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Hinweise, Ratschläge und Erfahrungen zu meinen Vorstellungen gesucht ....

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(@asaac)
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Hallo Community,

sicher kennt ihr das. Man hat immer wieder mal das Gefühl, von seinem beziehungstechnischen Werdegang berichten und sich ab und wann einfach auch was von der Seele reden zu wollen, ohne dabei auf hohem Niveau zu jammern. Nachdem ich dieses Portal entdeckt habe - thx @ Admin und Com - nutze ich in diesem Teil des Forums auch die Möglichkeit, euch kurz über meine Geschichte zu informieren.

Nunmehr 35 Jahre alt spare ich den Teil meiner Lebensgeschichte aus, der sich auf die Zeit zwischen meinem 1. und 28. Lebensjahr bezieht und beschränke mich auf den für mich aktuell wesentlichen Teil der vergangenen 7 Jahre. Einzig eine Tatsache sei erwähnt. Schwerpunktmäßig geht es aktuell um die Geschichte im Zusammenhang mit meiner letzten Beziehung und der daraus entstandenen Tochter (04-2009), dennoch soll nicht unerwähnt bleiben, dass ich bereits aus meiner ersten Beziehung eine Tochter habe, die mittlerweile fast 14 Jahre alt. Diesbezüglich ist aber sowohl unterhalts-, als auch umgangsrechtlich alles geregelt und abgesehen von den typischen Querelen (Kindesmutter und ihre Ansichten und ein pubertierender Teenager) läuft es.

Mein Name ist Swen und ich arbeite nach vielen Jahren in der stationären Jugendhilfe nunmehr im öffentlichen Dienst als Erzieher an einer Grundschule, was recht angenehme Arbeitszeiten mit sich bringt. Die grüne Stadt am See "Strausberg" bei Berlin ist mein Zuhause.
Nach 6 Jahren in einer glücklichen Beziehung beschloss meine damalige Lebenspartnerin (30) im November letzten Jahres (2010) völlig unerwartet, partnerschaftlich in Zukunft getrennte Wege zu gehen. Über die Gründe kann ich auch heute nur spekulieren, was an dieser Stelle aber vorerst nichts zur Sache tut.
Unsere gemeinsame Tochter war ein Wunschkind. Pünktlich nach bekanntwerden der Schwangerschaft, spätestens jedoch nach der Geburt bzw. nachdem die Kleine mit 9 Monaten aus beruflichen Gründen recht früh in die Kita musste, hatte sich unsere gesamte Beziehung geändert. Meine Frau war irgendwie nur noch Mutter und mit mir kaum noch zufrieden, egal was ich tat. Unser Man/Frau Verhältnis einschließlich Sexualität nahm eine merkwürdige Wendung. Ich arrangierte mich mit vielem und räumte ihr den Platz und die Zeit ein, den bzw. die sie zu benötigen schien. Ansonsten ging ich meiner Arbeit nach, kümmerte mich wie es sein soll um die Familie und beteiligte mich in allem. Dies als kurzer Abriss.

Nach der von ihr ausgesprochenen Trennung (flüchtig geschriebener Zettel auf der Flurgarderobe) ging ich vorerst für 2 Tage zu einem Freund, um sie mit meinen schockierten Nachfragen und Regelungsversuchen nicht zu erschlagen und um uns eine kleine Auszeit zu geben. Nach diesen 2 Tagen kam es aber entgegen unserer Vereinbarung zu keinem gemeinsamen Gespräch. Schockiert durfte ich feststellen, dass bereits die Schlösser in der Wohnung ausgetauscht waren und einzig die Tatsache, dass ich keine Unruhe in das Leben meiner Tochter bringen wollte hielt mich davon ab, mir polizeilich Zugriff zu verschaffen. Bereits hier hätte ich merken müssen, dass ich eiskalt aus dem Leben von meiner Ex entfernt wurde.
Zu dieser miesen Situation hinzu kam, dass mein damaliger Vertrag bei einem regionalen Träger der Jugendhilfe aus betrieblichen Gründen nicht verlängert wurde und mir ein (wenn auch überschaubarer) Zeitraum der Arbeitslosigkeit bevorstand. Auf Grund meines beruflich Hintergrundes gelang es mir dennoch recht gut, Sachliches und Emotionales von einander zu trennen. Ich forderte von Anfang an, meine Tochter an min. 2 Tagen in der Woche zu sehen, wobei auch min. eine Übernachtung dabei war. Innerhalb eines Monats habe ich mir im selben Wohngebiet eine 2-Raumwohnung angemietet und eingerichtet. Grund für die nahe Wohnortwahl war die Tatsache, dass ich mich nicht in die Rolle des Freizeitpapas abdrängen lassen wollte, sondern präsent im Leben meiner Tochter sein will und nicht, wie man vermuten könnte, das Klammern an meine Ex. Diese zeigte mir ja recht schnell und eindeutig, wie leicht es ihr fiel, mich auszumustern.

