Kein Umgang möglich
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kein Umgang möglich

Seite 1 / 2
 
(@alfi1984xyz)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

Hier nochmals kurz wie schon "in meiner Story" beschrieben. Nur für den richtigen Thread.

kurze Zusammenfassung.
Ich 33, ExPartnerin 40, Kind aktuell 10 Monate.
Trennung 3.2.2017

Kind nach Trennung
am 4.2. und 11.2. im Zuge Mitnahme von Gegenständen aus der Wohnung nur kurz gesehen ( Eher im noch vorhandenen Streit )
am 19.2. beim Jugendamt ( Ex-Partnerin verlangte betreuten Umgang , welchem ich vorm Jugendamt nicht zugestimmt habe)
am 19.2. nach dem Jugendamt gemeinsamer Spaziergang mit Ergebnis kein betreuter Umgang, wir regel es selber
am 21.2. nochmals gesehen für eine Stunde in der Mittagspause

Seit dem 21.2. habe ich meinen Sohn nicht mehr gesehen. Und ich kann weder zur KM noch zu Ihren Familienangehörigen kontakt aufbauen. Es herrscht eine Kontaktsperre

Am 5.3.
habe ich dann die Initiative ergriffen und beim Jugendamt angerufen.
--> Jugendamt wollte sich melden - Nicht passiert.

Am 7.3.
Email ans Jugendamt mit der Bitte um Meldung -> Nichts passiert.

Am 13.3.
Termin bei Anwältin. Sachlage geschildert ( Kein Umgang möglich, Keine Kontaktaufnahme möglich )
Sie erstellt ein Schreiben, ob einvernehmliche Lösung möglich ist. Gleich mit zwei Vorschlägen ( Mittwochs abends und Samstags von 10-17 Uhr )
Sollte das nicht ziehen, wird mir wohl kein anderer Weg übrig bleiben alles offiziell und übers Familiengericht regeln zu lassen.

So mal meine Sachlage.
Die Kontaktsperre ihrerseits ist wohl gemünzt darauf, dass ich Sie noch zurück möchte, sie das aber auf keinen Fall will, und ich nur anfangen würde zu baggern.
Am Anfang der Trennung war ich da sehr penetrant und hinterherheulen.
Das eine hat aber ja mit dem anderen nichts zu tun! Wir reden hier ja vom Kindesumgang.

Ob das so alles richtig ist weiß ich auch nicht. Natürlich möchte ich mein Kind sehen!
Dürft gerne eure Meinungen dazu sagen!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2018 16:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im Prinzip ist die Vorgehensweise erst einmal richtig. Trotzdem wird schnell nicht viel passieren.

Wenn es tatsächlich nur darum geht, dass die KM Dich nicht sehen will, dann könnten die Übergaben des Kindes auch von einer dritten Person (Oma, Opa, Babysitter).
Ansonsten solltest Du ihr in einem kurzen knappen Brief erklären, dass Du verstanden hast, dass es "aus" ist und Du einfach nur Zeit mit Deinem Kind verbringen willst.
Vielleicht hilft es.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2018 17:15
(@alfi1984xyz)
Zeigt sich öfters Registriert

*Vollquoting gelöscht*

Die Anwältin hat ihr zur Antwort einen Termin mit 19.03.2018 gesetzt!
Sie möchte dass das alles sehr schnell geregelt wird, da der Kleine noch sehr jung ist, und möglichst viel Kontakt braucht.
Daher auch Konkret zwei Tage angesprochen an denen Kontakt möglich wäre

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2018 17:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

den identischen Beitrag unter "Deine Geschichte" habe ich gelöscht, weil es um die identische Fragestellung handelt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2018 17:33
(@alfi1984xyz)
Zeigt sich öfters Registriert

Kurzes Update:

Nachdem meine Anwältin den Brief ( Eingang 15.03.2018 bei meiner Ex ) abgesetzt hatte, mit Bitte um Stellungnahme bis 21.03.2018 zum Umgang ohne Betreuung rief am 16.03.2018 um 11:45 doch glatt das Jugendamt an, und wollte mir einen Termin für Betreuten Umgang am 19.03.2018 um 17:15 für eine Stunde vorschlagen.
Meine Ex wäre angeblich am 9.3. beim Amt gewesen und sich wegen Umgangsmöglichkeiten erkundigt.
Sie hätten sich jetzt zügig nach Betreuungsmöglichkeiten umgeschaut um einer Entfremdung entgegenzuwirken.

