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Jahresurlaub

 
(@papa1980)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,
ich hab eine Frage zum Jahresurlaub und hoffe mir kann jemand Tips geben. Ich bin seit 2 Jahren von meiner EX getrennt. Wir haben 2 Kinder die ich regelmäßig alle 2 Wochen für 3 Nächte sehe. Wir haben bis jetzt alles außergerichtlich geregelt. Nun kommt mein Problem. Während meines Jahresurlaubes in diesem Jahr, fällt der Geburtstag meines älteren Sohnes. Dieser Geburtstag fällt mit in meiner Urlaubszeit. Ich würde aber gerne 14 Tage weg fahren. Die Mutter will aber unbedingt das der Geburtstag bei ihr statt findet. Sie meinte, dass die Kinder bei dem Elternteil statt finden, wo sie auch wohnen.  :knockout:
Wer kann mir helfen???

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2015 13:47
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Papa1980 und willkommen im Forum!

Während meines Jahresurlaubes in diesem Jahr, fällt der Geburtstag meines älteren Sohnes. Dieser Geburtstag fällt mit in meiner Urlaubszeit. Ich würde aber gerne 14 Tage weg fahren.

Wie habt Ihr denn den Ferienumgang geregelt? Etwa hälftige Ferien, Turnus (erste oder zweite Hälfte) im Wechsel? Ich frage wegen Vorhersehbarkeit der Feier...

Sie meinte, dass die Kinder bei dem Elternteil statt finden, wo sie auch wohnen.

Das ist tatsächlich nur ihre Meinung, eine rechtliche Grundlage für diese Aussage gibt es meines Wissens nicht.

Auf der anderen Seite solltest Du aber auch bedenken, wo und mit wem Junior gerne feiern würde, schließlich ist es SEIN Fest.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2015 13:58
(@papa1980)
Schon was gesagt Registriert

Es ist die zweite Hälfte der Ferien, weil in die erste Hälfte hat er eine Ferienfahrt mit seinen Kumpels. Deshalb ging es in diesem Jahr nicht anders. Er soll unbedingt an dieser Fahrt teilnehmen.
Ich find es im Moment ungerecht. Letztes Jahr hat sie die Ferien komplett verplant mit ihrem Urlaub und Besuchen bei der Oma, dieses Jahr gebe ich rechtzeitig bescheid und sie will es wieder topedieren. Ich möchte einfach nur gerne 14 Tage am Stück Urlaub mit den Jungs machen  ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2015 14:17
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Verstehe ich das richtig; der Geburtstag fällt in die Somerferien? Das "Problem" habe ich mit meinem Sohn auch, Problem deswegen, weil direkt am Geburtstag noch nie gefeiert werden konnte, weil immer zu viele Kumpels weg waren... Aber prinzipiell denke ich auch: frag ihn, wei er seinen Geburtstag verbringen will! Und feiern, "wo sie auch wohnen", ist zwar "nur" der Wunsch deiner Ex, aber würdest du es gut finden, wenn Ex mit Sohn über seinen Geburtstag wegfährt?

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2015 14:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin. Da ihr eure Vereinbarung nicht gerichtlich festgelegt habt, ist sie auch nicht wirklich vollstreckbar.

Wie Marco schon schrieb, gibt es eine solche Priorisierung nicht.
Allenfalls gibt es manche Richter, die so etwas auf Wunsch der Mutter auch gerne in einen Beschluss schreiben.
Das ist bei euch aber nicht der Fall.

Was kann nun passieren?

A. Du bestehst auf deinem Anspruch und deine Ex verweigert darauf hin die Herausgabe eures Kindes zum Urlaub.
Du kannst dann auf eine gerichtliche Umgangsregelung klagen und dort versuchen, deinen Standpunkt in der Regelung durchzusetzen.
Für den betreffenden Urlaub wird das aber sicher zu spät kommen.

B. Du kannst ihr zusagen, zum Geburtstag zurück zu kommen und das dann unterlassen.
Das würde sicher zu Streit führen, möglicherweise auch vor Gericht. Aber dein Urlaub wäre erstmal gerettet.

C. Du beantragst schon jetzt eine gerichtliche Umgangsregelung.
Ob die dann am Ende für dich positiv ausfällt oder nicht, steht in den Sternen. Dann wären solche "Missverständnisse" aber aus der Welt, denn dann gilt nur noch das, was da drin steht. Das kann gut oder schlecht für dich sein.
Ersteres dann, wenn drin steht, dass du von x bis y Ferienumgang hast.
Letzteres wenn drin steht, dass die Geburtstage und Feiertage immer bei Mutter zu verbringen sind.
Und beide habt ihr verloren, wenn beides drin steht und nicht geregelt ist, welche Regelung Vorrang hat.
Dann steht ihr da, wo ihr jetzt steht:

Ihr habt dann eine unklare Regelung und trotzdem Streit.

