Das kann ich dir genau sagen.
Ich hatte die Hoffnung - nein, ich war überzeugt, dass durch die gemeinsame Verantwortung für ein Kind ein gewisser Reifungsprozess einsetzt.
D.h. Du hast gehofft, dass sie sich ändert, weil sie Mutter wird?
Da kann ich nur den Kopf schütteln...
Ein Mensch kann sich nur ändern, wenn er / sie sich ändern will.
Keine äußeren Umstände werden einen Menschen ändern - man muss sich selbst aktiv entscheiden, etwas zu ändern.
Und die Hoffnung: Er / Sie wird sich schon ändern, wenn wir eine gemeinsame Wohnung haben... wenn wir verheiratet sind... wenn wir ein Kind haben... wenn die Schwangerschaft vorbei ist... wenn das Kind größer ist... - das ist nichts als Selbsttäuschung.
Und auch was Du jetzt machst, ist wiederum reine Selbsttäuschung.
Du weigerst Dich, die Realität zu sehen und zu akzeptieren und verbaust Dir und dem Kind damit die Möglichkeit, eine gute Lösung für diese Situation zu finden.
Sieh es ein: der Umzug wird stattfinden.
Und Du hast in Wirklichkeit nur zwei Möglichkeiten: stur jede Lösung zu verweigern und damit dein Kind zu verlieren oder die Realität zu akzeptieren und das Beste daraus zu machen.
Und wenn Du weiterhin auf stur schaltest und dadurch den Kontakt zu deinem Kind verlierst, dann kannst Du noch so oft der KM die Schuld geben und schimpfen und wettern - dein Sohn wird Dir in einigen Jahren dann die Frage stellen: WARUM hast Du so gehandelt?
Und wenn Du dann wieder die ganze Schuld auf die KM schiebst, wird er Dich als verbitterten und sturen alten Mann sehen - und er wird recht haben.
Mein LG war drei Jahre lang 1300km von seinem Kind entfernt - er hat aber in allen Ferien den Weg auch sich genommen und heute lebt die Kleine bei uns. Also: es ist möglich!
Ich wünsche Dir, dass Du das erkennen kannst und entsprechend handeln kannst.
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Sieh es ein: der Umzug wird stattfinden.
Das ist mir inzwischen klargeworden. (Sorry, dass ich eine komplette Woche dazu gebraucht habe meinen gesamten Lebensentwurf umzustellen. Schneller ging das leider nicht.)
Im Zuge der Auseinandersetzungen der letzten Tage habe ich den Antrag auf ABR/GSR gestellt. siehe: http://www.vatersein.de/Forum-topic-26487.html
Den Eilantrag auf ABR werde ich heute zurückziehen.
Jetzt geht es darum, was mit dem Antrag auf GSR passiert. Es gibt Meinungen, dass er gütlichen Umgangsregelungen im Wege stehen wird.
Ich betrachte GSR hingegen als Grundlage für etwaige Überlegungen meinem Sohn hinterherzuziehen und habe das Gefühl, dass, wenn ich ihn jetzt nicht endlich stelle (bzw. ihn wieder zurückziehe) - ich es für die Zukunft komplett vergessen kann.
Können wir bitte vielleicht darüber noch mal sprechen?
Pro/ Kontra GSR Antrag in der momentanen Situation?
Was spricht dafür und was dagegen?
give respect
get respect
Hallo Herbart ,
ich besuche jeden Monat meine kleine die 1100 km weit weg wohnt das heißt hin und rückfahrt 2200 km. Mir wurden bis jetzt auch nur steine in den Weg gelegt. Momentan kann ich die Kleine pro Monat nur 10 stunden sehen.Aber dennoch fahre ich.
OSR
Können wir bitte vielleicht darüber noch mal sprechen?
Pro/ Kontra GSR Antrag in der momentanen Situation?
Was spricht dafür und was dagegen?
Hallo Herbart,
es kann dir bestimmt jeder nachfühlen, dass du dich in deiner Situation nicht gut geht.
Vielleicht wiederhole ich gleich etwas, was du schon kennst, ich finde es nur sehr wichtig, dass du dir darüber klar wirst:
Beim Sorgerecht geht es um gerade die Angelegenheiten, die NICHT im normalen Alltag angesiedelt sind. Also die großen, richtungsweisenden Entscheidungen, die sich natürlich auf den Alltag auswirken, die aber (vom ABR abgesehen, dazu komme ich gleich noch) meist keine Auswirkungen auf die Beziehung zu den Elternteilen haben. Beispiele: Vermögen, Gesundheit, Religion, schulische Belange. Als Mitsorgerechtsinhaber könntest du dann z.B. bei der Schulanmeldung ein Veto einlegen. Deine Unterschrift könnte die KM in diesem Fall durch das Gericht ersetzen lassen. Andererseits bist du mit GSR bei der Schule/Schulleitung/Lehrerschaft rechtlich viel besser gestellt.