Auch wenn ich mich in den vielen Jahren zuvor als emotional und geistig recht stabil wahrnahm, erwischte mich über die Zeit des Jahreswechsels dann eine relativ miese depressive Phase, die ich in Folge 3 Monate medikamentös behandeln lies. Ausflüge in Kneipen und das Hineinstürzen in oberflächliches Lebensgeplänkel mied ich. Passt auch nicht zu mir. Es war auch schon mehr als hart festzustellen, welche wirtschaftlichen Konsequenzen die Trennung mit sich bringt. Da hatte man was gutes aufgebaut und war im Leben angekommen und nun stand ich auf einmal wie ein 20 jähriger Student mit nichts da. Zum Leben und Aufbau etwas Neuem bleibt einem nach Abzug des Unterhaltes für 2 Kinder nicht wirklich viel und zusätzlich musste ich über die Gesamtsumme von knapp 12.000 Euro das private Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen, da ich die 2 Kredite aus meinem Selbstbehalt heraus nicht mehr bedienen konnte. Hart!
Da ich aber schon immer ein Kämpfer war, lies ich mich nicht unterkriegen, fand mich mit den Dingen die ich nicht ändern bzw. beeinflussen konnte ab und versuchte sowohl emotional als auch lebenspraktisch mein Single-Leben in den Griff zu bekommen. Das gelang mir zur Mitte des vergangenen Frühjahres auch. Im April unterzeichnete ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Erzieher an einer Grundschule in der Nachbargemeinde und habe damit zumindest beruflich schon einmal einen festen Status erreicht. Irgendwann zum Sommer hin kam ich auch an den Punkt, dass ich die Trennung halbwegs verdaut hatte.

Meine Tochter habe ich bis heute entsprechend unserer Regelung dienstags für 2 bis 3 Stunden und jeweils von Freitag zu Samstag bzw. Samstag zu Sonntag bei mir gehabt. Anzumerken ist, dass meine Ex und ich zu gleichen Teilen das gemeinsame Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben und ich davon auch nicht absehe. Dies stellte ich wiederholt klar, woraufhin sich der bisherige Umgang mit meiner Tochter relativ gut gestaltete. Im Sommer kam es aber nun zu einigen Verzerrungen und Änderungen.

Seit geraumer Zeit hat meine Ex einen neuen Lebenspartner. Wies soll es anders sein, es ist ein ehemaliger gemeinsamer Freund. Für jeweils 1 Woche fuhr sie in den Urlaub (ihr geht es wirtschaftlich nach wie vor bestens) was die Zeit mit meiner Tochter während dessen, davor und danach stark eingrenzte. Die Kleine wurde irgendwie auch nur noch an der Haustür übergeben, was sie sicherlich zunehmend mitbekommt (2 Jahre). Irgendwie schlug mir auch immer wieder Kälte entgegen und ich bemerkte, dass ich - auch wenn meine Ex das verbal nie eingestehen würde - auf die ein oder andere Art und Weise verdrängt werde. Alleine schon die Tatsache, dass meine Ex wie selbstverständlich meint, auch das kommenden Weihnachtsfest mit der Kleinen in ihrer Familie verbringen zu wollen und nicht berücksichtigt, dass ich bereits im vergangenen Jahr bis auf morgendliche 3 Stunden am 24.12. auf Weihnachten mit meiner Tochter verzichten musste, zeigt einen absolut egoistischen Bezug.
Mein oben angesprochener Arbeitsvertrag an der Grundschule fing nun am 01.08.2011 an und mit Blick auf meine Dienstzeiten und weiterhin feste und regelmäßige Zeit mit meiner Tochter bat ich um ein Gespräch und zukünftige Absprache. Wichtig ist hier, dass es mir nicht nur darum geht meine Kleine zu sehen, sondern ich auch meiner Vaterrolle so gut es geht nachkommen möchte. Es möchte und werde nicht nur der Freizeitpapa an jedem zweiten Wochenende sein, sondern meine Tochter auch im wichtigen Alltag erleben und erzieherisch verantwortungsvoll und liebevoll begleiten können.

