Gemessen an dem Hintergrund eine unqualifizierte Aussage.
Das ist kein Umgang der da stattfindet. Nur eine Stunde, um dann noch gesagt zu bekommen, was man alles lassen muss ...
Man(n) sollte hierbei den Vater und dessen Gesundheitszustand nicht vergessen.
Eben darum halte ich sie für eher qualifiziert. Manchmal bedarf es ein paar deutlichere Worte. Den Umgang zum Kind abbrechen, nur weil einem die momentane Situation nicht gefällt....
Es gibt höhen und Tiefen. Wieso das Tief in dem supercasi momentan steckt auch noch vertiefen indem man ihm Verständnis heuchelt.
Klar kann ich die Depresion gut verstehen, aber was bringt einem Mitleid?? Ein deutliches "Blödsinn" kann wertvolle Tage retten und vor depresiven Handlungen (wie ein Brief an die KM "du hast gewonnen ich will nicht mehr") bewahren.
Sollte deine Ex sich in Ausland absetzen/wollen solltest du dich >hier< mal melden.
So und jetzt denk bitte ans Kind. Schließlich hast du jetzt schwarz auf weiß das du der Vater bist. Bleib ihm ein Vater.
Gruß
Martin
So und jetzt denk bitte ans Kind. Schließlich hast du jetzt schwarz auf weiß das du der Vater bist. Bleib ihm ein Vater.
Nun, Phoenix, du hast ihm jetzt gesagt, was er nicht machen soll.
Wie stellst du dir dann vor, dass er gegen eine Richterin, die offensichtlich nach eigenen Maßstäben vorgeht, teilweise ebensolchem Jugendamt und skrupelloser Ex etwas unternimmt - und gleichzeitig die Verantwortung für seine neue Familie tragen soll, die dasselbe Anrecht hat wie sein Kind an sich auch, aber dessen Rechte ebenfalls zusammen mit seinen mit Füßen getreten werden?
Moin
@ supercasi
Zuerst wollte ich dich nicht persönlich angreifen, sondern habe nur auf deine Fragestellung reagiert.
Emotional gebe ich dir Recht. Das soll aber nicht heißen, das ich von meiner bisherigen Meinung abweiche, das du weiterhin versuchen solltest um dein Kind zu kämpfen.
Da mir bis jetzt noch nicht ersichtlich ist in welcher Instanz die Akte liegt gehe ich mal vom AG aus.
Also führe die Sache zu ende und reiche dann Berufungsbeschwerde beim OLG ein.
Was man sonst gegen so einen Richter unternehmen kann: "Wenn ein Grund vorliegt, der - bei objektiver Betrachtung - geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen, kann dieser abgelehnt werden. Über das Ablehnungsgesuch, zu dem sich der abgelehnte Richter äußern muss, entscheidet das Gericht, dem der abgelehnte Richter angehört, ohne dessen Mitwirkung. Wird ein Richter beim Amtsgericht abgelehnt, entscheidet ein anderer Richter dieses Gerichts." Ob dieses jedoch Erfolgsaussichten verspricht entzieht sich meiner Kenntnis.
Gegen das JA hat Deep schon was geschrieben.
Gruß
Martin
hallo,
muss mal eingreifen.
zitat: Ungeachtet dessen hat das JA die Umgänge durchzuführen. Es liegt nicht in deren Macht, einen richterlichen Beschluss zu kippen, nur weil jemand etwas anstellt, das denen nicht passt. Dies wäre für mich eine wunderbare Gelegenheit, das Instrument Dienstaufsichtsbeschwerde (unter dem Aspekt formlos, fristlos, fruchtlos) zu benutzen
stimmt nicht, dies gilt nur wenn ein elternteil sich an die gesetzlichen vorgaben hälllllllt.
er hat einen verstoss begangen und ist damit raus.
dies wird ihm auch immer wieder vorgeworfen.
habe es selbst erlebt.
du musst dir schon was gutes einfallen lassen.
carsten
Moin,
@carsten:
die Frage ist doch aber, ist es ein verstoß gegen geltendes Recht gewesen?.
Ich bin in dieser Thematik alles andere als Sattelfest, meine aber, dass die Konfomität zu einem Gesetz erst noch geschaffen werden soll ... aber eben noch nicht ist. Damit noch nicht strafbar.
Aber das ist jetzt nur mal mein Gedankengang.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Dem Jugendamt reicht offensichtlich die festgestellte Rechtswidrigkeit des Tests, unabhängig von einer Strafbarkeit aus den Umgang abzubrechen.