Fakt ist, dass die Mutter jetzt das alleinige Sorgerecht innehat und es allein betreut. Selbst wenn du das GSR bekommen würdest (die Chancen kann ich nicht beurteilen) ... selbst wenn die Mutter des Kindes sich von der oftmaligen Hässlichkeit eines Gerichtsverfahrens nicht beeindrucken lässt und weiterhin kooperative Elternschaft mit dir praktiziert ... dein theoretisches Mit-ABR würde dir für das, was du möchtest (so oft es geht Alltagsleben mit dem Kind), nicht wirklich etwas nützen. Die KM kann bei einem weiteren Umzug ihrerseits Antrag auf Übertragung des ABR stellen. Und würde es vermutlich auch bekommen. Natürlich seid ihr auf diese Weise nicht gleichberechtigte Eltern. Das hat aber weniger mit dem Sorgerecht zu tun, sondern mehr mit der Tatsache, dass die KM das Kind seit Geburt kontinuierlich betreut. Auch wenn du dich zu einem großen Teil eingebracht hast.
Für mich ist jetzt die Aufgabe:
Herauszufinden wie wichtig es dir ist und was für dich dafür spricht, das GSR zu haben. Und zwar ein GSR - praktisch gesehen abzüglich ABR.
Lieben Gruß
Anna
Herauszufinden wie wichtig es dir ist und was für dich dafür spricht, das GSR zu haben. Und zwar ein GSR - praktisch gesehen abzüglich ABR.
Mmh, ja - gut dargelegt.
Aber auch wenn es fast gar keine praktische Relevanz mehr haben sollte, sehe ich es neben meinem weiteren Engagement als ein klares Statement für die Mutter und vor allem auch für das später sich interessierende Kind.
Ich habe mich entschlossen den GSR Antrag nicht zurückzuziehen und habe heute die (einseitige) Sorgeerklärung abgegeben.
give respect
get respect
Moin
@ Anna
Beim Sorgerecht geht es um gerade die Angelegenheiten, die NICHT im normalen Alltag angesiedelt sind. Also die großen, richtungsweisenden Entscheidungen, ...
welche im Zweifel
... die KM in diesem Fall durch das Gericht ersetzen lassen (versuchen könnte).
Es geht um's Prinzip, um Gleichberechtigung. Es geht um das, was Frauen(-bewegungen) seid zig Jahren versuchen zu erreichen, wenn es von der Familie abweichende Positionen geht. Mit mal mehr, mal weniger Erfolg. Sicher, auf die heutige Praxis bezogen hast Du das GSR und seine Wirkung betreffend recht. Nur - muss es auch so bleiben? Wäre es nicht besser, alles aus dem sorgeberechtigten Blickwinkel auf das eigentliche "Übel" bezogen - nämlich das Kind - zu sehen? Und wenn es nicht so bleiben soll, was spricht dagegen, dass @herbart das GSR zumindest einfordert? Völlig egal, was es ihm letztendlich bringt. Das wird er früh genug erfahren.
Und falls ich Dich missverstanden habe, warum soll sich @herbart praktisch mit einem GSR ohne ABR zufrieden geben? Warum ist das überhaupt wichtig, wo doch das Kind im Mittelpunkt steht? Hat @herbart irgendwo gesagt, er will das Kind einbehalten und braucht dafür eine rechtliche Grundlage? Oder ist das eher so gemeint von Dir: Naja, etwas Sinnloses darfst Du ruhig zum Werdegang des Kindes beitragen, entscheiden tu ich sowieso allein. Und um den Aufenthalt des Kindes verschwende lieber nicht einen Gedanken, dass ABR kannst du dir sowieso knicken.
Gruss oldie
PS: Keine Anfeindung meinerseits, sondern ernstgemeinte und bisher so erfahrene "sachliche Unterstellung". 😉
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@ herbart
Ich finde es gut, dass du erst abgewogen und dich nun doch dazu entschlossen hast, das GSR zu bekommen. Du bist dir darüber bewusst, dass es um die Weichenstellung im Leben eures Kindes geht und möchtest dabei eine aktive Rolle spielen, darum geht es, nicht wahr?
