Informationspflich ...
 
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Informationspflich der KM

 
(@knuddeltiger)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute, 🙂
ich bin vollkommen neu hier. Ich habe, wie sicherlich viele von uns, schwere Zeiten hinter mir und gehöre eher zu denen die viel zu viel erduldet haben.... aus Liebe zu ihrem Kind. Mein Sohn lebt bei der Ex, die absolut nichts freiwillig aus freien Stücken tut um ihn NICHT weiter von mir zu entfernen. Die räumliche Entfernung von 400 KM macht alles schon schwierig genug. Meine Ex hat entgegen ihren Versprechungen (auch dem Sohn gegenüber) das Aufenthaltsbestimmungsrecht erklagt, an den Antrag auf alleiniges Sorgerecht wagt sie sich nicht, weil der vollkommen aussichtslos wäre. Sie würde am liebsten sehen, wenn sie es schaffen würde meinen Sohn vollkommen von mir zu entfremden.
Meine Frage ist:
Wer kann mir sagen zu welchen Informationen bzgl. meines Sohnes sie verpflichtet ist, was muss sie mir alles auch ohne Aufforderung sagen usw.
Mich interessieren Schule, Sorgen des Sohnes.... usw usw.

ich war viel zu lange ruhig, habe mir viel zu lange zu viel gefallen lassen... das soll jetzt vorbei sein ! 😡

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2006 23:02
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo knuddeltiger,

da du das GSR besitzt hast du nach meiner einschätzung keinen rechtsanspruch auf infos seitens der KM.

ich kenne nur fälle wo der KV kein SR/GSRmehr hat, die haben das recht auf infos der KM übers kind.

ich kenne leider nicht deine finanzielle lage, du kannst bei der schule anrufen und nach elternabende fragen und dort auch erscheinen.

schreibe doch ein wenig mehr.

caju

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2006 23:26
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

und 'mooooment mal', caju:

da du das GSR besitzt hast du nach meiner einschätzung keinen rechtsanspruch auf infos seitens der KM.

gerade bei gemeinsamem sorgerecht (GSR) besteht die info-pflicht des betreuungselternteils dem andern gegenüber! und nicht nur/erst bei ASR - das würde ja doch jedweder logik bezgl. sorgerecht widersprechen!

@knuddeltiger: erstmal willkommen bei vatersein, dem forum auch für gerade aufgewachte raubkatzen 😉 ! (better late than never...)

natürlich muss dir die kindesmutter (KM) alle 'wesentlichen' infos geben, wenn sie 'freundlich' ist von alleine, aber spätestens nach deiner aufforderung.
schau mal hier:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-245.html

und hier:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-813.html

sowie §§ 1686, 1687 BGB.

schreib' der KM einen brief, in dem du infos über euren sohn bezgl. entwicklung (körperlich, geistig), ein aktuelles foto (wenn du ihn länger nicht gesehen hast), schulbesuch u.ä. erbittest (formuliere es erstmal freundlich!).

über die besuchte schule/schulwechsel, medizinische 'besonderheiten' (op u.ä.), eben über alle 'nicht-alltäglichen' dinge müsste sie dir von sich aus berichten, da du (theoretisch) bei GSR mitentscheiden dürftest/solltest.

gruss und viel erfolg!
ulli

[Editiert am 14/2/2006 von ulliberne]

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2006 00:09
 kuwe
(@kuwe)

@Caju,

das mit der Informationspflicht für uneheliche Väter würde mich auch mal interessieren. Hätte ich einen Anspruch auf Information durch die KM, auch wenn es sich nur um Schulzeugnisse und Bewertungen etc. handeln würde????

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2006 00:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Suche nach dem Begriff "Informationspflicht" im Forum fördert z.B. >diesen< Beitrag zu Tage.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2006 00:18
 AJA
(@aja)
Registriert

Interessanter Link, Deep, konnte mich dunkel an den Thread erinnern. Jetzt weiss ich auch wieder, warum ich ihn verdrängt habe.

Da ist von Paragraphen die Rede, die wie wohl sehr viele Paragraphen in unserer deutschen Rechtssprechung ungestraft umgangen werden können. Da ist von einer DIN A 4 Seite jedes halbe Jahr (immerhin PRO KIND :knockout: ) die Rede.

