Moin Fortuna,
Ich werde der KM im Vorfeld nochmal eine klare Ansage machen wie das in Zukunft abzulaufen hat und dann werde ich die nächsten Male eure Tipps umsetzen und gucken wie sich die Situation dann darstellt.
... und so dieser nicht fruchtet, führt wieder Schritt 2 zum JA.
Auch wenn Du das JA als mütterfreundlich empfunden hast, Dein negatives Empfinden diesem gegenüber lässt sich auf Basis des Geschriebenen nicht belegen (mehr als vermitteln kann/darf das JA nicht).
Die Ansage sollte lauten: "Mädel, wir können uns einvernehmlich (ggf. unter Berücksichtigung Deiner Flüge) einigen oder es gibt eine starre Standardregel."
Gruß
United
Wenn die KM, wie in meinem Fall, die Haltung vertritt "wenn Du nicht willst, dann sag das Papa", dann sind mindestens 50% der inneren Klarheit verloren.
Was hat das Geblubber der Ollen mit deiner inneren Klarheit zu tun?
Soviel Macht geb ich keinem anderen Menschen.
Für meine innere Klarheit bin nur ich verantwortlich.
Und für deine du. Niemand sonst.
Setze deine Olle freundlich und bestimmt in Kenntnis das "Wenn du nicht willst ... darfst du hierbleiben." entweder bei beiden oder bei keinem gilt.
Ich wiederhole zum dritten Mal meine Frage:
Teils wollte der Junge gar nicht mehr nach Hause.
Wie hast du den Kleinen dazu gebracht, dennoch mit dir zu seiner Mama zurück zu fahren?
Du misst an dem Punkt mit zweierlei Maß.
Da fehlt dir ganz klar innere Klarheit.
Du machst dich selbst zum Elternteil 2. Klasse von Muttis Gnaden.
Es gibt 3 Möglichkeiten.
1. Entweder ein Achtjähriger entscheidet selbst wann er wo er bleibt.
Dann kannst du den Umgang das nächste Mal auch nach Lust und Laune des Kindes ausdehnen.
Schulpflicht am Montag nach dem Umgangs-WE ist bei dieser Herangehensweise garkein Argument.
Dazu hat die KM sich ja schon ganz klar positioniert:
"Wenn der Junge nicht will, dann kann ich da auch nichts machen. Ich kann ihn ja nicht zwingen".
Wenn sie das so will - prima, dann richtest du dich danach.
Dann braucht ihr auch kein Gericht. Nur verständnisvolle Arbeitgeber. 😉
Und ein dickes Protemonnaie um das Thema Schulpflicht und Ordnungsgeld auszuhalten.
2. Die Umgangsregelung wird zwischen euch Eltern entschieden.
Dann gibt es klare Veranredungen zwischen euch Erwachsenen die nicht jedesmal neu verhandelt werden.
Ihr haltet euch beide daran und der Junge darf an dem Punkt zwar seien Meinung äußern hat aber kein Mitspracherecht.
Meine Achtjährige Tochter darf Zähneputzen und Kinderzimmer aufräumen und 1x1-Lernen und Dikat-Üben auch gern doof finden.
Das ändert nichts daran das ich bei mir und KM bei ihr bestimmt was wann wie oft gemacht wird.
3. Ihr als Eltern werdet euch beim Umgang nicht einig und lasst das Gericht entscheiden.
Umgangsdreisprung kannst du ganz easy ohne Anwalt machen.
Wenn du selbst genug innere Klarheit mitbringst souverän auftrittst und nicht nach Muttis Pfeife tanzt.
Die Ansage sollte lauten: "Mädel, wir können uns einvernehmlich (ggf. unter Berücksichtigung Deiner Flüge) einigen oder es gibt eine starre Standardregel."
:thumbup: Genauso. Sehr entspannt und ohne Angst vorm schwarzen Mann.
Das Messen mit zweierlei Maß darfst du deiner Ex nicht länger durchgehen lassen.