@ Oldie,
was ich geschrieben habe, basiert auf meiner persönlichen Erfahrung und aus meiner bisher erworbenen Kenntnis des Familienrechts.
In meinem Fall war es so, dass durch Heirat gemeinsames Sorgerecht vorhanden war und ich mit einem Kleinkind ausgezogen bin (ich hatte dafür bedeutende Gründe, das nur mal kurz erwähnt, darüber werde ich zu einem anderen Zeitpunkt vielleicht mal etwas schreiben). Relativ zeitnah wurde die Sache mit dem Aufenthalt gerichtlich geklärt, zwischenzeitlich übrigens erneut - mit dem Ergebnis, dass ich der betreuende Elternteil bleibe und über den Aufenthalt des gemeinsamen Kindes entscheiden kann. Nein, wir sind nicht weit weg gezogen und Umgang findet weiterhin intensiv statt ... aber es hätte gerade beim ersten Prozess überhaupt keine Rolle gespielt, wenn ich weiter weg gezogen wäre, da es bei einem Kleinkind u.a. um Kontinuität zu dem betreuenden Elternteil geht (wenn die Versorgung/Fürsorge des Kindes sichergestellt ist).
Natürlich ist das für den nichtbetreuenden Elternteil (meist der Vater) nachteilig. Es ging mir nur darum, die reale Situation darzustellen. Ich könnte jetzt auch ein Szenario entwerfen, bei dem Herbart und nicht die KM das faktische ABR innehätte - aber das wäre ein Ausflug in die Vergangenheit. Es ist heute so, wie es ist. Die KM ist hier eindeutig in der rechtlich besseren Lage, zumindest in Sachen ABR, das kann Herbart entweder akzeptieren oder weiter negative Energie aufwenden, um sich aufzuregen.
Was das GSR angeht, wollte ich nur eingrenzen, was es für Herbart konkret bedeutet. Natürlich kann ein Elternteil mit GSR viel besser an Entscheidungen mitwirken ... es hilft ihm nur nicht weiter in seinem Wunsch, möglichst viel Alltagszeit mit dem gemeinsamen Kind zu verbringen. Herbart kann selbstverständlich das GSR beantragen, es ist ihm zu wünschen, dass er es auch bekommt. Er könnte damit beispielsweise ein Veto gegen eine Operation einlegen. Mit GSR ist er rechtlich besser gestellt und kann dadurch das Leben des Kindes mitgestalten. Kommt es zu keiner Einigung der Eltern, muss einer zum Familiengericht gehen, z.B. bei Uneinigkeit in der Schulwahl. Die Gerichte tendieren meiner Kenntnis nach aber eher dazu, dem betreuenden Elternteil Recht zu geben, das kann jedoch genauso gut der Vater sein.
Die Familiengerichte haben für ihre Entscheidungen in Sachen ABR Prinzipien, eines davon ist Kontinuität, ein anderes ist Förderung (welcher Elternteil kann das Kind besser fördern). Bei Klein(st)kindern wird u.a. danach entschieden. Später werden die Kinder selbst befragt und bekommen im Gerichtsverfahren einen eigenen Verfahrensbeistand. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es bei uns wirklich um das Kindeswohl ging, nicht darum, ob Vater oder Mutter "besser" sind.
Jetzt klarer?
Lieben Gruß
Anna
@ herbart
Ich finde es gut, dass du erst abgewogen und dich nun doch dazu entschlossen hast, das GSR zu bekommen. Du bist dir darüber bewusst, dass es um die Weichenstellung im Leben eures Kindes geht und möchtest dabei eine aktive Rolle spielen, darum geht es, nicht wahr?
Ja natürlich, vor allem vor dem Hintergrund eventuell hier die Zelte abzubrechen und in die Nähe zu ziehen.
Das GSR ist eine Ebene über deren Relevanz sich streiten lässt. Aber es ist im Moment eins von wenigen möglichen Signalen, dass mir mein Sohn am Herzen liegt.
An das Gericht, an die Mutter, an den Sohn selbst.
Und ich sehe finde den Aspekt den @oldie einbringt auch ziemlich wichtig. Es geht schlicht und ergreifend auch ums Prinzip.
