Ist das erlaubt?
 
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Ist das erlaubt?

 
(@unbekannt666)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Kindesmutter (A) und Kindesvater (B) streiten sich wegen Umgangsrecht  bzgl. der gwmeinsamen Kinser vorm Familiengericht.

B erhält eine entsprechende verbindliche Umgangsregelung per Beschluss, welcher bereits vom OLG überprüft wurde.

Dass B gegen A sozusagen gewonnen hat, gefällt A nicht.

A hat sämtliche Schreiben vom Gericht kopiert und Bekannten von B zukommen lassen, in der Annahme, dass diese sich von B distanzieren würden, weil zumindest in den Augen von A erhebliche Zweifel in Bezug auf diese Umgangsregelung bestehen. A hatte i. R. d. Umgangsverfahrens viele Dinge über B "verbreitet", welche der Ansicht von A nach, stimmen, aber in Wahrheit einfach gelogen sind.

Aber mal abgesehen von evtl. Lügen, von denen letztlich nur A und B wissen (können), dass diese eben tatsächlich Lügen sind:

Darf A solche Schriftstücke, welche vom Gericht aus versandt wurden oder von den jeweiligen Anwälten ans Gericht oder an die entsprechende Gegenseite geschickt wurden, vervielfältigen und verbreiten?

Gibt es evtl. sogar das Recht für A, so etwas zu tun? Wenn auch nicht in Bezug auf ALLE Schreiben, sondern vielleicht "nur" in Bezug auf Schreiben, welche z. B. nur an sie adressiert sind und, oder Schreiben, in denen die Namen der Kinder unkenntlich gemacht wurden sind?!

Wegen was muss sich A evtl. vor Gericht verantworten und welche Strafen können warum in welcher Höhe verhängt werden?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2011 08:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Unbekannt,

m. E. gibt es keine gesetzliche Grundlage, auf der Du gegen die Verbreitung von Urteilen vorgehen kannst. Das würde für meine Begriffe nur gehen, wenn sie die persönlichen Daten nicht unkenntlich macht und diese auf diesem Weg verbreitet (also, Name, Adresse, Geburtsdatum oder zB wenn es sich um einen Unterhaltsprozess handeln würde Deine Gehaltsdaten). Ansonsten sehe ich keine Handhabe.

Warum schreibst Du eigentlich so kompliziert mit A und B? Texte lesen sich einfacher, wenn der Opener ganz normal (und eben ohne Namensnennung) aus seinem eigenen Lebenssachverhalt in ich-Form schreibt.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2011 10:11
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Nicht erlaubt ist jedenfalls Lügen über andere Menschen in die Welt zu setzen. Da wird schnell "falsche Beschuldigung", "üble Nachrede" oder "Rufmord" draus.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2011 11:18
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Erlaubt ist das nicht, es verstösst gegen das Persönlichkeitsrecht, das im Grundgesetz verankert ist und daraus resutierend kann ein Schaden entstanden sein und nach §826 geltend gemacht werden.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2011 11:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Erlaubt ist das nicht, es verstösst gegen das Persönlichkeitsrecht, das im Grundgesetz verankert ist und daraus resutierend kann ein Schaden entstanden sein und nach §826 geltend gemacht werden.

Mit dem § 826 BGB hat das nichts zu tun; ich erkenne auch keinen Ansatz für "Sittenwidrigkeit". Zumal ein Urteil, über dem "im Namen des Volkes" steht, grundsätzlich "öffentlich" ist. Es ist auch nicht unüblich, dass Prozessparteien anderen Personen ihres Umfeldes Einblick in Schriftsätze und Urteile gewähren.

Ich würde generell von der Eröffnung solcher Nebenkriegsschauplätze abraten; zum einen kosten sie Zeit, Geld und Nerven; zum zweiten zeigen sie der Gegenseite, dass sie einen wunden Punkt getroffen hat; zum dritten werden sie meist sowieso nicht weiterverfolgt, da ein Rechtsschutzinteresse verneint wird mit der Begründung, es handle sich um eine persönliche Auseinandersetzung zerstrittener Prozessparteien.

Abhaken und weiterleben.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2011 12:31
(@diskurso)
Registriert

A hatte i. R. d. Umgangsverfahrens viele Dinge über B "verbreitet", welche der Ansicht von A nach, stimmen, aber in Wahrheit einfach gelogen sind.

Fall es sich nachweisbar um Falschbeschuldigungen handelt, käme evtl. Unterlassungsklage infrage.
Liest Du hier:
http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=3971


AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2011 14:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es ist etwas anderes, ob ich behaupte "X hat Y beklaut" oder ob ich jemandem einen Anwalts-Schriftsatz oder ein Gerichtsurteil aus einer familienrechtlichen Auseinandersetzung vorlege, in dem diese Frage erörtert wird. Ersteres wäre Verleumdung; Letzteres nicht unbedingt: Was Parteien dort vortragen (lassen), unterliegt (im Gegensatz zu Zeugenaussagen) nicht zwingend der Wahrheitspflicht.

In dem Link der trennungsfaq geht es ausserdem um die Bezichtigung einer Straftat namens sexueller Missbrauch. Das ist ein Offizialdelikt; schon allein deshalb ist das Ganze nicht vergleichbar mit dem üblichen Geplänkel innerhalb von Trennungsstreitigkeiten.

Solange nicht klar ist, welche "Dinge" im konkreten Fall durch die Vervielfältigung und Weitergabe von Schriftsätzen überhaupt verbreitet wurden, ist das ganze allerdings ein Stochern im Nebel; insofern sind (auch meine) Antworten eher spekulativ.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2011 15:03
(@diskurso)
Registriert

Hallo,

Moin,

es ist etwas anderes, ob ich behaupte "X hat Y beklaut" oder ob ich jemandem einen Anwalts-Schriftsatz oder ein Gerichtsurteil aus einer familienrechtlichen Auseinandersetzung vorlege, in dem diese Frage erörtert wird. Ersteres wäre Verleumdung; Letzteres nicht unbedingt: Was Parteien dort vortragen (lassen), unterliegt (im Gegensatz zu Zeugenaussagen) nicht zwingend der Wahrheitspflicht.

Richtig, zunächst müsste man verifizieren, ob sich die KM überhaupt strafbar gemacht hat, ob nun strafrechtlich oder zivilrechtlich.

Solange nicht klar ist, welche "Dinge" im konkreten Fall durch die Vervielfältigung und Weitergabe von Schriftsätzen überhaupt verbreitet wurden, ist das ganze allerdings ein Stochern im Nebel; insofern sind (auch meine) Antworten eher spekulativ.

Es war nur eine Vermutung von mir, da unbekannt666 sich so merkwürdig nebulös geäußert hatte.
Um konkrete Hilfestellung zu geben, müsste natürlich ganz genau geklärt werden, was denn nun eigentlich die KM für Lügen behauptet.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2011 15:38