Hallo zusammen,
mein Lebensgefährte hat zwei Kinder und diese wohnen derzeit noch bei der KM 150km entfernt von unserem Wohnort.
Seine Tochter ist 14 Jahre und spricht schon seit vielen Monaten davon, dass sie gerne mehr Zeit mit ihrem Papa verbringen möchte.
Die KM hat einen neuen Freund mit dem die Tochter nicht sehr gut aus kommt, er hat viele Ansichten die wir nicht teilen.
So, ich versuche die ganze Geschichte so kurz wie möglich zu halten:
Anfang Juni wurde seine Tochter konkreter mit ihrem Wunsch zu uns zu ziehen. Sie hat es dann auch der KM erzählt und die hat wie von uns erwartet reagiert. "Das kannst Du mir nicht antun", "Wir verlieren das Haus", etc. Gleich danach gab es ein Gespräch zwischen KM und KV. KM machte den Vorschlag, dass die Tochter für die gesamten Sommerferien "Probeweise" zu uns zieht und das am Ende der Ferien entschieden wird, wie es weiter geht. Die Tochter hat dafür ihren Urlaub über die Sommerferien mit Oma u. Opa aufgegeben, und hat sich von ihren Freundinnen verabschiedet, etc.
Wir haben sie am ersten Ferientag abgeholt und sie hat ihr gesamtes Zimmer ausgeräumt, die Haustiere, alle Bücher, Klamotten, etc mitgenommen. Für sie steht einfach fest, dass sie nicht zurück zur KM will. Wir haben viele Gespräche mit der KM geführt und hatte eigtl. das Gefühl, dass sie solangsam begreift, dass die Tochter nicht mehr zurück möchte und das KM auch keine weiteren Steine in die Wege legt. Denn es ist ja so schon alles schwer genug für die Tochter, neue Umgebung, neue Schule, neue Freunde, etc.
Bis heute!
Vor einigen Stunden rief die KM an und teile uns mit, dass sie die Entscheidung ob die Tochter auszieht oder nicht, auf die Herbstferien verlegen will. Mein Lebensgefährte hat versucht, zu argumentieren, dass dies für die Tochter nicht gut ist und das es alles ja nur rausgezögert wird. Die KM bleibt stur, sie sagt ganz klar, dass die Tochter zum Ende der Ferien zurück umziehen soll und das wir mit ihrer Entscheidung leben müssen.
Meine Frage an euch:
Was können wir tun? Seine Tochter versteht die Welt nicht mehr. Sie begreift nicht warum ihre Mama es ihr so schwer machen will. Sie will nicht mehr zurück, sie will hier bleiben und auch nicht erst in den Herbstferien. Schulanfang ist schließlich in 3 Wochen.
Gibt es irgendeine Möglichkeit sie hier zubehalten? Es besteht sowohl gemeinsames Sorgerecht wie auch Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Was kann man am besten machen? Ich habe schon viel gelesen, aber wenns vor Gericht geht, dann zieht sich die ganze Sache doch bestimmt hin, oder?
Es sind ja nur noch ein paar Wochen... Ich möchte es seiner Tochter nicht antun, wieder zurück zur Mutter zu ziehen, um dann in zwei Monaten wieder umzuziehen. Das ist ein so unnötiger Streß fürs Kind...ich kann die KM auch einfach nicht verstehen...
Über Eure Ratschläge, Erfahrungen bin ich sehr dankbar!!
Moin KK,
eigentlich ist es ganz einfach: Bei gemeinsamem Sorgerecht hat die KM gar keine Möglichkeit, gegen den Willen Deines Partners zu entscheiden; da sind beide einfach gleichberechtigt. Und selbst, wenn sie versuchen würde, die Tochter bei Euch rauszuholen, würden die grünen Männchen sich nicht einmal in Bewegung setzen oder unverrichteter Dinge wieder abziehen: Es liegt kein Kindesentzug vor.
Selbst für den Fall, dass die KM das Ganze nun gerichtlich geklärt haben möchte, besteht keine Notwendigkeit, dass Töchting bis dahin wieder bei ihr leben müsste. Das einzige jetzt zu lösende Problem besteht im Schulwechsel, zu dem die Ex ihre Zustimmung geben muss. Aber das ist zu Ferienbeginn noch nicht das Hauptproblem; dafür habt Ihr noch ein paar Wochen.
Bei einer gerichtlichen Klärung würde die Tochter angehört und mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit ihrem Wunsch, beim Vater zu leben, entsprochen. 14-Jährige haben da ein gewichtiges Wort mitzureden. Die KM wird inzwischen festgestellt haben, dass nicht nur der KU fehlt, sondern sogar welcher von ihr bezahlt werden muss; das ist ein ziemlich starkes Motiv, Himmel und Hölle in Bewegung zu setzen und die Tochter auch gegen ihren Willen zurückzuholen.
Jetzt kennst Du die Rahmenbedingungen. Wichtig ist aber auch: Du bist in diesem Procedere nur Zaungast ohne eigene Aktien. Bitte Deinen Partner darum, sich selbst hier anzumelden; bei Ratschlägen über zwei Ecken geht zuviel Information verloren; alle anstehenden Entscheidungen muss er treffen und nicht Du.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ich weiß das ich nur "Zaungast" bin, habe diesen Account quasi für uns beide eingerichtet, mein Partner ist nur meist etwas schreibfauler als ich.
