Slycite, hast Du Squallking gefrühstückt oder ist das geschwollene Daherquatschen so eine Seuche unter GTAlern??
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo jungerdad,
die Antworten von Slycite sind wunderbare Beispiele dafür, in welch gespreizter Sprache dir ein gegnerischer Anwalt jede Menge gequirlte Kacke auf den Tisch knallen könnte; und genau deshalb werde ich, zu deinem besseren Verständnis, diesen Unsinn jetzt mal in seine Bestandteile zerlegen.
Hieraus kommt nunmehr ganz eindeutig der Sachverhalt zum Ausdruck,
dass der Zitierte selbst eine wechselhafte Beziehung zwischen ihm und dem mdj. Mädchen unbekannten Alters einräumt.
Hier kommt eigentlich nur zum Ausdruck, dass du dir durchaus selbstkritische Gedanken über deine Rolle als Vater machst. Auf Neudeutsch nennt man das, glaube ich, Selbstreflexion, und wird als durchweg positive persönliche Eigenschaft gesehen.
Daher dürfte sein, des Zitierten, Problem in der Tat darin liegen, dass sie, die Kindesmutter, sich diesbezüglich möglicherweise sogar berechtigterweise im Recht sieht oder befindet, den Umgang einstweilen einzuschränken bzw. unter Begleitung zu stellen.
Sie darf sich hiermit genau dann im Recht sehen, wenn der zuständige Familienrichter dies genau so sieht. Bis dahin würde ihr ein bisschen Selbstreflexion nicht schaden.
Im weiteren kommt es auf die noch aufklärungsbedürftigen Hintergründe für die Wechselhaftigkeit an.
Nö, auf die Hintergründe kommt es überhaupt nicht an; es kommt allenfalls darauf an, ob diese "Wechselhaftigkeit" von einer Art ist, die das Kindeswohl gefährdet.
Diese anwaltschriftliche Behauptung, er, der Zitierte, schreie das mdj. Mädchen an, kann in der Tat unter Berücksichtigung der möglicherweise Kindeswohl-gefährdenen Anschreiungen als tragfähige Begründung für eine Einschränkung oder Aussetzung des Umganges zureichen; Wobei natürlich auch diesbezüglich die Hintergründe für die Anschreiungen noch aufklärungsbedürftig sind.
Die "anwaltschriftliche Behauptung" ist in erster Linie genau das: eine Behauptung. Es liegt in der Natur einer jeden Behauptung, dass man noch nicht weiß, ob sie wahr ist oder falsch. Möge der Anwalt dir also Beweise liefern, dass das Kindeswohl gefährdet ist - oder ansonsten für immer schweigen.
... habe den Rausch von Gras nur gern genossen ...
Dieses ist auf jeden Fall ein Eingeständnis des Zitierten, das, im Verfahren so verschriftlicht, prozessual einen hundertprozentigen Genickbruch und eine Steilvorlage für die Gegenseite darstellt, darauf weiter rumzureiten.
Joschka Fischer war bekennender Kiffer, und wurde später trotzdem Außenminister und Vizekanzler dieser Republik. Er durfte also zwar die Bundeswehr in den Kosovo schicken - wäre aber nach Slycites Logik nicht einmal in der Lage gewesen, die Verantwortung für ein Kind zu übernehmen?!?
Die Beantwortung der von dem Zitierten rubrizierten Frage, ob das alles erlaubt ist, womit der Zitierte aller Wahrscheinlichkeit nach die von der Kindesmutter praktizierte Einschränkung oder Aussetzung des Umganges zwischem dem Zitierten und dem mdj. Mädchen unbekannten Alters meint und nicht seinen Drogenkonsum.
Ob der Zitierte tatsächlich, wie von ihm behauptet, gegenwärtig keine Drogen mehr konsumiert oder das in der Zukunft nicht doch wieder machen würde, kann mit ausschließender Sicherheit nicht ohne weiteres festgestellt werden, (...)
Und braucht auch nicht festgestellt zu werden, weil der vergangene Drogenkonsum keine zukünftige Kindeswohlgefährdung darstellt.
(...) sodass es diesbezüglich im Kindeswohlinteresse noch weiteren Klärungsbedarf gibt (...)
Zum Beispiel Klärungsbedarf hinsichtlich der Frage, ob eine Mutter mit derart wenig Bindungstoleranz eine geeignete Inhaberin des Sorgerechts ist.