Und dir selbst erst recht nicht. Die meisten Familienrichter halten davon nämlich auch nichts.
Gruss Horst
Hallo Fortuna,
Ich würde das JA überspringen und gleich zu Gericht gehen.
Du hast belegbar alle aussergerichtlichen Einigungen unternommen: Vorschläge bei der KM sowie Umgangsvereinbarungen beim JA, an die sich Exe nicht hält. Vor allem letzteres wäre für mich Grund genug, vors Gericht zu gehen. Deine Exe braucht klare Ansagen durch eine klare Umgangsregelung mit Androhung von Zwangsmassnahmen.
Natürlich kann es Dir passieren, dass das Gericht beschließt, dass das Kind erst mal zur Ruhe kommen soll und Umgangsausschluss beschließt. Das sehe ich aber nur in Fällen, wo gar kein Umgang stattfindet. Das ist bei dir ja nicht der Fall.
Und lass Dich auf keinen Vergleich ein. Bestehe auf einem Beschluss, sonst kannst du das Zwangsgeld nicht durchsetzen.
Zur Not gehst Du vors OLG.
Gruß
BP
Moin Fortuna,
Allerdings muss ich sagen, ohne mich aus der Verantwortung stehlen zu wollen, das die innere Klarheit von zwei Seiten an das Kind herangetragen werden muss. Wenn die KM, wie in meinem Fall, die Haltung vertritt "wenn Du nicht willst, dann sag das Papa", dann sind mindestens 50% der inneren Klarheit verloren.
Du läufst immer wieder in dieselbe Falle: Du gehst davon aus, das Deine Ex etwas tun müsse, was Dir vernünftig erscheint - und dass sie mithin schuld daran sei, wenn irgendetwas nicht wunschgemäss funktioniert. Genau diese elterliche Solidarität wird bei Trennungen aber oft aufgekündigt - oft, um den anderen zu ärgern, nicht selten aber auch, um ihm/ihr zu zeigen "hey, du hast mir überhaupt nichts mehr zu sagen!"
Im Klartext: Es ist weder die Aufgabe noch Dein Recht, Deine Ex zu irgendwas zu erziehen. Lass sie sein wie sie möchte und zieh endlich Dein Ding durch. Oder akzeptiere, dass sie Dich ständig lächelnd am Nasenring durch die Manege führt. Wenn Du in Sandkastenmanier immer wieder auf Dein "ja, aber die hat XYZ gemacht..." zurückfällst, wird sich nichts bewegen.
Keine Frau hat Respekt vor einem Kerl, mit dem sie anstellen kann was sie möchte; egal, ob das ihr Ehemann oder ihr Ex ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
was soll Fortuna vor Gericht?
Der Umgang mit meinem achtjährigen Sohn wird immer komplizierter. Nach 6 Jahren Streitigkeiten wegen Geld, ist das Kapitel am Jahresanfang endlich beendet worden und ich hatte die Hoffnung das sich alles normalisiert. Aber da habe ich mich wohl getäuscht, nahezu die Hälfte aller Umgangswochenenden finden nicht statt und werden abgesagt, aber nicht nachgeholt. Die Gründe sind unterschiedlich, am häufigsten (80%) sagt mein Sohn mir aber: "Ich habe Mama solange nicht gesehen, ich möchte nicht zu Dir." ... . Andere Absagegründe waren Einweihungspartys, Nachbarschaftspartys, Verabredung mit anderem Kind.
Die letzte Absage, ein lange geplantes verlängertes Wochenende mit Kurztrip in den CenterParc, wurde letzte Woche abgesagt. Ich bin trotzdem die 120km hingefahren um ihn zu holen. Er hat sich geweigert "ich will nicht" und bitterlich geweint. Meine Ex hatte zwar die Tasche gepackt, stand aber mit verschränkten Armen daneben, hat ihn aber nicht wirklich versucht zum mitgehen zu bewegen.
