Kann d. Kv das Zeug...
 
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Kann d. Kv das Zeugniss seines Kindes einklagen?

 
(@sunnygirl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe keine Ahnung ob ich in diesem Thread richtig bin.  eine bekannte von mir hat große  Probleme mit dem KV. Trotz mehrere Aufforderungen  den Unterhalt zu bezahlen weigert er sich seit 15 Jahren. Er hat auch keinerlei Kontakt zur Tochter und sie wünscht es auch nicht. Er droht ihr wie auch ihrer Mutter am Telefon.
Nun kam es soweit das er seiner Tochter drohte die Zeugnisse vorzulegen ansonsten würde er dieses einklagen beim Amtsgericht.Die Tochter sagte ihrem Vater mehrfach am Telefon ,das er sich nie um sie bemühte und auch sonst keinerlei Anstrengungen zeigte. Es gäbe daher auch keinerlei Gründe , ihm ihr Zeugnis ihm auszuhändigen.
Vom JA ist keinerlei  Unterstützung zu hoffen,da sie sympathien für den KV haben....

Ihre Frage nun:

Kann der KV das Zeugniss seiner Tochter einklagen ?  Wie soll sie vorgehen,denn sie wie ihre Mutter haben Angst


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2009 13:57
(@papa-ya)
Rege dabei Registriert

Hallo liebe Sunny,

JA, das kann er. Das Recht dazu hat er. Es spielt zwar auch noch eine Rolle ob er das Sorgerecht hat oder nicht. Die KM hat gegenüber dem KV eine Auskunftspflicht - unabhängig vom Umgang.

Ausführliche Infos, genau zu diesem Thema, in der 2. Ausgabe PAPA-YA. 3 Seiten Artikel nur zum Thema "Trennungskinder in der Schule".

schöne Grüße

Jörg


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AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2009 14:06
(@bronze)
Registriert

Moin,
mir ist nicht ganz klar, was aus der Vorlage eines Zeugnisses an Schlimmem erwartet wird, dass Mutter und Tochter Angst haben müssen.
Sei es drum - der sorgeberechtigte KV hat bei einem schulpflichtigen Kind einen Rechtsanspruch sich die Zeugnisse vorlegen zu lassen. In Steigerung dessen ist es auch denkbar, dass er von der KM einen regelmäßigen Entwicklungsbericht über das Kind einfordert.

Beste Grüße
Till

Jörg war schnella  🙂


Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2009 14:15
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sunnygirl,

ein Richter des OLG-Schleswig sah es sogar als "Mißbrauch des Sorgerechts" an, dass die KM dem KV keine Zeugnisse vorlegen wollte.

Warum haben Mutter und Tochter Angst, dem Vater die Zeugnisse zu geben? Auch der Postweg ist möglich.

LG

eskima

In Ergänzung zu bronze: auch ein aktuelles Foto ist einklagbar


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2009 14:18
(@assena)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

mein Noch-Ehemann wollte mir die Zeugnisse auch nicht aushändigen.

Ich habe mich direkt an die Schule gewandt und Kopien per Post erhalten.

Allerdings verlangt die Schulleiterin für weitere Auskünfte ein Urteil aus dem hervorgeht, daß ich ebenfalls das Sorgerecht habe...


AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2009 15:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

da kann man nur höflich darauf hinweisen, dass GSR bei Eheleuten eben nicht ausgeurteilt wird, da es seit Jahren juristischer Regelfall ist.

Die Aufhebung des GSR bedarf eines Urteils. Dieses müsste dann aber der ASR Inhaber vorlegen!
Das Nichtvorhandensein eines ASR-Urteils ist nicht beweisbar.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2009 16:07
 sina
(@sina)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

dieses Problem hatte ich kürzlich auch mit der ALGII-Behörde. Ich habe die Sachbearbeiterin mal dezent darauf hingewiesen dass man dies nicht nachweisen kann eben aus besagten Gründen.

Viele Grüße
sina


AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2009 17:35
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich frage mich ehrlich gesagt auch, warum Mutter und Tochter so ein Drama veranstalten. Der KV scheint seine Pflichten bisher nicht wahrgenommen zu haben. Schlimm genug. Das gibt aber der Mutter nicht das Recht, ihm als Konsequenz -aus nicht erklärten Gründen- in seinen Rechten zu beschneiden.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2009 20:07