Sorry, für mich fühlt sich das gerade so an, als ob ein Kind auf ein Minimum reduziert wird. Am besten wird diese DIN A 4 Seite noch in Stichpunkten verfasst, damit das Wesentliche nicht verloren geht.

Müsste ich einen Bericht über meine Kinder abfassen, könnte ich einen Roman schreiben. Pro Kind!

Sterile Daten sind das für mich, die hier gefordert werden.

Was nützt ein gutes Zeugnis, wenn das Kind Verhaltensauffälligkeiten zeigt. Was beweist ein miserables Zeugnis, wenn das Kind ansonsten durch und durch zufrieden ist.

Was ist mit all den Dingen, die das Leben eines Kindes ausmacht:

Fridolin hat einen neuen Kindergartenfreund, der kommt jetzt jeden Tag zum Fussball spielen. Theresa war heute Rechenkönigin in ihrer Klasse. Franziska hat ein Handy bekommen und jetzt bekommt sie laufend SMS von irgendwelchen Typen. Ferdinand ist unsterblich verliebt, aber die Angebetete will nichts von ihm wissen. Endlos fortzusetzen.

Daher die ganz konkrete Frage kuddeltiger:

Was WILLST du? Du hast geschrieben, dass dich auch die Sorgen deines Sohnes interessieren. Ich lese aus all dem, was ich jetzt zu diesem Thema gelesen habe nicht annähernd heraus, dass da "Sorgen" berücksichtigt werden.

Ich denke, um die zu erfahren, wird dir die harte Tour, der Klage- und Gerichtsweg wenig nützen. Sollte ich damit falsch liegen, bitte ich um Korrektur.

Sollte ich richtig liegen, wirst du einen anderen Weg einschlagen müssen, der über die Entfernung von 400 km sicher schwer wird, aber m. E. der einzig mögliche.

Gruß von AJA, die sich einen Vater mit mehr Interesse wünscht

P.S.: Sorry, wenn ich ausschweifend wurde, aber ich bin im Moment gerade mal wieder grob angekäst von unserer sogenannten "Rechts"sprechung.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2006 00:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oh Aja,

ich wollte ich könnte ds Thema auch verdrängen oder ad acta legen 😉

Klar könnte man jede Menge über seine Kinder schreiben....

Diese blöden Paragraphen greifen aber nur, wenn der Elternteil, der Auskunft verlangt keinen Umgang haben kann. Wenn er den nämlich hat, muß und kann er sich die gewünschten Informationen direkt vom Kind holen, sprich viel mit dem Kind reden. Dabei soll er sich ja auch, so sagt der Gestzgeber, einen Eindruck über die Entwicklung, den Gesundheitszustand u.s.w. machen können. Zeugnisse kann er sich ebenfalls vom Kind zeigen lassen ,doer über die Noten berichten lassen. Eigentlich ist auch der Elternteil, bei dem das Kind lebt, dazu angehalten von sich heraus wichtige Informationen weiterzugeben. Leider scheitert das in der Praxis und dann lässt sich das eben gerichtlich klären (z.b. muß dann schriftlich über Termine und so benachrichtigt werden)

Mit den Sorgen des Kindes ist so ne Sache. Genaugenommen greift das ja wieder in das Persönlichkeitsrecht des Kindes ein und darf von der betreuenden Person eigentlich gegen den Willen des Kindes nicht weitergegeben werden... da kann dann wieder diskutiert werden ,wieweit das Recht des informationssuchenden das Recht des Kindes auf Intimsphäre überwiegt oder eben nicht.

Ich glaub es gibt so das eine doerandre "Geheimnis" das auch in intakten Familien z.bb. zwischen Mutter und Tochter besprochen wird, aber der Vater nicht informiert wird und umgekehrt.

Am besten ist es immer noch sich irgendwie zu einigen, und sei es das du telefonscih oder per email Kontakt hälst, wenn du nicht so oft fahren kannst.