Offensichtlich gibt es Umgang, der aber nicht stattfindet, wenn das Kind nicht will. Dass, das Kind nicht herausgegeben wird, lese ich daraus nicht. Ich würde Dir raten gar nichts an Deine Ex zu schreiben sondern einfach konsequent das Kind mitnehmen, damit dürften sich die meisten Probleme von selbst lösen.
Was wird denn vor Gericht passieren, als erstes gar nichts, weil es eine Weile dauert bis verhandelt wird. Aber Dein Kind wird Dich fragen warum Du Mama vor Gericht zerrst und erst recht nicht mit wollen. Wird verhandelt und Ex sagt, ich habe ihn nicht daran gehindert, er ist einfach ohne Kind wieder weggefahren. Was soll das Gericht dann anordnen oder entscheiden?
VG Susi
Hi Thomas,
was soll Fortuna vor Gericht?
Offensichtlich gibt es Umgang, der aber nicht stattfindet, wenn das Kind nicht will. Dass, das Kind nicht herausgegeben wird, lese ich daraus nicht. Ich würde Dir raten gar nichts an Deine Ex zu schreiben sondern einfach konsequent das Kind mitnehmen, damit dürften sich die meisten Probleme von selbst lösen.
Das sehe ich genauso wie Susi.
Ich würde das JA überspringen und gleich zu Gericht gehen.
Vorsicht, das ist Bullshit.
Falls du doch irgendwann mal das Gericht bemühen willst dann führt am JA kein Weg vorbei.
Wenn du wegen Umgang ohne JA zu Gericht gehst wirst du vom Richter dahin geschickt.
Das sind alles Beamte. Die arbeiten ihre Vorschriften genauso ab wie die Führerscheinstelle oder das Finanzamt.
1. Vorschlag an Ex - nachweisbar schriftlich.
2. Vermittlung durch JA - nachweisbar gescheitert.
3. Antrag bei Gericht - das wird i.d.R. ein Selbstgänger.
Um Ordnungsgeld muss der Anwalt etwas feilschen.
Soweit bist du aber noch lange nicht.
Gruss Horst
Hallo Horst.
Deine Einstellung und die Herangehensweise an das Thema teile ich uneingeschränkt. Ich kann mich sehr gut selbst reflektieren und bin in der Lage daraus zu lernen. Insofern muss ich mir den Vorwurf gefallen lassen, in der Vergangenheit, zu oft zu rücksichtsvoll gewesen zu sein, immer in der Annahme, das eine einvernehmliche Lösung allen Beteiligten hilft und auch mir in Zukunft zu gute kommt. Das war ein Trugschluss, das merke ich ja gerade.
Um Deine Frage jetzt mal endlich zu beantworten. Mein Sohn weiß das er nach dem Wochenende zurück muss. In der Regel sage ich ihm rechtzeitig vorher (15-30 Minuten) das wir gleich fahren. Wenn er sich weigert oder weinend vor mir steht und bleiben möchte, erkläre ich ihm, dass es klare Regeln gibt an die wir uns alle halten müssen. Das kennt er mittlerweile, es gibt daher auch keine Probleme. Ich glaube das könnte die innere Haltung sein die Du du von mir forderst, aber und das ist m.E. der Punkt, diese innere Haltung fehlt der Mutter. Sie hat keine klare Regeln und müsste ihm bei der Abholung genauso begegnen, wie ich dem Jungen gegenüber bei der Abholung und Rückgabe. Dann würde es keine Probleme geben. Der Junge macht doch nur so einen Ärger, weil meiner Ex die innere Haltung fehlt.