Grüße
hallo kasper,
es geht hier nicht um das recht, des kindes, KV´s, etc. es wurde nur ein grund gesucht, auch hier mal wieder mit hilfe des JA´s um einen vater zuentsorgen.
er kann nur noch aus allen rohren gegen das JA vorgehen, die SA ablehnen, etc.
mir hat man mein verhalten ( diktiergerät ) jahre vorgeworfen. allerdings war die SA sofort nicht mehr für meine kinder zuständig.
sie ist in vielen BU´s ausgerastet, hat mich beschimpft, etc.
sie lebte zu dem zeitpunkt in scheidung, sind schon kranke menschen. aber sie stehen über den dingen.
carsten
Moin Carsten,
ich hab Dich schon richtig verstanden, auch dass es sich wohl um einen Vorwand handelt.
Ebenso ist es meine Meinung, dann mit allen Mitteln gegen das JA vorzugehen.
😉 vielleicht wurde dieser Test ja auch nie gemacht .... wer weiß das schon.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin
Nur so ein Gedanke. Vaterschaftstest illegal oder nicht jetzt mal außen vor.
Allein die Tatsache, das hier vorsetzlich das gemeinsame Sorgerecht übergangen wurde, sollte dem JA die nötige "Rechtsgundhabe" zum Abbruch des BU geben. Desweiteren wird damit bestätigt, das die KM Grund zu annahme der Kindeswohlgefährdung hat, da der KV sich nicht an Vorschriften und der gesetzlichen Reglung hält. Wichtig!! Das ist nicht meine persönliche Meinung. Lediglich versuche ich hier, den für mich am warscheinlichsten, kpnftgen Weg der EX und des JA zu kontruieren.
Jetzt hast du dem Taliban Massenvernichtungswaffen geliefert und solltest nicht zögern, deine letzten dir noch verbleibenden Möglichkeiten zu ergreifen.
Gruß
Martin
Morgens,
um die Diskussion zur Illegalität, Berechtigung, Strafbewehrung oder nicht bei heimlichen Vaterschaftstests noch mal aufzugreifen. Der BGH hat am 12 Januar 2005 u. a. sinngemäß folgendes festgestellt:
c) Das Grundrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung braucht auch nicht hinter dem Interesse des als Vater geltenden Mannes zurückzustehen, sich Gewissheit über seine biologische Vaterschaft zu verschaffen. Zwar ist dieses Recht des Vaters ebenfalls aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abzuleiten. Es ist aber gegenüber dem Recht des Kindes nicht als höherwertig anzusehen. Dies zeigt sich schon daran, dass seine Durchsetzung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren u.a. durch die gesetzliche Fristenregelung des § 1600 b BGB wesentlich eingeschränkt ist, während das aus dem informationellen Selbstbestimmungsrecht des Kindes folgende Recht, der Erhebung oder Verwertung genetischer Daten zu widersprechen, keiner zeitlichen Schranke unterworfen ist. Das Interesse des Vaters oder Scheinvaters, sich Gewissheit über seine Vaterschaft zu verschaffen, kann daher auch dann nicht als höherrangig angesehen werden, wenn es der Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche, denen er als gesetzlicher Vater ausgesetzt ist, dienen soll.
Also keine Straftat, aber ein Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Kindes. Damit ein Verstoß gegen Kindeswohl und folgedessen eine weitere Rechtsgrundlage des JA?
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Moin bronze
Wenn du schon Urteile liest, dann ließ sie bitte ganz und reiß nicht alles aus dem Zusammenhang.
Vaterschaftsteste sind nicht illegal bzw gesetzwidrig wenn:
- der / die Sorgeberechtigten zustimmen.
- ein Gericht den Vaterschaftstest anordnet und somit die Unterschrift des/der Sorgeberechtigten ersetzt.
Wenn aber nur ein Sorgeberechtigter zustimmt ist es gesetzeswidrig. Auch wenn bei gemeinsamen Sorgerecht z.B. die Mutter den Vaterschaftstest machen will und der Vater nicht, darf sie ihn nicht durchführen, außer die Unterschrift des Vaters wird durchs Gericht ersetzt.
Gruß
Martin
Hi Martin, ist soweit unstrittig was Du schreibst . Nur aus dem Zusammenhang wars nicht gerissen, wenn Du das Fette nochmal liest.
