Hi erst mal an alle Leser.
Mein Name ist Bernhard, ich bin ganz neu auf dieser Seite und habe eine für mich dringende Frage zum Umgangsrecht. Mein Sohn *** ist jetzt 16 Monate alt und die Trennung von meiner Freundin noch ganz frisch. Ich darf zwar alle 14 Tage zu ihr in die Wohnung kommen um meinen Sohn für ein paar Stunden zu sehen, aber nur unter ihrer Aufsicht. Jetzt weiss ich aber schon, dass viele Väter ihre Kids alle 14 Tage das ganze Wochenende zu sich holen dürfen. Kann ich das auch oder bin ich da voll und ganz auf das Wohlwollen meiner Ex angewiesen?
Greetz und schon jetzt Danke für Eure Antworten.
Bernhard
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Anm.: Bitte keine Realnamen (Forenregel Nr. 2)
Servus bernie!
Erst mal willkommen hier, hier werden Sie geholfen.
Also mit 16 Monaten übers WE zu Dir nehmen wird eher schwierig werden, man sagt:
je kleiner die Kids desto häufiger aber kürzer, je älter seltener aber länger.
Absoluter Schmarrn ist auf jeden Fall der durch KM "beaufsichtigte" Umgang, Du darfst ohne Weiteres alleine mit Sohni z.B. ein paar Stunden spazieren gehen oder dergl.
Wohlwollen der KM heisst nicht Wille der KM, dehalb solltet ihr BEIDE versuchen, im Sinne von Sohni eine einvernehmliche und friedliche Umganngsregelung zu finden.
Klappt das nicht, lasst Euch beim JA beraten.
Worst case wäre der Klageweg ... ich drück Euch die Daumen, dass ihr es auch so hinbekommt!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
auch willkommen von mir!
Hast Du mit Deiner Ex das gemeinsame Sorgerecht (GSR) oder hat sie das alleinige Sorgerecht (ASR)? Das hat zwar mit Deinem Umgangsrecht nix zu tun, weil Dir das unabhängig von der Sorgerechtsform zusteht (und nebenbei bemerkt auch EUREM Sohn), aber bei vielen Müttern reduziert sich das ASR auf AR (allein Recht!!) und da muss ihr am besten von neutraler dritter Seite mal vermittelt werden, wie sich das mit den Rechten im Allgemeinen so verhält...
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Du,
auch Dir danke für Deine schnelle Antwort. Das alleinige Sorgerecht liegt bei meiner Ex (leider). Werde natürlich versuchen mich in Frieden mit ihr zu einigen.
Kennst Du Dich in den sorgerechtsfragen gut aus? Was wäre eigentlich, wenn ein Paar, das kein gemeinsames Sorgerecht hat, irgendwann heiratet? Erhält der Kindsvater dann
automatisch das Sorgerecht auch wenn dieses erst nur bei der KM war?
Liebe Grüße aus Hamburg.
Bernhard
*Vollquoting gelöscht*
Hi Marco,
irgendwie hat das Posten meines Dankeschöns an Dich hier nicht funktioniert. Also hier noch einmal, Danke für deine prompte Antwort.
Kann mich also, wie es aussieht, in Zukunft auf gemeinsame Spielplatzbesuche etc. mit meinem Kleinen freuen und da meine Ex kurz vor unserer Trennung noch einmal schwanger von mir geworden ist, gilt mein Recht auf unbeaufsichtigtes Spazierenschieben dann wohl auch für das Baby?! Oder gibt es für die ganz kleinen Kids da andere Regeln?
Grüße in meine alte Wahlheimat, den wilden Süden.
Bernhard
Hi Bernie,
ja, wenn ihr heiratet habt ihr automatisch GSR. Das sollte Dich jetzt aber nicht auf Ideen bringen .... :rofl2:
Das Umgangsrecht hättest Du auch beim Säugling, wobei das da noch schwieriger wird. Besonders wenn die Mutter stillt, weil stillen (vielleicht kennst Du das ja schon...) funktioniert i.d.R. nicht nach der Uhrzeit und von daher wäre es anfangs sicher schwieriger, auf Alleinsein mit dem Baby zu bestehen.
Was Marco schon schrieb: umso kleiner das Kind, desto kürzer sollten die Abstände zwischen den Umgängen sein.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Thanks again,
und irgendwie bringt mich deine Antwort da tatsächlich auf eine Idee (kleiner Scherz) 🙂
LG
Bernhard
Hallo, Bernhard
erstmal herzlich willkommen bei VS
Das mit dem Sorgerecht ist zumindest bzgl. deiner Frage eigentlich unerheblich.
Wie LBM schon richtig schreibt, ist das Recht auf Kinder/Eltern-Umgang und die Chance auf eine gesunde Eltern-Kind-Bindung unabhängig von der Sorgerechtsfrage geregelt.
Ob du dich auf alleinige- ungestörte Spaziergänge freuen kannst - weiss ich nicht , weil ich weiss 1.nicht wie die Mutter drauf ist, und 2. ist die Durchsetzung des Umgangsrechts nach deinen Vorstellungen sehr schwer un langwierig.