Meiner Ex habe ich versucht mehrfach zu erklären, auf den Einwand von ihr "aber wenn er doch nicht will", dass er mit seinen acht Jahren keinen eigenen Willen hat. Den haben wir für ihn und wenn wir festlegen das ich dann Umgang habe, dann hat er zu wollen. Antwort von ihr: "Nee, ich werde ihn nicht zwingen", darauf sag ich ihr immer: "Das ist eine klare Regel, kein Wunschkonzert. Der kann sich auch nicht entscheiden ob er zur Schule muss oder ob er zu Deiner Mutter geht, wenn Du arbeiten musst. Genauso ist das beim Umgang auch." Meine Ex kapiert das nicht, ihr fehlt die innere Haltung und wenn ich den Jungen jetzt im Beisein sein Mutter, die bei der Abholung daneben steht und nichts sagt, einfach packe und mitnehme, ist das für das Verhältnis zwischen meinem Sohn und mir sicherlich kontraproduktiv. Wenn ich dem Jungen dann sage: "Mama und Papa haben das Wochenende als Papa-Wochenende festgelegt, verabschiede Dich, wir gehen!", dann guckt er meine Ex an, fordert die Bestätigung von ihr und sie zuckt nur mit den Schultern.
Wenn ich meine innere Haltung überdenken muss, dann sicherlich gegenüber der Mutter, nicht gegenüber meinem Sohn. Nur ist die Mutter auf der einen Seite beratungsresitent und auf der anderen Seite erschwert sie den Umgang noch weiter, wenn ich etwas möchte, was mir zusteht, ihr das aber nicht passt.
Hallo,
was soll Fortuna vor Gericht?
Offensichtlich gibt es Umgang, der aber nicht stattfindet, wenn das Kind nicht will. Dass, das Kind nicht herausgegeben wird, lese ich daraus nicht. Ich würde Dir raten gar nichts an Deine Ex zu schreiben sondern einfach konsequent das Kind mitnehmen, damit dürften sich die meisten Probleme von selbst lösen.
Was wird denn vor Gericht passieren, als erstes gar nichts, weil es eine Weile dauert bis verhandelt wird. Aber Dein Kind wird Dich fragen warum Du Mama vor Gericht zerrst und erst recht nicht mit wollen. Wird verhandelt und Ex sagt, ich habe ihn nicht daran gehindert, er ist einfach ohne Kind wieder weggefahren. Was soll das Gericht dann anordnen oder entscheiden?
VG Susi
Ja Susi, genau das ist das Problem. Aber auf der anderen Seite ist die Haltung meiner Ex eine Form von "Beihilfe durch Unterlassung". Sie hat den Umgang aktiv zu fördern.
Aber meint ihr tatsächlich, dass ich einen heulenden achtjährigen, der sich massiv wehrt mitzufahren, einfach unter dem Arm nehmen und ins Auto packen soll? Der wird treten, schlagen, kratzen, beißen? Das soll die Lösung sein?
Ich würde lieber die Ursache bekämpfen, das ist in diesem Fall die Mutter, als den Jungen für etwas zu bestrafen, was er nicht zu verantworten hat. Die Wirkung (das Verhalten des Jungen) erfolgt nur aufgrund des Verhalten der Mutter (Ursache).
Gruß
Thomas
Liebe zählt mehr als Geld. Vor der Ehe.
Bei der Scheidung umgekehrt.
Sitzenlassen ist immer billiger als Heiraten.
Hallo Thomas,
Aber meint ihr tatsächlich, dass ich einen heulenden achtjährigen, der sich massiv wehrt mitzufahren, einfach unter dem Arm nehmen und ins Auto packen soll? Der wird treten, schlagen, kratzen, beißen? Das soll die Lösung sein?
Ich würde lieber die Ursache bekämpfen, das ist in diesem Fall die Mutter, als den Jungen für etwas zu bestrafen, was er nicht zu verantworten hat. Die Wirkung (das Verhalten des Jungen) erfolgt nur aufgrund des Verhalten der Mutter (Ursache).
JA, beim ersten Mal mag das so sein. Aber Du bestrafst ihn doch auch, wenn Du ihn nicht mitnimmst. Wenn Dir die Sache zu schwierig erscheint, versuche die Übergabe anders zu regeln, damit es etwas weniger emotional ist.