Mein Vorschlag für den zukünftigen Umgang - und das scheint meine Ex absolut aus den Socken zu hauen - lautet aktuell wie folgt. Ich bekomme meine Tochter an jedem zweiten Wochenende von Freitag Nachmittag bis Sonntag 16 Uhr und zusätzlich zum Ende eines jeden Monats für eine komplette Woche was gesamt in etwa 10 Tage des festen und regelmäßigen Umgangs ausmacht. Genau diesen Punkt würde ich hier gerne zur Diskussion stellen. Wie sehen eure Erfahrungen aus. Gibt es sachliche Argumente die sie gegen diesen Vorschlag vorbringen kann. Pädagogisch schätze ich diese Umsetzung als wenig bedenklich, eher absolut positiv für meine Tochter ein und nicht völlig unbeachtet soll hierbei auch sein, dass ich sie einfach auch bei mir haben will. Ich weiß noch wie ich bei ihrer Geburt anwesend war, sie danach in den Arm nahm, ihr in die Augen schaute und sagte; "Ich bringe dir alles bei was ich weiß." Wie soll man das bitte schön machen, wenn man immer nur am Wochenende für zusammen 48h Kontakt hat?

Ich danke euch für die Zeit die ihr dem Lesen meiner Geschichte gewidmet habt und freue mich auf euer Feedback.

Beste Grüße,

Swen

ES IST MIR VERDAMMT NOCH MAL EGAL WER DEIN VATER IST. SO LANGE ICH HIER ANGEL, RENNT HIER NIEMAND ÜBERS WASSER!!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2011 14:58
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Asaac und willkommen bei v.s.

Gerichtlich wird meistens alle 14 Tage von Freitags bis Sonntags, die Ferien hälftig und alle hohen Feiertage im Wechsel, festgesetzt.

Ob du die eine Woche am M.E. durchsetzen kannst, hängt ganz von deiner EX ab, gerichtlich wird es denke ich schwierig.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2011 16:29
(@asaac)
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Hallo Community,

hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-23030-start-msg252198.html#msg252198

habe ich mich und meine Geschichte ja bereits vorgestellt. Meine Vorstellung endet mit einer Frage nach Feedback bzgl. meiner Vorstellungen zur weiteren Regelung des Umgangs mit meiner Tochter, weshalb ich sie hier noch einmal konkret stelle.

Fakten:

- 6 Jahre feste Beziehung, keine Ehe
- Geburt der Tochter 03-2009
- gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Trennung 11-2010 auf Wunsch der KM
- KV hat Wohnung 100m entfernt
- seit 01-2011 Umgang jeden Dienstag 3h nach der Kita und am WE Fr-Sa bzw. Sa-So
- KV ab 01.08. andere Dienstzeiten was den Dienstag sinnfrei macht, da weniger als 1h

Nun mein Vorschlag an die KM:

- zukünftig jedes zweite WE von Freitag (Abholung aus Kita) bis Sonntag 16 Uhr (Übergabe an KM) .... Effektiv inkl. Schlafenszeiten 48h
- zusätzlich zum Ende eines jeden Monats eine komplette Woche, bei Überlagerung der Umgangswochenende Freitag bis Freitag, ansonsten Montag bis Freitag

Wie schätzt ihr diesen Vorschlag ein? Mit welchen Argumenten kann ich eurer Erfahrung nach seitens der KM rechnen bzw. worauf sollte ich mich einstellen?
Ich hoffe vorerst auf eine einvernehmliche und außergerichtliche Regelung. Sachliche Argumente die gegen einen derart intensiven Kontakt um Umgang sprechen wird die KM weder aus meiner Person heraus, noch aus der bisherigen Forum des Umgangs und der Zeitgestaltung ableiten können.

