Hallo liebe Papa 's, Mama's und jede Person die sich hierfür interessiert.
Ich bin Danny 21 Jahre alt und habe seit 2 Monaten eine kleine Tochter mit meiner Ex Freundin die sich 4 Tage nach der Geburt trennte.
Sie verweigert mir das Kind sei dort an es zu sehen, ich habe probiert mit ihr zu reden und auch mein Rechtsanwalt tut sein Best mögliches, doch sie blockt alles ab. Das Jugend habe ich dazu verständigt, sie boten uns ein gemeinsames Gespräch an das sie aber jetzt kurzfristig ablehnte mit der Begründung sie wolle nichts mehr mit mir zu tun haben. Ich bin darauf hin direkt zum Amtsgericht , doch die speisen mich mit viel Papier Kram ab und den Worten:" das Verfahren dauert 6 Wochen mindestens. " ich kann solange nicht mehr warten... die ersten Monate sind tot wichtig um den Draht zu seinem Kind nicht zu verlieren... und es schmerzt Nacht für Nacht von seinem kleinen Kind zu träumen. ..
Ich zahle der Mutter unterhalt für unser kind...
Bitte hilft mir und sagt mir was ich tun kann um das alles zu beschleunigen weil wenn ich die 6 Wochen noch warten muss , seh ich sie schon 4 Monate nicht ...
Entschuldigen sie alle meine Rechtschreibung ich stecke auf der Arbeit am handy fest.
Gerne auch per Mail antworten Adresse ist im Profil angegeben
Vielen Dank für jede hilfe!!
Danny
Hallo Danny,
Ihr seid nicht verheiratet?
Gibt es eine Anerkennung der Vaterschaft?
Gruss,
gardo
Nicht verheiratet nie zsm Gewohnt..
Vaterschaft anerkannt und sogar Unterhalts Urkunde gemacht und was sonst alles dazu gehört ... ich zahle schon 3 Monate unterhalt und darf sie nicht sehen
Moin,
um die 4~6 Wochen kommst du nicht herum und je länger Du wartest, um so mehr zieht sich der Entscheidungstag nach hinten. Also, gleich heute zum Anwalt und Klage einreichen ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Kann den da das Jugendamt nichts vorab anordnen? Das Kind hat doch schließlich das recht auf sein vater
Kann den da das Jugendamt nichts vorab anordnen? Das Kind hat doch schließlich das recht auf sein vater
Nein - JA kann nur vermitteln, ggf. kraft des Namens "Amt" ein wenig Eindruck machen, aber niemand muss sich deshalb auch beeindrucken lassen.
Das ist ja genau die Taktik, die viele Kindesbesitzerinnen anwenden: erst Baby dem Vater vorenthalten, dann auf den offiziellen Weg verweisen, um scvhließlich nach mehreren Monaten zu sagen, Kind/ Baby kennt KV ja nicht und deshalb darf nur sehr eingeschränkter, meist auch beaufsichtigter Umgang statt finden - wenn überhaupt. :knockout:
Die Eingewöhnung in der Krippe geht allerdings in wenigen Wochen, Babysitter/ Omas/ Tanten dürfen meist unmittelbar mit dem Kind alleine bleiben - soviel zu Scheinheiligkeit von Kindesbesitzerinnen :knockout:
Du hast scho Zeit verloren! Deshalb
gleich heute zum Anwalt und Klage einreichen ...
Gruß, toto
Oh man ich sehs schon kommen... :/ macht mich grade richtig trsurig...
Hi Danny,
Kann den da das Jugendamt nichts vorab anordnen? Das Kind hat doch schließlich das recht auf sein vater
Nein, das JA kann nichts anordnen! Es hat nur beratende Befugnis. Wenn die Mutter zu keinen Gesprächen bereit ist, musst Du einen Antrag auf Regelung des Umgangs
bei Gericht stellen.
Was meinst Du damit?
Ich bin darauf hin direkt zum Amtsgericht , doch die speisen mich mit viel Papier Kram ab und den Worten:" das Verfahren dauert 6 Wochen mindestens.
Hast Du denn einen Antrag gestellt oder nicht? Du hast doch einen Anwalt!
Du kannst es mit einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangs versuchen. Ob das sinnvoll ist, hängt davon ab, wie schnell das zuständige Gericht arbeitet.
In Kindschaftssachen gibt es das Beschleunigungsgebot (nur Gebot, leider nicht Gesetz); demnach ist der erste Termin spätestens 4 Wochen nach Antragstellung anzuberaumen.
Egal, ob Du nun eine EA oder gleich den regulären Umgangsantrag bei Gericht stellst: Die fangen, wenn überhaupt, erst ab Antragstellung an zu arbeiten. Jeden Tag, den Du noch wartest,
ist ein verlorener Tag. Allerdings ist zu beachten, dass das Gericht der wirklich allerletzte Schritt ist, wenn Du bei der Mutter auf außergerichtlichen Wege nichts erreichst. Denn je jünger ein
Kind ist, desto weniger wird das Gericht gegen eine umgangsboykottierende Mutter vorgehen.
Wenn mit der Mutter aber absolut nicht zu reden ist, und sie sich auch einer Beratung durch Dritte verweigert, bleibt Dir nur der Gang vors Gericht.
LG,
Mux
Ich hab das jetzt gemacht ... ne einstweilige Anordnung das ich schnell als möglich meine kleine sehn darf ausserdem hab ich grade noch dazu das sorge recht eingeklagt ...
Ich hoffe das es da vorwärts geht und die mir helfen und mir nicht noch in rücken fallen ...
ausserdem hab ich grade noch dazu das sorge recht eingeklagt ...
abgesehen davon, dass ich der festen Berzeugung bin, dass das SR automatisch gewährt werden sollte, führt das nun zu der fast philosophischen Frage, wie Umgangs- und Sorgerechtsklagen priorisieren?! So parallel führt es meist dazu, dass einige KMs sich durch die SR-Klage derart persönlich eingeschränkt fühlen ( :knockout:), dass sie umso heftiger den Umgang boykottieren...
Ich würde die SR-Klage zunächst mal stecken lassen und mit Volldampf auf einen geregelten Umgang setzen. GSR kannst Du dann immer noch beantragen. Das Gegenargument ist allerdings: Wenn man sich über den Umgang derart zerstreitet, dann wird einem das hochstrittige Verhältnis der Eltern bei der SR-Klage entgegen gehalten.
Auf jeden Fall: Viel Erfolg!
Gruß, toto
Ich habe nun beides gleichzeitig eingeklagt es erscheint mir einfach zu wichtig beides gleichzeitig zu machen weil mir schon zu viel zeit weggerannt ist beim Versuch eine friedliche Lösung zu finden ... ich liebe meine Tochter und will sie mit Erziehen
Moin Danny,
wie alt ist denn die KM? Wohnt sie noch zu Hause?
Gerade wenn sie noch jünger ist, wird gerne auch Druck von zu Hause (die liebe Oma) ausgeübt.
Was bezahlst Du denn an Unterhalt? Nach der Düsseldorfer Tabelle?
Schau Dir zum Einlesen auch mal den Trennungs-FAQ an, er ist sehr wertvoll www.trennungs-faq.de Gruß Ingo
18 Jahre und genau das ist der Fall Oma macht Druck und ihre 2 Eltern Schwestern beide auch jung Mama ...
Werde ich Danke ingo