Um das offiziell anerkannte "Recht" dafür, was ich seit Anfang an tue. Mich um unser Kind kümmern.
give respect
get respect
Moin
M.E.n. ist das GSR ein Zeichen nach innen und nach aussen, gemeinsam für das Kind Verantwortung übernehmen zu wollen - in guten wie in schlechten Zeiten. Es ist eine Vepflichtung, sich aktiv für das Wohl des Kindes einzusetzen - und das gilt für KM und KV gleichermaßen, und idealer Weise auch im Gleichtakt. Sämtliche davon abweichende Positionen halte ich nicht primär am Kindeswohl orientiert, wenn sie nicht konkret begründet und belegt werden. Konkret heisst hierbei, das Kindeswohl muss gefährdet oder zumindest beeinträchtigt sein (und nicht die Befindlichkeit eines ET), um das GSR abzulehnen oder einzuschränken (§1666 BGb lässt Grüßen).
Das Sorgerecht am eigenen Kind halte ich für ein Grundrecht. In D. bekommt die KM dies automatisch, ein KV darf es bitteschön (lt. Gestzesvorschlag der ggw. Regierung nach zukünftig) beantragen. Das stellt für mich einen Menschenrechtsverstoss dar - ebenso wie alle anderen Ungleichbehandlungen (Geschlecht, Region, Nation) in D..
@herbart möchte nach eigener Aussage - und die glaube ich ihm - nur eins:
Mich um unser Kind kümmern. (dürfen)
.. aber es hätte gerade beim ersten Prozess überhaupt keine Rolle gespielt, wenn ich weiter weg gezogen wäre, da es bei einem Kleinkind u.a. um Kontinuität zu dem betreuenden Elternteil geht (wenn die Versorgung/Fürsorge des Kindes sichergestellt ist).
Ich gehe davon aus, Du hättest auch die zusätzlichen Umgangskosten für den KV, inkl. einem Zuschlag für entgangene Umgangszeit durch die Fahrzeit, übernommen bzw. ausgeglichen. Wenn dem so ist, dann ist es für mich tatsächlich klarer als zuvor und ich kann Deine Ausführungen besser verstehen. Genauso hätte ich als betreuender ET auch gehandelt. Denn da letzte ist - die Kinder leiden darunter = müssen Einschränkungen hinnehmen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
die Argumentation zum GSR kann ich gut nachvollziehen ...
dennoch würde Herbart dieses gemeinsame Sorgerecht in seiner konkreten Situation und für sein momentanes Anliegen nichts bringen. Darum ging es mir.
Wenn eine Partnerschaft zerbricht, dann gibt es in fast allen Fällen einen Elternteil der geht - und einen der bleibt. Wenn die Eltern sich nicht einigen können, bei wem die Kinder leben sollen, haben Familiengerichte die Aufgabe, zu entscheiden. Dabei hat auch ein Elternteil MIT GSR gerade bei einem Kleinkind die schlechteren Chancen, wenn es sich nicht kontinuierlich als Hauptbezugsperson (in erster Linie) um das Kind gekümmert hat. Dazu kommen Kriterien wie Bindungen des Kindes, Kindeswille und der Fördergrundsatz (mehr dazu findet das Forum hier oder Google).
Ich selbst habe nirgendwo eine bevorzugte Behandlung erlebt, weil ich weiblich und die Mutter bin. Bei der Mehrzahl von Kleinkindern ist nun mal die Mutter die Hauptperson, das kann man leicht an der Quote der Elterngeldbezieher/innen ableiten. Natürlich ist nicht automatisch ein/e Elterngeldbezieher/in die Hauptperson, aber so ungefähr kommt das schon hin. Für einen Vater, der sich kümmert ist das niederschmetternd ... genau so aber z.B. auch für stark engagierte Großeltern, die ihr Enkelkind durch Wegzug teilweise sogar ganz verlieren.
Was soll ein Gericht entscheiden, wenn wir als freie Bürger/innen hier in Deutschland wohnen dürfen, wo wir möchten? Einem Elternteil kann der Wegzug nicht verboten werden, er/sie kann höchstens ohne Kind wegziehen. Manchmal hat der "bleibende" Elternteil Erfolg damit und das Kind bleibt da. Dann reißt der Kontakt zum weggezogenen Elternteil möglicherweise auch ab. Sind schwierige Entscheidungen, die durch die Gerichte getroffen werden, denn es gibt immer Verlierer.