Ansonsten wirst Du noch in 3 Jahren um Umgang kämpfen und beim dann 11jährigen hat sich der Umgangsboykott verfestigt. Die Chancen, dass dann überhaupt noch Umgang stattfindet gehen gegen Null. Umso älter er wird umso mehr werden andere mit den Schultern zucken und sagen, er will halt nicht und in dem Alter kann man ihn auch schlecht zwingen.
VG Susi
Der Junge macht doch nur so einen Ärger, weil meiner Ex die innere Haltung fehlt.
Mag sein, Thomas. Mag auch nicht sein. Ändern kannst du KMs Verhalten nicht. Nur dein eigenes.
Ich denke der Kleine macht das Theater weil es bislang erfolgreich war und weil du an dem Punkt
ist das für das Verhältnis zwischen meinem Sohn und mir sicherlich kontraproduktiv
die Hosen gestrichen voll hast.
Du selbst hältst dich nicht für wertvoll im Leben deines Sohnes.
Du wartest immer wie ein ängstlicher Bittsteller das die KM dir euren Sohn auf dem Silbertablett serviert.
Vergiss es!!! Das wird nicht passieren.
Oder du wartest auf die Erlaubnis des Kleinen.
Machst du das auch wenn er seine Hausaufgaben bei dir machen soll?
Oder seine Klamotten für die Rückreise selbst einpackt? Frag mal LucasDaddy wo sowas hinführt ...
Du brauchst nicht die Erlaubnis des Kleinen um mit ihm Umgang zu haben.
Er muss dir auch nicht erlauben seine Hausaufgaben zu kontrollieren.
Du tust was du für richtig hältst weil das Wohlergehen deines Jungen dir am Herzen liegt.
Was die KM davon hält muss dir 1000% am A*sch vorbeigehen.
Du brauchst nicht die Erlaubnis von KM um dem Kleinen zu geben was er braucht:
Einen Papa auf den er sich verlassen kann. Du brauchst nur Ei*r.
Gruss Horst
Servus Thomas!
Irgendwo in diesem Faden kam schon mal der Vorschlag, die Übergabe an einem neutralen Ort zu gestalten. Die Idee finde ich nicht schlecht, zumal der Junge dann schon mal aus dem heimischen Gefilden raus wäre...ergänzend zu Horst´s Ausführungen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Thomas,
als Elternteil ist man für Kinder, insbesonders wenn man irgendwas von ihnen verlangt, was sie gerade nicht wollen, immer der A*. Das fängt beim Zähneputzen an, geht über Zimmer aufräumen, Medizin nehmen, Hausaufgaben machen oder vielleicht auch die ungeliebte Tante mit dem Mundgeruch zu besuchen und erweitert sich lebenstäglich. Möglicherweise ist auch der Umgang mal dort einzusortieren. Nicht, weil Dein Kind Dich total doof findet, aber vielleicht, weil es gerade was Tolles gespielt hat oder einen Film zu Ende gucken wollte oder sich einfach gerade bei Mama wohl fühlt.
Was hättest Du bei all diesen unangenehmen Dingen getan, zu der Zeit, als ihr noch eine Familie wart? Was war Deine Vorstellung von Erziehung, als Du noch täglich Dein Kind um Dich hattest? Beantworte Dir diese Frage doch mal. Bei mir lautet die Antwort: Man kann über Vieles reden oder verhandeln, aber im Ernstfall gilt: Der Chef bin ICH! Und wenn mein Sohn das auch total sch* findet, ich halte es aus, wenn er mal voller Frust und Wut darüber ist, wenn er in einer Meinungsverschiedenheit unterliegt.
Jetzt bist Du nicht mehr täglich in der Umgebung des Kindes. Du kannst ihn nicht täglich erziehen. Aber ändert es etwas daran, dass Du der Erwachsene, der Erziehungsberechtigte, der Vater bist? Oder verdrehen sich da jetzt die Rollen etwa, dass das Kind bestimmt, weil Du in der knappen Zeit eben nicht Frust und Wut aushalten willst? Hast Du Angst, nicht geliebt zu werden, wenn Du erziehst, bestimmst, Verantwortung übernimmst?