Danke für euer Feedback.

Beste Grüße,

Swen

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2011 16:44
(@asaac)
Schon was gesagt Registriert

Aus welchem Grund könnte es gerichtlich schwierig werden? Ich steige da irgendwie nicht hinter. Ich bin selbst Pädagoge, verantwortungsvoller und liebender Vater, der intensiv Anteil an der Entwicklung seiner Tochter nehmen möchte. Ich wohne direkt in der Nähe, habe eine geregelte feste Tätigkeit, eine Wohnung die groß genug ist sowie genügend Zeit. Wie argumentiert ein Familiengericht denn dagegen? Wie soll man sein Recht auf Erziehung wahrnehmen und umsetzen können, wenn man nur alle 14 Tage 48h Zeit hat? Würde bei beiderseitigem Sorgerecht eine Entscheidung wie du sie prognostizierst nicht mein - sich aus dem Sorgerecht ableitenden - Recht auf elterliche Sorge sehr stark eingrenzen wenn nicht sogar unmöglich machen, obwohl genau dieses rechtlich sehr hoch steht?

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2011 16:51
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Swen,

klingt doch ganz gut Dein Plan. Aus meiner Erfahrung raus könntest Du auch noch bis 18 Uhr ausdehnen am Sonntag, ist normalerweise kein Problem.

Wie die KM auf die Vorstellung mit der Woche reagiert, kann ich nicht einschätzen. Wenn ihr einen guten Umgang hat, wird sie sich über die freie Zeit freuen und dem zustimmen.

Was wichtig ist, ist die Lebenssituation Deiner Ex. Sitzt der berühmte Next schon bei ihr am Küchentisch oder kommt das noch? Hier werden dann wieder Wünsche nach planbarer Freizeit wichtiger.

Im besten Fall sagt sie einfach: "Jo, kein Problem. Machen wir so". Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2011 16:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weil die Gerichte in Deutschland der Meinung sind, dass für ein Kind ein WE alle 14 Tage mehr als genug ist.

Alles andere würde Mutter und Kind überfordern.

Das, was sich gelegentlich noch durchsetzen lässt, ist ein weiterer Nachmittag.

Alles Andere wird bei Gegenwehr der Mutter schwierig.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2011 17:00
(@asaac)
Schon was gesagt Registriert

@ Ingo30
Ob der neue schon fest bei ihr lebt weiß ich noch nicht einmal. Ihr Antwort auf eine diesbezügliche dezente Nachfrage meinerseits lässt mich aber vermuten, dass es zumindest in Aussicht steht.
Bisher ist der Kontakt zur KM recht gut, was allerdings auch stark davon geprägt ist, dass ich bisher wohl genau so "funktionierte" wie es ihr in den Kram passt.

@ Beppo
Die Aussage zur wohl typischen gerichtlichen Verfahrensweise erschreckt mich. Ich glaube das gerne was du schreibst, weil ich nach dem stöbern in diversen Beiträgen hier auch oft bestätigt finde.
Trotz alledem stelle ich mir die Frage, wie in diesem Zusammenhang mein vorhandenes Sorgerecht betrachtet bzw. ein eine derartige Entscheidung mit einbezogen wird. Man kann es mir ja nicht einfach absprechen bzw. festlegen, dass die KM mehr Recht hat. Und das eine volle Woche zum Ende eines jeden Monats für meine Tochter anstrengend ist, bezweifle ich einfach.

Wie kommt es zu einer solch obskuren familiengerichtlichen Praxis. Als Pädagoge schätze ich - Regelmäßig und Verlässlichkeit in der Umsetzung vorausgesetzt - eine feste Woche sogar als wertvoll ein. Erst wenn Streitereien entstehen, kann es ungünstig für das Kind laufen und weshalb sollte die Last einzig auf den Schultern eines treusorgenden und liebenden Vaters ausgetragen werden. Man, wenn ich daran denke, könnte ich mir gut vorstellen in Widerspruch zu gehen und zu Prozessieren, was ich im Interesse meiner Tochter aber gerne vermeiden möchte.

