Ist es Entfremdung?...
 
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Ist es Entfremdung???

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(@bastian2104)
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Hallo,

bin neu hier im Forum und möchte mich einmal kurz vorstellen. Mein Name ist Marcel (30) und komme aus Chemnitz/Sachsen. Ich habe einen unehelichen Sohn (5) der in Erlangen bei seiner Mutter lebt. Ich habe noch vor der Geburt die Vaterschaft anerkannt sowie das gemeinsame Sorgerecht unterzeichnet, was mir sehr wichtig war.

Nun komm ich mal dazu, worum es bei mir geht. 2 Jahre nach der Geburt meines Sohnes kam es in unserer Beziehung immer häufiger zu Ausseinandersetzungen, welche nicht hätten sein müssen. Sie waren sehr lautstark und Bedrohungen waren auch dabei. Also sehr turbolent. D.h. meine Person wurde von ihr bedroht z.B. mit einer Axt und Messer.

Gründe dafür:
- sie wollte nicht das ich mal 1 Abend mit Freunden weggehe
- unbegründete Eifersucht
- ich war zu lange Arbeiten (Arbeitstunden täglich)

Nach einiger Zeit hat sie mich dann mit mehreren anderen Männern betrogen und hatte heimlich angeschafft (angebliche Putzarbeiten). Hatte mich nur gewundert wo sie das Geld her hatte obwohl sie ja nie arbeiten war. Ich wurde dann aus heiteren Himmel von ihr auf die Strasse gesetzt (die Wohnung lief auf ihren Namen). Habe eine Anzeige wegen Körperverletzung von ihr bekommen weil ich sie angeblich geschlagen hätte, worauf ich sie wegen Verleumdung angezeigt hatte. Hab nie jemanden etwas getan und es würde mir nie in den Kopf kommen.

Sie zog ihre Anzeige sofort zurück. Mein Problem ist nur das, dass es alles beim Jugendamt in den Akten stand und wahrscheinlich noch steht. Es wurde aber nie von ihrer Seite aus bewiesen. Ich wollte mein Umgangsrecht in Anspruch nehmen und meiner Pflicht nachkommen, doch die Kindsmutter hat sich dagegen geweigert. Hatte meinen Kleinen 1 Jahr nicht gesehen und gehört. Nachdem ich dann einen Anwalt eingeschaltet hatte und ein Umgang gerichtlich beschlossen wurde, war ich erstmal erleichtert. Doch auch dieser Umgang wurde mir verweigert. Ich hatte nicht aufgehört zu kämpfen bis sie dann das Jugenamt den Vorschlag gemacht hat, eine Anbahnung beim Kinderschutzbund mit begleiteten Umgang zu ermöglichen. Dies fand nun 7mal statt für je 1 Std./Monat.

Ich hab also soweit drauf hin gearbeitet nach 4 Jahren, das es hieß, er könnte und möchte mich über das Wochenende besuchen komen. Ich war soooooo happy und konnte es nicht abwarten. Meine Ex und ich hatten uns geeinigt, das sie ihn nach Chemnitz bring und ich ihn wieder heim fahre. Alles soweit gut und meine Freude war riesig bis kurz vor dem Termin. Auf einmal ist ihr Auto kaputt, finanzielle Engpässe sind aufgetreten und ihr jetziger Freund hatte außerplanmässige Büroarbeiten. Sie rief auch den Kinderschutzbund an, dass sie nur noch begleiteten Umgang möchte, also im Monat soll ich wieder für 1 Std. Besuch 600km fahren.

Meine Frage: Was kann ich noch tun und hier findet doch eine klassige Entfremdung statt? Bin mit meinen Nerven am Ende und es kann doch nicht sein, das ich trotz gemeinsamer Sorge keine Rechte hab!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2010 17:36
(@krishna)
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Hallo,

das Sorgerecht ist hinsichtlich des Umgangs irrelevant.

Warum früher betreuter Umgang beim Kinderschutzbund? Und warum jetzt wieder?