(...) und mit Blick auf die von dem Zitierten selbst eingeräumte Wechselhaftigkeit der Beziehung zwischen ihm und dem mdj. Mädchen und den im Raume stehenden Anschreiungen des mdj. Mädchens seitens des Zitieren die Einschränkung der Umgangsbegleitung und der Ausschluss eines unbegleiteten Umganges seitens der Kindesmutter zumindest sachgerecht erscheint.
Wie schon gesagt: Das entscheidet nicht die Mutter oder ihr anwaltlicher Kläffer, sondern der Familienrichter. Und auch wenn du vor Gericht und auf hoher See bekanntlich in Gottes Hand bist: Es gibt offenbar inzwischen eine nennenswerte Anzahl von Familienrichtern, die ziemlich angepisst reagieren, wenn Mama und ihr Anwaltskläffer ihnen einen derartigen Blödsinn auf den Tisch kippen.
Wichtig ist dabei vor allen Dingen, dass du selbst ruhig und sachlich bleibst, auch wenn die Gegenseite mit Dreck nach dir schmeißt (also insbesondere nicht selber Dreck zurückzuwerfen versuchst).
Dagegen spricht insbesondere nicht die weitere Sachverhaltsdarstellung des Zitierten, die Kindesmutter würde ihn, den Zitierten, mit den genannten Vorwürfen und Vorhaltungen, er, der Zitierte, verhalte sich egoistisch und es würde dem mdj. Mädchen ohne ihn besser gehen, nur provozieren wollen.
Weswegen das gilt, was ich dir in meinem vorigen Beitrag bereits nahegelegt hatte: Lass dich nicht provozieren, bleibt ruhig, bleib sachlich, bleib distanziert, bleib freundlich.
Hieraus kommt zum Ausdruck, dass die Kindesmutter "vergnügliche" Umgänge zwischen dem mdj. Mädchen unbekannten Alters und dem Zitierten mit einer Dauer von 2 Stunden unter Begleitung der Kindesmutter und einer zur Begleitung bereiten Person, hier die Großmutter des Kindes, aktiv fördert.
Hier kommt vor allem zum Ausdruck, dass die Mutter eine Glucke ist. Solange nicht das Familiengericht etwas anderes anordnet, ist es nicht Sache der Mutter dir vorzuschreiben, wo und in wessen Begleitung du den Umgang wahrnimmst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. @Slycite: Aus dir könnte ein prächtiger Anwalt werden! Hast du schon mal bei Cornelia Strasser oder Edith Schwab nachgefragt, ob sie einen Partner in ihrer jeweiligen Kanzlei brauchen könnten?
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
@slycite,
Ob der Zitierte tatsächlich, wie von ihm behauptet, gegenwärtig keine Drogen mehr konsumiert oder das in der Zukunft nicht doch wieder machen würde, kann mit ausschließender Sicherheit nicht ohne weiteres festgestellt werden, sodass es diesbezüglich im Kindeswohlinteresse noch weiteren Klärungsbedarf gibt und mit Blick auf die von dem Zitierten selbst eingeräumte Wechselhaftigkeit der Beziehung zwischen ihm und dem mdj. Mädchen und den im Raume stehenden Anschreiungen des mdj. Mädchens seitens des Zitieren die Einschränkung der Umgangsbegleitung und der Ausschluss eines unbegleiteten Umganges seitens der Kindesmutter zumindest sachgerecht erscheint.
Dein hochgestochenes Geschwalle wirft vor allem die Frage auf, welche Drogen Du selbst nimmst. Was auch immer es ist: Reduziere die Dosis deutlich; das Zeug scheint Dir massiv auf die Psyche zu gehen.
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lass Dich vom Geschwätz von @slycite nicht kirre machen. Ob Du mal Joints geraucht oder ein Glas zuviel getrunken hast ist für Deine Eignung als betreuender, sein Umgangsrecht ausübender Vater vollkommen bedeutungslos; ansonsten bestünde Deutschland aus Heimen für Millionen von Kindern. Selbstverständlich haben Drogen vor und während des Umgangs mit Deinem Kind nichts zu suchen, aber die Drohungen Deiner Ex sind lächerlich. Sollte es jemals zu einem Umgangsverfahren für Deine Tochter kommen, wird Dein Privatleben sicher nicht Gegenstand irgendwelcher "Ermittlungen" sein, von denen Dein Umgangsrecht (bzw. das Eurer Tochter) abhängt. Zumal Familienrichter sehr genau wissen, was zerstrittene Elternteile sich alles einfallen lassen, um den jeweils anderen blöd dastehen zu lassen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ja, vielen Dank für die Blumen.
