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Kann KM Umgangsrecht verweigern???

 
(@eltom)
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Hallo @ all,
ich habe große angst um meinen sohn (2,5) !
Nach der trennung ,vor 4 monaten, von der kindsmutter (nicht verheiratet) haben wr uns auf eine umgangsregelung geeingt, die mir alle 14 tage den umgang mit meinem sohn für das gesamte wochende zusichert. von freitag 16.uhr bis sonntag 18 uhr. Ich finde es viel zu wenig, aber um streit zu vermeiden habe ich eingewilligt.
Nun hängt mein sohn sehr an mir, und weint jedesmal bitterlich, sobald wir auch nur in die nähe seines zuhauses kommen am sonntag nachmittag.
Er möchte dann lieber noch bei papa bleiben, und das tut nicht nur ihm weh, ich selber geh auch fast kaputt daran...
Seine Mutter ist aber jedesmal nur "stinksauer" wenn er weinend zurückkommt, und will nun das umgangsrecht noch weiter einschränken, oder es mir gar ganz verweigern, unter dem vorwand, der kleine sei zu jung und verkrafte es nicht!
ich bin der mienung, dass sie damit alles nur noch schlimmer macht! Ein häufiger umgang, und damit auch das "zurückbringen", gewöhnt den kleinen doch sicher eher an diese situation, als der völlige entzug vom vater???
Meine frage nun: Darf sie das, hat sie ein recht dazu??
Habe ich denn keine rechte an meinem sohn???


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2006 14:58
(@sascha)
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> Ich selber geh auch fast kaputt daran
an Dir selber kannst Du ja vielleicht noch am besten arbeiten - versuche
beim Abschied nicht auch noch selbst zum Drama beizutragen.
Irgendwie geht es in dem Alter aber auch nicht ohne Geschrei, ich mach das
dann halt so, das ich nicht tausendmal Schüss sage, sondern dann auch zügig
verschwinde - allerdings lässt mein Kleiner noch ein Gespräch mit der KM zu
und macht das Theater erst dann wenn ich dann wirklich gehen will - sogesehen hoffe
ich mal, das mein Kurzer nicht auch irgendwann anfängt nen Häuserblock vorher anfängt Theater zu machen ... da habe ich bisher mehr Glück oder so ...

Recht ähnlich ist die Situation ja auch bei vielen Kindern, die in den Kindergarten gebracht werden: bei der
Übergabe gibt es fett Geschrei, aber sobald man von der Bildfläche verschwunden ist stürzen sie sich ins
lustig ins Getümmel ...


--
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stellt für das Mondlicht keinerlei Hindernis da.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2006 16:13
(@eltom)
Schon was gesagt Registriert

Das ist mir schon klar, ich bin auch schon mit rein und habe erst noch mit ihm gespielt, und bin dann "vorsichtig" ohne tschüsagen gefahren, aber das"will" sein mutter ja auch nicht mehr...
wenn es das wetter zulässt, bringe ich ihn auch nicht sofort rein, sondern "übergebe" ihn am sandkasten im garten, damit er abgelenkt ist.
Nur SIE sieht einfach nicht ein, das der kleine an mir hängt, und will mal wieder ihren willen durchsetzen und mir den umgang mit dem kleinen einschränken, oder gar ganz verweigern.
Hat sie denn das recht dazu?? Mit der begründung: der kleine "verkraftet" das nicht???


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2006 19:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Eltom,

Hat sie denn das recht dazu?? Mit der begründung: der kleine "verkraftet" das nicht???

Die Antwort ist dieselbe wie auf die Frage: "Darf man nachts um 4 in einer menschenleeren Nebenstrasse bei Rot über die Ampel laufen?" Sie müsste streng genommen zwar "Nein" heissen - aber mit dem Zusatz: "Wenn man's trotzdem tut, passiert einem auch nix".

Viele Frauen betrachten Kinder als persönliches Eigentum, über das sie nach Belieben verfügen können. Du hast Deinen Beitrag ja bereits bei der Zeugung geliefert - was willst Du also noch? Für diese Frauen ist das Kind eine Art Puppe, um die sie sich im Sandkasten mit jemand anderem kloppen - und irgendwann einzuwenden: "es ist meine - ich habe sie schliesslich zu Weihnachten bekommen." Es liegt auf der Hand, dass sie allein wissen, was für das Kind gut ist und was es "verkraftet" oder nicht.