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2011 17:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Man kann es mir ja nicht einfach absprechen bzw. festlegen, dass die KM mehr Recht hat. Und das eine volle Woche zum Ende eines jeden Monats für meine Tochter anstrengend ist, bezweifle ich einfach.

Doch.
Man kann und wird. Und ob das zu anstrengend ist oder nicht, entscheidet im Zweifelsfall ein Richter.

Wie kommt es zu einer solch obskuren familiengerichtlichen Praxis. Als Pädagoge schätze ich - Regelmäßig und Verlässlichkeit in der Umsetzung vorausgesetzt - eine feste Woche sogar als wertvoll ein. Erst wenn Streitereien entstehen, kann es ungünstig für das Kind laufen und weshalb sollte die Last einzig auf den Schultern eines treusorgenden und liebenden Vaters ausgetragen werden. Man, wenn ich daran denke, könnte ich mir gut vorstellen in Widerspruch zu gehen und zu Prozessieren, was ich im Interesse meiner Tochter aber gerne vermeiden möchte.

Das kommt von einer völlig abgedrehten Polit- und Justizmafia über deren Gebaren du dir bisher noch keine Vorstellung machst.
Das ist weit schlimmer, als du dir je erträumt hast.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2011 17:23
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Swen,

ja, würde ich an Deiner Stelle auch mal "dezent" rausfinden, was da Sache ist. Weil mit den Nexts geht der Spaß meist erst richtig los - denn ab dem Zeitpunkt sinkt die Motivation noch etwas für Dich zu tun, meist doch stark ab.

In Ergänzung zu Beppo: Hier im Forum findest Du viele Fälle, die wirklich Angst machen können. Ein Großteil der Trennungen um Umgänge läuft natürlich auch relativ problemfrei ab - das muss man immer im Hinterkopf behalten. Was man aber in den Gerichts-Postings rauslesen kann, ist dass es oftmals noch nach dem Motto läuft "das Kind gehört zur Mutter", "der Vater kann sich mit einer Minimalbetreuung glücklich schätzen", "pass auf irgendwas zu ändern, dass Gericht kann Dich noch unter Deine jetztige Regelung drücken".

Ansonsten kann ich in Deinem Fall bis jetzt nicht so viel Konfliktpotential rauslesen. Ich würde der Ex aufzeigen, dass sie so mehr Zeit für ihren Next hat und somit das neue Glück noch festigen kann. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2011 17:26
(@asaac)
Schon was gesagt Registriert

Verstehe ich das richtig? Im schlimmsten Fall würde mir ein Gericht die elterliche Sorge ohne Vorlage von kindeswohlgefährdenden Tatsachen absprechen? Ohne diesen Schritt könnten sie mich ja nicht einfach auf so wenig Zeit mit der Kleinen drücken? Mir macht das Angst. Wohl auch berechtigt.

Entscheidend wird wohl mein weiteres taktisches Vorgehen gegenüber der Mutter sein, um mögliche gerichtliche Schritte (welche offensichtlich ungünstig für mich laufen könnten) zu verhindern. Frustrierend daran ist besonders, dass die KM einfach handeln und Aussagen treffen kann und ich mir jedes mal das Hirn verdrehen muss.

Gruß,

Swen

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2011 17:42




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich will dich ja nicht schocken aber dein bester Trumpf ist ein gutes Verhältnis zur Mutter alles was du mit ihr einvernehmlich geregelt bekommst, ist tausendmal besser als das, was ein Gericht für richtig gehalten werden könnte.

Deine bisherigen Probleme erscheinen mir jedenfalls noch nicht so, dass du nun schon mit der, sehr dünnen,  Gerichtskeule kommen solltest.

Wie Ingo schon sagt, gehören in den Augen der meisten Richter, Kinder zur Mutter und der Vater hat zu bezahlen und sich ansonsten raus zu halten.
So etwas wie eine gemeinsame Betreuung, genannt Wechselmodell sind für Politik und Justiz Teufelswerk, die sie an der ordnungsgemäßen Ausbeutung deiner Wirtschaftskraft hindern würden.
Die Zeit, die du mit der erweiterten Betreuung zu verbringen gedenkst, hast du gefälligst zur Erwirtschaftung von Einkommen und Unterhalt zu nutzen.

Du bist als Vater nicht mehr als eine Zitrone: Auspressen und weg werfen.