Allerdings fühle ich mich zum Rechtsanwalt wirklich nicht berufen.
Auf den Hintergrund der Wechselhaftigkeit kommt es nicht an, sondern, ob die Wechselhaftigkeit von einer das Kindeswohl gefährdenden Art ist? Bin ich blöd? Das ist der klärungsbedürftige Hintergrund der Wechselhaftigkeit.
Hypothese: Wenn zB. das "unbestrittene" Anschreien des mdj. Mädchens "unbekannten Alters" der Hintergrund ist oder andere in der Person des TO liegende Gründe, zB. Drogenkonsum, dann sind die Hintergründe ... "evident".
Ne klar, bitte Malachit, also ehrlich.
"Lieber Herr Vorsitzender, ich habe mal Gras geraucht, weil ich den Rausch gerne mag. Na und? Das hat Joschka früher auch gemacht und war sogar Außenminister. Mach ich ja auch gar nicht mehr. Nächster Punkt bitte." LOL
Revidiere mich: Bei einem solchen Statement wäre ich dann doch gerne mal gegegnerischer Rechtsanwalt.
Anmerkung: Selbstreflexion wäre natürlich ein mögliches Gegenargument. Aber bei dieser Sachlage? Weiß nicht.
function iLawyer()
{
ENTSCHULDIGUNG, habe ich mich gerade verhört - Drogenkonsum ist keine Kindergefährdung?
Herr Antragsteller, wären Sie denn mit einem Drogentest einverstanden und regelmäßigen Urinkontrollen?
Herr Vorsitzender, im übrigen ist meine Mandantin nicht im geringsten bindungsintolerant, aber sie hat unter den gegebenen Umständen starke Sorge um das Wohl ihrer Tochter im Falle von unbegleiteten Umgangskontakten
Sie hat sehr wohl, soweit es ihr möglich war, Umgangskontakte im Beisein von bereiten Angehörigen zugelassen.
Eine Umgangsregelung existiert ja noch gar nicht, was ja der Grund dafür ist, warum wir alle heute hier sind.
}
LG Thomas
@Brille
Sorry, bin ja schon fertig.
Aber Deine Auffassung was Drogen und Eltern angeht ... Hm, Naja.
LG Thomas
Slycite, hast Du Squallking gefrühstückt oder ist das geschwollene Daherquatschen so eine Seuche unter GTAlern??
Ersteres Nein. Vieleicht habe ich mir was von ihm abgeschaut.
Bei GTA kann man wenigstens konsequenzlos Weed konsumieren.
@MNW
Sorry, ich meinte mit Löschung des Usernamens und dem Hinweis das akzeptabel kenntlich gemacht zu haben.
Danke für den Hinweis.
LG Thomas
Habe mit der Mutter nun gesprochen
das Ergbniss sind nur Bleidigungen und Anspielung auf die vergangenheit!!
Sie sagt ich waer nen Schlechter Vater mein Kind wurde mich nicht Interrisieren
mein Kind waer ohne mich besser dran!!!
Habe ihr vorgeschlagen doch mal zusammen zur Familienberatung zu gehen,
da es dort Objektiv eingeschatzt werden kann
Die Inhaberin der alleinigen elterlichen Sorge ist offenlundig zu einer aussergerichtlichen einvernehmlichen Einigung über eine Ausweitung des Umganges auch unter Zuhilfenahme einer Familienberatung nicht Willens und reagiert auf wiederholte Gesprächsversuche abweisend mit Beleidigungen und Anspielungen auf die Vergangenheit. Sie sagt, der unterhaltspflichtige gesetzliche Vater sei ein schlechter Vater für das mdj. Mädchen unbekannten Alters und dieses sei ohne ihn besser dran.