Gruß von einer Mutter,
die sich wünscht das dieser Paragraph nur aus echtem Interesse genutzt wird und nicht um irgendwelche Machtdemonstrationen abzuhalten ohne das Interesse des Kindes zu beachten

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2006 01:19
 AJA
(@aja)
Registriert

die sich wünscht das dieser Paragraph nur aus echtem Interesse genutzt wird und nicht um irgendwelche Machtdemonstrationen abzuhalten ohne das Interesse des Kindes zu beachten

Damit sprichst du mir aus der Seele....

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2006 01:50
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nabend ihr,

ich hab damals eine Menge recherchiert und bin eigentlich zu folgendem Ergebnis gekommen:

GSR:

Vater schreibt die betreuende Mutter an, stellt konkrete Fragen. Wenn KM nicht antwortet, dann schreibt Vater einen zweiten Brief und fragt nach Kinderarzt, Schule, Klassenlehrer(in), usw. um sich selbst Infos zu verschaffen.

Reagiert KM darauf nicht, dann kann eine Klage auf Auskunft ( wer ist der zuständige Kinderarzt, Lehrer(in), Kindergärtner(in) usw. zum Selbsteinholen von Auskunft, zuständiges JA sollte bekannt sein) erfolgversprechend sein.

ASR der KM:

Der Vater schreibt die KM an und verlangt Auskunft. Gibt sie diese nicht, dann kann eine gerichtliche Klage Erfolg bringen. KM kann allerdings auch Kinderarzt, Schule, JA von der Schweigepflicht entbinden, sodass der KV sich selbst einen Überblick verschaffen kann.

Fragt mich bitte nicht nach Links, meine Recherchen sind schon eine Weile her 😎

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2006 01:55
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo midnightwish,

die sich wünscht das dieser Paragraph nur aus echtem Interesse genutzt wird und nicht um irgendwelche Machtdemonstrationen abzuhalten ohne das Interesse des Kindes zu beachten

Deshalb schrieb ich konkrete Fragen. Das können Fragen um den Gesundheitszustand sein (zB ist der Hundebiss ohne weitere Komplikationen verheilt) oder warum bekommt das Kind Ergotherapie oder Ritalin, warum braucht es eine Zahnklammer.

Die Übersendung der Zeugnisse zähle ich dazu.

Aber keinesfalls, ob Sohn sich jetzt in X oder Y verliebt hat und was X oder Y dazu meint. Soviel Privatsphäre sollten wir unseren Kindern gönnen. Zu dieser Privatsphäre gehören für mich genauso die Verhütungsmittel (nimmt unsere Tochter die Pille? würde ich als extreme Einmischung empfinden!)

Fazit: wer konkrete Fragen stellt, kann konkrete Anworten bekommen. Oder aber die Antwort, dass diese Frage zu sehr ins Detail geht und nicht beantwortet wird. Da muss sich dann jeder Auskunftssuchende selbst die Frage stellen, wo seine Sorge anfängt und aufhört, bzw. wo seine Neugierde aufhört und anfängt.

LG

eskima

[Editiert am 14/2/2006 von eskima]

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2006 02:04




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eskima,

das hast du gut geschrieben.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2006 11:54
(@taccina)
Registriert

ASR der KM:

Der Vater schreibt die KM an und verlangt Auskunft. Gibt sie diese nicht, dann kann eine gerichtliche Klage Erfolg bringen. KM kann allerdings auch Kinderarzt, Schule, JA von der Schweigepflicht entbinden, sodass der KV sich selbst einen Überblick verschaffen kann.

eskima

Hallo,

also ich habe das ASR. Mein Herr Ex Gatte fragt aber nicht ein einziges Mal nach.
Weder brieflich noch telefonisch noch sonstwie.
Ich brauche ihn auch erst gar nicht anrufen, da er mich sowieso gleich anbrüllen und beschimpfen würde.
Ich hab mal nen Brief geschrieben, aber der ist angeblich nicht bei ihm angekommen (so wie so viele Briefe bei ihm angeblich nicht ankommen.....)