Man behalte im Hinterkopf: auf mein Telefonat vom 5.3. und Email am 7.3. habe ich keine Antworten bekommen!

Meine Antwort darauf war nun dass die Angelegenheit beim Anwalt ist, weil ich keine Rückmeldungen erhalten habe.
Findet sie schade, dass ich dem betreuten Umgang nicht zustimme. Immerhin könnte ich mein Kind sehen.
Aber mal ehrlich: Freitags um 12 einen Anruf zu bekommen - Montags sei Umgang möglich um 17:15 - Selbst wenn ich wöllte: Ich hätte es geschäftlich nicht mal vereinbaren können in der Kürze.

Die Sache stinkt echt gewaltig:
Alleine die Tatsache das Schreiben ist am 15.03. bei meiner Ex eingeganen und die Meldung des Jugendamtes am 16.3. macht mich stutzig.
Angeblich wäre Sie ja bereits am 9.3. dort gewesen. Warum höre ich dann erst jetzt vom Amt?

Und noch etwas komisches: Wie kann die Frau vom Amt nach Betreuten Umgang und deren Möglichkeiten suchen, wenn ich dem nie zugestimmt habe, oder unterschrieben habe, dass ich diese Lösung annehme.

Was ich davon glauben kann oder nicht sei dahingestellt...

Wie auch immer: Auch meine Anwältin möchte zeitnah Rückmeldung um eben genau dieser Entfremdung auch entgegenzuwirken

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2018 10:52
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Du hast völlig recht, dass sich die Kindesmutter jetzt beeilt, sich in ein "rechtes" Licht zu rücken. Das JU reagiert wohl schneller auf KMs aks aud KVs.....

Trotzdem hätte ich versucht, den angebotenen betreuten Umgang wahrzunehmen und zwar um des kindeswillen. Dem steht ja nicht dagegen, dass Deine Anwältin den von Dir eingeschlagenen Weg weitergeht.

Du solltest weiterhin die Vorgänge chronologisch dokumentieren. Und Vorsicht, bei der Argumentation : beim Jugendamt kann mann schnell als " Vater, der nur sein Recht durchsetznen will" gelten. Du bist ein besorgter und engagierter Vater, welcher die Elternebene von der Paarebene trennt. Du will das Recht des Kindes auf seinen Vater durchsetzen.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2018 12:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum sollte die sachbearbeitende Person vom Amt denn lügen? Deine Ex und die Person kennen sich ja nicht. Da geht man doch nicht hin und macht mal eben gemeinsame Sache.

Mal abgesehen davon, dass ich betreuten Umgang in den wenigsten Fällen für eine gute Sache halte, finde ich es ziemlich unclever die Möglichkeit des Umgangs auszuschlagen.

Außerdem finde ich, das ist aber nur meine persönliche Meinung, dass du dringend an deinen Prioritäten arbeiten solltest. Geschäftliche Termine kann man absagen. Das eigene Kind geht vor. Im dem Lernprozess haben m. E. viele Väter noch einen Umlernprozess vor sich. Natürlich ist der Job wichtig. Aber versetze dich mal in Alleinerziehende, von denen sowohl vom Staat als auch von Expartnern erwartet wird, dass sie arbeiten: die müssen JEDEN TAG Kind und Job vereinbaren und können das Kind nicht einfach in der Kita lassen, wegen "eines geschäftlichen Termins".