Tu Dir selbst den Gefallen und gerate deshalb nicht aus der Fassung; schon gar nicht in ihrer Gegenwart. Wende stattdessen ein, dass die bisherige freiwillige Regelung in etwa das ist, was deutsche Familiengerichte den Vätern (auch unverheirateten!) regelmässig zusprechen und dass Du im Interesse Eures Sohnes eben eine gerichtliche Regelung herbeiführen wirst, falls die bisherige nicht mehr klappt. Dann erfährt sie eben von einem Schwarzkittel den Unterschied zwischen "Kind" und "Puppe". Und, dass sie als Mutter nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten Dir gegenüber hat. Ganz offiziell schwarz auf weiss.

Hint: Kinder verkraften eine ganze Menge, wenn die Erwachsenen vernünftig sind. Kinder brauchen für ihr Wohlbefinden auch keine Eltern, die permanent unter einem Dach leben. as sie jedoch nicht verkraften, sind Eltern, die an ihren kleinen Armen reissen. Vielleicht suchst Du hier im Forum mal die "Wünsche von Trennungskindern", druckst sie aus und bringst sie Deiner Ex als Gedankenanstoss mit.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2006 20:18
(@sascha)
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>Das ist mir schon klar, ich bin auch schon mit rein und habe erst noch mit ihm gespielt, und bin dann "vorsichtig" ohne >tschüsagen gefahren, aber das"will" sein mutter ja auch nicht mehr...

ich persönlich finde es besser, das Kind weiss immer was gerade los ist. Ich würde mich bei dem Kind auf jeden Fall
ordentlich abmelden, meine Wiederkehr versichern und dann aber auch zügig gehen. Ich stell mir das furchtbar vor:
ich dreh mich mal kurz nach einem Spielzeug um, und wenn ich mich wieder zurückdrehe fehlt wieder jemand  :knockout: .
Das die Mutter mit dem Kind schimpft, weil es nicht will, dass Papa wieder weg ist  - finde ich auch nicht besonders gelungen, aber das ist wohl auch eher Ausdruck einer gewissen Hilfslosigkeit seitens der Mutter.
Das Gleichnis mit der Ampel ist zwar richtig, um Energie zu sparen würde ich aber eher dazu neigen trotz der moralisch verwerflichen Drohung den Umgang zu vereiteln, nicht davon auszugehen, dass die Frau diese Drohung wahrmacht. Als nächsten Schritt könntest Du ja eher mal versuchen mit Ihr zu reden, wie man die Übergabe stressfreier hinbekommen könnte. Falls kein Reden von Seiten der Mutter erwünscht ist wird es kompliziert, aber das ist dann auch nicht Deine Schuld, wenn dann Jugendamt und Co wieder beschäftigt werden müssen.
Zwei Wochen sind für ein kleines Kind auch eine unfassbar lange Zeit - vielleicht wäre jede Woche sehen doch besser - auch wenn es dann nicht das ganze Wochenende mehr wäre ?


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AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2006 20:55
(@eltom)
Schon was gesagt Registriert

das mit dem "rausschleichen " zerreist mich innerlich jedesmal, aber um stress mit der mutter zu vermeiden, habe ich mich ihrem vorschlag gefügt, und es halt versucht. Was passiert wenn ich weg bin, kann ich nicht sagen, weil es mich nichts angeht, so die mutter. ich bekomme keinerlei informationen wie es dem kleinen geht, wo sie mit ihm hinfährt, was er so die ganze zeit über macht, wenn wir uns nicht sehen. sie versucht systematisch uns zu entfremden. habe ich denn überhaupt keine rechte, auf die ich mich ihr gegenüber beziehen kann???
Muss ich erst das jugendamt oder das gericht einschalten???
vor allem was bringt es dem jungen, wenn er zu hause gegen mich  "geimpft" wird????
Noch kommt er sehr gerne zu mir, aber ich habe große angst ihn zu verlieren, wenn sie so weitermacht!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2006 22:40
(@sascha)
Zeigt sich öfters Registriert