An das
Amtsgericht Schildbürger
Abteilung für Familiensachen
Mdj. Vorname Name, geb. Xx.xx.xxxx in Schildbürger
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich in meiner Eigenschaft als Kindesvater
- eine gerichtliche Umgangsanordnung
gegen
- Fräulein Schildbürgerin, Schildergasse, Schildbürger
mit dem Ziel, dass ich Umgang mit meiner Tochter
- ale 14 Tage von Freitag 17.00 Uhr bis Sonntag 17.00 Uhr
- jeden Mittwoch von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
ohne Begleitung der Kindesmutter oder einer Dritten Person erhalte.
Eine Einigung mit der Kindesmutter ist gegenwärtig leider nicht möglich.
Gemeinsame Gespräche bei einer Familienberatung oder beim Jugendamt lehnt die Kindesmutter bisweilen ab.
Weiter beantrage ich Verfahrenskostenhilfe und die Beiordnung meines Rechtsanwaltes
- Herrn Schildbürger
und bitte das Gericht höflich um Zusendung der hierfür erforderlichen Antragsformulare.
Mit freundlichen Grüßen
LG Thomas
P.S.
Wer was zu meckern hat, kann es ja ergänzen.
und bitte das Gericht höflich um Zusendung der hierfür erforderlichen Antragsformulare.
ersetze durch: Die Erklärung über meine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse ist beigefügt.
(der Antrag ist ja schon gestellt :-))
Das erforderliche Formular ZP1a gibt es (u.a.) hier: https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/erkl_zp1a.pdf
...ohne den Antrag jetzt inhaltlich kommentieren zu wollen...
Gruss von der Insel
Moin,
Gemeinsame Gespräche bei einer Familienberatung oder beim Jugendamt lehnt die Kindesmutter bisweilen ab.
Das habe ich nirgends gelesen.
Habe ihr vorgeschlagen doch mal zusammen zur Familienberatung zu gehen,
da es dort Objektiv eingeschatzt werden kann
Ob objektiv oder nicht, sei mal dahingestellt ... aber:
Was hat KM dazu gesagt ?
Ist aber im Grunde auch egal, was sie gesagt hat: Wende Dich zunächst ans Jugendamt (das wurde Dir in diesem Thread aber schon 10x geraten).
Gruß
United
Das habe ich nirgends gelesen.
Moin United,
ja richtig. Das ist dem falschen Satzbau der Darlegung geschuldet.
Man muss es so lesen:
Habe gesprochen ... und vorgeschlagen .. und das Ergebnis ist.
LG Thomas
Hallo jungerdad,
kurz zur Erläuterung, warum du selbst beim Jugendamt vorstellig werden sollst, auch wenn du hundertmal der Meinung bist, deine Exfreundin geht da nie und nimmer hin: Das Jugendamt wird sie freundlich zu einem Gespräch einladen, und wenn sie das ablehnt, dann ist zumindest klar, wer von euch beiden das Gespräch verweigert. In diesem Fall ist ein Gerichtsverfahren zwar unvermeidlich, wenn du was ändern willst; aber zumindest hast du dem zuständigen Familienrichter durch deinen Besuch beim Jugendamt bewiesen, dass nicht du es bist, der ihm diese Arbeit aufhalst, sondern deine Ex.
Zu den Umgangszeiten: Als Bäckermeister wirst du vermutlich etwas "ungewöhnliche" Arbeitszeiten haben. Berücksichtige dies bitte, wenn du deine Vorschläge für die Umgangszeiten machst - dem Jugendamt gegenüber zeigst du damit, dass du dir Gedanken machst, wie du Arbeit und Umgang vernünftig unter einen Hut bringen kannst, und wenn es vor Gericht geht, wäre es wirklich dumm gelaufen, wenn das Gericht auf deinen Antrag hin solche Umgangszeiten beschließt, an die du dich anschließend selber nicht zuverlässig halten kannst.
Ach so, und nochmals die Frage nach dem Alter eurer Tochter. Das hat schließlich eine gewisse Bedeutung, wenn es darum geht, sinnvolle Umgangszeiten festzulegen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin Malachit,
will jetzt wirklich nicht die Platte von Beistand/Jugendamtsbericht wieder auflegen. Doch ehrlich, wenn da jemand derart unvorbereitet zum Jugendamt trabt, möchte ich befürchten, dass das auch sehr gut nach hinten losgehen kann. Die kritischen Punkte sind hinreichend erörtert. Sinnvolle Verhaltensratschläge von einem im Verfahren bevollmächtigten Rechtsanwalt könnten zumindest eine hilfereiche Stütze auch für Gespräche beim Jugendamt sein. Das sollte bezogen auf den Einzelfall gut abgewogen sein, welche Reihenfolge zweckdienlicher sein könnte.