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2010 17:45
(@bastian2104)
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Hallo krishna,

der frühere betreute Umgang fand deshalb statt, da sie meinte ich würde den Kindern etwas antun. Unbegründet natürlich. Das Jugendamt hat auch gesehen, dass sie sich weigerte mir den Kleinen zu geben. Es war ein Vorschlag des Jugendamtes und meine einzige Möglichkeit ihn zu sehen und nun sieht sie das sie mich damit ärgern kann wegen der Entfernung. Kann es mir auf Dauer finanziell nicht mehr leisten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2010 17:49
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

normalerweise spricht also nichts gegen normale Umgangszeiten? Dann such dir schleunigst einen fähigen Anwalt, der das Umgangsrecht ohne Einschränkung (natürlich erst mal kürzere Treffen, damit die Beziehung zum Kind stabil wird) beantragt. Und Zwangsmittel sollte er dabei auch im Blick haben. Also keine nicht vollstreckbaren Vergleiche schließen.

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2010 18:08
(@bastian2104)
Schon was gesagt Registriert

(natürlich erst mal kürzere Treffen, damit die Beziehung zum Kind stabil wird)

Das waren ja die letzten Treffen und er sollte mich das letzte Wochenende besuchen kommen. Er hat sein Spaß gehabt bei den Treffen und mich Papa genannt, was beim ersten Treffen nicht der Fall war, da er mich nicht kannte. Traurig aber wahr. Nun hat sie gesehen das es funktioniert und macht wieder alles kaputt.

Einen Anwalt hab ich wieder eingeschaltet... Ich hab nur Angst, wenn ich wieder solche Maßnahmen in Angriff nehme und vor Gericht ziehe, dass es nur noch schlimmer wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2010 18:13
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Bastian

Einen Anwalt hab ich wieder eingeschaltet... Ich hab nur Angst, wenn ich wieder solche Maßnahmen in Angriff nehme und vor Gericht ziehe, dass es nur noch schlimmer wird.

Kann es schlimmer?

Nun hat sie gesehen das es funktioniert und macht wieder alles kaputt.

Eben und deswegen ziehe das mit Anwalt durch, ohne wenn und aber und keinen Vergleich sondern wie Krishna schon schrieb

Dann such dir schleunigst einen fähigen Anwalt, der das Umgangsrecht ohne Einschränkung (natürlich erst mal kürzere Treffen, damit die Beziehung zum Kind stabil wird) beantragt. Und Zwangsmittel sollte er dabei auch im Blick haben. Also keine nicht vollstreckbaren Vergleiche schließen.

Viel Glück Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2010 19:31
(@bastian2104)
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Mein Problem u.a. das, dass mir das Jugendamt und der Kinderschutzbund sagt "Es müssen beide Elternteile etwas tun, damit alles funktioniert!" auf Bezug des Umganges. Doch leider tut nur ein Elternteil was dafür und das bin ich. Ich bin am verzweifeln und sage in meinem Fall, dass mir bis jetzt das Sorgerecht nichts gebracht hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2010 19:44
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Und genau deswegen muss KM darauf hingewiesen werden positiv mitzuwirken, tut sie das nicht müssen ihr gerichtlich Sanktionen angedroht werden.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2010 19:51
(@bastian2104)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin gespannt was raus kommt. Ich lass jetzt den Anwalt arbeiten und hoffe, dass sich so schnell wie möglich was ändert, denn hier findet meines Achtens ne Entfremdung statt. Danke.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2010 19:55
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich lass jetzt den Anwalt arbeiten

Nein, du musst arbeiten, natürlich mit dem Anwalt zusammen, aber Anwälte und Richter neigen dazu sich zu ''Vergleichen'' und das ist nicht dein Ziel.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2010 19:59




(@bastian2104)
Schon was gesagt Registriert

Ok, war vielleicht de falsche Ausdrucksweise von mir. Ntürlich werde ich weiter areiten und kämpfenauch über meinen Kräften hinaus. Ich neige nur sehr oft ihr und dem Jugendamt gegenüber mich falsch auszudrücken. 😉 Kann mir auch gegen das Bein laufen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2010 20:02
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Natürlich werde ich weiter arbeiten und kämpfen auch über meine Kräfte hinaus.