Dein Weg sollte nun folgendermaßen aussehen:
Melde bei der KM (Kindsmutter) deinen Wunsch an vielleicht etwas mehr Umgang und auch unbeobachteten-ausgeweiteten Umgang an. Soll heißen : sprich mit ihr und teile deine Vorstellungen mit.
Wenn damit kein Weiterkommen: Gehe zum Jugendamt und schildere dein Prob, mit der Bitte zu vermitteln. Günstigstenfalls bekommt ihr beide einen Termin und könnt euch unter Moderation des JA einigen
Biete - wenn finanz. Möglich zu deinen Kosten - an, eine Mediation zur aussergerichtl. Einigung mit euch machen zu lassen.
Wenn auch dort kein Erfolg: Zum RA (geht theoretisch auch ohne) und anschleißend ans Familiengericht einen Antrag auf Regelung des Umgangs stellen.
Spätestens, wenn du beim Antrag bei Gericht angekommen bist, meldest du dich nochmal - dann gibts mehr Infos. Ich denke aber, dass du bis dahin eh schon selber ein Fachmann für Familienrecht bist.
Du siehst also: In dieser Sache gibt es keine Möglichkeit auf sein Recht zu pochen - in der Realität passiert umgangsboykottierenden Müttern nicht besonders viel, und die Lachen nur über die^Urteile - aber in deinem Falle ist das ja noch lange nicht so.
Gruß
Haddock
PS: die Frage zu dem Heiraten kann ich dir nicht beantworten (ich vermute allerdings, dass man als bei Heirat nicht automatisch die Vaterschaft, bzw. das GSR bekommt - wenn das Kind nichtehelich geboren wurde braucht man immer das Einverständnis der Trulla), aber du willst die Dame doch wohl nicht ehelichen, oder?
edit: das gem. SR bekämst du nur automatisch für das noch ungeborene Kind, und auch nur, wenn du die Mutter noch vor der Niederkunft ehelichst. Das SR für den schon geborenen Sohn bekämst du m.E. nicht automatisch.
Hey
ja, wenn ihr heiratet habt ihr automatisch GSR. Das sollte Dich jetzt aber nicht auf Ideen bringen ....
Moment!
Das stimmt doch nicht ganz so..
Das ginge nur wenn das Kind noch ungeboren wäre, da das aber nicht der Fall ist, wäre das Kind weiterhin, trotz Heirat der leiblichen Eltern ein nicht eheliches Kind u somit würde auch trotz Heirat weiterhin das ASR für die KM bestehen bleiben..
Das SR ließe sich nur durch eine Abgabe einer Sorgeerklärung ändern lassen...nicht aber durch eine Heirat mehr..
Stimmts? Oder hab ich recht? 😉
Gruß
Jens
Klugscheißermodus on:
§ 1626a (1) Nr.2 BGB: Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie einander heiraten.
Klugscheißermodus off.
Jungs, aber nicht dass ihr jetzt alle die Exen heiratet 8)
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@LBM: OK. Überzeugt. - meine Vermutung war falsch - (und mein BGB zu weit weg)
@Bernhard:
Bist du sich dass du der Vater bist?
Gruß
Haddock
... oder bin ich da voll und ganz auf das Wohlwollen meiner Ex angewiesen?
Wollen ist immer besser als sollen, aber wenn es da Probleme gibt bist Du auch nicht ganz hilflos. Das mit dem Wochendumgang ist bei so jungen Kindern einzelfallabhängig. Es gibt zwar gleich mehrere Verfassungsgerichtsurteile, die es den Gerichten untersagen, pauschal aufgrund des Alters Übernachtungs- und Ferienumgänge zu untersagen:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1408.html
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1200.html
Aber wenn sie sich individuelle Gründe überlegen, können sie's natürlich trotzdem. Aber auf "beaufsichtigten" Umgang musst Du Dich auch nicht verweisen lassen, dass ist völlig Banane. Probier das mit dem Beratungsgespräch beim Jugendamt. Was das bringt hängt sehr stark von den Leuten ab, die da arbeiten, das kann zielführend sein. Aber wenn die auch nicht wollen, dann kannst Du sie auch nicht zwingen.
Eine solche Beratung würde erstmal abklopfen, ob Du vielleicht garnicht in der Lage bist, ein Kind für mehrere Stunden vor'm Verhungern, Verdursten und Erfrieren zu bewahren. Wenn Du ein Jahr mit Deinem Sohn zusammengelebt hast ist das eher unwahrscheinlich und selbst wenn, könnte man das Problem addressieren. Dann bleibt die übliche Palette von "muss erstmal zur Ruhe kommen", "Trennungsangst", etc., das beeindruckt die Profis aber nicht, weil dahinter steckt Bindungsintoleranz.
Also vielleicht schaffst Du's ja ohne externe Beratung, mit Deiner Ex diese Fragen durchzugehen und kurfristig zumindest dahin zu kommen, Deinen Sohn für mehrere Stunden alleine zu betreuen. Weil nur so kann eine Bindung aufrecht erhalten werden. Wenn Du aber das Gefühl hast, dass sie genau dass nicht will, dann bleibt Dir nur der Instanzenweg.