Der "Termin" Kind braucht jetzt auch Zeit. Und Kinder haben das so an sich, dass sie manchmal einfach in bestehende Pläne zwischengrätschen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2018 12:57
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Lausebackemama
Das Problem bei diesem Kurzfristigen Termin ist ja, wenn ALFI1984xyz öfter Geschäftstermine plötzlich absagen muss, dann kann es ihm passieren das er bald gar keine Arbeitstermine hat und dann das Jugendamt und die KM frech behaupten das er das nur gemacht hat damit er keinen Unterhalt zahlen kann. Aber Grundsätzlich bin ich auch der Meinung das jede Möglichkeit zum Umgang mit dem Kind genutzt werden sollte.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2018 13:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Frosch,

ja, möglich. Aber mit dem Argument sollte man nicht vor dem ersten Versuch kommen. Für die langfristige Planung kann man das Argument der zuverlässigen Termine natürlich anbringen mit dem Verweis darauf, dass die KM sicherlich nicht möchte, dass die Unterhaltsquelle in Gefahr gerät.

Mir geht es um die generelle Erkenntnis, dass auch Väter umdenken müssen. Kinder haben auch bei Vätern Priorität zu haben.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2018 13:14
(@alfi1984xyz)
Zeigt sich öfters Registriert

Warum sollte die sachbearbeitende Person vom Amt denn lügen? Deine Ex und die Person kennen sich ja nicht. Da geht man doch nicht hin und macht mal eben gemeinsame Sache.
LG LBM

Die Zwei Personen kennen sich durchaus durch vorangegangene Gespräche aufgrund vorangeganger Kinder. Nicht mich betreffend

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2018 13:16




(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Zwei Personen kennen sich durchaus durch vorangegangene Gespräche aufgrund vorangeganger Kinder. Nicht mich betreffend

Aber das spielt doch hier überhaupt keine Rolle, weil es nichts zur Lösung des Problems beiträgt. Über Verschwörungstheorien zu grübeln bringt Dich nicht voran.

Die Frage ist doch jetzt: Nimmst Du das Angebot an oder entscheidest Du Dich dafür, das Kind bis zum Ende der Verhandlung nicht mehr zu sehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2018 14:12
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Zwei Personen kennen sich durchaus durch vorangegangene Gespräche aufgrund vorangeganger Kinder. Nicht mich betreffend

Hallo,

Wenn die Kindesmutter Kinder mit einem anderen Mann hat, kannst Du sehen, wie sie mit diesem umgeht. Sieht er die Kinder regelmässig oder nicht. Manchmal ist das Verhalten mit dem nächsten Mann/Vater ähnlich. Auf alle Fälle weiss sie wie das Jugendamt "funktioniert".

Du kannst immer noch am Montag beim Sachbearbeiter anrufen und sagen, dass Du es trotz der sehr kurzen Frist geschafft hast, Deine beruflichen Termine umzuorganisieren und Du mit dem Termin einverstanden bist. Das nächste Mal sollte aber mehr Vorlauf bei den Absprachen beachtet werden.

VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2018 16:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du kannst immer noch am Montag beim Sachbearbeiter anrufen und sagen, dass Du es trotz der sehr kurzen Frist geschafft hast, Deine beruflichen Termine umzuorganisieren und Du mit dem Termin einverstanden bist. Das nächste Mal sollte aber mehr Vorlauf bei den Absprachen beachtet werden.

:thumbup:

@TE: Mit "kennen" meinte ich nicht "nie gesehen". Aus welchem Grund soll sich ein SB mit einem Elternteil verbünden? Es könnte, wenn wir schon im Glaskugelmodus sind, auch einfach durch eine Terminabsage kurzfristig eine Umgangsmöglichkeit vor Ort frei geworden sein.

Willst du dein Kind sehen, ja oder nein?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2018 17:15
(@alfi1984xyz)
Zeigt sich öfters Registriert

:thumbup:

@TE: Mit "kennen" meinte ich nicht "nie gesehen". Aus welchem Grund soll sich ein SB mit einem Elternteil verbünden? Es könnte, wenn wir schon im Glaskugelmodus sind, auch einfach durch eine Terminabsage kurzfristig eine Umgangsmöglichkeit vor Ort frei geworden sein.

Willst du dein Kind sehen, ja oder nein?

LG LBM

Natürlich will ich! Sehr gerne sogar.
Aber es geht wirklich terminlich gar nicht. So kurzfristig kann ich die Geschäftstermine ( in diesem Fall ein wichtiger ) nicht verschieben.