:erstaunt078:
Hab ich mich jetzt falsch ausgedrückt, oder du?

Du sollst mit deinem Anwalt zusammen arbeiten, d.h. ihm deinen Weg, den du gehen willst glassklar auf den Tisch legen und dir nicht von deinem Anwalt deinen Weg zeigen lassen.
Schreib hier ins Forum wie dein Anwalt gedenkt vorzugehen, wir werden dir dann ggf. auf die Sprünge helfen und du kannst deinem Anwalt deinen Weg zeigen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2010 21:00
(@bastian2104)
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Das werde ich tun und danke erstmal für deine Antworten. Ich halte euch auf den Laufenden.  :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2010 21:21
(@bastian2104)
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Mein Anwalt hat ein Bericht des Kindergartens angefordert, den mein Sohn besucht. Es steht drin, das er seit Mai wieder extrem einnässt, er nicht mehr mit den Kindern spielt und die Nähe des jeweiligen Erziehers suche. Er würde sich dann auf den Schoß setzen, möchte nur an der Hand laufen anststatt mit anderen Kindern zu spielen. Er zieht sich häufig aus dem Gruppengeschehen in ruhige Ecken zurück, um für sich zu sein. Spielt nicht mehr mit seinen Freunden, selbst wenn diese in dazu auffordern.

Man hätte auch schon seit längerer Zeit kein Lachen bei ihm entdeckt. (bei den Treffen zum begleiteten Umgang hatte er immer gelacht und Spaß gehabt)

Er traut sich bestimmte Dinge nicht mehr zu sagen, wie z.B. dass ihm sein Brot durchgeschnitten werden soll, stattdessen fängt er n zu weinen. Es steht noch mehr in diesen Bericht, was mir in der Seele weh tut.

Außerdem liegt mir nun ein Bericht vom Kinderpsychologen vor. In denen wird u.a. erwehnt, dass er sich angeblich vor den Treffen immer auf den Boden geschmissen hätte und geschriehen hat sowie sich verweigere mich zu sehen.

Ich kann dies nur nicht bestätigen, da er sich immer gefreut hatte mich zu sehen und wir viel Spaß hatten. Er sagte mir auch, dass er mich wieder sehen möchte.

Ich möchte mal das Schreiben meines Anwalts beifügen welches die Gegenseite erhielt:

"Zur Sache selbst vermögen wir die Ausführungen Ihrer Mandantin über eine angebliche Unzumutbarkeit des Umganges zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehen. Zum einen haben beide Parteien über mehrere Monate hinweg unter Vermittlung des Kinderschutzbundes den Umgang angebahnt. Auffälligkeiten bei meinen Sohn waren nicht zu bemerken. Ganz im Gegenteil endeten die Vermittlungsbemühungen damit, dass mein Sohn ausgesprochen aufgeschlossen auf unseren Mandanten reagierte. Während der ganzen Zeit, bis einschließlich des Schlusstermins im August 2010, hat ihre Mandantin keinerlei Einwendungen gegen einen unbegleiteten Umgang vorgebracht oder auf irgendwelche Verhaltensauffälligkeiten von meinen Sohn hingewiesen. Ganz im Gegenteil stammt der Vorschlag, den ersten Umgang Mitte September unbegleitet stattfinden zu lassen, von Ihrer Mandantin. Warum hätte sie dies tun sollen, wenn Bedenken gegen einen unbegleiteten Umgang bestehen.