Mittlerweile handhabe ich es so, das ich, wenn mein Sohn ein Zeugnis bekommen hat (sind ja bis jetzt nur Bewertungen in der ersten und zweiten Klasse), hab ich dies kopiert und per Einschreiben ohne weitere Worte zur Kenntnisnahme an meinen Ex geschickt . Punkt!
Ob er nachher sagt das es nicht angekommen ist, ist mir Hose wie Jacke. Ich hab was in der Hand das ich das weggeschickt habe und zwar an ihn!

Andere Dinge wie Operationen oder ähnliches lagen Gott sei Dank nicht an.
Aber ich denke bei solchen Dingen hätte ich auch schnell nen 2 Zeiler aufgestellt und ihm zur Kenntnisnahme zugeschickt.

Mehr tu ich da aber auch nicht mehr. Seh nicht ein, mich von ihm beschimpfen zu lassen, wenn ich ihn über die gesundheitlichen Zustände und so weiter seines Sohnes unterrichten will.
Wenn er was wissen will, dann kann er Fragen. Ich werde ihm in Bezug auf den Jungen ganz normal antworten.

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2006 12:34
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Taccina,

ich hab dem Vater meiner Tochter anfangs auch unaufgefordert Berichte und Fotos über Töchting geschickt. Es erfolgte keinerlei Reaktion und daraufhin hab ich das eingestellt.

Heute sehe ich es so, dass jemand nach Auskunft fragen kann und dann eine Antwort bekommt, nicht umgekehrt.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2006 12:48
 kuwe
(@kuwe)

@Eskima

so etwas freiwillig zu machen, ehrt dich, aber als ich z.B. meine "Ex" nach den Verhaltensauffälligkeiten und nach Informationen aus der Schule fragte, bekam ich die "Auskunft": "DEINE Tochter ist in der Schule auffällig, sie kommt in die Sonderschule und kriegt dann keine Arbeit. Und du bist schuld!"

Da kann ich genauso gut im Kaffeesatz lesen oder zu einer Wahrsagerin gehen, das hat dann voraussichtlich mehr Informationsgehalt als die "Auskünfte" der Mutter.

Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2006 15:20
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo kuwe,

die Qualität der Auskunft ist dann die nächste Quelle des Ärgernisses. Ich kenne diese Art der Auskünfte, deshalb macht mein Mann (nicht Vater meiner Tochter!) solche Dinge schriftlich. 😉

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2006 15:29
 kuwe
(@kuwe)

@ Eskima
Darauf werde ich beim nächsten Antrag vor Gericht auch pochen. Aber ich würde auch auf "Berichte" der KM verzichten, weil deren Sichtweise doch arg wirklichkeitverzerrt rüberkommt. Schulzeugnisse/Bewertungen würden mir schon reichen, da kann ich mir neben dem, was die Kleine von Zeit zu Zeit mal erzählt, ein genügendes Bild machen.
Ich ertappe mich oft dabei, daß ich selber nichts, was von der KM kommt, aus neutralem Blickwinkel betrachten KANN . Daran muß ich noch arbeiten. Wobei ich allerdings auch sagen muß, daß noch nie was neutral abgefaßt WAR.

LG Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2006 15:39
(@taccina)
Registriert

äähhmm...

da wir da grade beim Thema sind.
Mein Sohn geht in die 2.Klasse.
Zum Halbjahr gibt es aber kein Zeugnis. Stattdessen hat ein Elterngespräch stattgefunden.

Ist das normal das die Kids in der 2.Klasse kein Halbjahreszeugnis bekommen?

Tja und wenn ich nichts hab, kann ich meinem Ex ja auch nichts schicken, oder soll ich nun das Elterngespräch kurz aufschreiben was da gesagt wurde? Oder soll ich einfach warten bis er sich mal dazu hinab läßt und fragt?

Liebe grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2006 17:16
(@babbedeckel)
Registriert

@Taccina,

ich würde ihm schreiben, daß es keine Zeugnisse gegeben hat...
Würde noch zusätzlich auf die Sprechzeiten der(s) Lehrer(s) hinweisen,
und ihm einen Kurzbericht geben.
Ich mache es so, wenn z.B. Elternsprechtage sind, kurzer Brief mit Infos an EXe,
und Punkt. Wenn sie Interesse hat, daß sie bisher nie hatte, geht sie hin.

Gruss
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2006 17:21