Gerade wenn Du eben nicht mehr täglich dort bist, braucht Dein Kind aber in Deiner Nähe das Gefühl von Sicherheit. Das hat er aber nicht, wenn er Dich anpiekt und Du wabbelst wie ein Pudding. Wenn Du den Rahmen feststeckst und nicht einknickst, dann vermittelt das Deinem Kind ein Zeichen von Verlässlichkeit. Wenn er heult und tobt und Du das aushältst, dann vermittelt das auch "Schau an, der Alte hat mich trotzdem lieb und will mich trotzdem mitnehmen. Dem muss ja was an mir liegen."
Und ganz wichtig: Deine Ex mag dazu ganz andere Ansichten haben. Vielleicht freut sie sich darüber, wenn das Kind nicht mit will. Vielleicht ist ihr auch ganz egal, welcher Schaden dabei entsteht. Man kann ihr jedoch die innere Haltung, dass sie den Umgang gut finden muss, nicht einhämmern. Deshalb solltest Du das auch gar nicht erst vergrübeln. Konzentriere Dich auf die Dinge, die DU ändern kannst.
Dazu gehört vor allem auszuhalten, dass das eigene Kind auch mal Wut auf Dich verspürt. Du hast es ja in der Hand, ihm dauerhaft zu vermitteln, dass das überflüssig ist, zB durch schöne Umgänge mit gemeinsamen Erlebnissen, die er im Kopf behält.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Thomas,
den Jungen für etwas zu bestrafen, was er nicht zu verantworten hat.
Wenn du den Umgang mit dir als Strafe für deinen Jungen siehst dann ist bei dir eh schon Hopfen und Malz verloren.
Mit einem Achtjährigen :puzz: der sich so etwas gegenüber einem Familienmitglied erlaubt
Der wird treten, schlagen, kratzen, beißen?
ist Umgang dein allerkleinstes Problem.
Solche Aktionen haben meine Prinzessin (auch 8 Jahre alt) und mein Stiefsohn (20) mit 1-3 Jahren gemacht.
Nicht im Grundschulalter. Das klingt wie ein Fall für den DKSB.
Ein Elterntraining für dich oder ein Kurs für den Jungen.
@LBM :applaus1:
Solange du deine Energie damit verschwendest die KM statt dich zu ändern wird nichts besser werden. Ich bin raus.
Gruss Horst
Also Horst, auf der einen Seite bin ich ja dankbar für Deine Beiträge, auf der anderen Seite finde ich Deine Art Dich mitzuteilen stark verbesserungswürdig:
(...)
Dafür kann das Jugendamt nichts, du Weichei!
(...)
(...)
Deine Baustelle ist zwischen deinen Ohren - nicht auf der Türschwelle der Ex.
(...)
(...)Ich denke der Kleine macht das Theater weil es bislang erfolgreich war und weil du an dem Punkt die Hosen gestrichen voll hast.
Du selbst hältst dich nicht für wertvoll im Leben deines Sohnes.
Du wartest immer wie ein ängstlicher Bittsteller das die KM dir euren Sohn auf dem Silbertablett serviert.
Vergiss es!!! Das wird nicht passieren.
(...)
Du brauchst nicht die Erlaubnis von KM um dem Kleinen zu geben was er braucht:
Einen Papa auf den er sich verlassen kann. Du brauchst nur Ei*r.
(...)
(...)
Hi Thomas, Wenn du den Umgang mit dir als Strafe für deinen Jungen siehst dann ist bei dir eh schon Hopfen und Malz verloren.
Mit einem Achtjährigen :puzz: der sich so etwas gegenüber einem Familienmitglied erlaubtist Umgang dein allerkleinstes Problem.
Solche Aktionen haben meine Prinzessin (auch 8 Jahre alt) und mein Stiefsohn (20) mit 1-3 Jahren gemacht.
Nicht im Grundschulalter. Das klingt wie ein Fall für den DKSB.
Ein Elterntraining für dich oder ein Kurs für den Jungen.
(...)