Der Umgang selbst wurde auch nicht mit der bBegründung abgesagt, dass es für mein Sohn unzumutbar sei oder Verhaltensauffälligkeiten bestünden. Es wurde ein Fahrzeugdefekt betreffend des Fahrzeuges vom Ehemann Ihrer Mandantin angegeben. Sie werden sicher nachvollziehen können, dass wir unter diesen Vorraussetzungen den Ausführungen Ihrer Mandantin ausgesprochen wenig Glauben zu schenken vermögen. Noch weniger akzeptabel ist die Ankündigung, dass absofort überhaupt kein Umgang mehr stattfinden solle. Da Ihre Mandantin in der Vergangenhait auch ausgesprochenpassiv auf das Thema Umgang reagiert hat, können wir die ausgesprochen unbestimmte Ankündigung, derzeit kein Umgang stattfinden zu lassen, leider mur so verstehen, dass versucht wird, die Angelegenheit endgültig im Sande verlaufen zu lassen

Das Bild, welches Ihre Mandantin der Zeit vom Sohn zeichnet, entspricht in keinster Weise dem Eindruck, den unser Mandant vom Sohn während der Umgangskontakte hatte. Andernfalls hätte der Kinderschutzbund mit Sicherheit auch keine Ausweitung des Umganges beführwortet. User Mandant hat erhebliche Zeit und Kosten darin investiert, die Umgangsanbahnung mit dem Sohn zu realisieren. Er hat damit gezeigt, dass er ein ernsthaftes Interesse n seinem Sohn hat, Diese Interesse wurde vom Sohn zudem erwidert. Wenn sich Ihre Madntin jetzt hinstellt und unseren Mandanten keinerlei Perspektive für einen Umgang bietet, ist dies vollkommen inakzeptabel. Wir vermögen unseren unseren Mandanten nur zu raten, eine Gerichtliche Klärung herbeizuführen.

Wir geben ferner bedenken, dass auch die unterbrochenen Imgangskontakte ein Grund für die Verhaltensauffälligkeiten vom Sohn sein könnten. Leider wird noch nicht einmal versucht, unseren Mandanten in die Klärung der angeblich bestehnden Probleme vom Sohn einzubeziehen (trotz gemeinsamer elterlicher Sorge). Aus der Gesamtschau der Dinge heraus müssen wir daher die von Ihrer Mandantin erhobenen Forderungen zurückweisen."

Nun soll ich mich bei meinen Anwalt in Kürze melden und im sagen wie wir weiter verfahren bzw. wie ich weiter machen will. Nun brauch ich Tips von euch und wäre sehr dankbar. Bin ziemlich am Ende nach den Berichten weil es mein Sohn ziemlich schlecht gehen würde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2010 23:33
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Mein Anwalt hat ein Bericht des Kindergartens angefordert, den mein Sohn besucht. Es steht drin, das er seit Mai wieder extrem einnässt, er nicht mehr mit den Kindern spielt und die Nähe des jeweiligen Erziehers suche. Er würde sich dann auf den Schoß setzen, möchte nur an der Hand laufen anststatt mit anderen Kindern zu spielen. Er zieht sich häufig aus dem Gruppengeschehen in ruhige Ecken zurück, um für sich zu sein. Spielt nicht mehr mit seinen Freunden, selbst wenn diese in dazu auffordern.

Kannst du dir selber ein Bild davon machen, warum das so ist?

Wenn sich Ihre Madntin jetzt hinstellt und unseren Mandanten keinerlei Perspektive für einen Umgang bietet, ist dies vollkommen inakzeptabel. Wir vermögen unseren unseren Mandanten nur zu raten, eine Gerichtliche Klärung herbeizuführen.

Wenn nach dem Schreiben deines Anwalts keine Besserung eintritt, wovon ich ausgehe, solltest du Klage einreichen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2010 10:37
(@bastian2104)
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Ich kann mir nicht so richtig ein Bild machen, is nur das, dass ihr mittlerer Sohn (sie hat 2 aus vorheriger Ehe) mit 6 Jahren total verstört war und mit Windel und Nucki im Bett lag und "Dauernässer" war. Er kann auch bis jetzt noch nicht richtig reden und ist mittlerweile 13. Da Ihre Erziehungsmethoden nicht gerade glänzen, wird die Entwicklung ihrer Kinder wohl fest daran liegen.