Zudem: Ein betreuter Umgang ist keinesfalls notwendig. Wozu? Ich habe nie geschlagen, nicht die KM und nicht das Kind, nie sexuell angegriffen etc.
Das Amt kann auch nicht einfach sagen: Hier, es gibt einen Termin mit betreutem Umgang. Ich habe den Zettel dafür nie unterschrieben!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2018 12:42
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es ist taktisch unklug sich das JA zum Feind zu machen.

Entweder Du nimmst den Termin doch noch war und klärst dabei auch vor Ort ein paar Fragen, z.B. das es nie ein Problem mit dem Kind bei Dir gab und Du einfach nur normalen, planbaren Umgang haben willst.
Wenn es tatsächlich unmöglich ist den Termin wahrzunehmen, dann rufe das JA an und erkläre freundlich(!), dass Du den Termin leider nicht wahrnehmen kannst, Du Dich aber freust, dass das JA nach Möglichkeiten für Umgang sucht. Außerdem solltest Du erklären, dass es eben für betreuten Umgang keinen Grund gibt.

Dass der Termin so kurzfristig ist, kann auch an Deiner Ex liegen, Du weisst doch gar nicht, was sie alles erzählt hat. Deshalb ist es wichtig, dass Du das JA von Dir als Mensch und Vater üverzeugen kannst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2018 13:14
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Natürlich will ich! Sehr gerne sogar.
Aber es geht wirklich terminlich gar nicht. So kurzfristig kann ich die Geschäftstermine ( in diesem Fall ein wichtiger ) nicht verschieben.

Zudem: Ein betreuter Umgang ist keinesfalls notwendig. Wozu? Ich habe nie geschlagen, nicht die KM und nicht das Kind, nie sexuell angegriffen etc.
Das Amt kann auch nicht einfach sagen: Hier, es gibt einen Termin mit betreutem Umgang. Ich habe den Zettel dafür nie unterschrieben!

Hallo,

Dann würde ich am Montag trotzdem noch einmal beim JA anrufen und kurz mitteilen, dass Du es nicht geschafft hast den Termin zu verschieben.
Und natürlich ist der betreute "Umgang" nicht notwendig. Und natürlich hast Du nichts unterschrieben. All das kannst Du sachlich dem Jugendamt mitteilen. Trotzdem hat das Kind das Recht, seinen Vater zu sehen. Und zwar schnellstens!
Wichtig ist, dass neben dem betreuten "Umgang" umfangreiche Papabetreuungszeiten organisiert werden.Das kann aber länger oder sehr lange dauern.
Du musst lernen in den sauren Apfel zu beissen und über Demütigungen stehen.

Übrigens : Die Tatsache, dass die Kindesmutter sich von Dir belästigt fühlt, wenn sie Dich sieht, gestattet ihr nicht dem gemeinsamen Kind den Vater vorzuenthalten.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2018 16:20
(@alfi1984xyz)
Zeigt sich öfters Registriert

Dann würde ich am Montag trotzdem noch einmal beim JA anrufen und kurz mitteilen, dass Du es nicht geschafft hast den Termin zu verschieben.
Und natürlich ist der betreute "Umgang" nicht notwendig.

Genau das habe ich heute auch getan mit dem Jugendamt. Habe informiert dass nach wie vor keine Möglichkeit zum schieben des Geschäftstermins möglich ist und nochmals drauf verwiesen dass es aus meiner Sicht keinen betreuten Umgang Bedarf.

Ebenfalls informiert habe ich das JA, dass momentan leider gottes ein Anwalt eingeschaltet wurde.
Damit ist das JA ja raus aus der Sache.

In diesem Fall kann man schon fast von vorenthalten spreche, da ich seit Mitte Februar weder weiß wie es dem kleinen geht, noch Umgang hatte.
Die Möglichkeit übers JA wurde ja erst am 9.3. seitens KM gesucht.
Da war das Kind aber bereits in den Brunnen gefallen und ich war auf dem Weg zum Anwalt.

Schauen wir wie es weitergeht.
Ich finde es furchtbar, dass kleine Kinder mit in den Schlamassel gezogen werden.
Ganz ehrlich! Das hätte ich zum Zeitpunkt des Zusammenseins nie von der KM erwartet, dass so ein Verhalten an den Tag gelegt wird.