LG Thomas
Moin
Moin Malachit,
will jetzt wirklich nicht die Platte von Beistand/Jugendamtsbericht wieder auflegen. Doch ehrlich, wenn da jemand derart unvorbereitet zum Jugendamt trabt, möchte ich befürchten, dass das auch sehr gut nach hinten losgehen kann.
Und warum tust Du es dann? 😉 Wenn Dir wirklich was daran liegt, das der TO nicht unvorbereitet dorthin geht, dann gebe ihm Hinweise, stelle ihn psychologisch darauf ein, und sei vor allem - direkt - hilfreich, als diese Deine Litanei von RA beauftragen etc. nun wieder anzubringen. Sag mal, bist Du gar einer? Oder hast Du blos zuviel Geld? Ich bekomme Zweifel.
Nix für ungut.
Gruss oldie
PS: Und nein, darüber will ich jetzt wirklich keine Diskussion. Auch ganz ehrlich.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
ja, das Verhalten der Kindesmutter ist erlaubt. Sie hat die alleinige Sorge und Aufenthaltsbestimmung für das Kind per Gesetz. Behaftet mit diesem Recht darf sie den Umgang einschränken oder verweigern. Anderslautende Strafvorschriften sind mir nicht bekannt. Dagegen sind nur familienrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
Jugendamt/Familiengericht:
Eine Pflicht zur vorgängigen Teilnahme an Gesprächen beim Jugendamt gibt es nicht. Es kann ohne weiteres beim Familiengericht ein Umgangsantrag (s.o.) zwecks Einleitung eines Umgangsverfahrens gestellt werden. Anderslautende Rechtsvorschriften sind mir nicht bekannt.
Davon unbenommen kann jederzeit Beratung und Unterstützung bzgl. Umgang durch das Jugendamt in Anspruch genommen werden. Hierfür ist es aber erforderlich, selbst Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen. Das Jugendamt wird dann versuchen, den anderen Elternteil auch zum Gespräch einzuladen. Dieser ist aber nicht verpflichtet, der Einladung Folge zu leisten. Das Jugendamt dokumentiert alle diesbezüglichen Ereignisse.
Insbesondere wird das Jugendamt zu einem etwaigen gerichtlichen Umgangsverfahren vom Familiengericht hinzugezogen und wird das Familiengericht über den ggf. bereits stattgefundenen Beratungsprozess unterrichten.
In dem Verfahren selbst wird das Familiengericht die Sach- und Rechtslage mit den Parteien erörtern. Die Verhandlung erfolgt nicht öffentlich. Zeugen und Sachverständige können vom Familiengericht geladen werden und zum Sachverhalt befragt werden. Der Verhandlung gehen vorbereitende Schriftsätze der Parteien voraus.
Der weitere Verfahrensverlauf hängt im wesentlichen vom Sachinhalt des Streitgegenstandes ab. Bei unklaren Sachverhalten, welche das Familiengericht nicht selbst aufzuklären befähigt ist, wird es hierüber Sachverständige mit der Klärung beauftragen, die dann wiederum nach Exploration das Familiengericht darüber unterrichten.
Auf Grundlage der Verhandlung und insbesondere durch Beweiserhebung gewonnenen Erkenntnis wird das Familiengericht je nach Sachlage weitere verfahrensleitende Anordnungen und schließlich eine Endentscheidung treffen. Das Familiengericht ist in jeder Lage des Verfahrens verplichtet, eine Einigung der Parteien zu fördern.
Insbesondere kann es hierfür das Verfahren aussetzen und externe Maßnahmen der Jugend- und Familienförderung anregen. Beispielsweise Mediation durch das Jugendamt oder andere Stellen.
Sachstand:
Der Kindesvater ist 24 Jahre und von Beruf Bäcker. Das Alter der Kindesmutter ist nicht bekannt. Beide befanden sich vormals in einer Beziehung, die vom Kindesvater beendet wurde. Aus dieser Beziehung geht das Kind hervor. Der Kindesbater hatte dann eine kurze Beziehung zu einer anderen Frau. Die Kindesmutter befindet sich gegenwärtig in einer neuen Beziehung zu einem anderen Mann. Das Kind lebt bei der Kindermutter.