Erst wenn dein Umgang unter die üblichen 14tägigen WE gedrückt wird und dieser durch dauernde Schikanen erschwert wird, lohnt sich ein Gang zum Gericht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2011 17:49
(@diskurso)
Registriert

Trotz alledem stelle ich mir die Frage, wie in diesem Zusammenhang mein vorhandenes Sorgerecht betrachtet bzw. ein eine derartige Entscheidung mit einbezogen wird.

Verstehe ich das richtig? Im schlimmsten Fall würde mir ein Gericht die elterliche Sorge ohne Vorlage von kindeswohlgefährdenden Tatsachen absprechen?

Nein, nein, so einfach ist das nun auch nicht.
Du bringst da etwas durcheinander - Sorgerecht und Umgangsrecht sind zwei verschiedene Dinge.
Informiere Dich erst einmal über die Grundlagen des gSR, ehe Befürchtungen bezüglich Deiner gewünschten Umgangserweiterung aufkommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2011 17:53
(@asaac)
Schon was gesagt Registriert

Informiere Dich erst einmal über die Grundlagen des gSR, ehe Befürchtungen bezüglich Deiner gewünschten Umgangserweiterung aufkommen.

Kannst du mir ggf. einen guten Link geben bzw. kurz ausführen, wie ich deinen Hinweis verstehen kann? Vielen Dank.

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2011 18:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Swen,

eigentlich wirst Du hier bei vatersein.de alles finden, was Du brauchst. Lies Dich einfach ein wenig durch die Geschichten und Probleme anderer User, dann wirst Du ein Gefühl für die Sache bekommen.

Es gibt eigentlich eine ganz einfache Grundlage:

Das GSR und das Umgangsrecht berühren sich nicht. Jeder Umgangselternteil hat das gleiche Recht auf Umgang, egal ob er sorgeberechtigt ist oder nicht.

Der wichtigste Part des GSR ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR). Das haben beide Eltern, auch wenn das Kind nur bei einem Elternteil lebt. Wichtig daran ist, dass die Eltern sich hinsichtlich eines weiter entfernten Umzugs des Kindes einig sein müssen. Wenn das Kind in der Kita, Schule, usw. angemeldet wird, operiert werden muss, usw., dann müssen beide Eltern sich einig sein.

Das GSR bekommt man nicht wegen Lappalien entzogen. Und auch nicht, weil man ein paar Einigungsschwierigkeiten hat.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2011 18:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Assac,

Du machst im Moment noch den weit verbreiteten "Anfängerfehler", die eigenen Ansichten über Vernunft und "Gerechtigkeit" auf familienrechtliche Entscheidungen hochzuinterpolieren. Damit scheitert man(n) in Deutschland regelmässig.

Man kann es mir ja nicht einfach absprechen bzw. festlegen, dass die KM mehr Recht hat. Und das eine volle Woche zum Ende eines jeden Monats für meine Tochter anstrengend ist, bezweifle ich einfach.

doch, das kann man. Mütter müssen dafür einfach nur vortragen, dass ein solches Vorgehen ohne festen Lebensmittelpunkt ihr Kind verwirren - und schon sitzt Du bei dem "Standard" namens "alle zwei Wochen am Wochenende. Wenn Du Glück hast und die Mutter nicht auch der Meinung ist, dass bereits aushäusige Übernachtungen ihr Kind verwirren...

Wie kommt es zu einer solch obskuren familiengerichtlichen Praxis.

das Räsonieren über die Frage, wie es dazu kommt, bringt Dich nicht weiter; nimm einfach zur Kenntnis, dass es diese Praxis flächendeckend gibt.

könnte ich mir gut vorstellen in Widerspruch zu gehen und zu Prozessieren, was ich im Interesse meiner Tochter aber gerne vermeiden möchte.

das ist ein gern, aber unreflektiert gebrauchtes "Argument". Deiner Tochter "ersparst" Du nichts, wenn Du nicht vor Gericht gehst; die kriegt das nicht einmal mit. Aber das Verhältnis zur Mutter Deines Kindes könnte durch ein Gerichtsverfahren leiden, denn vor Gericht kriegst Du nicht Recht, sondern ein Urteil - und musst damit rechnen, dass Deine Ex sich an dieses dann auch sklavisch hält. Und wenn dieses Urteil beispielsweise lautet "Jeden Samstag 4 Stunden, ab Kindergarten mit einer Übernachtung alle zwei Wochen und ab Einschulung jedes zweite Wochenende", dann ist das eben so.

