Ist es Entfremdung?...
 
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Ist es Entfremdung???

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(@bastian2104)
Schon was gesagt Registriert

Das mit der Krankenkasse kannst du dir abschreiben. Die werden dir
keine Auskunft geben.

Hatte am Mittwoch noch einmal telefonisch nachgefragt, was nun mit der Auskunft wäre. Die Krankenkasse wollte wissen warum ich dies alles benötige und ob die Sorgerechtserklärung noch aktuell wäre oder ob die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Dies ist ja nicht der Fall und habe somit die telefonische Bestätigung erhalten, dass ich spätestens am Dienstag Auskunft über Ärztliche Behandlungen und Bezahlte Leistungen der Kasse erhalte.

Die Krankenkasse war sich am Anfang nur unsicher wegen den Datenschutz und wird auch weiterhin vorsichtig sein.

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Themenstarter Geschrieben : 16.10.2010 13:56
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bastian2104,

danke, für den Hinweis. Die Krankenkasse unserer Tochter hat mich damals abgewimmelt und mir gesagt, sie könnten
mir darüber keine Auskunft geben. Ich hatte damals natürlich ein erhebliches Interesse, da sich der behandelnde Arzt
unserer Tochter mit meiner Ex-Frau solidarisiert hatte.

Ich hab mir den § im SGB V, den du genannt hast, notiert und werde nochmals angreifen um die Informationen zu
erhalten. Dies scheint mir, mitunter, im jetzigen Sorgerechtsprozess nicht unbedingt ohne Wert zu sein, wenn z.b.
die Kinder irgendetwas ernstest hätten und die Ex mich nicht informiert.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2010 15:25
(@bastian2104)
Schon was gesagt Registriert

Ich setze mal das Schreiben hier rein, welches ich verwendet habe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2010 16:04
(@bastian2104)
Schon was gesagt Registriert

Schreiben an die Krankenkasse:

Deine Adresse
Strasse / Hausnummer
PLZ / Ort

Adresse der Krankenkasse
Strasse / Hausnummer
PLZ / Ort

Auskunft über Versicherte gemäß § 305 Abs. 1 SGB V, § 6 und § 19 BDSG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie mir Unterlagen zum Geschäftsjahr 2009 und dem laufenden Jahr 2010 von
meinem Kind Vorname/Nachname (geb. xx.xx.xxxx), Krankenkassennummer: xxxxxxxxxx
zu zuschicken.

Meine Berechtigung als Vormund in Form einer beglaubigten Kopie über mein
Sorgerecht habe ich Ihnen beigelegt.

Ich benötige diese Unterlagen:
- Kopien sämtlicher Krankenberichte (Krankenhaus, Ärzte etc.)
- Kopien sämtliche Kassenrezepte die abgerechnet wurden bis dato
- Kopien aller Diagnosen und Erläuterungen
- Auflistung aller Ärzte usw. welche mein Kind behandelt haben

Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kann sein das Du nicht alles erhälst was aufgelistet ist, zumindest ist es in meinem Fall so, da die Krankenkasse z.B. die Berichte von Krankenhäusern oder einige Diagnosen auch nicht erhält.

Gruß Marcel

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Themenstarter Geschrieben : 16.10.2010 16:11
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich danke dir. Für meinen angestrebten nunmehrigen SR-Prozess können mir daraus gewonnene Informationen u.U. durchaus
hilfreich sein.

Und wie war das doch gleich? Steter Tropfen höhlt den Stein..... 😉

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2010 17:08
(@bastian2104)
Schon was gesagt Registriert

So, nun geht es in die heiße Phase. Habe nun endlich die Versichertenauskunft der zuständigen Krankenkasse von meinen Sohn erhalten und muss sagen, das ich einiges erfahren habe, was mir die KM eigentlich hätte ausrichten müssen, wie z.B. operative Eingriffe usw. Auch Anpassungsstörungen und Kontaktanlässe mit Bezug auf Kindheitserlebnisse sind leider mit inbegriffen, was mich sehr beunruhigt.

Habe darauf hin mit meinen Anwalt telefoniert und in die Sachlage erklärt. Habe kurzfristig einen Termin erhalten (Morgen, 17 Uhr) und es wird nun entschieden, ob ich das alleinige Sorgerecht beantrage vor Gericht, da sich herrausgestellt hat, dass sich sein schlechter Zustand auf die Erziehung, wahrscheinliche Streiterein und mehr zwischen der KM und ihres jetzigen Lebensgefährten, die vor dem Kind ausgetragen werden, herauskristalliesiert.

Ich hätte somit eine reele Chance, das alleinige Sorgerecht gerichtlich zu erhalten und sollte mal darüber nachdenken dies in Angriff zu nehmen. Mit dieser Antwort hätte ich ja nun mal gar nicht von meinen Anwalt gerechnet, die mich aber weiter motiviert.

Ich habe nun endlich auch das Jugendamt und den Kinderschutzbund auf meiner Seite, da auch diese belogen wurden. Diese erstellen nun ein Gutachten für das Gericht.

"Wer einen eine Grube baut, fällt selbst hinein!"

Gruß Marcel

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Themenstarter Geschrieben : 19.10.2010 22:45
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich will dir nicht den Wind aus den Segeln nehmen, aber die Richter in ''hier'' sind immer noch sehr Mutterlastig eingestellt.

Ich hätte somit eine reele Chance, das alleinige Sorgerecht gerichtlich zu erhalten und sollte mal darüber nachdenken dies in Angriff zu nehmen. Mit dieser Antwort hätte ich ja nun mal gar nicht von meinen Anwalt gerechnet, die mich aber weiter motiviert.

Motiviert war ich diesbezüglich schon viel mehr als Briggs Schläge einkassiert hat, nur zum Erfolg hat es nie geführt.

Ich habe nun endlich auch das Jugendamt und den Kinderschutzbund auf meiner Seite, da auch diese belogen wurden. Diese erstellen nun ein Gutachten für das Gericht.

Auf die ist kein Verlass und vor allem ist es nicht wirklich gerichtsrelevant, Gutachten vom Gericht in Auftrag gegeben sind relevant.

"Wer einen eine Grube baut, fällt selbst hinein!"

Wer anderen eine Grube grubt, sich selber in die Hose pupt.

Ich will damit sagen, Holzauge sei wachsam, denn so motiviert du auch bist, Rückschläge einkassieren gehört dazu. 😉

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2010 23:06
(@bastian2104)
Schon was gesagt Registriert

Ich will damit sagen, Holzauge sei wachsam, denn so motiviert du auch bist, Rückschläge einkassieren gehört dazu. 😉

Wenn ich eines im Leben gelernt habe, ist es das einkassieren. Ich denke gerade in so einer Sache kann ich nicht mehr als verlieren und wenn ich verloren habe bzw. falls ich verliere, werd ich wieder angreifen und immer weiter machen. Habe noch ne Menge Kraft.
😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2010 23:11
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kenn ich, ...nur lass es nicht an deine Gesundheit gehen.

Und irgendwann lässt auch die Kraft nach.
Ich will dir nur sagen, wenn es >Rückschläge< gibt, in deinem verbittertem Kampf gegen die Mühlen der Justiz, bekommst du Hilfe:
1.Hier
2.auf'm Sofa bei deinem Psychologen

Stelle dich nicht auf Erfolge ein, sondern freue dich über Ergebnisse, die du nie für möglich gehalten hättest.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2010 23:26
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