In der Sphäre der Kindesmutter sind noch eine Schwester und Mutter (Großmutter des Kindes) genannt, die von der Kindesmutter seit einiger Zeit offenbar zur Umgangsbegleitung hinzugezogen werden, wenn der Kindesvater das Kind besucht. Auch ist der neue Partner der Kindesmutter bei diesen Besuchen zugegen.
Aus dem Sachvortrag des Kindesvaters ergeben sich ansonsten nur bruchstückartige Fragmente.
Beispielsweise dessen früherer Drogenkonsum, der ihm von der Kindesmutter vorgehalten und auch von ihm eingeräumt wird, ebenso wie Vorhaltungen der Kindesmutter, dass der Kindesvater psychisch labil und egoistisch sei, kein Interesse an dem Kind habe, dass Kind ohne den Vater besser dran wäre usw.
Desweiteren gibt es ein Anwaltschreiben der Kindesmutter, in welchem dem Kindesvater das Anschreien des Kindes vorgehalten wird und möglicherweise auch die von der Kindesmutter praktizierte Umgangseinschränkung näher begründet wird. Auch räumt der Kindesvater ein, dass seine Beziehung zum Kind leider wechselhaft sei.
Über das Alter des Kindes gibt es trotz mehrmalig von verschiedenen Benutzern des Forums an den Kindesvater herangetragener Bitten, das Alter mitzuteilen, keine Information. Auffällig erscheint aus den Foren-Beiträgen des Kindesvaters zudem, dass dieser möglicherweise erhebliche Defizite in Rechtschreibung und Artikulation hat.
Bemühungen des Kindesvaters, mit der Kindesmutter eine Ausweitung des Umganges über 2 Stunden oder einen unbegleiten Umgang zu vereinbaren, schlugen bislang fehl. Ebenso der Versuch des Kindesvaters, die Kindesmutter zu gemeinsamen Gesprächen bei einer Familienberatung zu bewegen.
Davor, das Jugendamt hinzuziehen, nahm der Kindesvater bislang Abstand. Er habe die Befürchtung, dass es, wenn er sein Umgangsrecht geltend mache, zum entgültigen Bruch mit der Kindesmutter komme und er das Kind dann, wie von der Kindesmutter ihm gegenüber angedroht, gar nicht mehr sehen könne.
Den Kindesvater quält inbesondere die Ungewissheit, wie sich in einem solchen Umgangsverfahren die Dinge für ihn entwickeln und in was für Schwierigkeiten er geraten kann. Ob und welche anderen Ereignisse der Vergangenheit er dabei im Auge hat, bleibt aber nebulös.
Denn konkrete gegenwärtig oder vergangene Ereignisse, die eine Befürchtung nähren würden, dass ihm daraufhin das Umgangsrecht versagt werden könnte, hat er bislang jedenfalls erkennbar nicht genannt. Unverkennbar hat der Kindesvater Interesse an dem Kind und ihn treibt das Bedürfnis nach dessen Nähe um.
Letztendlich ist es auch das Motiv dafür, sich Hilfesuchend an dieses Forum zu wenden. Auch setzt er von ihm für sinnvoll erachtete Ratschläge in die Tat um, wie beispielsweise die Kindesmutter nocheinmal auf die Möglichkeiten einer Familienberatung hinzuweisen, um Objektivität von Dritten in den elterlichen Konflikt bringen zu können.
Neben den ihm schon aufgezeigten Möglichkeitenkatalog, sich anschließend an einen Rechtsanwalt, das Jugendamt oder unmittelbar an das Familiengericht zu wenden erscheint es zudem sinnvoll, sich gegebenfalls auch ohne Beteiligung der Kindesmutter, wie schon eingangs vorgeschlagen Rat- und Hilfesuchend an eine externe Beratung vor Ort zu wenden, um eine qualifizierte pädagogische und/oder psychologische Hilfe zu erhalten.
Darüber hinaus eine qualifizierte juristische Beratung durch einen ortsansässigen Rechtsanwalt.
Epilog:
Im Vordergrund steht stets das Kindeswohl. Dieses ist Grundpfeiler und Hauptaugenmerk elterlichen Handelns. Das Kind hat das Recht auf beide Eltern und viel wichtiger noch das natürliche Bedürfnis nach beiden Eltern.