Geht es denn so einfach? Ich meine, ich hab gehört das es ein sogenannter Lebensmittelpunkt des Kindes gibt und das daher der KV keine Möglichkeit hat, dass Kind da so einfach rauszuholen? Auch wenn die Tochter das will... Es ist echt erstaunlich, was sie schon alles dafür aufgegeben hat und vor allem auch auf sich genommen hat, um zu uns kommen zu können.
Wir zahlen derzeit noch vollen KU für beide Kinder. Fraglich ist, ob wir ab Mitte diesen Monats einfach das KU für seine Tochter nicht zahlen. Was kann denn passieren, wenn wir nicht zahlen? Kann sie uns in Verzug setzen? Denn eigtl wollten wir über KU etc erst sprechen, wenn die Sache geregelt ist und wir haben auch hier zu hause gesagt, das es uns wert ist einen Monat weiter KU zu zahlen, obwohl die Tochter hier ist, um keinen weitere Streitpunkt zu erzeugen. Aber wenn sich die KM jetzt so verhält...
Moin,
beim Umzug könnt ihr tatsächlich einfach Fakten schaffen.
Die KM müsste dann zum Gericht gehen und würde vermutlich scheitern, sofern Töchting bei ihrem Standpunkt bleibt.
Beim KU hängt es davon ab, ein Titel existiert.
Wenn ja, gilt dieser weiter, bis er herausgegeben wird.
Wenn sie das nicht freiwillig macht, müsste er erst klagen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
wie meinst Du das mit Fakten schaffen?
Das Einwohnermeldeamt braucht beim gemeinsamen Sorgerecht auch die Unterschrift der KM, gleiches Problem ist auch bei der Schulanmeldung.
Was ist beim KU denn ein Titel? Ist das die beglaubigte Urkunde über Verpflichtung von KU?
Oder etwas anderes? Denn so eine beglaubigte Urkunde haben wir vom Jugendamt...
Wir werden uns jetzt einen Anwalt nehmen und mit dem Jugendamt sprechen.
Gruss kleeneKagome
Gibt es irgendeine Möglichkeit sie hier zubehalten? Es besteht sowohl gemeinsames Sorgerecht wie auch Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Hallo,
been there, done that... Sie kann unter diesen Umständen einfach dableiben. Es gibt keine Möglichkeit für die KM, das Kind gegen seinen festen Willen per Polizei oder so rauszuholen. Anwalt kostet nur und bringt genau gar nichts. Dein LG soll mir ihr zum Jugendamt, damit sie da noch mal ihren festen Wunsch zu Protokoll gibt, nicht mehr zurückzuwollen zur Mutter sondern auf Dauer bei ihrem Vater zu leben. Danach aufs Einwohnermeldeamt. Die Ummeldung ging bei mir problemlos (allerdings hatte ich sie schon Jahre vorher mit Nebenwohnsitz bei mir gemeldet): Töchterchen war mit auf dem Amt und hat der Sachbearbeiterin sehr deutlich gesagt, dass sie auf keinen Fall zurückgeht. Schon gab es den Stempel auf die Anmeldung, die dann die Grundlage für die Schulanmeldung und das Kindergeld ist. Und alsbald noch mal zur KM fahren und die wichtigen Sachen des Kindes abholen. Und einen festen Umgangsplan vereinbaren. Der sollte so synchronisiert sein, dass sie möglichst oft ihren Bruder sehen kann.
/elwu
Das Einwohnermeldeamt braucht beim gemeinsamen Sorgerecht auch die Unterschrift der KM, gleiches Problem ist auch bei der Schulanmeldung.
Was ist beim KU denn ein Titel? Ist das die beglaubigte Urkunde über Verpflichtung von KU?
Oder etwas anderes? Denn so eine beglaubigte Urkunde haben wir vom Jugendamt...Wir werden uns jetzt einen Anwalt nehmen und mit dem Jugendamt sprechen.
Nicht die Unterschrift beim Meldeamt entscheidet über den Wohnort, sondern der Wohnort über die Meldung.
Also einfach hingehen. Sie ist da zu melden, wo sie wohnt und hat nicht da zu wohnen wo sie gemeldet ist.
Schule genauso.
Genau das ist ein Titel.
solange der besteht, muss er bedient werden. Also nachdem die Ummeldung erledigt ist, Herausgabe fordern.
Und wie elwu auch schon sagte: Anwalt ist raus geschmissenes Geld.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo ihr Lieben,
ich danke Euch für die Ratschläge und Informationen.
Nach einigen Gesprächen mit dem Jugendamt, hat die KM wohl eingesehen,
dass sie keine Chance hat, ihre Tochter wieder zurück zu sich zu holen.
Der Streß bzgl. Unterhalt geht zwar noch weiter, aber das ist zum Glück "nur" Geld...
Das Verhätnis zwischem Mutter und Kind ist zwar immer noch nicht wieder
normal, aber ich hoffe, dass sich dieses demnächst wieder legt.
Gruß,
kleeneKagome