Jahresurlaub des El...
 
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Jahresurlaub des Elternteils ( hier KM ), bei dem die Kinder wohnen

 
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
leider finde ich keine so gute Lösungen oder auch rechtliche Grundlagen für mein Problem:

Wir haben gerade angefangen eine Umgangsregelung (UR) zu definieren und ich komme beim Thema Jahresurlaub ins Stocken.

Typischer Weise leben die Kinder bei der KM, die nicht berufstätig ist, im Gegensatz zu mir.

Ich muß mich mit Kollegen abstimmen und habe das Problem, dass ich in der Arbeitswoche zweimal 40 km fahren muß, um meine Tochter zur Schule zu bringen und dort auch wieder abzuholen. Trotzdem hole ich sie Freitag und Montag nach der Schule ab und bringe sie Montag- und Dienstagmorgen zur Schule.

Jetzt schlägt die KM eine Jahresurlaubsregelung vor. Ferien werden hälftig geteilt.

Ich bekomme die Kinder für maximal 5 Wochen Jahresurlaub, wenn sie dafür 3 Wochen außerhalb der Ferien machen kann.

Bisher habe ich ein bis zwei Wochen im Jahr Urlaub mit den Kindern bei meinen Eltern gemacht und noch einmal ein .. zwei Wochen Urlaub mit den Kindern und/oder mit der Partnerin - ich brauche gar keine 5 Wo außerhalb der Ferien bzw. könnte mir das leisten.

Mal abgesehen davon, dass es von mir sehr viel guten Willen und hohen Einsatz verlangt, um die 3 Wochen leisten zu können - es ist auch risikovoll (Arbeit läßt sich nicht immer so einfach planen) und ich gefährde meinen uns alle ernährenden Job dadurch.

Welche Regelungen sind üblich und rechtens?
Was steht mir zu und was ihr?

--
Viele Grüße
Bruno

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2015 20:07
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich verstehe Deine Formulierungen "Urlaub außerhalb der Ferien" nicht wirklich?!

Üblich und für die meisten UET erstrebenswert ist die hälftige Ferienteilung! Dass bei 12-13 Wochen Schulferien damit idR beide(!) ET an die Grenzen ihrer Urlaubstage kommen ist klar. Aber da muss letztlich auch der UET genauso ferienbetreuung organisieren, wie der BET. Vielleicht bei Deinen Eltern auch mal ohne Dich?! Es steht nirgendwo geschrieben, dass Du Deine Hälfte der Ferien Dich vollends und ausschl den Kindern widmen musst (je mehr desto besser natürlich  :wink:).

Wie sieht es denn mit Ferienbetreuung an der Schule aus?

Wenn KM nicht arbeitet, dann wäre es natürlich selbstverständlich hier mehr auf den arbeitenden ET Rücksicht zu nehmen. Aber das funktioniert halt meist leider nicht.

Gruß, Toto

PS: die gesamten Schulferien abzudecken fällt auch zusammenlebenden Eltern schwer , wenn beide berufstätig sind. Hier ist komplexe Planung von Nöten. Deren Vorteil ist natürlich, das idR beide an einem Strang ziehen!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 00:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also rechtlich erlaubt ist alles, auf was ihr euch einigt.

Rechtlicher Standard ist, dass die Pflichten des Umgangselternteils mit der Zahlung von Unterhalt sind. Dafür bist du von allen Unterhaltspflichten befreit.
Der Betreuungselternteil hat alleine die Pflicht zu betreuen und das jeden tag rund ums jahr und rund um die Uhr. dafür ist er von jeglicher Unterhaltspflicht befreit.

Natürlich kannst du ihr bei der Betreuung engegen kommen aber es ist deine Entscheidung, ob das tun willst, weil du Lust dazu hast, oder weil du dafür eine Gegenleistung bekommst, oder ob du das garnicht willst.
Am schönsten wäre es natürlich, wenn ihr euch Betreuung und Unterhalt gleichmäßig aufteilt.
Dann natürlich auch die Ferien.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 01:48
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Also rechtlich erlaubt ist alles, auf was ihr euch einigt.
[...]
Rechtlicher Standard ist, dass die Pflichten des Umgangselternteils mit der Zahlung von Unterhalt sind. Dafür bist du von allen Unterhaltspflichten befreit.
Der Betreuungselternteil hat alleine die Pflicht zu betreuen und das jeden tag rund ums jahr und rund um die Uhr. dafür ist er von jeglicher Unterhaltspflicht befreit.

Irgendwas stimmt da nicht.... :question:
Lags an der (Uhr-)zeit oder am griechischen Wein??

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 06:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gut aufgepasst!
Lag vermutlich an beidem.
Wobei der Wein nicht aus Griechenland war aber dafür gelb und mit Schaumkrone. ☺ 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 07:16
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen und Danke für Eure Antworten!

Beide Großelternpaare wohnen fast 600 km entfernt und deshalb hat die Kleine schon immer längere Zeiten bei meinen Eltern verbracht. Die anderen Großeltern können es nicht mehr (Krankheiten).

So fahre ich mit den Kindern zu Ostern und in den Herbstferien für jeweils eine Woche zu ihnen oder ich bringe sie hin und hole sie ab, so dass ich zwei Wochenenden mit ihnen bei meinen Eltern in Folge verbringen kann, meine Eltern und die Enkel dann in der Woche alleine sind.
Jetzt in den Sommerferien war die Kleine dann für fast 3 Wochen bei ihnen. Der Umgang mit den Großeltern ist wichtig und ich finde auch, dass Großeltern und Enkel ruhig einmal alleine sein sollten. Ich bin Einzelkind und es sind für meine Eltern auch die einzigen Kinder, da geht das gut.

Wenn man noch ein paar Tage für Skiurlaub, Brückentage, Weihnachten und Karneval (wohne in Kölle) abzieht, dann bleiben mir so noch ca. 2 Wochen und mit viel Glück sogar 3 Wochen zur freien Verfügung übrig.
Ich kann auch beruflich nicht immer Urlaub bekommen und so nehme ich schon einmal 10..20 Tage von einem Jahr mit ins nächste.

Ich werde in der UR also zusehen, dass ich zwei Wochen nehmen kann und den Wochenendumgang dann nicht von Freitag bis Dienstag sondern zum Urlaubsbeginn nur von Freitag bis Sonntag und nach dem Urlaub erst wieder ab Sonntag bis Dienstag vereinbare.

Was aber gestehe ich der Kindesmutter dafür zu?
Ich denke, dass ich ihr das gleiche zugestehen sollte, d.h. ich nehme die Kinder an den 3 Wochenenden in Folge (auch zu Beginn und zum Ende des Urlaubs Wechsel am Sa/So) und die Kleine innerhalb der Woche für eine Woche ganz und in der zweiten Woche dann bis Dienstag und ab Freitag.
Sie muß dann nur von Dienstag bis Freitag in einer der beiden Wochen jemanden finden.

Sie hat mit der nicht berufstätigen Schwester in diesem Jahr schon die Möglichkeit gehabt 2 Wo vor den Sommerferien Urlaub zu machen. Geht also ...

Was meint ihr?

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2015 10:34