Ich werde klagen, weis nur nicht ob es das richtige ist was ich tuh, denn ich bin mir 100% sicher das schlecht auf mein Sohn eingeredet wird von der Mutter. Ich habe Angst etwas falsches zu tun. Natürlich is mir schlecht wenn ich die Berichte lese und weis das es ihm schlecht geht und ich nich bei ihm sein kann. Will das natürlich so schnell wie möglich ändern.

Ich habe auch mal den Bericht vom Kinderschutzbund angefordert der die verschiedenen Treffen erläutert wie es gelaufen ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2010 21:35
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Bastian,

die Frau hat einen weiteren Sohn, der mit 13 (!!!) Jahren nicht richtig sprechen kann? Dein Sohn zeigt nun Verhaltensauffälligkeiten, die du nicht anders als mit der Behandlung durch die eigene Mutter erklären kannst? Weder das andere noch dein Kind sind aber körperlich oder geistig behindert?

Dann würde ich diesen Sachverhalt einmal im Kindergarten ansprechen und nach weiteren Auffälligkeiten fragen (blaue Flecken?). Wenn eine Kita da nichts macht, ist das schon schlimm genug. Dann mach die Mitteilung ans JA selber und besprich das mit denen. Da muss dringend etwas passieren. Es reicht nicht, durch einen Anwalt ein bisschen Umgang zu bekommen. Der mag positiv sein, aber ändert ja nichts am Problem.

Die Frau scheint etwas für einen psychologischen Gutachter zu sein. Vielleicht solltest du neben JA sofort Umgang einklagen und ihre Verweigerung darstellen. Wenn das Gericht etwas mitdenkt, wird ein Gutachten erstellt. Für mich hört sich das nach Erziehungsunfähigkeit an.

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2010 11:37
(@bastian2104)
Schon was gesagt Registriert

Weder das andere noch dein Kind sind aber körperlich oder geistig behindert?

Dann würde ich diesen Sachverhalt einmal im Kindergarten ansprechen und nach weiteren Auffälligkeiten fragen (blaue Flecken?). Wenn eine Kita da nichts macht, ist das schon schlimm genug. Dann mach die Mitteilung ans JA selber und besprich das mit denen. Da muss dringend etwas passieren.

Der mittlere Sohn ist hyperaktiv. Bei meinen Sohn hätte sich das aber angeblich nicht bestätigt. Es liegen keine Behinderungen vor. Ich werde nun um ein persönliches Gespräch beim Kindergarten bitten und das Jugendamt habe ich auch eingeschaltet. Werde nun Klage auf Kindesherrausgabe einreichen. Da muss wirklich etwas passieren. Ich habe auch die Krankenkasse meines Sohnes angeschrieben und eine Auskunftsaufforderung des letzten Geschäftsjahres und des laufenden Jahres angefordert.

Mein Problem wird aber weiterhin die Entfernung sein, die zwischen meinen Sohn und mir liegt. Nicht das es ein Problem für mich wäre, es wurde nur schon einmal vom Jugendamt erwähnt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2010 22:24
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ein Vermittlungsgespräch halte ich durchaus für sinnvoll. Das mit der Krankenkasse kannst du dir abschreiben. Die werden dir
keine Auskunft geben. Das gleiche hatte ich auch schon durch.

Die geben nix raus.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2010 20:07
(@bastian2104)
Schon was gesagt Registriert

Das mit der Krankenkasse kannst du dir abschreiben. Die werden dir
keine Auskunft geben. Das gleiche hatte ich auch schon durch.

Hallo Agent,

die Krankenkassen müssen dir Auskunft geben wenn du das Sorgerecht hast. Habe auch schon mit denen telefoniert. Würde alles sein Gang gehen, musst halt nur eine Auskunft über Versicherte gemäß § 305 Abs. 1 SGB V, § 6 und § 19 BDSG hinschicken mit der beglaubigten Sorgerechtserklärung in Kopie.

Ich werd bescheid geben wenn ich Auskunft erhalten hab und überhaupt ob ich sie erhalte.

Gruß Marcel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2010 21:34




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