Streit hin oder her! Aber bitte nicht auf dem Rücken des Kindes
___________________________________________________________________________________________________________
**Edit: Vollquoting gekürzt. Bitte bei Verwendung von "Zitat einfügen" die Passagen entfernen, worauf nicht Bezug genommen wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2018 13:48
(@wasserfee)
Registriert

sorry, so kickst du dich selber ins "aus".
Was hättest du denn gemacht, wenn du bei einem Geschäftstermin sitzt und die KiTa anruft und das Kind abgeholt werden muss weil es krank ist? Und es eben deine Betreuungszeit ist.

Du demonstrierst gerade ganz klar, dass dein Kind nicht 1 Priorität hat. Das schwächt deine Position.

Und dadurch, dass du den BU nicht wahrnimmst rückt der nächste Umgang weiter weg, so dass am Ende wirklich eine Entfremdung stattfindet.

Pfeif den Anwalt zurück, nimm den Umgang wahr, mach eben ein paar weitere Termine BU und dann gibt es keinen Grund mehr, keinen unbegleiteten Umgang zwischen dir und Kind zuzulassen.

Du gehst gerade den absolut falschen Weg!

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2018 14:07
(@alfi1984xyz)
Zeigt sich öfters Registriert

sorry, so kickst du dich selber ins "aus".
Was hättest du denn gemacht, wenn du bei einem Geschäftstermin sitzt und die KiTa anruft und das Kind abgeholt werden muss weil es krank ist? Und es eben deine Betreuungszeit ist.

Du demonstrierst gerade ganz klar, dass dein Kind nicht 1 Priorität hat. Das schwächt deine Position.

Und dadurch, dass du den BU nicht wahrnimmst rückt der nächste Umgang weiter weg, so dass am Ende wirklich eine Entfremdung stattfindet.

Pfeif den Anwalt zurück, nimm den Umgang wahr, mach eben ein paar weitere Termine BU und dann gibt es keinen Grund mehr, keinen unbegleiteten Umgang zwischen dir und Kind zuzulassen.

Du gehst gerade den absolut falschen Weg!

Wasserfee

Ich muss hier korrigieren: Wenn es in meine Betreuungszeit fällt, so ist das ja geplante Betreuungszeit - dort würde ich natürlich sofort springen. Ist ja planbar.

Natürlich hat mein Kind Prio 1. Aber wenn man von Freitag auf Montag einen Termin ausmacht - ohne es vorher mit mir abzusprechen, und ich diesen Geschäftstermin wirklich nicht verschieben kann, so finde ich dieses Vorgehen schon etwas fragwürdig.
Nicht jeder Mensch kann binnen eines Tages seinen Ablauf vom darauffolgenden Tag ändern - etwas Planung sollte schon dazu gehören.

Was spricht dafür den Anwalt zurückzupfeifen? Schließlich hat KM wochenlang bewiesen, dass Sie keine Kontaktmöglichkeiten erbringt.
In meinen Augen war es das einzig richtige am 5.3. beim JA anzurufen, am 7.3. eine Email ans JA abzusenden.

Und da keinerlei Reaktion kam - blieb mir doch einfach nichts anderes übrig.

Hätte ich noch länger warten sollen? Ich muss ja in irgendeiner Form zeigen, dass ich das Kind sehen will.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2018 14:34
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Alfi!

In meinen Augen war es das einzig richtige am 5.3. beim JA anzurufen, am 7.3. eine Email ans JA abzusenden.
Und da keinerlei Reaktion kam - blieb mir doch einfach nichts anderes übrig.
Hätte ich noch länger warten sollen? Ich muss ja in irgendeiner Form zeigen, dass ich das Kind sehen will.

Nun ja, ein bissl Geduld solltest Du schon aufbringen...angemessene Fristen schauen anders aus. Davon ab, hast Du bei der Mail ans JA eine Frist zur Rückäußerung gesetzt (unabhängig davon, dass das JA nichts zu entscheiden hat)?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2018 14:52




Seite 1 / 2