Die Eltern habe das stets zu beachten und sich so dem Kind gegenüber zu verhalten, dass es dieses Bedürfnis ausleben kann. Ansonsten gerät das Kind in einen sein Wohl gefährdenen Loyialitätskonflikt.
Zu trennen sind hier Paar- und Elternebene.
Wenn also ein Elternteil über den anderen Elternteil sagt, es würde dem Kind ohne den anderen Elternteil besser gehen, dann gibt es dafür entweder ganz konkrete und gewichtige elterliche Gründe oder es ist an den Haaren herbeigezogen und ist nur Teil einer Strategie, den anderen Elternteil grundlos vom Kind fernhalten zu wollen.
Ob hier tatsächlich eine ausgeprägte Bindungsintoleranz bei der Kindesmutter vorliegt, scheint zweifelhaft. Dies vor allem deswegen, weil sie sich offenbar zumindest kurzfristigen begleiteten Besuchen nicht verschließt.
Ob das gleichwohl nur durch Rache für die vorhergehende Beendigung der Beziehung und die damit verbundene seelische Verletztheit angetrieben ist oder ob es stichhaltigere Motive gibt, kann hier nicht geklärt werden.
Denn dafür wäre gleichsam eine gegenüberstellende Exploration der Kindesmutter erforderlich. Die genannte Androhung der Kindesmutter, wenn du Umgang beantragst dann siehst du dein Kind nie wieder, spricht allerdings auch eine deutliche Sprache, die auf Rache oder Entfremdungsabsicht oder beides schliessen läst.
Höchst wahrscheinlich kommen Oma, Tante und neuer Papa als Leumundszeugen in Betracht. Inwieweit das Jugendamt und Familiengericht diesen Glauben schenkt, hängt letztendlich von deren Glaubhaftigkeit oder etwaig weiterer Nachweise ab. Was es in der Vergangenheit noch geben mag, bleibt im Dunkel.
LG Thomas
Slycite,
Höchst wahrscheinlich kommen Oma, Tante und neuer Papa als Leumundszeugen in Betracht.
Inwieweit das Jugendamt und Familiengericht diesen Glauben schenkt, (...)
In familienrechtlichen Verfahren werden normalerweise keine Zeugen gehört. Insofern stellt sich die Frage gar nicht, ob der Richter der Omma glauben würde, denn er wird die Omma nicht einmal vorladen.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
Doch ehrlich, wenn da jemand derart unvorbereitet zum Jugendamt trabt, möchte ich befürchten, dass das auch sehr gut nach hinten losgehen kann.
Dann wäre es - analog Oldie - besser, Jungerdad auf den Gang zum Jugendamt vorzubereiten als ihn direkt via Antrag ans Gericht zu vermitteln ...
... und die Erläuterung von Malachit - wieso JA - wiederhole ich jetzt nicht.
Gruß
United
@Slycite,
was für ein Gelaber! Aber Du würdest vor lauter Langeweile sicher auch in einem Autoforum seitenlang darüber schwadronieren, dass Autoreifen am besten schwarz und rund sein und Rillen haben sollten...
Könntest Du Dich statt ellenlanger Plattitüden bitte auf hilfreiche (!) Informationen beschränken? Alles andere kostet nur Bandbreite und Lebenszeit und wird künftig kommentarlos ins Café oder in die Mülltonne verschoben.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
So nun habe mir doch nen Termin beim JA besorgt.
Das Kind ist 3Jahre die Mutter wird bald 22Jahre alt.
Danke fuer eure Hilfe
Trzd bleiben noch viele Frage auch gerade ob ich mich vollkomen falsch verhalte
und ich mich einfach an die vorgaben der Mutter halten soll naja
Wer kampft kann nur verlieren wer net kampft hat verloren :p
Wer kampft kann nur verlieren wer net kampft hat verloren :p
:thumbup: Yepp, genauso!
Gruss Horst
Moin Jungerdad,
und ich mich einfach an die vorgaben der Mutter halten soll naja
Auf das Gutdünken der Mutter sollst Du nicht angewiesen sein.
Streiten brauchst Du mit Ihr aber auch nicht.
Du bist nun mal nicht die Instanz, die KM überzeugen kann.
In ihren Augen hast Du schließlich keine Ahnung vom Elternsein.
Deshalb brauchst Du Unterstützung bei der Überzeugungsarbeit.
Manchmal reicht das JA und manchmal nicht.
Gruß
United