Da ihr es aber bisher auch geschafft habt, eine brauchbare Regelung zu finden, dein Sohn aber vermutlich immer im Sommer Geburtstag hat, solltet ihr vielleicht versuchen, eure Regelung so zu erweitern, dass dieser Konflikt zumindest zukünftig vermieden wird.
Z.B. indem deine Hälfte der Ferien immer die ohne Geburtstag ist.

Eine Einigung könnte z.B. dadurch erreicht werden, dass man sagt, ok, dieses Jahr machen es links rum aber ab nächstem Jahr machen wir es rechts rum.

Meine Ex und ich haben die Regelung, dass derjenige, der seinen Urlaubswunsch dem anderen als erster mitteilt, bekommt ihn.

Das empfinde ich als optimal.

P.S. nachdem ich jetzt deinen 2. Beitrag gelesen habe, würde ich möglichst schnell das Gespräch mit ihr suchen und wenn das nicht fruchtet, zügig zum Gericht zu laufen, denn sonst wird das ne never ending Story.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 28.01.2015 14:25
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Bei uns ist das folgendermaßen geregelt. Der Geburtstag bzw. das darauffolgende we wird abwechselnd sein. Da unsere Kinder innerhalb von 7 tagen ist, wird aber gewechselt.

Beispiel: die große hat auf einen Sonntag Geburtstag und ist reguläres Umgangswe. Also ist sie beim papa dieses Jahr. Ich feier dann am nächsten Samstag mit den kitafreunden und meiner Familie nach. Im nächsten Jahr dann umgekehrt. Da Sohn gleich darauf Geburtstag hat, feier ich und er nach.

A life lived in fear is a life half lived

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Geschrieben : 28.01.2015 15:03
(@mimamause)

hi,
was ich nicht verstehe:
du hast nun schon “Glück“, dass du eine komplette Ferienhälfte hast und die Mutter gibt einen Teil IHRER Hälfte für die Ferienfahrt  des Kindes her (bei der ja auch die sehr wichtig ist, dass er teilnimmt.

Insofern wäre es jetzt mMn an dir nachzugeben.
So rein gefühlsmäßig.
mmm

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Geschrieben : 28.01.2015 17:54
(@psoidonuem)
Registriert

Meine 14-jährige Tochter hat fast immer in den Ferien Geburtstag aber noch nie in den Ferien gefeiert. Das ist reine Schikane.
Was es jetzt für Dich nicht besser macht.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2015 17:56
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine 14-jährige Tochter hat fast immer in den Ferien Geburtstag aber noch nie in den Ferien gefeiert.

Die Mutter will aber unbedingt das der Geburtstag bei ihr statt findet. Sie meinte, dass die Kinder bei dem Elternteil statt finden, wo sie auch wohnen. 

Vielleicht geht es gar nicht  um die Kindergeb.feier mit Freunden, sondern um morgendl Gebkuchen mit der Mama, die ja auch so traurig ist, wenn das Kind an dem Jahrestag, an dem es aus Mama geschlüpft ist, nicht bei dieser ist ...  :knockout:

Okay, ernsthaft(er):
Ihr müsst Euch absprechen und einigen. Dabei sollte es möglich sein, dass Du auch 2 Wochen wegfährst. Das Geburtstagsargument ist kein hartes.
Da ihr bislang alles außergerichtlich (bilateral?) hingekriegt, sollte das hier doch auch möglich sein. Mit einer gerichtlichen Klärung erreichst Du wahrsch. nicht wirklich was, außer das, wenn der Richter einen guten, klaren Beschluss fasst, das Thema Ferien ein für alle mal geregelt ist.

Toto

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Geschrieben : 28.01.2015 18:14
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

die Mutter gibt einen Teil IHRER Hälfte für die Ferienfahrt  des Kindes her

Aus diesem Grund würde ich auch einlenken. Eigentlich hätte die Problematik schon vor dem buchen der Ferienfahrt von euch beiden geklärt werden müssen.

Meine 14-jährige Tochter hat fast immer in den Ferien Geburtstag aber noch nie in den Ferien gefeiert. Das ist reine Schikane.

Wieso Schikane, wer hindert sie denn am feiern?

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2015 18:17




(@psoidonuem)
Registriert

Es ist reine Schikane der Mutter, dass das Kind da da sein soll. Eh keiner zum Feiern da. Auch die Familie ist größtenteils im Urlaub.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2015 18:27