Ich bin durchaus in der Lager Kritik anzunehmen, mich zu reflektieren oder auch zwischen den Zeilen zu lesen. Ein solches Forum, mit neutralen und unbeteiligten Dritten, hat ja gerade den Vorteil die eigene Sichtweise zu verändern und zu überdenken.
Aber, ich will es mal verbale abfällige Missbilligung nennen, sollte hier nichts zu suchen haben und halte ich als Hilfestellung unangebracht.
Die Sichtweise wird aber vermutlich meinem Weichei-Naturell entsprechen. 😉
Vielleicht sollte ich parallel zum Elterntraining noch den Riesen in mir erwecken. :knockout:
Vielen Dank an alle anderen für das sachliche Feedback!
Gruß Thomas
Liebe zählt mehr als Geld. Vor der Ehe.
Bei der Scheidung umgekehrt.
Sitzenlassen ist immer billiger als Heiraten.
tja, auch hier musst du dir ein dickeres Fell zulegen. In Foren wird aufgrund der Anonymität oftmals krasser agiert als wenn sich die Beteiligten gegenübersitzen würden. Ich habe gestern jemanden persönlich getroffen aus dem Forum hier und ich muss Dir sagen, dies hat mir sehr viel mehr gebracht. Vielleicht findest Du auch hier jemand der aus Deiner Nähe kommt.
Liebe Grüße,
fua
Hallo,
was soll Fortuna vor Gericht?
Nun, man kann das hier natürlich noch Jahre weiter machen:
4. Mit dem Jugendamt habe ich schlechte Erfahrungen gemacht. Wie so oft Mutterlastig ausgerichtet. Die in der Vergangenheit getroffenen Vereinbarungen, gemeinsam mit dem JA, verloren allesamt ihre Gültigkeit, als sich die Tür des JA hinter uns geschlossen hat. Meine Ex macht was sie will und wie sie es will.
Spätestens wenn Fortuna als "Onkel" bezeichnet wird, sollten beim TO alle Alarmglocken leuten. Offenbar wird das Kind massiv beeinflusst. Insofern bringt es nichts, ihn als Weichei zu bezeichnen.
Die KM braucht klare Ansagen, dass sie das Kind auf den Umgang vorzubereiten hat. Dann entstehen solche Diskussionen an der Tür erst gar nicht.
Gruß
BP
Es ist keine Kunst, geistreich zu sein, wenn man vor nichts Respekt hat.
J.W.v.G.
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Moin,
Die KM braucht klare Ansagen, dass sie das Kind auf den Umgang vorzubereiten hat. Dann entstehen solche Diskussionen an der Tür erst gar nicht.
Klare Ansagen allein werden nicht reichen; die gibt es nur im Gerichtssaal. Man(n) braucht aber hinterher auch im real life die Eier, um die Ansagen durchzusetzen. Es kommt keine Supernanny mit zum Umgang, die der Ex sagt, was Sache ist. Und wenn die Ex vor lauter Herumgeeiere keine Konsequenzen zu befürchten hat, wird sie auch weiterhin mit den Schultern zucken und erklären, dass sie "ihr" Kind doch zu nichts zwingt. Der Satz vom "Kind positiv auf den Umgang einstimmen" ist in solchen Fällen nicht mehr als eine nette Theorie.
Gerichtliche Umgangsregelungen bringen nur etwas, wenn man einen gewissen Mut zur Hässlichkeit hat und bereit ist, sie auch gegen eine zickende Ex und ein (vorübergehend) weinendes Kind durchzusetzen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Dafür kann das Jugendamt nichts
Guten Abend, Thomas!
Dass deine geschiedene Frau außergerichtliche Absprachen nicht ernst nimmt, dafür kann das Jugendamt nichts.
Und dass du nach der gescheiterten außergerichtlichen Einigung nicht zum Gericht gegangen bist, dafür kann das Jugendamt auch nichts.
Dass dein Anwalt offenbar weder besonders talentiert noch sonderlich engagiert vorgegangen ist, dafür kann das Jugendamt auch nichts.
