Hallo liebes Forum,
wie mein Thema schon sagt unterstellt mir die KM ich würde Ihr schleichend die Kinder wegnehmen wollen. Hintergrund ist folgender.
Wir haben jetzt seit 15 Monaten das Wechselmodell. Unser Verhältnis ist nicht das beste, aber alles was die Kinder angeht haben wir bis jetzt trotzdem gemeistert. Aufgrund von Corona habe ich meine Selbstständigkeit aufgegeben und habe erstmal in eine Festanstellung gewechselt. Um etwas mehr Netto vom Brutto zu haben, habe ich die KM gefragt ob sie einverstanden wäre, eines unserer Kinder oder beide bei mir mit dem Hauptwohnsitz zu melden.
Daraufhin kam die Reaktion ich würde ihr lediglich die Kinder wegnehmen wollen und wolle sie zerstören....ich habe keine Ahnung wie sie darauf kommt! Ich habe nie etwas in diese Richtung gesagt oder getan, halte mich an die vereinbarten Zeiten, bestärke meine Kinder zu ihr zu gehen wenn sie mal länger bei mir bleiben wollen, überlasse ihr unkompliziert die Kinder an Geburtastagen oder Feiertagen oder wenn die Mädels mal nicht zur verabredeten Zeit zu mir wollen. Ich hab da nie Stress gemacht....ganz im Gegenteil.
Nun habe ich ihr das Angebot gemacht unser Betreuungsmodell von einem Anwalt schriftlich vereinbaren zu lassen und wir uns die Kosten dafür teilen. Einfach das da meher sicherheit herscht und sie davor keine Angst haben braucht. Was sie aber ablehnt. Sie sagt sie brauche keinen Anwalt und wird dafür auch kein Geld ausgeben? Und nun? Muss ich mir jetzt immer anhören ich würde ihr die Kinder wegnehmen wollen, wenn ich irgendwas behördliches verändern möchte??? Das kann doch nicht mehr wahr sein alles.
Ich koche, ich putze, ich unterrichte, ich spiele...ich habe die selben finanziellen Belastungen bezogen auf die Kinder wie sie. Ich lebe aber anders als sie tatsächlich alleine und muss alles alleine hinbekommen. Finanziell wäre es einfach eine Entlastung. Und jetzt das??? Ich könnte Kotzen....ich habe jetzt noch mal gelesen das auch die Meldunge der Kinder mit Nebenwohnsitz ausreicht für die Steuerklasse 2, aber ich möchte diese Unterstellung aus der Welt schaffen....dieser Vorwurf trifft mich wirklich hart das ich ihr die Kinder wegnehmen wolle....was kann ich tun????
Liebe Grüße
Janosch
Hallo Janosch,
dieser Vorwurf trifft mich wirklich hart das ich ihr die Kinder wegnehmen wolle....was kann ich tun????
m.E. kannst du dir da nur immer wieder selbst vor Augen führen: Es ist nicht deine Aufgabe, die Wahnvorstellungen deiner Ex zu kurieren.
Nun habe ich ihr das Angebot gemacht unser Betreuungsmodell von einem Anwalt schriftlich vereinbaren zu lassen
Die Anwälte würde ich fein säuberlich aus dem Spiel lassen - denn die machen in so einer Situation nur unnötigen Ärger.
Im übrigen, für das was du vorhattest, wäre ein Notar auch besser geeignet gewesen als ein Anwalt, aber auch das ist hier m.E. ziemlich überflüssig.
Um etwas mehr Netto vom Brutto zu haben, habe ich die KM gefragt ob sie einverstanden wäre, eines unserer Kinder oder beide bei mir mit dem Hauptwohnsitz zu melden. (...) ich habe jetzt noch mal gelesen das auch die Meldunge der Kinder mit Nebenwohnsitz ausreicht für die Steuerklasse 2
Es ging dir also ursprünglich offenbar mal um den Alleinerziehenden-Freibetrag? Ja, das sollte auch mit Nebenwohnsitz funktionieren; vorausgesetzt, dass deine Ex den Freibetrag nicht selbst in Anspruch nimmt. Ich selbst habe so eine Situation: Wechselmodell, Juniors Hauptwohnsitz ist bei meiner Ex, bei mir "nur" Nebenwohnsitz; aber da sie nicht alleine lebt, kann sie den Freibetrag sowieso nicht in Anspruch nehmen. Wir hatten vor Jahren einen Dreizeiler fürs Finanzamt geschrieben, wo wir genau diese Situation beschrieben hatten - seitdem kreuze ich in der Steuererklärung den Alleinerziehenden-Freibetrag an, und das wurde seitdem jedes Jahr bei mir berücksichtigt, ohne dass es da jemals noch irgendwelche Rückfragen seitens des Finanzamtes gab.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke für deine Antwort,
ja es geht mir um den Alleinerziehenden-Freibetrag. Sie hat keinen Anspruch mehr drauf weil sie wie gesagt nicht mehr alleine lebt. Deshlab würde ich den gerne in Anspruch nehmen. Ohne ihre Zustimmung für's FA wird das also so oder so nicht gehen? Nebenwohnsitz hin oder her?
Viele Grüße
Hallo Janosch,
Ohne ihre Zustimmung für's FA wird das also so oder so nicht gehen? Nebenwohnsitz hin oder her?
Weiß ich nicht - ich hatte es damals gar nicht erst ohne die Zustimmung meiner Ex probieren müssen, weil es schlicht kein Streitpunkt zwischen uns beiden war.
Allerdings vermute ich, wenn jemand den Alleinerziehenden-Freibetrag aufgrund des Nebenwohnsitzes beantragt, dann wird das Finanzamt sowieso prüfen, was in der Steuererklärung des anderen Elternteils zu diesem Thema angegeben ist oder auch nicht - und wenn nicht, dann besteht eigentlich kein Grund für das Finanzamt, die Sache zu torpedieren. Aus Sicht der Ritter vom Finanzamtsfels dürfte es nur darauf ankommen, dass nicht zwei Leute gleichzeitig den Freibetrag für dasselbe Kind einsacken 😉
Für diese Vermutung spricht auch, dass es bei mir niemals Rückfragen gegeben hat, und ihre Unterschrift unter diesem Zettel ist wie gesagt schon etliche Jahre alt. Das Finanzamt wird das also m.E. schon selbst und unabhängig von irgendwelchen Erklärungen prüfen, denn die Situation hätte sich bei uns ja schon längst gegenüber dem damaligen Stand ändern können.
Wir haben hier im Forum mit @Lausebackesmama allerdings auch eine ausgewiesene Expertin für Steuerfragen an Bord, vielleicht meldet sie sich später noch - sie kann bestimmt viel genauer sagen als ich, wie das Finanzamt üblicherweise mit solchen Fällen umgeht.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.