Hallo Forengemeinde,
ich bin heilfroh dass ich durch Zufall hier auf diese Seite und das Forum gestossen bin und hab schon viele Informationen aus den bisherigen Beiträgen erfahren können, nur möchte ich meinen speziellen Fall hier auch noch in Stichpunkten schildern, da es mir nicht ganz klar ist ob "ich" falsch gewickelt bin oder die KM.
- Ich bin / war nicht verheiratet
- getrennt von der Kindsmutter seit 1 Jahr
- meine Tochter wird im Sept. 2 Jahre alt
- KM hat alleiniges Sorgerecht
Die bisherige Umgangsregelung sieht so aus:
Ich darf meine Tochter alle zwei Wochen für ca. 2 bis 2,5 Stunden besuchen.
Je nach Wetter bin ich in der Wohnung der KM oder in deren Garten.
Nun möchte ich meine fast zweijährige Tochter aber auch "mitnehmen" um mit ihr mal andere Sachen unternehmen zu können (Oma, Opa, Spielplatz, Schwimmbad, ...). Dies wäre von mir anfangs für die 2,5 Stunden geplant - wenn meine Tochter "älter ist" (3 Jahre) möchte ich das auf einen ganzen
Tag ausdehnen.
Die Kindsmutter lehnt dies ab - mit der Begründung es ist zu früh für die kleine - sie sei zu jung. Das Kind soll sich erst "ausdrücken" können (reden können) ob sie das möchte oder nicht usw. und dass sich das Kind an "fremden Orten" unwohl fühlen könnte.
Wir hatten dann schon zwei Termine beim Jugendamt, da eine Einigung zwischen mir und der KM nicht möglich ist.
Die KM wäre evtl. ab 01.01.2009 bereit, (da ist meine Tochter schon fast 2,5 Jahre) gemeinsame Treffen an anderen Orten zu veranstalten. Sprich: Die KM trifft sich mit mir und dem Kind an "anderen" Orten, wo ich mein Besuchsrecht wahrnehmen könne. Erst wiederum ein halbes Jahr später, (Kind ist dann 3 Jahre) könnte ich dann (vielleicht) meine Tochter einmal für 2,5 Stunden mitnehmen, ohne dass die Mutter dabei anwesend ist.
Nun meine Fragen:
- Verlange ich zuviel, dass ich meine Tochter mit fast 2 Jahren für 2,5 Stunden "mitnehmen" darf???
- Wie stehen die Chancen wohl bei einer Verhandlung vor dem Familiengericht?
- Bleibe ich auf meinen Rechtsanwaltskosten bei einem Prozess sitzen, oder kann ich diese "einklagen"?
- Die KM bezieht Sozialhilfe - bekommt sie den Prozess evtl. bezahlt? Sie hätte keine Kosten und würde vor einem Prozess nicht zurückschrecken!
Danke für eure Meinungen
Hallo verrückter Max,
herzlich Willkommen als einer von vielen Vätern einer Tochter mit übervorsichtiger Mutter.
Dein Fall ist ein Standardfall, deine Fragen lassen sich relativ klar beantworten:
- Verlange ich zuviel, dass ich meine Tochter mit fast 2 Jahren für 2,5 Stunden "mitnehmen" darf???
Nein! Die KM hat das Kind sogar schon kurz nach der Geburt mit genommen.
- Wie stehen die Chancen wohl bei einer Verhandlung vor dem Familiengericht?
Gut! Du wirst da mindestens das durchsetzen können, was du hier forderst.
- Bleibe ich auf meinen Rechtsanwaltskosten bei einem Prozess sitzen, oder kann ich diese "einklagen"?
Ja, (du bleibst drauf sitzen) ca. 800,- kostet dich das.
- Die KM bezieht Sozialhilfe - bekommt sie den Prozess evtl. bezahlt? Sie hätte keine Kosten und würde vor einem Prozess nicht zurückschrecken!
Ja, Mütter kriegen fast immer PKH, Väter fast nie. Das gehört zur normalen Ungerechtigkeit der Familienjustiz an die man sich gewöhnen muss.
Das Problem ist, dass dadurch eine Front verhärtet wird, die bisher noch relativ weich zu sein scheint.
Wenn sie dich bisher noch in ihre Wohnung lässt, scheint sie noch einigermaßen kooperativ zu, nur eben etwas überbesorgt. Das könnte sich durch einen Prozess ändern.
Wie waren denn die JA-Gespräche?
Wie war die SB eingestellt?
Wie hat KM reagiert?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
danke für Deine Antwort.