Selbst mein Anwalt wurde, als er was zitieren wollte, dazu aufgefordert das zu lassen. "Entweder Sie stimmen Vergleich zu oder..."
Dass eine Partei rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse ignoriert, mögen die meisten Richter gar nicht.
Ein fähiger Anwalt "verkauft" so etwas bei Gericht mit schmerzhaften Zwangsgeldern.
Dass man im Zweifelsfall - wenn es vor dem Amtsrichterlein, das einem der lokale Geschäftsverteilungsplan samt Vertretungs- und Urlaubsregeln blind ausgelost hat, mal nicht so gut läuft - keinen Vergleich unterschreibt, sondern sich die Option einer Beschwerde am OLG offen hält, weiß ein erfahrener Anwalt und bespricht das vorher mit der Mandantschaft.
Du hast deinen Anwalt gewählt und du hast entschieden den Weg zum Gericht zu einer verbindlichen und durchsetzbaren Umgangsregelung zu meiden. Wahrscheinlich ist dein Anwalt ebenso "nett" wie du.
Das mag im Privatleben ein sympathischer Zug sein. Vor Gericht ist reines "Nettsein" wenig hilfreich. Aus lauter Nettigkeit erst gar nicht zum Gericht zu gehen ist erst recht keine Lösung.
Dabei braucht man für eine Umgangsregelung u.U. noch nicht einmal einen Anwalt. Wenn man eben etwas weniger nett und deutlich zielstrebiger als du vorgeht.
Martin nennt es "Mut zur Hässlichkeit".
HoWi64 nennt es "souveränes Auftreten und nicht nach Muttis Pfeife tanzen".
LBM ermutigt dich, kein "Wackelpudding" zu sein.
Susi64 warnt dich, dass ein "Umgangsboykott sich verfestigen könnte"
Marko99 gibt dir wortwörtlich vor wie er das Problem gelöst hat:
Natürlich kann man deinen Jungen "zwingen", zum Umgang zu gehen. In dem Alter haben Kinder sowas nicht selbst zu entscheiden. Meine Ex hat das zweimal gemacht. Ich sagte ihr, dass ich, sofern das nocheinmal vorkommt, wir uns vor Gericht wieder sehen und den Umgang dann so regeln müssen. Mit Verfahrensbeistand usw.
Du kokettierst mit deinem Weichei-Image und wehrst dich gegen Menschen, die in solchen Dingen nicht nur erfahrener sondern auch erfolgreicher sind als du und dir viel von ihrer Freizeit gratis widmen. Das finde ich wenig passend.
Gute Nacht 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo zusammen.
Ich habe doch aus diesem Forum und diesem Thread viele hilfreiche Anregungen erhalten, darüber bin ich wirklich dankbar.
Wie schon mehrfach erwähnt, ist mir durchaus klar geworden, insbesondere in den letzten Jahren, dass die seichte Schiene überhaupt nichts bringt. Soviel habe ich auch gelernt. Jeder der mich fragt, dem sage ich auch schon seit geraumer Zeit: "Wehret den Anfängen!". Nett sein hilft in der Tat mal gar nichts. Das hat meine Ex beim letzten Unterhaltsprozess auch deutlich zu spüren bekommen. Der Richter hat ihr den Rest gegeben. Man muss auch mal Glück haben. Danach hat Sie dann die Wut die sie hatte, in die Umgangsverhinderung gesteckt. Das ist natürlich eine andere Qualität.
Das ich gegenüber meiner Ex und auch meinem Sohn, bei diesen Verhinderungen, den Übergaben etc eindeutig konsequent und mit Nachdruck auftreten muss, ist mir, dank des Forums hier ja klar geworden.
Nochmals vielen Dank an alle! Ich werde die Entwicklung mal hier mitteilen.
Gruß
Thomas
Liebe zählt mehr als Geld. Vor der Ehe.
Bei der Scheidung umgekehrt.
Sitzenlassen ist immer billiger als Heiraten.