Gruß
Till
um die Diskussion zur Illegalität, Berechtigung, Strafbewehrung oder nicht bei heimlichen Vaterschaftstests noch mal aufzugreifen. Der BGH hat am 12 Januar 2005 u. a. sinngemäß folgendes festgestellt:
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Ok ich bin nun mal kein Jugendamt oder Richter, verstehen kann ich Dich persönlich voll
Das das Persönlichkeitsrechts des Kindes ist verletzt worden! Richtig.
Das Kindeswohl (so haben ja auch alle geschrieben ist) wenn es beide Elternteile sehen kann und darf. Der Umgang ist doch vom Sorgerecht getrennt zu behandeln. Das habe ich schon länger gelernt.
Der Ansatz ist in meinen Augen dieser und sollte jetzt alsbald angesetzt werden: (Wie entzieht sich vorerst meiner Kenntnis! Wenn ich dazu aber was finde oder beizutragen habe werde ich das sofort tun!)
Mann hat Dich gesehen wie DU ein Wattestäbchen in der Hand hattest. Eins hatte dein Kind auch wohl zum SPielen?
Dieses hast Du wieder in die Tasche gesteckt! Richtig? Dabei hat man Dich gesehen! Nicht bei der Entnahme aus dem Mund des Kindes?
Jetzt die Möglichkeit zur Begründung deines Wattestäbchens! Du hattest Die noch in der Tasche und beim Umgang sind sie Dir aus der Tasche gefallen. zb. Als DU ein Tempo gezogen hast. Das hat deine Tochter mitbekommen und hat Dir das Stäbchen welches auf dem Boden gefallen ist gegeben oder dann halt zum Spielen genommen.
Versteht einer was ich meine?
Das Wohl des Kindes sollte sein den Vater und die Mutter zu sehen. Ja sollte es umbedingt. Somit würde ich jetzt sofort zur Aufsichtsbehörde/Staatsanwaltschaft usw. laufen um Terror machen das man Dich zu einer Straftat beschuldigt die du nicht begangen hast oder selbst vorhattest. Vorraussetzung ist das DU nicht mit dem Vaterschaftstest hausiren gegangen bist.
Hier solltest DU sofort Schreiben aufsetzten mit denen DU die JU-Tante deine Frau usw. ermahnst das wenn diese Behauptungen weiterhin erbracht werden das Du mit allen mitteln losschiesst da dies Denunzierung usw. ist.
Jetzt den Kopf in den Sand stecken ist genau das falsche Signal!!! (Auch wenn Du alles verlierst! Aber mein Chef hatte es mir schon immer gesagt und es stimmt! Es ist besser in eine Verhandlung zu gehen wo man weiss das man nichts zu gewinnen hat! Dann ist das KÄmpfen viel leichter. Man kann das Ergebnis nur zum Positiven wenden weil alles andere ist doch schon klar!!!)
So nun helft dies zu in eine "FOrmelle" Sprache zu bringen damit es Stichhaltig ist.
Weiterer Ansatz wäre die Tochter hätte ein "Popel" an der Nase den (So muss ich es oft bei meiner Tochter mit 1 Jahr machen) DU mit dem Wattestäbchen wegmachen wolltest da das Taschentuch nicht gereicht hat. Du wolltest nicht verletzen usw. weil deine Finger technisch nicht dazu in der Lage waren so weit in die Nase des Kindes zu kommen.
Es ist zum Wohl des Kindes diese "Vaterschaftstest" Sache runterzuspielen. Manchmal finde ich AMI-Fernsehn toll. Wenn man mit einer kleinen Straftat (Lüge) eine grosse verhindern kann (Kind dem Vater entziehen) sollte die kleine Straftat richtig sein.....
In diesem Sinne
Myje
Moin MyJe
:knockout: Wem willst du denn so was erklären??
Wenn so was abgelassen wird, sehe ich jetzt schon wie die Ex sich zusammen mit der Ja-Sachbearbeiterin und dem Richter zusammen auf dem Boden wälzen vor lachen.
Was sich meiner Kenntnis entzieht ist wieso man nicht einfach nen Schnuller genommen hat. Böser Schnuller ist auf den Boden gefallen und der ist jetzt dreckig. Also gegen einen neuen, der man zufällig in der Tasche hat ausgetauscht und gut ist. 😉
Na ja das Kind ist im Brunnen und nur weil man jetzt ein Dach versucht drüber zu bauen, wird aus dem Brunnen noch lange kein Haus.
Lange Rede kurzer Sinn. Bevor man die Brechstange rausholt sollte man halt überlegen und nachschauen ob ein Fenster offen ist.
Gruß
Martin