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Hilfe zum Umgangsrecht Wer Zahlt was ?

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82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie wahren kurz nach der geburt von mein Sohn getrennt also geschieden .Wir haben aber in der Zeit schon zusammen Gewohnt als der kleine auf die Welt kam.

Das tut überhaupt nix zur Sache.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2013 16:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie wahren kurz nach der geburt von mein Sohn getrennt also geschieden .Wir haben aber in der Zeit schon zusammen Gewohnt als der kleine auf die Welt kam.

Ja und?

Warum zum Kuckuck sind 3 erwachsene Menschen innerhalb von 7 Jahren nicht in der Lage die rechtliche Vaterschaft der biologischen anzupassen?

Warum hat es weder dich, noch die KM noch den rechtlichen Vater gekümmert? Wer ist denn in den letzten 7 Jahren finanziell für das Kind aufgekommen? Und wie soll das weitergehen?

Nur mal kurz zur rechtlichen Situation.Da ja anscheinden dem rechtlichen Vater bereits bei der Geburt bekannt war, dass es biologisch nicht sein Kind ist und er das so geduldet hat dürfte der Zug zu einer Änderung bereits abgefahren sein. Ab Kenntnis der nichtmöglichen Vaterschaft hat man 24 Monate Zeit dies zu beheben.

Von daher dürfte deine Ex nun alle Trümpfe in der Hand haben. Du kannst weder Vaterschaft noch Umgang (evtl. Umgang als wichtige nichtverwandte Bezugperson) durchsetzen, der vermeintliche KV dürfte, wenn die KM nach dem Umzug Sozialleistungen beantragt zur Kasse gebeten werden. Und das Kind kann einem leid tun, wenn ihm irgendwann mal jemand erklären muss, warum er den "falschen" Vater hat

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2013 16:05
(@lucas696)
Schon was gesagt Registriert

Warum zum Kuckuck sind 3 erwachsene Menschen innerhalb von 7 Jahren nicht in der Lage die rechtliche Vaterschaft der biologischen anzupassen?

Er ist weg und hat sich nie wieder blicken lassen hat auch nie i-was getan um das zu ändern das er nicht der Vater ist . Ihn war das und ist es egal. Ich wollte alles aber hätte es die ganzen Jahre einklagen müssen was ich eigentlich sinnlos fande da wir ja zusammen wahren und uns beite um diese kind gekümmert haben , von Liebe und blindheit brauche ich ja hier nicht zu reden ich denke ihr kenn das .


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2013 17:17
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

ich finde die Ausgangslage gar nicht so schlecht, vor allem, wenn der Zug der Vaterschaftsanfechtung abgefahren ist.

Wenn Deine Holde Unterhalt von Dir möchte "weil ihr das zu steht", erklärst Du ihr, das ihr der vom "rechtlichen Vater" des Kindes zusteht. Du aber gerne bereit bist bei problemloser Gewährung eines großzügigen Umgangs "natürlich" Deiner "moralischen Pflicht" der Unterhaltszahlungen nachzukommen. Hier würde ich den Mindestunterhalt als Startwert ins Spiel bringen.
Gleichzeitig würde ich ihr eindeutig zu verstehen geben, das dieses Angebot sofort verfällt, wenn der Umgang aus fadenscheinigen Gründen torpediert wird, und/oder das erste Anwaltsschreiben in Deinem Briefkasten landet.

Auch wenn das evtl. eine miese Nummer ist würde ich es genau so machen, denn eigentlich ist es eine WinWin Situation:
1. Du kannst Dir stets des Umgangs mit Deinem Kind sicher sein.
2. Deine Ex hat einen Betrag X, mit dem sie verlässlich rechnen kann, ohne sich den Stress mit dem rechtlichen Vater antun zu müssen.

Das:

Warum zum Kuckuck sind 3 erwachsene Menschen innerhalb von 7 Jahren nicht in der Lage die rechtliche Vaterschaft der biologischen anzupassen?

... sehe ich allerdings genauso. Vorausgesetzt Du BIST der Vater.
Die Feststellung dessen, und die Zustimmung der KM dazu sollte Teil dieser Abmachung sein.

Grüsse!
JB


Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2013 17:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Er ist weg und hat sich nie wieder blicken lassen hat auch nie i-was getan um das zu ändern das er nicht der Vater ist . Ihn war das und ist es egal. Ich wollte alles aber hätte es die ganzen Jahre einklagen müssen was ich eigentlich sinnlos fande da wir ja zusammen wahren und uns beite um diese kind gekümmert haben , von Liebe und blindheit brauche ich ja hier nicht zu reden ich denke ihr kenn das .

dann ist das jetzt eben so. Wenn Du Dich "vor Liebe und Blindheit" nicht anschnallst und gegen einen Baum fährst, gibt's auch keine Gummipunkte und kein "wenn ich das gewusst hätte".

Rein juristisch hast Du mit diesem Kind nichts zu tun und scheinst das zu wissen. Möglicherweise fandest Du den Zustand namens "Rechte ohne Pflichten" ja auch ganz angenehm. Umso mehr wundere ich mich, wie Du auf das dünne Brett kommst, irgendwer müsse Deiner Ex jetzt endlich mal richtig Bescheid sagen - und Dir darüber hinaus irgendwelche Fahrten zu diesem Kind sponsern.

Du kannst die Kiste ja umdrehen: Bring Dich selbst wieder in Lohn und Brot - und biete Deiner Ex einen Deal namens "Unterhaltszahlung gegen Vaterschaftsanerkennung plus Umgangsrecht" an. Ansonsten wächst eben ein weiteres Kind ohne oder mit dem "falschen" Vater auf. Scheint die Beteiligten bisher ja auch nicht gestört zu haben.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2013 18:03
(@lucas696)
Schon was gesagt Registriert

Ich Werde ja sehen wie weit alles geht und welchen weg ich gehen muß , danke euch trotzdem für eure Hilfe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2013 18:52
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