen (und somit in Kauf zu nehmen eben einfach keinen Kontakt zum Kind zu haben) und jetzt noch die Verschiebung.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo @Alfi1984xyz,
ich muß da nochmal kurz nachhaken...:
Hallo zusammen,
Hier nochmals kurz wie schon "in meiner Story" beschrieben. Nur für den richtigen Thread.
kurze Zusammenfassung.
Ich 33, ExPartnerin 40, Kind aktuell 10 Monate.
Trennung 3.2.2017Kind nach Trennung
am 4.2. und 11.2.[...]
am 19.2. beim Jugendamt ( Ex-Partnerin verlangte betreuten Umgang , welchem ich vorm Jugendamt nicht zugestimmt habe)
am 19.2. nach dem Jugendamt gemeinsamer Spaziergang mit Ergebnis kein betreuter Umgang, wir regel es selber
am 21.2. [...]Seit dem 21.2.
[...]
Überprüfe doch mal bitte die Zahlenangaben... stimmt das mit der Trennung 2017?
Die nächsten Zahlenangaben sind ja ohne Jahresangabe (wir haben aktuell 2018)
Zunächst mal die Frage: mit welcher Begründung wurde denn seitens der KM begleiteter/ betreuter Umgang gefordert (und dann auf einmal wieder zurückgezogen)?
Davon ausgehend, dass die Trennung in 2018 stattfand, sehe ich ja die (pauschale?) Forderung nach begleitetem Umgang nach so kurzer Trennungszeit (wir reden hier ja gerade mal von 3 Wochen, die der TO sein Kind nicht gesehen hatte) als völlig überzogen an.
Das würde doch bedeuten, daß man nach 4 Wochen Urlaub mit dem Kind jedes Mal betreuten Umgang wahrnehmen müßte??
Ansonsten in Sachen "betreuter/ begleiteter" Umgang:
Keine Ahnung was da in den Köpfen solcher Kindsbesitzer(-innen) vorgeht...
Keine Mutter käme doch für sich selbst auf die Idee, sich selbst begleitendem Umgang aufzuerlegen, weil es bis zur Geburt des ersten eigenen Kindes keine Erfahrungen mit (eigenen) Kindern hat???
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Dazu nehme ich wie folgt Stellung:
Es spielte sich natürlich alles im Jahr 2018 ab. Entschuldigung.
Hervorzuheben ist hier nachweislich auch noch eine Mitteilung vom 21.02.2018 in der die KM wie folgt mitteilt
Zitat: " Ich entscheide wie, wann und wo du das Kind siehst"
Weiteres Update:
Der Gerichtstermin steht ja.
Am Samstag erreichte mich erneut ein Schreiben vom JA.
Dieses ist vom Familiengericht informiert worden....
Das JA schreibt mir weiter:
" Es ist die Aufgabe des JA nach einvernehmlichen Lösungsmöglichkeiten zu suchen....
Daher möge ich mich bitte mit dem JA in Verbindung setzen."
Ich verstehe nicht:
Warum kommt das Jugendamt jetzt wieder auf mich zu?
Es konnten doch bereits mehrfach keine Lösungen gefunden werden da KM darauf bestand, betreuten Umgang durchzusetzen, welchem ich ja nicht zustimmte, da ich dem Kind gegenüber zu keiner Zeit aggressiv oder handgreiflich etc. wurde, was einem BU begründen würde.
Sieht sich KM und JA vielleicht ohne Beweise für betreuten Umgang und vermutet man könne den Prozess verlieren, oder warum jetzt nach Terminbekanntgabe ein solches Schreiben?
Hallo,
das Familiengericht wird sich der Sache erst annehmen, wenn das JA sagt, dass eine Einigung der Eltern nicht möglich ist. Außerdem wird das JA in der Sache eine Stellungnahme abgeben.
Deshalb sei nochmals dringend dazu geraten mit dem JA kooperativ zusammen zu arbeiten.
VG Susi
Ich habe nicht vor Gegen das JA zu arbeiten, bin aber eben der Meinung, dass betreuten Umgang nicht notwendig ist, da ich keinesfalls zur Kategorie gefährlicher Väter gehöre.
Werde ich dann eben nochmal so Kund tun, und eben auch dass ich mein Kind natürlich sehen will!
Servus Alfi!
Ich unterstreiche Susi´s Vorschlag:
sei aktiv und gehe auf´s JA zu, bitte noch mal um Gesprächstermine,
unterbreite Deine Vorschläge und wenn vertretbar, zeige Kompromissbereitschaft,
zeige dass DU an einvernehmlichen Lösungen arbeitest (und lasse der Gegenseite auch angemessene Zeit zum "Reagieren") und auch interessiert bist.
Alles andere wird DIR möglicherweise wegen der Frische/Kürze der Ereignisse negativ ausgelegt werden (á la Querulant und Streithansel). Ich schrieb schon an anderer Stelle, Du brauchst ein bissl mehr Geduld bei Deinen Aktionen ... die Mühlen im Familienrecht sind nun mal nicht die schnellsten.
Wenn/falls KM die Einvernehmlichkeit ablehnt und/oder blockiert wird das JA wahrscheinlich auch dokumentieren ... Dein Stand bei Gericht ist dann womöglich besser, falls es zu einem gerichtlichen Beschluss kommt.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hier ein Update.
Der Gerichtstermin rückt näher.
Der eingeschaltete Verfahrensbeistand hat Gespräche mit beiden Elternteilen geführt .
Ich vermute der KM würde dann dementsprechend von irgendeiner Stelle nahe gelegt kooperativ zu sein.
Denn:
Bereits vor der Gerichtsverhandlung konnte ich meinen kleinen unbestreut am vergangenen Sonntag sehen.
Der Verfahrensbeistand hat angeleiert dass es für beide Parteien in Ordnung ist, wenn Umgang zweimal wöchentlich statt findet! Und das unbetreut!
Irgendwer hat die KM da beeinflusst!
Wie dem auch sei! Ich bin froh mein Kind zu sehen , und das unbetreut.
Vermute dass der Verfahrensbeistand dem Richter einen Vorschlag über diese Regelung macht?
Hallo,
Ich bin mir sicher, dass Du erleichtert bist. Der Kindesmutter wurde vermutlich erklärt, dass das Gericht Papazeiten so oder so ausurteilen wird.
Du solltest vor Gericht einen Vorschlag machen, wie Du Dir die Papazeiten vorstellst (Häufigkeit, Regelmässigkeit, Übernachtungen , Urlaub, Feiertage, Brückentage, vielleicht auch wie organisiert Ihr die Übergaben etc.).
Es ist wichtig für das Kind seinen Vater soviel wie möglich zu sehen. Was kannst Du leisten ?
Denke auch daran, dass das Kind älter wird und die Zeiten ausgeweitet werden sollen. Übernachtet das Kind bei Dir ? Nein ? Ab wann wollt Ihr das als Eltern organisieren ?
Die Kindesmutter hat die Papazeiten schon einmal versucht zu boykottieren. Aus diesem Grunde ist eine für alle und besonders für das Kind verlässliche Regelung wichtig. Diese Regelung muss dann peu à peu erweitert werden. Wie wird das mit der Kita, später mit der Schule.
Versuche eine Regelung zu bekommen, welche an die bed¨rfnisse des Kindes angepasst werden, d;h; quasi mit ihm "wächst". Sonst kann es sein, dass Du immer wieder vor gericht musst.
Vergiss das Ordnungsgeld nicht. Und bestehe auf einen Beschluss.
VG,
Tsubame.