Insofern könnte es taktisch klug sein, jetzt eine gewisse Sorte Kreide zu fressen anstatt auf "Rechten" zu beharren, von denen Deine Ex mittlerweile wissen dürfte, dass es sie nicht gibt. Du solltest versuchen, schnellstmöglich eine Elternebene mit ihr zu finden, in der weder Vergangenes eine Rolle spielt noch, wie sie sich aktuell ihr Leben mit dem neuen Partner einrichtet, sondern nur, wie Du Dich verantwortlich (und für sie zeitlich entlastend) in Deine Vaterrolle einbringst. Denn praktisch jede Regelung, die Ihr als Eltern gemeinsam (!) finden könnt, wird besser sein als das, was ein Gericht für Euch ausurteilt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2011 18:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Im schlimmsten Fall würde mir ein Gericht die elterliche Sorge ohne Vorlage von kindeswohlgefährdenden Tatsachen absprechen?

Richtig.

Solange du deine (geringen) Rechte aus dem GSR nicht wahrnimmst, kannst du es behalten.
Sobald du aber den regelmäßigen Aufenthalt eures Kindes bei der Mutter nicht akzeptierst, kann ein Richter dir auf Antrag das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen.
Dann kann die Mutter mit dem Kind hingehen, wo sie will und du bist auf die Umgangszeiten beschränkt.
Und wenn sie dann nach Australien zieht, findet der Umgang eben dort statt. Wohlgemerkt, auf deine Kosten.

Und wenn sie nach den ganzen Diskussionen gar nicht mehr mit dir redet, kann sie dir nach §1671 BGB auch noch den Rest des Sorgerechts entziehen lassen, denn für das GSR ist, nach Justizmeinung ein Mindestmaß an Kommunikation erforderlich.
Und wenn sie die Kommunikation verweigert, kann dir das SR entzogen werden.
So einfach ist das.

Einen Vorgeschmack, wie so etwas geht, kannst du gerade hier bekommen.

Ohne diesen Schritt könnten sie mich ja nicht einfach auf so wenig Zeit mit der Kleinen drücken? Mir macht das Angst. Wohl auch berechtigt.

Auch richtig.
Theoretisch kannst du, genauso wie sie, mit eurem Kind machen was du willst.
Nur wird sie eben dann das ABR beantragen und bekommen.

Entscheidend wird wohl mein weiteres taktisches Vorgehen gegenüber der Mutter sein, um mögliche gerichtliche Schritte (welche offensichtlich ungünstig für mich laufen könnten) zu verhindern. Frustrierend daran ist besonders, dass die KM einfach handeln und Aussagen treffen kann und ich mir jedes mal das Hirn verdrehen muss.

Auch richtig. Und dabei helfen wir dir.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2011 18:26
(@asaac)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank ihr Lieben. So erschreckend es ist, so wegweisend sind eue Aussagen aber auch. Es wird mir helfen, ggf. einige typische Fehler zu vermeiden. Ansonsten muss ich wohl auf die Kooperation der KM hoffen. Ich halte euch auf dem laufenden. Für die kommende Woche habe ich sie via SMS um ein persönliches Gespräch gebeten.

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2011 18:59
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Ansonsten muss ich wohl auf die Kooperation der KM hoffen. Ich halte euch auf dem laufenden. Für die kommende Woche habe ich sie via SMS um ein persönliches Gespräch gebeten.

Lieber Swen,

bin selbst noch recht frisch hier und heiße dich dennoch erstmal herzlich willkommen.

Der Einfachheit halber zitier ich mich jetzt mal selbst.
Meine Tipps an den aufgebrachten Horschti dort scheinen mir auch für deine Situation ganz passend.

Trost und Mitgefühl bekommst du hier auch.
Oder bei deinen Freunden IRL.

Da kann man auch prima "Dampf" ablassen.

Im Umgang mit Exen ist eine spontan-emotionale Reaktion selten zielführend.