Die Fakten sind bei Herbart nun mal eindeutig. Er hat sich zwar viel gekümmert, hat - wenn ich das so sagen darf - faktisch die schlechteren Karten. Ich weiß dass, weil ich die Strategie meines Exmannes und seines Anwaltes mitbekommen habe, wo es um genau diese Dinge ging. Ich möchte niemanden entmutigen oder provozieren. Jeder Vater, der sich ehrlich und aufrichtig um sein(e) Kind(er) bemüht, ist ein Gewinn. Jede Mutter, die das aus egoistischen Gründen verhindern möchte, ist allein dadurch keine gute Mutter mehr.
Lieben Gruß
Anna
PS: Selbstverständlich muss der Elternteil, der die Entfernung schafft, auch für die erhöhten Umgangskosten aufkommen. In meinem Fall ist es nebenbei erwähnt so, dass der KV ein Entgegenkommen d.h. Bringen des Kindes regelmäßig ablehnt.
Die Fakten sind bei Herbart nun mal eindeutig. Er hat sich zwar viel gekümmert, hat - wenn ich das so sagen darf - faktisch die schlechteren Karten. Ich weiß dass, weil ich die Strategie meines Exmannes und seines Anwaltes mitbekommen habe, wo es um genau diese Dinge ging.
Ach, es ist unendlich traurig, zu sehen, wie das von Herzen kommende "kümmern ums Kind" im Nachhinein ständig als Strategie dargestellt wird.
give respect
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Ach, es ist unendlich traurig, zu sehen, wie das von Herzen kommende "kümmern ums Kind" im Nachhinein ständig als Strategie dargestellt wird.
naja, die HIER zu lesenden Überlegungen sind auch eine Strategie. Bloss keine gute...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
naja, die HIER zu lesenden Überlegungen sind auch eine Strategie. Bloss keine gute...
Das ist keine Strategie. Ich versuche eine Lösung für meine beschissene Situation zu finden. Und ich schrieb es bereits an anderer Stelle: Ich tauche gerade aus einem Wust von (Selbst)täuschungen auf und muss mich völlig neu orientieren. Und zwar möglichst schnell und effektiv.
Mit dem Hinweis auf Borderline hatte ich das erste Mal das Gefühl nicht vor einem Wirrwarr unlogischer Einzelvorfälle zu stehen, sondern eine Erklärung zu den gesamten Vorfällen der letzten 5 Jahre zu bekommen.
Folge ich dieser Erklärung, bedeutet es aber leider - ich kann mich drehen und wenden, jeder meiner Versuche ist bereits zum Scheitern verurteilt - nur auf Grund der Tatsache, dass er von mir kommt.
Ich stelle Fragen. Mir und anderen. Ich versuche alle Varianten einzubeziehen. Ich wäge ab. Nichts weiter. Mehr kann ich im Moment nicht tun. Ich kann da nichts Falsches daran erkennen.
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Ach, es ist unendlich traurig, zu sehen, wie das von Herzen kommende "kümmern ums Kind" im Nachhinein ständig als Strategie dargestellt wird.
Hallo Herbart,
oh, sorry, das ist falsch rübergekommen.
Ich meinte nicht dich, sondern meinen Exmann. In Wirklichkeit hat er sich seinerzeit kaum für unser Kind interessiert (war auch manchmal wochenlang nicht da), hat aber wg. ABR in seinen Schriftsätzen und vor Gericht behauptet, dass er sich mindestens so wie ich um ein Kleinkind gekümmert hätte (was knallhart gelogen war und von mir auch gut widerlegt werden konnte). Das war schon ganz schön dreist, heute kann ich die Strategie dahinter erkennen, um bei einem so kleinen Kind überhaupt eine Chance in Sachen ABR zu haben.
Noch etwas zur vermuteten Borderline-Persönlichkeitsstörung, siehe auch dein anderer Thread:
Gerade wenn es wirklich so wäre ... ist mein Rat an dich, dass du auf Abstand zu ihr gehst und dich maximal um dich selbst kümmerst. Zu viel "Kopf-Kreisen" um die Ex und die verflossene Partnerschaft raubt dir Kraft für das, was noch vor dir liegt. Begreife deine Ex allmählich als jemand, der in deinem Leben nur noch begrenzt eine Rolle spielt. Viele getrennte Eltern sind im Nachhinein mit der Auswahl der KMs/KVs ihrer Kinder nicht mehr zufrieden, ich gehöre auch dazu. Aber das ist nicht mehr zu ändern. Der Heilungsprozess beginn in meinen Augen erst dann, wenn du deinen Frieden damit gemacht hast, dass du dir genau diesen Menschen ausgesucht hast, um mit ihm Kind(er) zu haben.
Lieben Gruß
Anna