Tja ein Vorschlag hört sich ja basisdemokratisch an, wenn man ihn aber umsetzen muss, dann war es wohl eher eine Forderung  :thumbdown: . Schade. Vielleicht könntest Du aber trotzdem nochmal versuchen mit der Mutter eine Lösung zu finden, die den allgemeinen Gepflogenheiten des Kommen und Gehens in unserer Gesellschaft entspricht .
Was die Mutter bzw. Dein Kind in Deiner Abwesenheit macht , wird sie Dir nur freiwillig erzählen, wenn Sie mal gute
Laune hat. Da hilft meiner Meinung nach auch kein Gang zum Jugendamt oder sonstwohin. Als Vater ohne Sorgerecht sind Deine Rechte nicht besonders üppig. Daher lass Dir nicht auch noch das Umgangsrecht wegnehmen.
Gibt es tatsächlich sachdienliche Hinweise, das die Mutter euer Kind gegen Dich "impft" ?


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Geschrieben : 04.09.2006 00:19
 lee
(@lee)
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Morgen Eltom,

Ich denke, ich kann Dich beruhigen, denn soweit ich weiß, hat jeder Vater das Recht sein Kind zu sehen, und die Gerichte gehen in der Regel von einem Umgangsrecht alle 14 Tage am WE aus. Also selbst wenn es soweit kommen sollte, dass ihr vor Gericht über das Umgangsrecht streiten müßt, so wirst Du Dein Kind weiterhin sehen können.
Vielleicht könntest Du der KM ja auch mal vorschlagen, die Übergabe eventuell auf neutralem Boden, d.h. auf einem öffentlichen Spielplatz o.ä. vorzunehmen, so dass der Kleine erst gar nicht in der Unmgebung der mütterlichen Wohnung anfängt, rumzuschreien. Und dann geht er eben mit Mama nach Hause und sieht Papa ja bald wieder.
Ein Versuch wäre es wohl wert. Schließlich muß es der KM ja eigentlich auch um das Wohl des Kindes gehen.

Liebe Grüße
Lee


AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2006 12:51
(@steevied)
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Hallo Eltom!
Also als ich das gelesen habe, habe ich mich sofort an meine Situation erinnert.
Mein Sohn hat beim Abliefern auch immer sehr geweint, ist anfangs sogar richtig gewalttätig geworden und hat sich durch Festhalten am Autositz nicht von der Mutter rausnehmen lassen....

Inzwischen ist das fast ein Jahr her und der Junge lebt seit Freitag bei mir. Dem Ganzen gingen 2 verlorene Gerichtsprozesse und ein 9-monatiges GWG Gutachten voraus, das dann letztenendes mich als sinnvolleren Lebensinhalt für meinen Sohn bescheinigte.

Aber nun zu Deinen Fragen:
Die Mutter hat zwar in der Regel im Trennungsfall das Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann aber in Sachen Umgang nicht einfach nach Lust und Laune machen, was sie will.
Gerade bei sehr kleinen Kindern sagt man, ist regelmäßiger, dafür kürzerer Kontakt besser wie nur alle 2 Wochen ein langes Wochenende. In diesem Punkt ind sich Psychologen einig.
Für einen knapp 3-Jährigen sind 14 Tage eine halbe Ewigkeit. Daher hat er auch jedes Mal panische Angst beim Zurückbringen, weil er nicht weiß, wann er Dich wieder sieht.
Wenn es die räumliche Entfernung zuläßt, solltest Du mit der KM mal über stundenweises Kontaktrecht auch unter der Woche nachdenken, z.B. mal ein Nachmittag mit dem Jungen. Für die Mutter kann es auch mal eine Entlastung sein, so daß sie vielleicht sogar dankbar darauf reagiert.
In meinem Fall hat das Jugendamt im Rahmen des Gerichtsprozesses eine Regelung zum Kontaktrecht erlassen, da mich die Mutter ebenfalls auch nur auf jedes 2. Wochenende verweisen wollte. Dem Jugendamt war das zu wenig und es hat mir noch 2 weitere Nachmittage unter der Woche gegeben.
Das Ganze mussten wir als Eltern unterschreiben. Während der Gerichtsverhandlungen wurde dann auch formell ein Umgangsrecht festgelegt.
Das kann ich auch nur empfehlen, dem ganzen einen möglichst offiziellen Rahmen zu geben, da sonst die Mutter immer wieder versuchen wird, ihre eigenen Dinge zu drehen.

Viele Grüße
Stefan


AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2006 13:13