Wer mit der Erwartung auf Trost, Mitgefühl und Bestätigung in den Kontakt mit dem/der Ex hineingeht, kann meiner Erfahrung nach nur enttäuscht werden.

Da hilft - um konkrete Ziele zu erreichen - nur der gaaaanz grooooße Honigtopf, (zum "ums Maul schmieren), die Großverbraucher-Schuljahres-Packung Kreide (zum Fressen), ein emotionales ganz-Körper-Kondom (damit man sich beim Arschkriechen nix Ansteckendes einfängt) und rutschfestes Schuhwerk (um nicht auf der eigenen Schleimspur auszurutschen). Dazu ein klares Ziel und alle Informationen darüber, wie der bzw. die Ex "tickt". Deine Argumente müssen nicht die JA MAin oder mich oder deine Schwester überzeugen. Sie müssen geeignet sein, deine Ex zu deinen Gunsten zu beeinflussen.

Der Wurm muss den Fischen schmecken. Nicht dem Angler.

Alles andere führt meiner Erfahrung nach schnurstracks in kleinliche Machtkämpfe bei denen es irgendwann nur noch darum geht, sein Gesicht zu wahren und Recht zu bekommen.

Zielführend und hilfreich bei der Optimierung des Umgangs ist solches Vorgehen selten.

Du musst unsere Erfahrungen nicht auf dich selbst beziehen, wenn du denkst dass es mit dir und deiner Ex nichts zu tun hat. Nimm es einfach als Info, wie andere getrennt lebende Eltern - die sich weiß Gott nicht in allen Dingen "grün sind" (sonst wären wir ja  nicht geschieden) -  solche Dinge untereinander regeln.

Als Fachmann im Bereich "Menschlich-allzu-Menschliches" wirst du im beruflichen Handeln Deeskalations-Techniken und ressorcenorientiertes Vorgehen kennen.

Klar, dass dir in diesem speziellen Fall die notwendige professionelle Distanz fehlt.
Als Supervision ist dieses Forum nicht nur in dieser Hinsicht Gold wert. 
Sooo viiieeel Anteilnahme gepaart mit Erfahrung, Pragmatismus und strategischem Denken wirst du woanders nur sehr selten finden.

Die besten Wünsche von

Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2011 22:44
(@asaac)
Schon was gesagt Registriert

Ich danke dir Biggi, genauso wie allen anderen hier auch. Deine Worte treffen wirklich in allen Punkten zu. Distanz zu wahren und wie im Beruf gewohnt professionell zu agieren, fällt im persönlichen Bezug natürlich oft schwer. Ich werde mich aber bemühen, dies zu tun und natürlich werde ich mich nicht auf eine unangebrachte Ebene begeben und die Eskalation durch mein eigenes Verhalten provozieren, egal wie ungerecht manches anmuten mag. Es wird wohl der Mix aus Entgegenkommen und sensibler Standfestigkeit sein, der den Erfolg in aller Interesse bringt.

Positiv ist zumindest auch schon einmal, dass die KM mir eben auf meine Nachricht geantwortet und für kommenden Mittwoch ein gemeinsames Gespräch vorgeschlagen hat. Die Wahl des Termins lies ich ihr. Gesprächsbereitschaft ist schon einmal ein gutes Signal.

Beste Grüße,

Swen

ES IST MIR VERDAMMT NOCH MAL EGAL WER DEIN VATER IST. SO LANGE ICH HIER ANGEL, RENNT HIER NIEMAND ÜBERS WASSER!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2011 23:26
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HI Swen,

na siehste, ist doch schon mal positiv. Und noch mal der Hinweis: Du siehst hier im Forum viele wirklich extreme Fälle - wenn man auch viele Muster im Verhalten der Exen wiedererkennen kann, sind zum Glück nicht alle so. Die Fälle, in denen gute Kommunikation zwischen den Ex-Partnern zielführend Probleme löst oder durch außergerichtliche Klärung Verbindlichkeit geschaffen wird, liest man hier natürlich weniger.

Hilfreich ist aber dennoch zu wissen, was passieren kann. Bzw. weiß man die schwersten Fehler schon im Vorfeld zu vermeiden. Auch dafür ist dieses Forum sehr hilfreich. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2011 00:10




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