Hey
§ 1626a (1) Nr.2 BGB: Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie einander heiraten.
Ich hab jetzt selber nochmal ungläubig ins BGB geschaut..tja..sorry!!!
Da hatte ich doch unrecht, und du völlig recht!!! :note:
Aber was sols, nutzt wohl nichts, weil @Bernie64 will seine Ex ja jetzt wohl nicht heiraten 😉
Wobei auch hier erst,mal er sie fragen müßte ob sie das auch will...da wäre doch die Fage ob sie GSR will doch eher die einfachere Variante! 😉
Gruß
Jens
Moin und auch von mir ein Willkommen!
Den Vorrednern ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, aber ich möchte noch einmal Deine tatsächliche grundsätzliche Situation hervor heben, damit Du mit etwas geradere Rücken in die Sache gehst.
Der angemessene Umgang zu Dir als leiblicher Vater steht allen Deinen Kindern per Gesetz zu und diesen wahrzunehmen bzw. zu gewähren ist die Pflicht der Eltern. § 1684 BGB heißt das Zauberwort. Dazu ist der Umgag noch durch die europäische Menschenrechtskonvention abgesichert. Also ein Menschenrecht. Das ist verbrieft und - dem Grundsatz nach - unantastbar.
Was nun genau als angemessen gilt, erhitzt alle Gemüter. Es gibt dafür keine Regeln. Aber Üblichkeiten. In BRD sieht der "Standard", den es eigentlich nicht geben dürfte, alle 14 Tage Freitag-Sonntag plus halbierte Ferien als MINIMUM vor. Abweichungen nach oben hängen vom Richter und den Anträgen ab. Abweichungen nach unten gibt es selten.
Sicher ist jedoch, daß ein Umgang unter Aufsicht NICHT ANGEMESSEN und auch NICHT ÜBLICH ist. Genau genommen ist das in Deinem Fall ein widerrechtlicher Eingriff in den Umgang durch die Mutter.
Umgang steht Deinem Kind und Dir also zu. Niemand darf Dir den verwehren, Dir Vorschriften zur Umgangsgestaltung machen oder ihn erschweren. Ganz besonders darf das nicht die Mutter. Das darf nur ein Gericht durch Beschluss.
Bei sehr kleinen Kindern ist es üblich und verständlich, daß der Umgang für diese kurze Zeit speziell geregelt wird. Kurze Umgangszeiten aber dafür häufiger. Ab einem entsprechenden Alter (2 ?) werden es dann lange Umgänge in größeren Zeitabständen.
Mein Rat - befolge die Ratschläge, die Du bereits bekamst. Erst friedlicher Einigungsversuch mit Mama, danach friedlicher Einigungsversuch mit Hilfe des Jugendamtes, danach gerichtliche Einigung per Umgangsverfahren beim Amtsgericht.
Umgangsboykott ist eine zeitlich begrenzte Geschichte. Der Vater muss sie beenden. Je früher er beginnt und je klüger er dabei vorgeht, umso schneller geht es.
Greetz,
Milan
mensch ihr lieben,
ich bin begeistert wie schnell ihr erhebliches licht in mein dunkel gebracht habt und wie qualifiziert und zielführend eure
antworten auf meine frage sind. dafür ein dickes dankeschön an alle.
ich bin wirklich froh von dieser plattform gehört und mich hier registriert zu haben. schätze mal, dass ich in dem gekränkten pas de deux,
das die trennung einer partnerschaft leider so oft mit sich bringt wohl noch das ein-oder andere mal auf eure ratschläge und hilfestellungen
angewiesen sein werde, wenngleich ich natürlich einen hoffnungsschimmer habe, dass frau irgendwann doch noch versteht, dass die liebe
von uns vätern zu unseren kids ganz genauso stark ist wie die ihre und irgendwann auch die eitelste bestrafungsaktion zwischen ex und ex
ihr ende finden muss.
greetz @ all
bernhard
Moin!
wenngleich ich natürlich einen hoffnungsschimmer habe, dass frau irgendwann doch noch versteht, dass die liebe
von uns vätern zu unseren kids ganz genauso stark ist wie die ihre
:rofl2: :rofl2: :rofl2:
Ich kann mich noch genau an meine Anfangszeit erinnern, ich war auch noch voll von Idealismus und Logik. Mittlerweile liegen 2 Jahre andauernder Krieg und 8 Verfahren hinter mir (1 läuft noch) und ich habe etliche andere Fälle "miterlebt". Kein einziges Mal schnallte die KM die Vaterliebe. Aber jedes Mal bekamen die Väter ihre gerichtliche Umgangsregelung. Manchmal nicht - aber das lag dann eher an einer völlig verfehlten Strategie des Vaters.
Greetz,
Milan
Hi,
die Väter deren EXen es "kapieren" sind nicht hier :note:
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
die Väter deren EXen es "kapieren" sind nicht hier
Babbedeckel - der 10 Zeilen in 9 Worte packt.
:rofl2: :rofl2: :rofl2:
Greetz,
Milan