Also die Gespräche beim Jugendamt waren in meinen Augen echt gut! Der Nette Mann des Jugendamtes hat sogar "versehentlich" beim letzten Gespräch Partei für mich ergriffen, was er ja eigentlich nicht sollte. Dafür hat er sich dann auch gleich danach entschuldigt, aber ich denke, das dies wiederum meine Meinung bestätigt, dass eigentlich nichts gegen meine Stellung und Meinung spricht. Die Kindsmutter hatte bei den Gesprächen absolut nix dagegenzusetzen, nur dass ihr das alles noch "zu früh" für meine Tochter erscheint. Sie hat also einfach nur (in meinen Augen ne Trotzreaktion) egal welche Vorschläge ich präsentiert habe - mit NEIN dagegengesprochen und war zu keinen grösseren Kompromissen bereit. Da hat sogar der Jugendamt Mitarbeiter gesagt, dass es in seinen Augen nicht viel bringt wenn hier keine Kompromisse getroffen werden können - denn man ist einfach im Gespräch nicht vorangekommen.
Nunja ich habe demnächst einen letzten Termin beim JA - ich habe beiläufig erwähnt, dass es wohl jeder im Raum checken musste, dass ich für einen letzten JA Termin bin - falls bei dem aber ähnlich wenig bzw. nichts herauskommt - das dann alles eine "andere Stelle regeln müsse".
Ich hoffe, dass die KM ein bisschen "einlenkt" beim nächsten Termin , ... denn mit einem Streit vor dem Familiengericht wird die Lage sicherlich nicht "entspannter" und die Fronten könnten sich wirklich "verhärten".
P.S. Die KM muss ja fast zustimmen, dass ich mit meiner Tochter in ihrer Wohnung bin, da ich die kleine ja nicht mitnehmen darf 😉
Gruss Max
Hallo Max,
wenn du mit den JA-Gesprächen den SB auf deine Seite gebracht hast, hast zumindest schon mal ein Problem weniger, allerdings noch nicht unbedingt eine Lösung mehr!
Wenn deine Ex auf ihn auch nicht hört, brauchst du da jetzt nicht mehr viel Zeit zu vergeuden.
Mehr als auf sie einreden kann er wirklich nicht, es ist allerdings gut, dass er dir ggf. vor Gericht auch nicht in den Rücken fällt.
Deine Ex braucht jetzt einfach jemand, der ihr höflich aber bestimmt und vor allem auch für sie plausibel die Spielregeln erklärt. Wenn du es nicht bist, Freunde, Familie, JA, etc. auch nicht, so hilft jetzt wohl wirklich nur noch das Gericht.
Ist schade aber keine Katastrophe. Die werden ihr das schon erklären.
Das Risiko der Verhärtung ist insofern noch relativ klein, weil sie dir ja anscheinend das Recht auf Umgang nicht grundsätzlich abspricht. Du kannst daher die Klageschrift ohne viel schmutzige Wäsche füllen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ich habe das gleiche Problem wir Mad0815max. Mein Tochter wird im Januar 2 Jahre alt. Ich lebe seit einem Jahr voner der KM getrennt und habe mittlerweile seit 8 Monaten eine neue Partnerin. Im Moment ist es mit der KM noch so geregelt, dass ich jeden Dienstag, Donnerstag nach der Arbeit vorbei komme. Am Sonntag verbringe ich den ganzen Tag mit meiner Tochter. Problem dabei ist allerdings, dass bei jedem Besuch die KM dabei sein will, was meiner neuen Partnerin teilweise auch stört. Gerne würde ich mit meiner Tochter etwas alleine unternehmen (zoo besuche, schwimmen, meine Eltern besuchen) was mir die KM verbietet. Sie möchte nicht das meine Tochter umgang mit meiner Partnerin hat.
Die Frage ist, was kann ich dagegen tun??? Jeglicher Gesprächs Versuch im "guten" mit der KM waren ergebnislos. Sie lässt sich von Ihrer Meinung nicht abbringen. Kann da das Jugenamt, bzw. ein Familiengericht eine Regelung reinbringen? Oder habe ich dadurch keinen Erfolg?
MFG
Moenni
Moin Moenni0815,
stell Deinen Fall bitte in einem eigenen Thread vor, dann kann Dir auch besser geholfen werden.
Evtl. kann auch einer der Moderatoren Deinen Post entsprechend abtrennen.
Dennoch schon mal (m)ein erster Gedanke zu Deinem Fall: Immerhin recht ordentlich (viel) Umgang der Dir da (noch?) gewährt wird. Denn Deine Tochter ist ja noch recht jung. Frage mal so manch anderen hier, wie der Umgang bei den Winzlingen - und entsprechenden Kindesmüttern - so abläuft...
Gruß
Ariba